Ansichten eines Informatikers

Ecuador fürchtet Erstürmung der Londoner Botschaft

Hadmut
16.8.2012 9:31

Geht gerade so durch die Presse: Die Sache mit Julian Assange zwischen den Briten und Ecuador eskaliert gerade etwas, angeblich belagern sie die Botschaft und drohen, ihr den exterritorialen Status zu entziehen und sie zu stürmen. Damit haben sie offenbar bis nach den olympischen Spielen gewartet, um deren Eindruck nicht zu trüben.

Die Frage ist nun, wie gut die Ecuadorianer im Schach sind. So rein hypothetisch gesprochen, könnten sie ja den Trubel um die olympischen Spiele für das ein oder andere Diplomatengepäck genutzt haben. Und sie könnten es ja nun auf eine Stürmung und Durchsuchung ankommen lassen. Sähe ganz schön blöd aus, wenn die Briten die Botschaft stürmten und Assange wäre da einfach nicht mehr da.

25 Kommentare (RSS-Feed)

nullplan
16.8.2012 11:21
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Ich hab mich sowieso gefragt, wie Assange aus der Botschaft rauskommen will. Und das einzige, was mir einfallen wollte, war, dass er sich in einen Koffer legt und der dann als Diplomatengepäck deklariert nach Ecuador fliegt.

Alle anderen Möglichkeiten, die mir einfallen, benutzen die ecuadorianische Armee auf britischem Boden, und das wäre wohl nicht so förderlich für deren gute Beziehungen.

Übrigens: Laut Fefe erfolgte die letzte feindliche Erstürmung einer Botschaft durch den Iran.


Hadmut
16.8.2012 11:26
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Wenn die ein bisschen Grips in der Birne haben, haben die ihn nicht direkt nach Ecuador, sondern zunächst mal in eine andere Botschaft geschafft, gibt ja genug befreundete Staaten in Südamerika. Eine, die nicht so intensiv von der Polizei beobachtet wird.

Wäre ich da Botschafter, hätte ich den damals direkt nach dem Asylgesuch mit viel Tamtam in die Botschaft rein und sofort und ganz unauffällig, mit der Putzkolonne oder sowas, gleich wieder raus, bevor die darauf reagieren können, und die alle glauben lassen, dass er da in der Botschaft sitzt.

Vielleicht war er ja auch nie in der Botschaft, und das ist alles nur Bluff und Ablenkung.


Michael
16.8.2012 13:00
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Das Problem wäre dann immer noch die Ausreise aus GB. Wobei sich da mit einem kleinen Motorboot irgendwo in einem Hafen des Landes sicher was machen lassen sollte.


Steffen
16.8.2012 13:17
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In dem Zusammenhang ist es natürlich hochinteressant, wann Julian Assange tatsächlich das letzte Mal in der Öffentlichkeit gesehen wurde, und vor allem ob er in der ecuadorianischen Botschaft nachweisbar gesehen wurde, vor allem in den letzten Tagen. Mit googeln konnte ich auf die Schnelle interessanterweise nichts herausfinden. Weiss irgendjemand da näheres?


Felix aus Frankfurt
16.8.2012 13:27
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In einem Forum habe ich den Vorschlag gelesen, ihm einfach ein paar Schriftstücke in die Hand zu drücken:

http://de.wikipedia.org/wiki/Diplomatenstatus#Ad-hoc-Kuriere


Robert Sander
16.8.2012 13:38
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Auf Twitter kam gerade rum, daß das nichtmal der Ostblock 1989 sich getraut hätte, wegen Asylsuchenden Botschaften zu stürmen.


anon
16.8.2012 14:05
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Steffen
16.8.2012 16:06
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Hmmm…. hier ein Artikel aus der NY Times dazu daß Ecuador gerade dem Asylantrag stattgegeben hat. Im ganzen Artikel wird immer nur indirekt die Präsenz Assanges in der Botschaft bestätigt. “… a friend who has spoken with him recently …” “…citing a conversation with a member of the embassy staff…” und ähnliches. Also nur Aussagen von Leuten, die ihn angeblich dort gesehen haben wollen, und vor allem nur von Leuten, die auf seiner Seite sind. Niemals ein direktes Lebenszeichen von ihm, und keine direkte Bestätigung von britischer Seite:

http://www.nytimes.com/2012/08/17/world/americas/ecuador-to-let-assange-stay-in-its-embassy.html?pagewanted=all

Ob an Hadmuts Vermutung was dran ist?


Oppi
16.8.2012 17:18
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Kann man Leute aus Diplomatenfahrzeugen raus verhaften ? Sonst Limousine der Botschaft + Flugzeug der Botschaft = Ausreise, oder ?


anonym
16.8.2012 20:52
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@Felix: Ja, das ist wohl das sicherste. Bei Diplomaten, die nicht Angehörige des Entsendestaats sind, kann sich der Empfangsstaat vorbehalten, dass die Ernennung seiner Zustimmung bedarf.


Hadmut
16.8.2012 21:01
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Dann müssen sie ihm eben vorher noch die Staatsangehörigkeit von Ecuador geben. Dürfte doch kein Problem sein.

Und wenn der Empfangsstaat nicht zustimmt, bleibt ihnen meines Wissens auch nur die Ausweisung in das Entsendeland.


anonym
16.8.2012 20:56
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Leute, ein Blick ins Gesetzbuch (in diesem Fall das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen) erleichtert die Rechtsfindung … Das taugt dann wenigstens zum Klugscheißen, im Gegensatz zu Stammtischhalbwissen, dass nur zum Blamieren reicht. Praktisch wird es vermutlich darauf hinauslaufen, dass die den nicht gewaltsam aus der Botschaft rausholen, aber so “Tricks” wie die Bestellung zum diplomatischen Kurier einfach ignorieren werden. Und vermutlich würden sie damit vor dem IGH sogar Recht bekommen … Gibt auch noch sowas wie Auslegung nach dem Normzweck und das Verbot rechtsmissbräuchlichen Verhaltens.


Hadmut
16.8.2012 21:17
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Wenn sie kräftig sind, können sie auch einen Tunnel von der Botschaft bis nach Ecuador graben. Ich fürchte nur, dass die Briten vom Abraumberg irgendwann misstrauisch werden…


anonym
16.8.2012 21:11
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anonym
16.8.2012 21:23
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Oder sie stellen ein Katapult aufs Dach und schießen Assange auf ein Schiff außerhalb der Hoheitsgewässer …


Johanna C.
17.8.2012 8:49
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@anonym: Das “Wiener Übereinkommen […]” ist kein “Gesetz”, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag. Derartige Gebilde mögen vor lustigen internationalen Gerichten als “bindend” gelten, sind in Wahrheit aber nach Belieben dehnbar und damit kaum das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Und gerade das Wiener Übereinkommen wurde von zahlreichen Staaten in den vergangenen Jahrzehnten sehr häufig “frei ausgelegt” (was ein Euphemismus für “ignoriert” zu verstehen ist).

Und als Ergänzung: Laut Artikel 31.1c kann kein Diplomat (auch kein diplomaitscher Kurier) sich auf die im Wiener Übereinkommen garantierte Immunität berufen für (berufliche) Tätigkeiten außerhalb seiner diplomatischen Aufgaben. Selbst wenn man Assange als “diplomatischen Kurier” deklarieren würde, werden ihm Taten zur Last gelegt, die gerade hierunter fallen dürften. Natürlich könnte man ihn in England also jederzeit wieder festnehmen.

Soviel zum Thema “Stammtischhalbwissen, das nur zum Blamieren reicht”.


Thomas
17.8.2012 10:38
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@Johanna: Assange ist nach wie vor nicht angeklagt, sondern soll befragt werden. Soweit ich das schwedische Justizsystem kenne, ist er immer noch nicht schuldig gesprochen, also unschuldig. Freilich wird er per internationalem Haftbefehl gesucht (Stufe Rot, Gadaffi hatte übrigens Orange), aber eben wegen einer Anhörung, nicht wegen eines Prozesses.

“Nicht alles ist vertragsmäßig bei einem Vertrag” sagte Emil Durkheim mal. Damit gemeint ist: jedem Vertrag vorausgesetzt sind auch Dinge wie Koventionen, Verhaltensmuster und ganz banal: Fähigkeit, die “Fach”Sprache zu sprechen. Solche Verträge wie die Wiener Übereinkunft sind nicht so machtlos, wie Du behauptest: wenn GB nun wirklich auf die Idee kommt, in eine fremde Botschaft auf eigenem Territorium einzuwandern, um dort jemanden herauszuholen, der in dieser Botschaft als politischer Flüchtling geführt und vom entsprechenden Staat auch als solcher anerkannt wird – also die Protektion durch diesen Staat genießt – dann würde GB damit einen Präzedenzfalls schaffen, der letztlich alle Botschaften GBs auf diesem Planeten für politische Flüchtlinge unbrauchbar macht. Das wiederum ist mehr als ein bloß diplomatischer Schaden.
Wenn irgend ein Staat keine Lust hat, die Immunität eines Individuums anzuerkennen, dann muss es diese Immunität auch nicht anerkennen, schließlich ist das kein hightech-Schutzmantel mit Tarnfunktion, sondern ein politischer, abstrakter Status. GB würde bei Missachtung dieser Übereinkünfte über Immunität aber schlagartig so ziemlich alle seine eigenen “Immunisierten” krass gefährden: wenn GB das nicht einhalten will, warum sollte das dann jemand gegenüber GB einhalten, irgendwo auf diesem Planeten? Das sind schon keine Opportunitätskosten mehr, sondern das ist dann wirklich reale Gefährdung von Staatsbediensteten. Um, wie gesagt, eine Anhörung in Schweden zu ermöglichen, nicht um Demonstrantenmörder, die aus Botschaftten heraus schießen, dingefest zu machen. Wenn für GB ein solcher Anlass als ausreichend empfunden würde, internationalen Konsens über Immunität missachten zu können, sind deren Botschaften weltweit nicht mehr sicher.
Und das muss man vor dem Hintergrund sehen, dass es in der Tat nicht zweifelsfrei bekannt ist, ob der Assange überhaupt noch “in” Ecuador ist. Das Risiko ist bei einer direkten Intervention also extrem hoch und könnte politisch gewaltig teuer werden, der Nutzen ist ziemlich popelig, zumal es nicht die Schuld von GB ist, dass der Assange nun “in” Ecuador ist, von der Seite also seitens Schwedens keine negativen politischen Konsequenzen zu befürchten sind.


yasar
17.8.2012 11:19
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Den Präzedenzfall gibt es im Prinzip schon. Damals als “Studenten” in Teheran die amerikansiche Botschaft gestürmt haben.

Das Regime im Iran war damals anscheinend klug genug, es durch “Studenten” machen zu lassen, damit das dann keine nachteiligen Folgen für die eigenen diplomatischen Vertretungen hat.


yasar
17.8.2012 11:20
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Ach ja: Die Briten üßten einfach nur ein paar hundert schwedische feministische Studentinenn auftreiben, die dann die Botschaft stürmen. 🙂


Johanna C.
17.8.2012 11:30
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@Thomas: Das sind ja schöne Ausführungen, aber so ganz zielführend sind sie nicht, denn:

1) Es besteht ein Haftbefehl gegen Assange, und zwar ein britischer, da er mittlerweile mehrfach gegen seine Meldeauflagen verstoßen hat – er ist derzeit schließlich nur auf Kaution frei. Der “internationale Haftbefehl” aus Schweden ist zunächst belanglos.

2) Der Tatvorwurf steht NICHT im Zusammenhang mit irgendeiner diplomatischen Tätigkeit – folglich ist es egal, als was man ihn deklariert oder betitelt. Der britische Haftbefehl kann von den britischen Behörden vollstreckt werden.

3) Das Wiener Abkommen schützt nur das Botschaftsgelände von einer Durchsuchung. Träfe man Assange außerhalb der Botschaft an, haben die britischen Behörden freie Hand ihn festzunehmen.

4) Assange genießt keine Immunität, Ihre Ausführungen dazu sind nicht richtig.

5) Assange ist nicht “IN” Ecuador. Botschaften stehen zwar unter besonderem völkerrechtlichen Schutz (eben durch das Wiener Übereinkommen), sind aber keine exterritorialen Gebiete, wie immer so oft behauptet wird.

6) Steht es weniger zur Debatte, ob Großbritannien die Sicherheit ihrer Botschaften gefährdet. Es fragt sich vielmehr, ob die “diplomatische Immunität” ein Vorwand für politische Auseinandersetzungen zu Lasten des Rechtssystems des Gaststaates sein darf. Der einzige Staat, der seine Botschaften gefährdet, ist derzeit (in meinen Augen) Ecuador – zumal seitens der britischen Seite bisher außer Säbelrasseln mit harten Worten GAR NICHTS zum Nachteil Ecuadors passiert ist.


Hadmut
17.8.2012 12:24
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Die Frage ist freilich, wie die Deutschen reagieren würden, wenn irgendeine Bananenrepublik hier gesuchte „Straftäter” per Asyl rausschleusen würde.

Schon bei der Schweiz und den Steuerangelegenheiten kochen da ja gerade die Gemüter hoch.

Insofern hab ich durchaus großes Verständnis für die Briten. Aber mir geht’s da im Moment weniger um die Frage, was moralisch gerechtfertigt ist, als um Taktik und Strategie.


anonym
17.8.2012 13:10
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“Laut Artikel 31.1c kann kein Diplomat (auch kein diplomaitscher Kurier) sich auf die im Wiener Übereinkommen garantierte Immunität berufen für (berufliche) Tätigkeiten außerhalb seiner diplomatischen Aufgaben.”

Der Wortlaut:

“(1) Der Diplomat genießt Immunität von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaats. Ferner steht ihm Immunität von dessen Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zu; ausgenommen hiervon sind folgende Fälle:

c) Klagen im Zusammenhang mit einem freien Beruf oder einer gewerblichen Tätigkeit, die der Diplomat im Empfangsstaat neben seiner amtlichen Tätigkeit ausübt.”

Hier komplett irrelevant. Es geht nämlich gar nicht um Immunität in Gerichtsverfahren, sondern um das, was das Wiener Übereinkommen als “Unverletzlichkeit der Person” bezeichnet. Dazu heißt es In Art. 31 III sogar noch: “Gegen einen Diplomaten dürfen Vollstreckungsmaßnahmen nur in den in Absatz 1 Buchstaben a, b und c vorgesehenen Fällen und nur unter der Voraussetzung getroffen werden, dass sie durchführbar sind, ohne die Unverletzlichkeit seiner Person oder seiner Wohnung zu beeinträchtigen.”

Zur persönlichen Unverletzbarkeit des diplomatischen Kuriers siehe Art. 27 V 2: “Er genießt persönliche Unverletzlichkeit und unterliegt keiner Festnahme oder Haft irgendwelcher Art.” Und zum diplomatischen Kurier ad hoc siehe Absatz 6: “Der Entsendestaat oder die Mission kann diplomatische Kuriere ad hoc ernennen. Auch in diesen Fällen gilt Absatz 5; jedoch finden die darin erwähnten Immunitäten keine Anwendung mehr, sobald der Kurier das ihm anvertraute diplomatische Kuriergepäck dem Empfänger ausgehändigt hat.”

Jetzt bitte auf dieser Grundlage weitermachen. Der letzte Klugscheißversuch mit herausgepickten unzutreffenden Stellen aus dem Vertrag ist jedenfalls kläglich gescheitert.


anonym
17.8.2012 22:51
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Achja, und selbst in Bezug auf die Immunität war das falsch. Immunität von Strafgerichtsverfahren gilt immer. Bei Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die berufliche Tätigkeit ausgenommen. Jedenfalls lese ich das aus der Aufteilung der in Sätze, also der Platzierung von Punkt und Semikolon heraus.

Das kommt halt dabei heraus, wenn man “31.1c”, also wohl Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe c zitiert, aber eigentlich Artikel 31 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe c meint …


anonym
18.8.2012 5:19
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@Johanna: Thomas hat überhaupt nicht behauptet, dass Assange in Ecuador ist, nur, dass er “in” Ecuador ist. Da kann man nicht einfach behaupten, die Aussage sei falsch, das ist sie nämlich offenbar nicht, da das Wort “in”, wie an den Anführungszeichen erkenntlich, nicht in seiner eigentlichen Bedeutung verwendet wird. Daran kann man höchstens kritisieren, dass diese Verwendung nicht sinnvoll o.ä. ist. Aber sie ist nicht falsch, denn sie bedeutet das, was der Verwender damit meint. Im übrigen hätte Thomas den etablierten Begriff des Prinzipals verwenden müssen. Was Chewbacca damit zu tun hat? Nichts! Und deshalb ist Deine Kritik an Thomas jedenfalls in diesem Punkt unberechtigt.


Thomas
20.8.2012 10:32
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@ Johanna:
zu 1.
Der Haftbefehl gegen Assange steht nach wie vor im Kontext einer Auslieferung nach Schweden wegen einer Anhörung, die angeblich unmöglich in GB durchzuführen wäre. Assange fürchtet, mit dieser Auslieferung das Risiko zu erhöhen, in die USA und damit in den wahrscheinlichen Tod ausgeliefert zu werden. Für mich fallen Handlungen, die aus diesem Motiv heraus getätigt werden unter das Recht auf Verteidigung seines eigenen Lebens. Verhältnismäßig steht das für mich über diesem Anhörungskonstrukt und den daraus folgenden Geetzesbrüchen von Assange, da man durchaus Punkte anführen kann, wegen denen diese Gesetzesbrüche nahezu unvermeidlich waren, will der Assange sein Leben verteidigen. Und das er gerade nicht irgendwie Wikileaksmäßig unterwegs ist und sein übliches Schmierentheater abzieht in “Tateinhei” mit seiner Grossmanssucht gegenüber den USA, sondern eben tatsächlich nur noch seine Haut retten will, ist denke ich ziemlich offensichtlich.
zu 2.
Julian Assange genießt politisches Asyl und befindet sich diesen Status tragend auf Gebiet (Ecuadors Botschaft), das allgemein als immun gilt und dessen unerlaubtes Betreten als Angriff auf die Souveränität (Ecuadors) gesehen wird. Nichts anderes habe ich gesagt. Ob er Botschafter wird oder sonstwas diplomatisches, ändert an dieser Sache erstmal nicht viel, da auch dann das Betreten britischen Bodens zu seiner Verhaftung führen kann, das Eindringen in die Botschaft aber ebenfalls immer noch ein politisch extrem kostspieliges Ding wäre.
zu 3.
verstehe nicht, inwieweit das in meinen Ausführungen irgendwie bestritten wird. Es ist ziemlich klar, dass Assange bei betreten “rein” britischen Bodens festgenommen werden kann. Deswegen ist er ja auch in der Botschaft bzw. in einer Botschaft. Und deswegen ist nun die Frage, wie er da rausgeschmuggelt werden kann.
zu 4.
Assange ist auf dem “Territorium” (<– Anführungsstriche beachten!) eines Staates, "in" dem er politisches Asyl genießt und das selbst nur unter Extrembedingungen von irgend einem anderen Staat betreten werden darf. Das ist eine Abwägungsfrage. Wenn man aus Botschaften heraus Demonstranten erschießt, scheint es geboten, diese "Immunität" des "Territoriums" aufzuheben. Wenn man zu einer Anhörung soll und gegen die Auflagen verstößt, die as Erscheinen zur Anhörung sichern soll, in der Folge also Gesetze übertritt (wobei ich schätze, dass diese Übertretungen auch keine Verbrechen, sondern Vergehen sind) würde ich nicht behaupten, dass das schon ausreicht, um einen solchen internationalen Eklat herbeizuführen. Es wäre unverhältnismäßig.

zu 6. Schwierig. Vor allem aber halte ich nicht das Harmonieren vom Rechtssystem des Gaststaates Ecuador mit dem von GB für die oberste Maxime, sondern die damit verbundenen Menschenleben, in diesem Fall das Leben von Assange. Jeder hat das Recht, sein Leben bis aufs Blut zu verteidigen, mit allen nötigen Mitteln. Und für Assange gehts gerade offensichtlich um sein Leben. Da Assange spätestens mit dem veröffentlichen von collateral murder – zu sehen waren Ermordungen von Zivilisten und einem Journalisten seitens des US-Militärs im Irak – zu einem Dissidenten und quasi Staatsfeind der USA geworden ist, reicht es nicht einfach aus, zu kritisieren, das Harmonie zwischen den Rechtssystemen der betroffenen Staaten werde widerrechtlich verletzt. Das ist ein viel zu unterkomplexer Anspruch an diesen Fall und stellt auch das darin eingebundene Menschenleben unter das Recht der Staaten, rechltich "harmonieren" zu können. Das Recht auf Leben steht für mich aber über diesem Harmonieanspruch und zwar sehr weit darüber.