Ansichten eines Informatikers

Das Geschwätz des Klaus Ferdinand Gärditz, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn

Hadmut
7.3.2023 1:33

Über unfähige Professoren im Allgemeinen und die am Bundesverfassungsgericht im Besonderen unter noch besondererer Berücksichtigung der Ex-Verfassungsrichterin und Gender-Jura-Professorin Susanne Baer.

Oder: Was für einen Mist uns deutsche Geisteswissenschaftsprofessoren auftischen.

Einige Leser machten mich darauf aufmerksam, dass in der Zeitschrift Forschung & Lehre, Ausgabe 3/23, 30. Jahrgang, Seite 182 und 183, eine Lobeshymne eines gewissen, mir bis dahin völlig unbekannten Bonner Professors namens Klaus Ferdinand Gärditz, seines Zeichens Lehrstuhlinhaber, mit Schwerpunkten auf Verfassungs- und Wissenschaftsrecht u.a. auf die gerade ausgeschiedene Verfassungsrichterin und Genderposaune Susanne Baer erschienen ist.

Regelmäßige Blog-Leser wissen, dass es mit meiner Meinung über dieselbe nicht zum Besten bestellt ist. Dezent gesagt.

Das Beste, oder überhaupt, das einzig Positive, was ich über sie zu sagen wüsste, wäre, dass sie ihr Credo „quality is a myth“ dann auch mit ausnahms- und kompromissloser Konsequenz durchzieht und jegliche Form von Qualität auch nur in Spuren rigoros umgeht. Ich bin zwar kein Jurist. Aber ich habe seit über 30 Jahren sehr viel mit Juristen und deren Angelegenheiten zu tun gehabt, Tausende von Urteilen und anderen juristischen Texten gelesen, und über drei Jahre in einer Rechtsabteilung in einem Rudel von Juristen gearbeitet (übrigens das Schlimmste, was ich außerhalb von Universitäten beruflich jemals erlebt habe, sowas kann man sich nicht vorstellen, wie die miteinander umgehen, wenn man es nicht mal selbst miterlebt hat). Ich weiß, wie Juristen denken, arbeiten, argumentieren, begründen, entscheiden, urteilen. Es unterliegt in den meisten Fällen meiner Geringschätzung, bisweilen meiner bis zu tiefsten Verachtung,

Ich stehe mit meiner Einschätzung, dass die Rechtswissenschaften mit „Wissenschaft“ bestenfalls wenig, meistens aber gar nichts zu tun haben, nicht allein, selbst Rechtsanwälte und Richter haben mir gegenüber die Einschätzung schon geäußert. Das ganze Jura-Ding beruht nicht auf richtig und falsch, sondern auf „vertretbaren Meinungen“, und was vertretbar ist hängt davon ab, wer es vertritt. Es ist eine Mischung aus Rabulistik und Standesdünkel, eine Disziplin der Mietmäuler und der willkürlichen Entscheidungen, in denen es nicht mehr um Rechtsfindung, sondern höchstens noch um Begründungsfindung geht. Aber ich weiß, wie sie ticken. Und man muss ja auch nicht selbst Trompete oder Geige spielen können, um zu hören, ob ein anderer sie spielen kann oder nicht.

Und ich habe mich ja nun mit dieser Person seit 2012 mit einiger Intensität beschäftigt, reichlich Akteneinsicht genommen und durchgesetzt, und sie spielt nicht die einzige, aber eine oder sogar die zentrale Rolle dabei, warum ich die Gender-Studies und längst auch das Bundesverfassungsgericht so abgrundtief verachte. Ich habe mich jahrelang durch deren Mist gelesen, habe ein Regal voller Gender-Literatur, eine Festplatte voll mit elektronischen Daten, und ich kann Euch sagen: Es ist der allerletzte Schwachsinn. Frei erfundener, sich ständig ändernder, selbstwidersprüchlicher, wabernder Blödsinn, der auf allen bekannten wissenschaftlichen Denkfehlern beruht und jeder Systematik oder Nachvollziehbarkeit entbehrt. Es ist einfach nur dummes Geschwätz, bösartige Rabulistik, die aber eingesetzt wird, um durch Lügen und Beschuldigungen zu intrigieren, manipulieren und zu sabotieren, zu rauben und sich Posten, Geld und Macht anzueignen, und das in einer Weise, die auf erheblicher krimineller Energie beruht. Ein hochkriminelles Betrugs-, Diffamierungs- und Erpressungssystem, das zu Angriffstechniken aus dem Bereich social engineering verwendet wird. Wissenschaftsgehalt Null.

Und das sage ich jetzt nicht nur, weil ich das persönlich so sehe. Ich habe oft genug gefragt, sogar vor Gericht auf Auskunft geklagt, was sie denn eigentlich erforscht haben, worauf der ganze Genderschmarrn beruht, wie sie darauf kommen. Nichts. Sie haben nichts. Es gibt da nichts. Sie können nichts vorlegen. Eine Zeit lang faselten sie gerne davon, dass es da doch „150 Regalmeter“ Literatur gäbe. Aber noch nie, wenn ich gefragt habe, wo ich die denn mal sehen könnte, könnte ja wohl nicht so schwer sein, 150 Regalmeter zu finden, die verlegt man ja nicht so leicht, bekam ich eine Antwort. Und womit die die 150 Meter gefüllt haben wollen, was ich nicht auch im Buchhandel bestellen oder auf Webseiten finden könnte, konnten sie auch nicht erklären.

Und wenn sie etwas vorzuweisen hätten, dann würden sie es vorweisen und nicht stattdessen intrigieren, diffamieren, lügen, verprügeln. Leser wissen, dass es vor einiger Zeit eine großflächige Schmiererei an meiner Hauswand in Berlin gab,

dazu übelste Hetzschriften im Internet und als Papier in den Briefkästen der Nachbarn, Aufwiegelungen, sich beim Arbeitgeber über mich zu beschweren, Drohbriefe an den Arbeitsplatz, aufgewiegelt Kollegen. Und alle diese Aktionen enthielten Bezüge auf Susanne Baer. Mal explizit genannt, mal als Vorwurf, dass ich mit einer – mir bis dahin völlig unbekannten – Person kooperieren würde, die aufgedeckt habe, dass Baer Nachfahrin einer Nazi-Größe sei (was ich bis zu den Droh- und Schmähbriefen, in denen das stand, und in denen mir Kooperation unterstellt wird, selbst nicht wusste und erst daraus erfahren habe). Oder „Kommando S.B.“, so ein klassisches linkes Terroristenschema, sich nach irgendeiner Marxistenikone zu benennen. Es entsteht der starke Eindruck, dass das direkt aus der Gender-Studies-Szene der Humboldt-Universität, und damit aus der direkten Umgebung Susanne Baers kam, und damit aus ähnlicher Nähe zu ihr wie die Verfassungsbeschwerden, die sie zur Entscheidung angenommen hat. Das wären dann kriminelle Angriffe auf die Meinungsfreiheit aus direkt aus dem Sumpf um das Bundesverfassungsgericht herum:

§ 241a Strafgesetzbuch: Politische Verdächtigung

(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.

Es ist bekannt, dass solche Aktionen Markierungen für die Antifa sind, von der dann die Schlägertrupps anrücken und einen zum Krüppel schlagen. Neu daran ist, dass es dabei Bezüge zum Bundesverfassungsgericht gibt. Aber das ist ja bekannt, dass die Antifa die ins Privatrecht ausgelagerte Schlägertruppe der Parteien und Regierenden ist. Zahlt der Steuerzahler. Als würde die linke Antifa-Schlägertruppe das Bundesverfassungsgericht gegen Kritik verteidigen. Das Landeskriminalamt sah es als Terror an. Könnte man also für Verfassungsterror vom Verfassungsorgan halten. Halt’s Maul oder Du kriegst auf selbiges, so von Artikel 5 wegen. Prügelt sich ja auch viel leichter, wenn man Leute im Bundesverfassungsgericht sitzen hat, die einen dann raushauen.

Dabei, und das bitte ich zu beachten, wäre meine Erwartungshaltung ja noch nicht einmal, dass es richtig, fehlerfrei, widerspruchsfrei, logisch, wissenschaftlich haltbar wäre. Ich wäre ja schon zufrieden, wenn es nachvollziehbar wäre, wenn sie wenigstens mal sagen könnten, wie sie auf den ganzen Käse überhaupt kommen, selbst wenn es voller Fehler und völlig blöde wäre. Ich wäre ja schon in erster Stufe zufrieden, wenn sie überhaupt mal artikulieren könnten, wie man darauf überhaupt kommt. Aber da ist nichts. Sie denken sich einfach irgendeinen willkürlichen Scheiß aus, ohne jede Verbindung zur Realität, und es reicht ihnen, dass sie es schön fänden, wenn es denn so wäre. Und dann verwenden sie den ganzen Katalog gröbster Denkfehler und nehmen jeden Selbstwiderspruch in Kauf, spinnen ihren Quatsch immer weiter, um ihre Position halbwegs zu halten, natürlich nach dem Prinzip des laufenden Keilers. Beweist man, dass sie sich selbst widersprechen, sagen sie, dass Selbstwiderspruchsfreiheit nur ein Konstrukt von Männern sei, Frauen auszugrenzen. Und so weiter. Das ganze Gender-Ding ist von vorne bis hinten frei erfundener Blödsinn. Da bleibt nichts übrig, wenn man da mal anfängt, nachzuprüfen. Außer natürlich den Milliarden-Kosten und den vergeudeten Professuren. Und dem Streit, den die verursachen. Das ist keine Wissenschaft, das ist nur Dummentanz. Und der funktioniert, weil man über Jahre und Jahrzehnte Politik, Medien und Universitäten mit genügend viel Dummen besetzt hat, denen so etwas gefällt. Oder die zumindest davon profitieren, den Blödsinn mitzumachen.

Es wäre alles so viel einfacher, wenn die einfach mal ein wissenschaftliches Buch vorlegen würden, das Schritt für Schritt erklärt, wie man auf den Genderkram kommt. Das gibt es aber nicht. Wir bezahlen seit Jahren angeblich um die 200 Genderprofessorinnen und unzählige ihrer Mitarbeiter, und alle zusammen bekommen sie es nicht hin, ein einfaches Fachbuch zu schreiben, wie man auf den Käse kommt. Was einen vernünftig denken Menschen sachlich und logisch dahin führen könnte. Wenn sie aber sowieso nichts tun, warum braucht man dann 200 dafür? Würden 20, die auch nichts tun, denn nicht genausoviel leisten? Oder 2? Oder 1/2?

Es ist vor allem auch eine Auffanglösung für Totalversager: Wenn man einfach gar nichts kann, nichts gelernt hat und nichts kapiert, kann man heute immer noch an die Uni und auf Gender machen. Dafür muss man nämlich wirklich gar nichts können als ein paar einfache Sprüche nachzuplappern und endlos zu rezitieren, um damit dann Karriere als Opfer irgendjemandes zu machen. Und damit sind sie selbstverstärkend, denn je stärker sie werden, desto mehr Quotenfrauen gibt es. Und je mehr Quotenfrauen es gibt, desto mehr Leute gibt es auch, die eine Notlösung und Versorgungsoption für Garnichtskönner brauchen. Quotenprofessur in Informatik bekommen und wirklich gar keine Ahnung und zu doof, zu lernen? Kein Problem, dann erzählt man halt endlos von Gender und der Benachteiligung der Frau. Damit kann man heute alle Vorlesungen des einst reichhaltigen Informatik-Curriculums halten. Mehr muss man als Quotenfrau heute nicht wissen. Und schon gar nicht arbeiten.

Ein Unterschied zwischen Gender und dem Bundesverfassungsgericht ist freilich, dass das Bundesverfassungsgericht früher einmal gut war, bis etwa in die 90er Jahre, und ab und zu auch noch ordentliche Entscheidungen hinbekommt, wenn auch immer weniger. Gender Studies dagegen waren noch nie gut und haben noch nie irgendetwas hinbekommen, was wenigstens in die Nähe der Grenze zwischen richtig und falsch käme, was man mit sehr viel gutem Willen noch als knappe 4- benoten könnte. Reiner, frei erfundener, nicht einmal stringenter oder folgerichtiger, sondern permanent selbstwidersprüchlicher Schwachsinn. Beiden, Verfassungsgericht und Gender Studies gemein ist, dass sie völlig der Parteienkorruption zum Opfer gefallen sind und nur noch das Mittel zum Aushebeln der Demokratie, des Rechtsstaates, der Gesellschaft im Ganzen sind. Beide sind nur (noch) Auswüchse rot-grün-marxistischer Angriffe auf eine freie, demokratische und funktionierende Gesellschaft, und beide sind längst Werkzeuge der Versagerlobby. Ich hatte beschrieben, dass jede Demokratie zugrunde geht, sobald die parasitär lebenden Bevölkerungsteile eine objektive, oder auch nur eine subjektiv empfundene, gefühlte Mehrheit haben und die Meinung diktieren. Ein Bundesverfassungsgericht im Zustand des unseren und die Gender-Studies sind Symptome dieser Gesellschaftsnekrose. Leicht daran zu erkennen, dass im Bundesverfassungsgericht zunehmend und dominant Leute sitzen, die über keine Berufserfahrung als Richter oder überhaupt als Jurist verfügen, und durch Lobbyismus, Laiengeschwätz und Inkompetenz auffallen. Inzwischen auch Harbarth, aber besonders aufgefallen ist mir das an Baer.

Ich habe bis heute nicht einen einzigen Text von Baer gesehen, der auf mich wirkt, als wäre er von einem Juristen geschrieben. Nur solches Soziologie- und Gerechtigkeitsgeschwurbel, aus Juristensicht eigentlich übelstes Laiengeschwätz. Ich habe noch nie gehört, dass die sich inhaltlich zu irgendeinem Grundrecht nach Artikel 3 außer mit Worthülsen und Allgemeinplätzen geäußert hat, und was sie zu Artikel 3 so von sich gibt, ist meist noch schlimmer als Laiengeschwätz, nämlich marxistische Exegese und Lesbenpredigt. Vor allem werden die Grundrechte, besonders Artikel 3, immer öfter als ein Leistungsanspruch gegen die Gesellschaft statt als Abwehranspruch gegen den Staat, die drei Staatsgewalten ausgelegt. Obwohl das die Konstruktion der Grundrechte nicht hergibt. Die Zeiten, in denen die Verfassungsrichter das aber noch zuverlässig wussten und kapierten, sind aber vorbei. Obwohl das eigentlich gleich vorne im Grundgesetz drinsteht. Aber immer mehr Verfassungsrechtlicher sind schon mit den ersten drei Artikeln überfordert. Und dann kommt eben die Auffanglösung: Genderjammer.

Wisst Ihr, was mir immer wieder auffällt? Noch nie konnte einer dieser Gerechtigkeitsschwurbler und Gerechtigkeitslückenfüller erklären, was das überhaupt sein soll: Gerechtigkeit. Denn was die für „gerecht“ erklären, wirkt auf mich immer völlig ungerecht. Aber auch da können und wollen sie nicht erklären, wie sie darauf kommen.

Und wenn man sich anschaut, wie das in ihrem eigen Studiengang so abläuft, dann hat sie auch keine Ahnung vom Verfassungsrecht der Hochschulprüfungen, dann ist sie schlicht nicht in der Lage, ihren Studiengang an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auszurichten, und ich würde schwer bezweifeln, dass sie überhaupt in der Lage wäre, die Entscheidungen ihrer Vorgänger – genau auf dem dafür zuständigen Posten war sie nämlich – auch nur juristisch zu verstehen, geschweige denn charakterlich noch in der Lage wäre, sie auch zu akzeptieren und zu befolgen. Denn wer wie sie „quality is a myth“ postuliert, ist als Prüfer und damit als Professor rundheraus ungeeignet.

Allerdings war sie ja auch nie reguläre, ordentliche Professorin, sondern eine vom Frauenministerium reingekaufte Pseudoprofessorin, was die Humboldt-Universität duldend mitgespielt hatte, weil sie das Geld brauchte. Und Verfassungsrichterin wurde sie nur, weil die Posten nach Parteienproporz verteilt werden und man sie irrtümlich für eine normale, ordentliche Professorin des Rechts hielt, obwohl sie das nicht war. Es gab keine Aussprache, keine Akte, man kannte sie überhaupt nicht, und winkte sie einfach durch, weil man irrtümlich annahm, sie wäre eine normale Verfassungsrechtlerin. In der Konsequenz aus diesem Irrtum hat man bei ihrer Wahl und Ernennung auch nie geprüft, ob sie überhaupt befähigt und befugt ist, Richterin zu werden, man hat nicht nachgeprüft, ob sie im Besitz der Staatsexamen ist. Denn § 7 des Richtergesetzes besagt

§ 7 Richtergesetz

Jeder ordentliche Professor der Rechte an einer Universität im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist zum Richteramt befähigt.

Und für einen solchen hat man sie irrtümlich gehalten, deshalb die Examen nicht überprüft. Hätte man nämlich richtig gestellt, dass sie nur so eine Sonderprofessur für Gender Studies hat, in der die Universität – zumindest auf mein Nachfragen und meine Auskunftsklage hin – nicht eine einzige reguläre und von ihr gehaltene Lehrveranstaltung nachweisbar war. Wie denn auch, denn die Akteneinsicht beim Bundesfrauenministerium ergab, dass sie für das Geld, das man der Uni zahlte, in Vollzeit für das Ministerium tätig war, um die Ministerien und die Bundesverwaltung auf Gender umzustricken. Geldwäsche und illegale Parteienfinanzierung, denn normalerweise müssten Parteien solche Politagenten selbst bezahlen. So aber hatte man nicht nur die Möglichkeit, Parteitätigkeiten aus der Steuerkasse zu finanzieren, sondern gleich auch noch, wie in den Akten zu finden war, den Eindruck von Wissenschaftlichkeit und Objektivität vermitteln konnte. Weil doch dann „Frau Professor von der Humboldt-Universität“ kommt, obwohl es nur dümmstes marxistisches Gendergeschwätz war, das jeglicher Grundlage, aber nicht des US-amerikanischen Einflusses von einer CIA-durchseuchten Universität entbehrte. Ich habe mir mal bei einem Tag der offenen Tür incognito deren Institutsbibliothek angesehen: Lesbenprosa, Lesbendrama, Lesbenlyrik und eine Kaffeeecke, und noch eine Kooperation mit dem lesbischen Archiv, aber keinerlei wissenschaftliche Begründung oder Grundlage. Nicht zu finden, und auch nichts auf Nachfrage beim Bibliothekspersonal. Die verstehen die Frage nicht einmal. Die wissen nicht einmal, was ihnen fehlt, um Wissenschaft zu sein. Die kennen das nicht. Da hat sich jemand seine lesbische Lebensführung vom Steuerzahler durchbezahlen und veredeln lassen. Von Wissenschaft keine Spur. Ein Curriculum nicht zu finden. Aber natürlich eine Titelmühle, in der die Abschlüsse nach dem Schema „quality is a myth“ vergeben werden.

Ach ja, und Direktorin des Gender Kompetenz Zentrums will sie gewesen sein. Hat nur einen Haken. Zwei sogar. Nach Auskunft des Familienministeriums gab es dieses Zentrum rechtlich und tatsächlich nie, war das nur eine Bezeichnung, die man in der Buchungssoftware für die Zuwendungen eingeben muss. Und Direktorin war sie auch nicht, das ist nach der Grundordnung der Uni nämlich was anderes. Aber hey, in Zeiten, in denen sich jeder sein Geschlecht frei aussuchen und sein Pronomen frei wählen kann, da kann man sich auch frei aussuchen, wovon man Direktor sein will. Ist dann wohl das Geschlecht, „Direktorin des GenderKompetenzZentrums“. Hat den Vorteil, dass es keiner anzweifeln darf. Besonders praktisch, wenn der Bundestag seine Richter wählt.

Finanziert, geduldet, gefördert haben das alles die beiden Frauenministerinnen Renate Schmidt und Ursula von der Leyen. (Angela Merkel war auch schon auf dem Posten.) Von der Leyen ist zwar CDU, hat damals aber offen mit der SPD paktiert, um die CDU in Sachen Frauenquote zu erpressen. Und auch von Merkel heißt es ja, dass sie von ihrer Überzeugung eigentlich in die SPD gehörte und wollte, und sie nur deshalb in der CDU gelandet ist, weil sie in der SPD nichts geworden wäre außer alt. Dann aber kam ein unerwartetes Stühlerücken nach der Kundusaffäre. Den ehemaligen Verteidigungsminister Franz Josef Jung hatte man zwar wegen der Kundusaffäre schon in ein anderes Ministerium verschoben und zum Arbeitsminister gemacht, der musste aber 2009 nach nur 33 Tagen als Arbeitsminister dann zurücktreten, und man hatte niemanden parat. Deshalb wurde Ursula von der Leyen von der Frauen- zur Arbeitsministerin verschoben, und die nun vakante, politisch aber ziemlich unwichtige, deshalb anfängertaugliche Stelle als Frauenministerin an Kristina Schröder vergeben. Die nun aber hielt von dem ganzen Genderblödsinn nichts und drehte Susanne Baer Geld und Einfluss ab. Das lief natürlich noch etwas nach, weil das ja immer im Voraus beantragt und genehmigt wurde. Ich weiß es jetzt nicht mehr auswendig, aber mir ist so nach Ende 2010. Damit hatte man nun aber ein erhebliches Problem, nämlich ein Finanzielles: Denn die Duldung der Pseudoprofessur Baers, bei der sie tun und lassen konnte, was sie wollte, kein Lehrdeputat erbrachte und keine Forschungsergebnisse vorlegte, und die HU einfach wegschaute, beruhte ja auf dem Deal, dass die HU Geld bekommt. Fällt die Finanzierung weg, würde sie die notorisch klamme HU aber Geld kosten, während sie zu keiner Lehrveranstaltung befähigt oder bereit wäre, denn es war ja überhaupt nichts an Lehr- oder Forschungssubstanz ersichtlich, wie die HU vor dem Verwaltungsgericht darlegte. Die wäre ja gar nicht in der Lage gewesen, an einem Lehr- oder Forschungsbetrieb teilzunehmen. Also stand sie ab 2011 ohne Finanzierung da, also machte man sie einfach zur Verfassungsrichterin, weil gerade eine Stelle nach Parteienproporz für die Grünen frei wurde. Damals war man noch der Ansicht, dass alles, Geld, Posten und so weiter, nach Stimmenanteilen der Fraktionen verteilt werden muss, ohne dass die anderen reinmeckern durften, weil es die AfD noch nicht gab. Also durften de facto die Grünen den Posten besetzen, aus irgendwelchen Gründen, lief das aber formal als SPD-Posten, weiß ich jetzt nicht mehr auswendig. Die anderen haben blind durchgewinkt, weil die das für ihre Posten ja auch so haben wollen.

Und eigentlich war sie ja auch keine Jura-Professorin, sondern hätte eigentlich an die Fakultät für Soziologie gehört oder gepasst, aber aus irgendwelchen Gründen, die wohl finanzieller, politischer und stellentechnischer Natur waren, weil die Soziologen schon zu viele Blindschleichen im Lehrkörper hatten, hat man sie formal und verwaltungstechnisch an die juristische Fakultät geklebt, nur so kam die ja überhaupt in den Ruf, eine Jura-Professorin zu sein.

Und ohne Geld hätte die HU das nicht mehr mitgespielt, also musste man was anderes für sie finden. Also hat man sie als Verfassungsrichterin vorgeschlagen, und einfach so getan, als wäre sie so eine ganz normale Jura-Professorin, die im Hörsaal steht und Vorlesungen über Staats- und Verfassungsrecht hält. Damit die wieder Einfluss hat und irgendwie finanziert ist. Und deshalb hat auch niemand etwas gefragt oder sie mal sehen wollen.

Verantwortlich dafür: Die damalige Vorsitzende Renate Künast.

Und nun war Susanne Baer 12 Jahre Verfassungsrichterin, aber mir ist nicht ein einziges Urteil bekannt, in dem sie irgendwie positiv gewirkt hätte oder irgendetwas darin juristisch zitierenswert oder auch nur begründet gewesen wäre. Dafür aber habe ich hier im Blog eine Reine von Entscheidungen aufgedeckt, die man nur als korrupt bezeichnen kann, weil sie per „strategischer Prozessführung“ und vorgetäuschten Verfahrensläufen fingierte und mit gecasteten Beschwerdeführerdarstellern Fake-Verfassungsbeschwerden entschieden hat, die von Vereinen, darunter sehr häufig ihre eigenen Universitäts-Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern des Verfassungsgerichts selbst, geschrieben wurden, mindestens eine sogar von ihrer eigenen Professorenvertretung, und dem Zeitpunkt nach sogar mit der Vermutung, dass die Verfassungsbeschwerde an ihrem eigenen Institut erstellt wurde. Und dann liegt der Gedanke nicht mehr fern, dass sie sich die Verfassungsbeschwerden selbst geschrieben hat. Was auch nicht verwunderte, denn in irgendeiner ihrer Antrittsreden hatte sie ja aufgefordert, man möge ihr „intelligente Verfassungsbeschwerden“ schreiben, mit denen sie etwas bewegen könnte, also feministische. Eine ihrer Mitarbeiterinnen hatte sich ja auf einer Veranstaltung der TAZ auch mal verplappert und (wusste nicht, dass ich im Publikum sitze, und hat sichtlich den Schreck ihres Lebens bekommen, als mich dann einer ostentativ und zur Warnung an alle mit „Herr Danisch“ ansprach) zugegeben, sich sogar damit gebrüstet, dass man in diesem Amt als Verfassungsrichterin feministische Politik durchsetzen und niemand mehr etwas dagegen machen kann, die das dann alle mit staatlicher Gewalt durchsetzen müssen.

Und so gerät zum Beispiel der Grundsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter“ unter die Räder, wenn die Richter am liebsten und bevorzugt, oder vielleicht auch nur über die Verfassungsbeschwerden urteilen, die sie sich selbst geschrieben haben.

Das passt dann auch prima zur Gewaltenteilung, wenn man wie Baer gleichzeitig als Professorin in der Exekutive, als Beraterin und Parteimaskottchen in der Legislative und als Richterin in der Judikative tätig ist, und dann noch über Fälle entscheidet, an denen man vorher in anderer Eigenschaft schon beteiligt war. Denn als Richter in eigener Sache ist die Rechtsfindung immer am leichtesten. Da muss man nicht viel können, da ist einem alles schon so klar. Ist ja auch prozessökonomisch so zuträglich, wenn man das alles schon weiß und den Verfahrensausgang schon kennt.

Aus diesen und noch einer Reihe weiteren im Blog und meinen Publikationen ausführlich beschriebenen Gründen halte ich das Bundesverfassungsgericht seit etwa 2000 für einen verlogenen kriminellen korrupten verfassungsfeindlichen Sauhaufen, der keineswegs den Schutz der Verfassung im Sinn hat (dazu in Teilen auch intellektuell schon gar nicht mehr in der Lage wäre), der unserer Verfassung weit mehr Schaden zufügt als er noch Nutzen hat, weil deren Ziel nur noch ist, linke Ideologie gegen die Verfassung durchzusetzen, nämlich so, dass niemand sie mehr überprüfen oder ändern kann, insbesondere nicht der Wähler, der ja der Souverän sein soll, von dem alle Staatsgewalt ausgehen solle. Tatsächlich aber sitzen da Parteihonks, die vorrangig damit beschäftigt sind, die Parteiinteressen gegen Verfassung, Recht, Gerichte und vor allem Wähler durchzusetzen.

Nebenbei bemerkt: Ich hatte mal ein Gespräch mit einem der führenden Prüfungsrechtsexperten und Buchautoren, einem Rechtsanwalt dazu. Auch der sagte mir, dass er in seiner beruflichen Praxis genau dasselbe beobachte wie ich: Nämlich dass in der Rechtsprechung die Grundrechte und Prüflingsrechte in den 1980ern und besonders den 1990ern aufblühten, und dann urplötzlich abgewürgt wurden, mit einem Schlag die Gerichte – genauer gesagt, die nachrückenden Richter, mit denen die bestehenden Richter ersetzt wurden – plötzlich keine Prüflingsrechte mehr wollten und stattdessen die Prüferwillkür wieder förderten und er da auf einmal auch keinen Punkt mehr mache, obwohl der führende Prüfungsrechtsexperte. Sogar mit einem gerade pensionierten Richter des Bundesverwaltungsgerichts, der dafür zuständig war, hatte ich mal gesprochen, der das auch beobachtet hatte. Und in irgendeiner juristischen Zeitschrift gab es einen Artikel über das „Zurückrudern“ im Prüfungsrecht. Das hatte linken Strategen einfach nicht in den Kram gepasst, dass Prüflinge Rechte haben könnten und Professoren in ihrer Willkür gehemmt sein könnten, und mit der Welle der politischen Besetzungen der Richterposten ging dann das Prüfungsrecht eben den Bach runter. Wer Baer für einen Glücksfall hält, der hat schlicht und einfach keine Ahnung. Denn Frauenförderung und Prüfungsrecht gehen nicht zusammen, sondern widersprechen sich diametral. Entweder hat man eine Leistungsbewertung und gleiche Maßstäbe für alle, oder eben nicht und stattdessen Ergebnisgleichheit. Das fing schon zu meiner Uni-Zeit in Informatik an, dass ahnungslose Mädels in den mündlichen Prüfungen die gleichen Noten wie die Cracks bekamen, die besser als die Professoren waren, indem man den Männern einfach beliebig schwere Fragen und den Mädels nur Blondinenfragen stellte, damit dieselben Noten herauskamen. Büro des Professors gefunden und den eigenen Namen richtig gesagt, schon mindestens die Note 3 erreicht. Gut aussehen oder eine leichte Frage ungefähr lösungsnah beantwortet, Note 2, bei Promotionen auch gleich die Auszeichnung. Das ist nicht nur politisches Programm, das Prüfungsrecht zu brechen, sondern Susanne Baer war eine der Protagonistinnen und Regierungsberaterinnen darin, genau das Prüfungsrecht zu brechen und durch leistungsunabhängige Quoten und Frauenförderung zu ersetzen, dass sie dann als Verfassungsrichterin eigentlich hätte verteidigen müssen. Die ungeeignetste Person für den Job, die man hätte finden können. Je nach Sichtweise. Rot-grün fand sie genau deshalb für geeignet, weil man ja die männliche Gesellschaft überwinden wollte. Damit Frauen weder gut aussehen, noch lösungsnah antworten mussten, um auf Note 2 zu kommen. „quality is a myth“ und Schönheit ein soziales Konstrukt, beides frauenausgrenzend.

Damit einher geht, dass es immer öfter zu einer Inversion der Grundrechte kommt. Nach ihrer Konstruktion sind Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliches Handeln. Aber kein Anspruch auf ein positives Handeln des Staates.

Inzwischen aber werden Grundrechte zum Abwehrrecht des Staates gegen den Bürger, oder sogar zur Durchsetzung von Partikularinteressen gegen die Allgemeinheit, notfalls sogar aus Nepal und Bangladesch, wie im Falle der Klimaentscheidung. Verlogener kann man als Verfassungsgericht wohl kaum noch sein.

Oder doch? Wie etwa bei der Entscheidung über den Rundfunkbeitrag, den man im Parteiinteresse einfach durchgewinkt hat, obwohl die Erhöhung schon formal unzulässig war, weil das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Erhöhung nur zur Hälfte durchgeführt worden war? Hätte man wissen können, wenn man vorher die Protokolle der Landtage durchgelesen hätte. Dem Landtag von Sachsen hatte ich das nämlich schriftlich vorgetragen. Mündlich wollte ich auch, da haben mir die Grünen aber das Wort abgeschnitten. Verfügte man am Bundesverfassungsgericht wenigstens über ein gewisse juristische Mindestsachkunde, hätte man sich angeschaut, wie das gesetzlich geregelt Verfahren ablaufen muss und dann mal gefragt, warum da ein wesentlicher Schritt einfach fehlte.

Die entsetzliche Inkompetenz des Bundesverfassungsgerichts, das zum reinen Operettengericht verkommen ist, war mir allerdings, so fair muss man sein, auch vor Baer schon aufgefallen, nämlich bei der Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung. Damals nämlich war ich in der Vorratsdatenspeicherung tätig und einer der wenigen Leute in Deutschland, die darüber Bescheid wussten. Im Wesentlichen habe ich sogar die Stellungnahme des Bitkom für das Bundesverfassungsgericht geschrieben, wobei man aber auf die Beantwortung von Fragen beschränkt ist, und die Fragen blödsinnig waren und an der Sache vorbei gingen. Die haben damals auch eine eA erlassen, die so schlecht und fehlerhaft war, dass sie praktisch gar keine Wirkung hatte, was sie aber nicht gemerkt haben, weil sie von der ganzen Sache keine Ahnung hatten. Sie hatten nämlich zu keinem Zeitpunkt irgendwen eingeladen, der sich damit auskannte, dafür aber so eine parteinahe Meinungsprominenz, die nur von wenig oder gar nichts Ahnung, aber zu allem eine politische Krawallmeinung hat. Das Ergebnis war Quatsch mit Soße, und noch Jahre später tingelte der Papier durch die Veranstaltung und hielt Eigenlobvorträge, weil ihm noch immer keiner gesteckt hatte, was für einen Mist sie da entschieden hatten, weil sie zu inkompetent waren, es selbst zu wissen, zu arrogant, jemanden zu fragen, der es besser weiß, und korrupt genug, um trotzdem zu entscheiden. Vermutlich glaubt der heute noch, dass das eine tolle Entscheidung war. Die Distanz der Juristen zur Realität ist manchmal erschreckend bis verzweiflungsbegründend groß. Es ist leichter, ein Pferd zum Fliegen zu überreden, als den schlimmen 95% der Juristen aus der Position eines Rangniedrigeren oder gar Nichtjuristen heraus zu sagen, dass sie was falsch machen.

Die Lobeshymne auf Susanne Baer

Jetzt kommt der da also mit dieser Lobeshymne um die Ecke: Zwölf Jahre für die Wissenschaftsfreiheit – Rückblick auf die Ära Susanne Baer am Bundesverfassungsgericht

Ausgerechnet Baer soll für die Wissenschaftsfreiheit eingetreten sein. Dazu komme ich noch vertieft. Nicht nur hat sie in meinem Fall ja gerade nicht die Wissenschaftsfreiheit geschützt, sondern umgekehrt den Eingriff der Politik, des BND und des CIA in dieselbe (und ich habe sie ja im Verdacht, Inoffizielle Mitarbeiterin der CIA zu sein, worauf ihre Vita und ihre Verbindungen in die USA hindeuten), sondern vor allem die Gender-Studies waren und sind ein einziger Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Die sorgen ja ständig dafür, dass Leute unter Druck gesetzt, niedergebrüllt, ausgeladen, teils sogar körperlich angegriffen und misshandelt werden. Selbst ohne Kenntnis der Person Baer müsste man sich die Frage gefallen lassen, wie man behaupten könnte, dass jemand, der in Gender Studies macht, für und nicht gegen die Wissenschaftsfreiheit eintritt. Zumal sie ja den Standpunkt vertritt, dass Wissenschaft nur ein gesellschaftliches Konstrukt, ein Strategie zur Ausgrenzung von Frauen und Minderheiten sei, man Wissenschaft also bekämpfen und abschaffen müsse, damit auch Frauen und Minderheiten „part of the fun“ sein könnten und an Geld und Posten kämen. Man muss schon mindestens Geisteswissenschaftler sein, um ein so kaputtes Verhältnis zur Wissenschaft zu haben, um eine Professorin der Gender Studies für ihren Kampf für die Wissenschaftsfreiheit zu loben. Anscheinend weiß dieser Jura-Professor mit Schwerpunkt „Wissenschaftsrecht“ nicht, wie das Bundesverfassungsgericht Wissenschaft definiert hat, als es noch halbwegs bei Trost, Verstand und Sachkunde war:

Art. 5 Abs. 3 GG will nicht eine bestimmte Auffassung von der Wissenschaft oder eine bestimmte Wissenschaftstheorie schützen. Seine Freiheitsgarantie erstreckt sich vielmehr auf jede wissenschaftliche Tätigkeit, d. h. auf alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist.

[…]

Forschung [ist] die geistige Tätigkeit mit dem Ziele, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Bundesverfassungsgericht, Urteil des 1. Senats vom 29.5.1973, 1 BvR 424/71, 1 BvR 325/72

Baer und Gender Studies sind nicht nur einfach gar nichts davon, weil es da überhaupt nicht um nachprüfbare oder systematische Arbeit geht, sondern im Gegenteil darum, im Sinne der „feministischen Theorie“ einfach willkürlich etwas zu behaupten, es ständig zu ändern, und jeden zu beschimpfen und beschuldigen, was den größten Betrugs- und Erpressungsertrag bringt. Sondern sie bekämpfen diese Grundanforderungen an Wissenschaftlichkeit sogar explizit, weil und indem sie sie für frauenausgrenzend erklären. Weil Frauen nicht von sich selbst, von ihrem Geschlecht abstrahieren und gar nicht objektiv sein könnten und wollten. Und weil nur Männer Spaß daran fänden, sich die Nächte in den Laboren um die Ohren zu schlagen, während für Frauen die „Work-Life-Balance“ wichtiger wäre (vulgo: sie zu faul sind).

Und dann kommt dieser Professor für öffentliches Recht mit Schwerpunkt „Wissenschaftsrecht“ daher und lobt ausgerechnet Baer dafür, dass sie für Wissenschaftsfreiheit eintreten wäre.

Susanne Baer wurde als Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin im Februar 2011 in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.

Ja. Das ist das, wofür man sie irrtümlich hielt. Sonst hätte man sie nicht gewählt. Tatsächlich hatte man das mit dem „öffentlichen Recht“ nur so behauptet, um das irgendwie erklären zu können, warum man sie mit ihrer eingekauften Pseudoprofessur an die juristische und nicht an die überfüllte Soziologenfakultät angeklebt hatte.

Aber: Weder habe ich von ihr irgendeine Tätigkeit, Vorlesung, Schrift oder so etwas zum Öffentlichen Recht gefunden, noch konnte die Humboldt-Universität vor Gericht irgendetwas dazu benennen oder belegen.

Normalerweise tun sich Professoren damit hervor, dass sie eher zu viel als zu wenig publizieren, notfalls mit Ghostwriter. Und irgendein – meist wertloses – Lehrbuch wollen sie doch alle haben. Von Baer habe ich gar nichts Juristisches im engeren Sinne gefunden, außer

  • allgemeinem Gerechtigkeitsgesülze
  • einer dubiosen Dissertation, in denen allein die Fußnoten mit den Quellenangaben weit mehr Raum einnehmen als der eigentliche Text, und die wohl nur die Quellenangaben davor retten, als zusammenkopiertes Plagiat dazustehen,
  • einem Text zum geforderten Verbot von Pornographie oder so ähnlich, der sich aber im wesentlichen als Übersetzung eines englischen Textes der oberdurchgeknallten amerikanischen Brachialfeministin Catharine A. MacKinnon darstellte, die ihr Leben dem Krieg gegen Pornographie widmete und darüber zur durchgeknallten Juristenfurie wurde (vgl. zur Situation in den USA den Kinofilm The People vs. Larry Flynt, deutsch Die nackte Wahrheit).

Ich weiß beim besten Willen nicht, wie man Susanne Baer für eine Professorin für öffentliches Recht halten könnte. Oder überhaupt für eine Professorin des Rechts. Normalerweise würde man sich doch mal ein Schriftenverzeichnis ansehen, die Literatur ranholen. Was, wenn da nichts ist, was die Bezeichnung „juristisch“ verdienen würde?

Oh, um Missverständnisse zu vermeiden: Ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren. Jeder Hinweis auf Schriften der Susanne Baer ist mir sehr willkommen. Ich habe ja damals, 2012, damit angefangen, mich in der bayerischen Landesbibliothek in München durch deren Schriften zu lesen. So bin ich ja überhaupt erst darauf gekommen, die – mir damals noch völlig unbekannte – Person für eine Betrügerin zu halten. So ist mir das ja erst aufgefallen, dass an der einfach gar nichts stimmt. Warum aber fiel mir das sehr schnell, dem Wahlausschuss des Bundestages dagegen gar nicht auf?

Das war rückblickend ein Glücksfall für die Wissenschaftsfreiheit, vielleicht auch, weil sich die Richterin Baer – aus anderen Forschungsfeldern kommend – einen unverstellten Blick auf Freiheitskonflikte innerhalb der Wissenschaftslandschaft bewahrt hatte.

Nein, das war es nicht. Und die Beschreibung ist auch nicht zutreffend, wenn der damit auch durch die Blume zugibt, dass sie jedenfalls keine Juristin ist.

Dass sie für die Wissenschaftsfreiheit schädlich und nicht nützlich war, zeigt man mein eigener Fall, in dem es um einen übelsten Eingriff des Bundesnachrichtendienstes in die Hochschulprüfungen und -karrieren ging, indem man so ziemlich alles gefälscht und die Gerichtsverfahren manipuliert hatte, und in dem sogar ein Vorsitzender Richter (der danach Karriere machte) sogar die Tonbänder der Sachverständigenvernehmung in der mündlichen Verhandlung hinter heimlich fälschte, indem er sie danach in seinem Arbeitszimmer neu, aber mit verändertem Inhalt aufsprach und die Kassetten austauschte. Die Urkundsbeamtin hatte es gemerkt und deshalb die Richtigkeit der Niederschrift nicht beurkundet, und ich hatte aus dem Gedächtnis gemerkt, dass das nicht stimmte. So ist das aufgeflogen, aber Bundesverfassungsgericht – Berichterstatterin Baer – machte nicht nur nichts, sondern es kam dann auch heraus, dass besagter Richter, der das alles fälschte, kurz vorher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht gewesen war, man sich da also kannte. Alles eine Mafia rund um das Bundesverfassungsgericht, die sich gegenseitig schützt und sich gegenseitig die gewünschten Verfassungsbeschwerden schreibt.

Eine Hand wäscht die andere.

Drei „große“ (jeweils im Konsens ergangene) Senatsentscheidungen aus dem Wissenschaftsrecht, die allesamt Fragen der Wissenschaftsorganisation betrafen, stammen maßgeblich aus der Feder von Richterin Baer.

Nöh. Die Arbeit machen nämlich die Mitarbeiter. Und teils noch die Richter, die vorher an Bundesgerichten wie dem BGH waren. Woher sollten jemand wie Baer, die sonst keinen erträglichen Text hinbekommt und nur Gerechtigkeitsgefasel blubbert, keinerlei richterliche Berufserfahrung hat, plötzlich eine Verfassungsgerichtsentscheidung hinbekommen, bei der sich das Papier nicht vor Schauder wellt? Im Gegensatz zum Gendergeschwurbel, das keiner liest und fast immer mehr Autoren als Leser hat, selbst wenn sie es alleine schreiben, werden Verfassungsgerichtsentscheidungen von sehr vielen und erfahrenen Juristen gelesen und kommentiert. Da kann man sich leicht blamieren, vor allem wenn man mit dem – zulässigen und vollumfänglich begründeten – Minderwertigkeitskomplex einer Feministin ausgestattet ist, die glaubt (und damit gar nicht mal so falsch liegt), dass die Männer sie alle auslachen würden. Hieß es nicht irgendwo, sie habe an der Universität irgendwo schon ihr männerhassbegründendes Ausgelachtwerdenstrauma erlitten? Und damit dann von 0 auf Verfassungsrichter? Wie irisches Stepptanzen auf Tretminen vor Publikum. Nix mit Safe Space.

Schauen wir mal.

Die Akkreditierung von Hochschulstudiengängen wurde überzeugend als schwerwiegender Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) der
Hochschulen bewertet. Dessen Rechtfertigung wurde von einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage sowie davon abhängig gemacht, dass den Hochschulen adäquate Gestaltungsspielräume nach wissenschaftlicher Eigenrationalität verbleiben (Beschl. v. 17.2.2016 – 1 BvL 8/10, BVerfGE 141, 143).

Nöh.

Mal abgesehen davon, dass die Entscheidung wieder gewaltig nach bestellter und abgesprochener strategischer Prozessführung stinkt: Der Teil, der darin richtig ist, nämlich dass die Lehrpläne und die Prüfungsinhalte und -anforderungen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Fundamentalentscheidung von 1991 entschieden. Genau das hatte mir das BVerfG in Form von Baer übrigens vorenthalten, denn genau darauf hatte meine Verfassungsbeschwerde damals auch gelautet.

Und der Rest ist falsch. Aus dem Urteil:

Dieser Zwang zur Akkreditierung der Studiengänge beschränkt die Freiheit der Hochschule, über Inhalt, Ablauf und methodischen Ansatz des Studiengangs und der Lehrveranstaltungen zu bestimmen (vgl. BVerfGE 127, 87 <120>). Der Akkreditierungsvorbehalt ist auch ein Eingriff in die Rechte der Lehrenden und der Fakultäten oder Fachbereiche. Zwar richtet sich die Anerkennungsentscheidung ebenso wie die Entscheidung der Agenturen an die Hochschulen, doch ist ihr Gegenstand die externe Bewertung der Studiengänge mit ihrem inhaltlichen, pädagogischen und didaktischen Konzept und der Kompetenz der Lehrenden, die gegenüber einer hochschulexternen Institution Rechenschaft ablegen müssen. […]

Der mit der Pflicht zur Akkreditierung verbundene Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit wiegt schwer.

54

Es handelt sich um eine präventive Vollkontrolle, die aufgrund der bislang lediglich durch den Akkreditierungsrat vorgegebenen grundsätzlichen Befristung nach Ziffer 3.1. Drs. AR 20/2013 regelmäßig zu erneuern ist.

Und das ist falsch. In mehrfacher Hinsicht. Denn der Studiengang verbietet in keiner Weise, weitere Lehrveranstaltungen anzubieten. Er gibt nur vor, was verpflichtend anzubieten und vor allem: Was abzuprüfen ist. Kein Lehrplan, keine Studiengangdefinition würde einem Professor verbieten, sich in einen Hörsaal zu stellen und zu erzählen, was er für richtig hält. Oder auch anderen. Es ist nämlich ein Trugschluss, dass die Lehr- und Forschungsfreiheit an die Professur gebunden wäre. Der Studienplan und Studiengang hält ihn lediglich davon ab,

  • es unbegrenzt auf sein Lehrdeputat anzurechnen,
  • es abzuprüfen, seinen persönlichen Käse also anderen mit hoheitlicher Gewalt aufzuzwingen

wenn er erzählt, was er für richtig hält, weil es eben nicht zulässig ist, seine Grundrechte wahrzunehmen, indem man sie mit hoheitlicher Gewalt ausübt. Denn Grundrechte sind Privatsache, und für alle gleich. Der Staat ist nicht befugt, einzelnen Ausgewählten Supergrundrechte mit Gewalt über andere zu verleihen. Das kapieren die beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk übrigens auch nicht mehr, seit sie genauso links wie die Universitäten sind, aber das ist eine andere, und im Übrigen schon erzählte Geschichte.

Das ist nämlich etwas, was 98% der Professoren, offenbar einschließlich dieses Lobeshymnenautors, der öffentliches Recht lehrt, partout nicht in den Schädel geht: Der ganze Komplex der Prüfungen, und zwar nicht nur der harten Zulassungsprüfungen, sondern auch der weichen, bei denen lediglich die Note im Wettbewerb die Karriere beeinflusst, gehört nämlich gar nicht zur Forschung oder Lehre, und somit auch nicht zu deren Freiheit.

Bei Forschung und Lehre ist der, der forscht oder lehrt oder es auch nur will (und nicht, wie man gerne behauptet, der Professor) der mit der Freiheit. Prüfungen sind ein hoheitlicher Akt des Staates und somit als Prüfungsvorgang überhaupt nicht geschützt, weil der Professor darin auch keine eigenen Interessen vertritt. Und weil Grundrechte den Bürger gegen den Staat schützen, und die Prüfung hoheitlich und der Prüfer meistens Beamter ist, gibt es in der Prüfung nur einen, der Grundrechte hat: Den Prüfling. Oder, genauer gesagt, zwei: Die anderen Prüflinge, die das Recht haben, mit gleichen Maßstäben bewertet zu werden. Ein Professor vertritt in der Prüfung keine eigenen Rechte und darf auch schon prüfungsrechtlich seine persönliche Lehrmeinung nicht durchsetzen oder zum Maßstab machen. Der Professor hat in der Prüfung also nur ein einziges Recht oder Grundrecht: Im Vergleich zu Kollegen nicht im Übermaß als Prüfer herangezogen zu werden.

Und deshalb kann und darf ein Professor nicht wirksam prüfen, bevor er nicht die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen und Maßstäbe zur Kenntnis genommen hat und anwenden kann. Weil der Staat und nicht der Professor prüft.

Und das ist auch nicht auf meinem Mist gewachsen, das war in den 80er und 90er Jahren Gegenstand der allgemeinen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts und der Literatur. Und ich habe die damals alle, ausnahmslos alle gelesen, die seit Bestehen der Bundesrepublik veröffentlicht worden waren.

Der Gesetzgeber gestaltet mit der Akkreditierung nicht lediglich aus, wie Lehre formal organisiert wird. Es geht ihm ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfes um den „Vollzug“ der staatlichen Verantwortung „für die bundesweite Mobilität der Studierenden und Absolventinnen und Absolventen und die Qualitätssicherung der Studiengänge und Studienabschlüsse“ (LTDrucks 14/2063, S. 141). Nach den Vorgaben des Akkreditierungsrates wird überprüft, ob die „Durchführung des Studiengangs (…) sowohl hinsichtlich der qualitativen als auch quantitativen personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung (…) als auch unter Berücksichtigung von Verflechtungen mit anderen Studiengängen“ gesichert ist und eine „adäquate, belastungsangemessene Prüfungsdichte- und Organisation“ aufweist (Kriterium 5 Drs. AR 15/2008); das zielt unmittelbar auf die allgemeine und auf die Lehre bezogene Selbstorganisation der Hochschule und deren Haushalt. Zudem wird geprüft, ob Studiengänge „Fachwissen“ vermitteln und ob sie „zielführend im Hinblick auf definierte Qualifikationsziele“, „stimmig aufgebaut“ sowie „pädagogisch und didaktisch fundiert“ sind (Kriterium 4 Drs. AR 15/2008). Die Agenturen machen auch Vorgaben zur prozentualen Zusammensetzung der Curricula, zu den Studien- und Prüfungsordnungen und sprechen Empfehlungen zur Benennung von Studienschwerpunkten und Modulen aus (vgl. Quapp, DÖV 2011, S. 68 <71>). So werden zwar keine bestimmten Ergebnisse oder Deutungen wissenschaftlicher Erkenntnisse vorgeschrieben, aber auch nicht nur die Stimmigkeit zwischen Lehre und Qualifikationszielen oder die Organisation der Weitergabe wissenschaftlichen Wissens nachgeprüft, sondern die Akkreditierung betrifft unmittelbar Form und Inhalt wissenschaftlicher Lehre.

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3. Dieser Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit lässt sich verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen. Dazu ist der bloße Verweis auf die Europäisierung des Hochschulraums von vornherein nicht geeignet (dazu a). Zwar ist die Wissenschaftsfreiheit zur Sicherung der Qualität der Lehre einschränkbar (dazu b). Doch muss der Gesetzgeber die im grundrechtlichen Sinne wesentlichen Fragen der Qualitätssicherung selbst regeln (dazu c), woran es hier fehlt (dazu d).

Das ist richtig, dass es der Gesetzgeber selbst regeln muss. Problematisch ist das freilich, wenn rot-grün die Mehrheit haben, weil die Mist bauen. Aber dann hat es der Wähler so gewollt. Der Grund dafür liegt in Artikel 12 I GG, der zwar Eingriffe in die Berufsfreiheit zulässt, aber nur aufgrund eines Gesetzes. Professoren dürfen das eben nicht.

Was übrigens geschätzten 95 bis 99 % der Professoren nicht in die Birne geht. Die glauben alle, sie könnten prüfen und verlangen, wozu sie Lust haben, was ja auch dazu führt, dass Gendersprache als benotungsrelevant angesehen wird. Das heißt dann nur, dass die Professoren dahinter schlicht zu doof sind, ihren Job zu kapieren – was sie als Beamte zugegebenermaßen ja auch nicht müssen. Jede Wurstverkäuferin muss mehr Wissen nachweisen als ein Professor in seinem Berufungsverfahren. Eigentlich müssen sie nämlich gar nichts wissen und können. Ich kann mich noch erinnern, als mich damals, so vor ungefähr 15 Jahren, als ich die Prüfungsrechtsseiten schrieb, mal ein junger Informatikprofessor anrief, der das gelesen hatte, und völlig verdattert nachfragte. Das könne doch gar nicht sein, dass ein Prüfling gegen seine Bewertung klagen könne, er habe doch die Freiheit von Forschung und Lehre. Dem habe ich mal eine Runde erzählt, wie es ausschaut und was er alles nicht weiß, und dann war der fertig mit der Welt. Da brach sein Weltbild völlig zusammen, als ich ihm den Zahn gezogen habe, dass er alle und außer ihm niemand Rechte habe. Das aber glauben sie alle, dass sie alle Rechte hätten, sie tun und lassen könnten, was sie wollen, und außer ihnen niemand Rechte habe. Sogar die Jura-Professoren. Lesekompetenz Null. Aber dass die allermeisten Professoren funktionale Analphabeten sind, weil sie sich weder schriftlich so ausdrücken können, noch die Lesefähigkeiten haben, wie sie ihrer Stellung und Dienstaufgaben angemessen wären, hatte ich schon vor fast 20 Jahren beschrieben. Die sind nicht in der Lage, sich einfach mal hinzusetzen und nachzulesen, was ihre Aufgaben und Pflichten und was ihre Rechte sind (und was nicht). Die sind auch charakterlich oft nicht in der Lage, sich überhaupt vorzustellen, dass sie Aufgaben und Pflichten und andere ihnen gegenüber Rechte haben könnten.

Ist Euch mal aufgefallen, dass in dieser Operette dieses Lobhudelbarden unter Wissenschaftsrecht ausschließlich die Rechte von Professoren, nicht aber die von Prüflingen vorkommen – außer eben, dass die Beschwerde eines Doktoranden, dem der Doktor wegen Unwürdigkeit entzogen wurde, nicht angenommen wurde? Da geht es nur um Professorenrechte. Der Typ ist grundrechtsblind und lehrt Öffentliches Recht.

Und so ist das verfassungs- und prüfungsrechtlich eigentlich total und ausdrücklich verboten, dass ein Prüfer in der Prüfung seine eigenen Vorstellungen durchsetzt, weil er da eben keine Lehr- und Wissenschaftsfreiheit hat und ausübt, weil er nicht für sich, sondern hoheitlich für den Staat tätig wird, während der Prüfling die Freiheit genießt und deshalb auch eine richtige und vertretbare Antwort nicht als falsch gewertet werden darf oder ein Prüfungsgremium seine eigenen Ansichten oder eine Musterlösung nicht zum Maßstab machen darf.

Es gibt da rechtlich eine klare Trennung zwischen Forschung und Lehre einerseits und den Prüfungen andererseits. Und was geprüft und verlangt wird, steht in den Prüfungs- und Studienordnungen und in den wesentlichen Punkten im Gesetz. Verfassungsrechtsprechung von 1991. In einem der Fachbücher über Prüfungsrecht (bin gerade auf Zypern und das Buch steht in meiner Berliner Wohnung) wurde das auch so schön auf einen Nenner gebracht: Geprüft wird, was zu lernen war, nicht was gelehrt wurde. Ein zentraler Punkt dabei ist nämlich, dass der Staat Prüfungen überhaupt nur zum Schutz der Öffentlichkeit durchführen darf, denn sie sind Eingriffe in die Berufsfreiheit, und dafür gibt es keinen anderen Grund. Daraus aber folgt, dass sie gleichmäßig zu erfolgen haben, dass für alle Prüflinge gleiche Anforderungen und Maßstäbe gelten. Denn es wäre ja nicht haltbar, dass für den Schutz der Öffentlichkeit unterschiedliche Anforderungen gelten, je nachdem, ob man an Uni A oder B, bei Professor X oder Y hört. Das geht ja nur, wenn überall dieselben Anforderungen gelten. Deshalb darf man zum Beispiel auch nicht gezwungen werden, in Gender-Vorlesungen anwesend zu sein, sich den Mist anzuhören oder sich gar prüfen zu lassen. Die Lehrfreiheit würde eine Gendervorlesung umfassen, wenn diese wissenschaftliche Substanz hätte (was sie nicht hat). Aber selbst dann dürfte man das nur anbieten, aber nicht präsenzpflichtig oder sonst prüfungs-, noten- und bestehensrelevant machen. Lehrfreiheit umfasst nicht, andere zum Zuhören zu zwingen. Wer die Lehrfreiheit hat, muss auch akzeptieren, vor leerem Hörsaal zu stehen.

Aber weder Baer, noch ihr Lobhudelbarde Gärditz scheinen das zu begreifen, sonst hätte er die Fehler ja nicht für „überzeugend“ gehalten. Und der Mann lehrt öffentliches Recht und Wissenschaftsrecht. Das scheint notorisch zu sein, denn schon als ich damals die Webseiten zum Prüfungsrecht schrieb, so vor knapp 20 Jahren, baten mich wiederholt Jura-Studenten um Hilfe, weil ihre Professoren nicht einsehen wollten, dass sie Anspruch auf Akteneinsicht in ihre Bewertungen hatten. Welches Fach? Staatsrecht. Und das Akteneinsichtsrecht des Prüflings ist Staatsrecht. Das hat man gerade im öffentlichen Recht und Staatsrecht häufig, dass da Leute lehren, wie weder über die Basics, noch über die charakterliche Eignung verfügen. Immerhin haben die Studenten da gleich gelernt, gegen was für Leute sie später als Anwälte mal antreten müssen und von welcher Kompetenz ihre Professoren eigentlich sind. Nahe bei Null. Es steht allerdings zu befürchten, dass die Fakultäten es nicht goutieren, wenn Studenten vor Gericht gegen ihre Professoren auf deren Fachgebiet gewinnen. Ist mir ja auch nicht gut bekommen.

Die Entscheidung hat aber noch einen ganz anderen Hintergrund, als Gärditz glaubt.

Gerade im dafür relevanten Zeitraum 2012-2015 nämlich war ich hinter Baer her und hatte über verschiedene Akteneinsichten herausgefunden, dass sie eben nicht als Professorin, sondern praktisch in Vollzeit für das Frauenministerium tätig war und nur zum äußeren Schein und der Suggestion einer Unabhängigkeit Professorin war, und dass sie bei der Zulassung ihres Studiengangs in doppelter Hinsicht getäuscht hatte:

  • Die Senatsverwaltung von Berlin hatte verlangt, dass da nicht nur Geisteswissenschaftler, sondern auch Naturwissenschaftler/Mediziner mit drin sind, und sie hatte deshalb eine Medizinprofessorin der zur HU gehörenden Charité angegeben, die aber nicht nur nirgends auftauchte, sondern auf Nachfrage auch erklärte, dass sie Gender einfach für falsch hielt und damit eigentlich auch gar nichts zu tun hatte. Weil der Verdacht bestand, dass man die da ohne ihr Wissen in Täuschungsabsicht draufgesetzt hatte, obwohl sie nicht zum Ensemble der Show gehörte, habe ich bei einer „Langen Nacht der Wissenschaft“ mal die Leute der Geburtsklinik und die Endokrinologen befragt (damals, so vor knapp 10 Jahren, als Gender noch nicht öffentlich bekannt war). Einhellige Antwort: So ein Blödsinn. Nicht vorstellbar, dass jemand als Vorlesung so einen Quatsch erzählt. In den Unterlagen zur Anmeldung des Studienganges wird es aber so dargestellt, als hätte man die Unterstützung und Mitwirkung der Charité.
  • Es wurde eine Akkreditierung durch so eine Organisation gefordert, genau wie in dieser Verfassungsbeschwerde beschrieben, die Baer auch vorlegte.

    Nur war diese Akkreditierung eine Luftnummer, ein Fake, weil da einfach irgendwelche Leute ohne wissenschaftliche Qualifikation gekommen waren und eher die Räume und die angebotenen Kekse bewertet hatten, nicht aber den Inhalt des Studienganges. Wie auch, es gab ja keinen Inhalt.

Das aber war geschickt so auf die Akten verteilt worden, dass man den Schwindel weder in der Humboldt-Universität, noch in der Senatsverwaltung erkennen konnte. Erst wenn man über beide Aktenteile verfügte und sie in der richtigen zeitlichen Reihenfolge wie einen Reißverschluss ineinanderfügte ergab sich das Bild.

Und da habe ich natürlich gebohrt und auf Auskunft geklagt, und der HU und ihrer Gender-Professorin Baer vorgehalten, dass sie das Verfassungsrecht von 1991 nicht nur in meinem Fall gebrochen hat, sondern offenbar gar nicht kennt, weil bei ihr gar nichts diesen Anforderungen entspricht und sie die Zulassung erschwindelt hatte.

Und just, als ihr der Kittel brannte, und sie Gefahr lief, ihren Studiengang zu verlieren oder zumindest sehr unangenehmen Fragen ausgesetzt zu sein und mit ihrem Schwindel aufzufliegen, kam da von der Richterin in eigener Sache so eine Entscheidung, dass die Landesregierung sowas ja gar nicht fordern dürfe. Jeder auch nur drittelseriöse Richter hätte sich da für befangen erklärt und gesagt, dass er da gerade selbst ein Riesenproblem hat, und er nicht in eigener Sache entscheiden kann. Diese Akkreditoren hatten nämlich auch andere Gender-Studies „begutachtet“, und würden die auffliegen, hätte das eine Kettenreaktion auslösen können. So nebenbei angemerkt: Die Humboldt-Universität hätte mir rechtlich gesehen damals die Korrespondenz zwischen der Rechtsabteilung und Susanne Baer zu meinen Auskunftsersuchen vorlegen müssen. Sie will sie aber alle gelöscht haben, ohne einen Grund dafür benennen zu können. Da stand wohl einiges drin, was ich auf gar keinen Fall sehen sollte.

Aber ihr Lobhudelbarde singt ihr eine Heldenarie als die Schutzheilige imaginierter Wissenschaftsfreiheit. Dabei wäre die Frage, ob der Streitfall, über den sie als Verfassungsrichterin da entschieden hat, überhaupt echt war, oder auch wieder so eine bestellte Sache im Rahmen der „strategischen Prozessführung“, weil sie so eine Verfassungsbeschwerde gerade ganz dringend in eigener Sache brauchte. Und Verfassungsbeschwerden in eigener Sache der Richter sind immer die erfolgreichsten. Oder erfolglosesten, wenn sie deren Interessen zuwiderlaufen. Gab ja schon mal einen, der die Verfassungsbeschwerde gegen das Handeln einer Universität abgewiesen hat, obwohl er zur fraglichen Zeit selbst deren Rektor und damit verantwortlich war. Was man nicht selbst macht…

Nächster Lobfall:

Anhand einer angegriffenen Hochschulfusion (Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg) wurden die Interimskompetenzen bei der gesetzlichen Überleitung von Hochschulstrukturen und -personal rechtsstaatlich und demokratisch eingehegt (Beschl. v. 12.5.2015 – 1 BvR 1501/13, BVerfGE 139, 148).

Das ist so einzelfallig und spezialfallorchideeig, dass es eigentlich gar keine Bedeutung hat, was er auch im nächsten Satz zugibt (aber halt nichts bessers zum Loben gefunden hat):

Wirkungsmächtig über den Fall hinaus wird aber vor allem die Grundsatzentscheidung zur Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) bleiben. Das Gericht hat die Mitwirkungsrechte der Hochschulmitglieder in allen (auch finanziell) wissenschaftsrelevanten Entscheidungen substantiell gestärkt und wirksame wissenschaftsadäquate Mechanismen einer Legitimation der Hochschulleitungsorgane bottom-up eingefordert (Beschl. v. 24.6.2014 – 1 BvR 3217/07, BVerfGE 136, 338).

Merkt Ihr was? Was für einen linken Bullshit der da faselt? „Wirkungsmächtig“. Verfassungsrichter sollen gar nicht „wirkungsmächtig“ sein, weil sie nicht wirken sollen. Sie sind Richter, keine Politiker. Sie sind nicht demokratisch legitimiert und weder Ersatz-, noch Überregierung. Ich weiß nicht mehr, wer es war, aber irgendein Verfassungsrichter (war es nicht Roman Herzog? Bin nicht sicher.) hat mal gesagt, dass das Bundesverfassungsgericht nur die Leitplanken vorgäbe, den Staat und die Regierung nur davon abhalte, von der Fahrbahn abzukommen. Innerhalb dieser Leitplanken aber hätten sie sich nicht einzumischen und keine Vorgaben zu machen, Ziele und Fahrtrichtung seien Sache der gewählten Regierung. Und jetzt kommt der da mit „wirkungsmächtig“, als ginge es darum, die Regierung zu überstimmen, zu „overriden“. Oh, Verzeihung, genau das ist ja das Ziel der Linken, der Marxisten. Marsch durch die Institutionen, Brechen der Demokratie. Es steht einem Verfassungsrichter aber nicht an und nicht zu, 12 Jahre unabwählbar und über die Rechtskraft auch unbegrenzt darüber hinaus „zu wirken“, während sich die Regierung alle vier Jahre Neuwahlen stellen muss – und selbst kontrolliert wird, etwa durch den Bundespräsidenten, der Gesetze unterschreiben muss, in manchen Angelegenheiten den Bundesrat und eben das Bundesverfassungsgericht. Jutta Limbach gab in einem Vortrag in der Uni Karlsruhe mal zu, dass über ihnen nur noch der blaue Himmel sei. Und die sollen dann „wirkungsmächtig“ sein? Eine durch Irrtum und Geld in die Professur und das Amt geschwindelte Kann-eigentlich-gar-nichts-außer-sich-über-alles-zu-beklagen? Was hätte das noch mit einer Demokratie oder einen Rechtsstaat zu tun?

Aber schauen wir mal kurz rein.

Die Verfassungsbeschwerde genügt dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität.

51

Es ist dem Beschwerdeführer nicht zumutbar, vor einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen über Personalentscheidungen (§ 63c Abs. 1, Abs. 3 bis 6 NHG), in denen er eine strukturelle Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit sieht, zunächst den fachgerichtlichen Rechtsweg gegen konkrete Personalentscheidungen zu beschreiten.

Das stinkt schon wieder zehn Meilen gegen den Wind nach Vetternwirtschaft und Entscheidung in eigener Sache, denn um die Zeit herum gab es auch Zoff zwischen der linken HU und der SPD, wer da wie wo zu besetzen ist, was ja dann etwas später auch im Streit um Andrej Holm und die Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität kulminierte,

[aus dem Tagesspiegel] Hauptanliegen der Besetzer war, dass HU-Präsidentin Sabine Kunst ihre Kündigung von Andrej Holm wegen seiner Falschangaben auf seinem Personalbogen zurücknimmt. Kunst wandelte am Freitag die Kündigung in eine Abmahnung um, wobei sie einen Zusammenhang mit der Besetzung aber zurückwies.

Ich habe mir das damals angesehen, im Institut hausten die ganz linken Marxisten mit ihren Marx-Lesungen und Kritik-Übungen am Kapitalismus, alles Linke und Grüne, während die damalige Rektorin Sabine Kunst SPD-Politikerin ist. Und so ist der Kern der Begründung dieser Verfassungsgerichtsentscheidung (Absatz 57):

Die Sicherung der Wissenschaftsfreiheit durch organisatorische Regelungen verlangt aber, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch ihre Vertretung in Hochschulorganen Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit abwehren und ihre fachliche Kompetenz zur Verwirklichung der Wissenschaftsfreiheit in die Organisation einbringen können. Der Gesetzgeber muss für die Organisation der Wissenschaftsfreiheit ein Gesamtgefüge schaffen, in dem Entscheidungsbefugnisse und Mitwirkungsrechte, Einflussnahme, Information und Kontrolle so beschaffen sind, dass Gefahren für die Freiheit von Lehre und Forschung vermieden werden (vgl. BVerfGE 127, 87 <116 ff.>). Organisationsnormen sind dann mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nicht vereinbar, wenn durch sie ein Gesamtgefüge geschaffen wird, das die freie wissenschaftliche Betätigung und Aufgabenerfüllung strukturell gefährdet (vgl. BVerfGE 127, 87 <115 f.>).

Heißt im Klartext: Eine Brandmauer gegen die marxistische Übernahme der Hochschulen wird entfernt. Marsch durch die Institionen. Und damit die Verfassung gebrochen, denn so weit geht die Wissenschaftsfreiheit nicht:

Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Und die Verfassung sagt

Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Sie geht vom Volke und nicht von den Professoren aus. Denn die sind nicht demokratisch legitimiert. Weiter im Urteil:

Zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit kann es daher erforderlich sein, den Grundrechtsberechtigten die Möglichkeit einzuräumen, ihre Auffassung mit Blick auf solche Entscheidungen tatsächlich selbst durchzusetzen, und sie nicht auf die Möglichkeit bloßer Stellungnahmen zu verweisen (vgl. für die Gruppe der Hochschullehrenden BVerfGE 35, 79 <145>). Aus der Wissenschaftsfreiheit ergibt sich dabei zwar kein Recht, die Personen zur Leitung einer wissenschaftlichen Einrichtung ausschließlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 111, 333 <365>). Doch ist das Recht eines plural zusammengesetzten Vertretungsorgans zur Bestellung und auch zur Abberufung von Leitungspersonen ein zentrales und effektives Einfluss- und Kontrollinstrument der wissenschaftlich Tätigen auf die Organisation. Je höher Ausmaß und Gewicht der den Leitungspersonen zustehenden Befugnisse sind, desto eher muss die Möglichkeit gegeben sein, sich selbstbestimmt von diesen zu trennen (vgl. BVerfGE 127, 87 <130 f.>). Je mehr, je grundlegender und je substantieller wissenschaftsrelevante personelle und sachliche Entscheidungsbefugnisse dem kollegialen Selbstverwaltungsorgan entzogen und einem Leitungsorgan zugewiesen werden, desto stärker muss im Gegenzug die Mitwirkung des Selbstverwaltungsorgans an der Bestellung und Abberufung dieses Leitungsorgans und an dessen Entscheidungen ausgestaltet sein. Der Gesetzgeber muss diesen Zusammenhang durchgängig berücksichtigen.

Heißt: Marxisten und Gender-Studies schreien und prügeln nicht nur ungenehmen Professoren aus dem Hörsaal und halten Leute von Einladungen ab, die ihnen nicht passen, sondern könnten auch in der Uni-Führung jede absägen, der ihnen nicht passt, ihnen nicht untertan ist, etwa den Gender-Schwachsinn nicht mitmacht. Und das haben wir ja schon gesehen, dass die Gender-Ideologie per Erpressung durchgesetzt wird: Friss oder Stirb!

Und dann muss man nur irgendwem sexuelle Belästigung, Rassismus oder so etwas vorwerfen, wenn er nicht spurt und sich in den marxistischen Reigen einreiht, und schon ist er weg. Das Prinzip kennt man ja aus den USA recht gut.

Absatz 60,61:

Aus der Bedeutung plural zusammengesetzter Vertretungsorgane für die Selbstorganisation der Wissenschaft folgt kein grundsätzlicher Vorrang solcher Organe gegenüber den Leitungsorganen. Die Zuweisung von Entscheidungsbefugnissen an Leitungsorgane darf jedoch nur in dem Maße erfolgen, wie sie inhaltlich begrenzt und organisatorisch so abgesichert sind, dass eine strukturelle Gefährdung der Wissenschaft ausscheidet (vgl. BVerfGE 111, 333 <357 f.>; 127, 87 <118>). Zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit kann es daher erforderlich sein, den Grundrechtsberechtigten die Möglichkeit einzuräumen, ihre Auffassung mit Blick auf solche Entscheidungen tatsächlich selbst durchzusetzen, und sie nicht auf die Möglichkeit bloßer Stellungnahmen zu verweisen (vgl. für die Gruppe der Hochschullehrenden BVerfGE 35, 79 <145>). Aus der Wissenschaftsfreiheit ergibt sich dabei zwar kein Recht, die Personen zur Leitung einer wissenschaftlichen Einrichtung ausschließlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 111, 333 <365>). Doch ist das Recht eines plural zusammengesetzten Vertretungsorgans zur Bestellung und auch zur Abberufung von Leitungspersonen ein zentrales und effektives Einfluss- und Kontrollinstrument der wissenschaftlich Tätigen auf die Organisation. […]

Der Gesetzgeber muss ein hinreichendes Maß an Mitwirkung der wissenschaftlich Tätigen an wissenschaftsrelevanten Entscheidungen von Leitungsorganen innerhalb der Organisation sichern. Zwar kann sich die staatliche Aufsicht wissenschaftlicher Einrichtungen in Fragen allgemeiner Verwaltung an Zweckmäßigkeitserwägungen orientieren, in wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten ist sie aber begrenzt (vgl. BVerfGE 35, 79 <122 f.>).

Heißt im Klartext, dass die demokratisch gewählte Regierung entmachtet wird, und eine einmal marxistisch übernommene Universität nicht mehr angreifbar ist, weil sie ja selbst bestimmt, wer da künftig Professor wird, und damit feministische/queere Ansichten zementieren. Gerade an einer Universität wie der Humboldt-Uni, die da fest in linksextremistischer Hand ist und als Radikalen- und Terroristeninkubator gilt (Marx hat da ja auch studiert und sie war eine Kaderschmiede der SED), denn letztlich heißt das Geschwurbel, dass die Professoren gegenüber der Regierung am längeren Hebel sitzen. Und in irgendeiner ihrer Publikationen hatte Baer das ja auch selbst beschrieben, dass man das Recht durch „subversiv veränderte Wiederholungen“ verbiegt.

Die wesentliche Frage ist: Wer ist da Koch und wer ist Kellner? Wer trifft letztlich die Entscheidungen, die demokratisch Legitimierten oder die demokratisch eben nicht Legitimierten?

Liest man weiter im Urteil, dann hat der Staat gerade noch die Aufgabe, die Krankenversicherung der Professoren zu sichern.

Weiter im Heldengesang.

Nicht zu unterschätzenden Einfluss hat eine Berichterstatterin auf die (einstimmig ergehenden) Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die-
se konkretisieren eigentlich nur fallbezogen die grundlegende Senatsrechtsprechung, treffen hierbei aber ihrerseits wichtige Weichenstellungen für die
Rechtsanwendung.

Das ist erstaunlich.

Denn genau das hatte ich ja beschrieben, dass Baer damals als Berichterstatterin meine Verfassungsbeschwerde in den Müll geworfen hatte, weil man als Berichterstatter im Prinzip die alleinige Macht hat und den anderen allen Käse erzählen kann.

Dafür wurde ich dann von einigen Leuten beschimpft, ob ich denn nicht wüsste, dass Kammerentscheidungen einstimmig mit drei Richtern zu ergehen hätten. Doch. Weiß ich. Aber ich habe auch schon mit Verfassungsrichtern gesprochen und es gibt ein Buch über die Verfahren. Und ich habe das damals vor dem Verwaltungsgericht erlebt, dass man die Richter, die meinen Fall kannten und mir schon mal Recht gegeben hatten, kurzerhand gegen welche austauschten, die meinen Fall gar nicht kannten und in der mündlichen Verhandlung erstmalig davon hörten, gar nicht wussten, worum es ging. Der Vorsitzende Richter war selbst Berichterstatter – der, der das Verfahren manipulierte und die Tonbänder heimlich ausgetauscht hatte – und hatte denen einen vom Pferd erzählt. So richtig dreckig und kriminell. Und gerade der war bis kurz davor noch selbst Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, muss sich derartige Methoden also dort angewöhnt haben. Nach außen hin machen die immer so gerne auf edel und vornehm, aber hinter den Kulissen geht es da so richtig mafiös, korrupt, kriminell, skrupellos und vor allem; inkompetent zu. Die sind nicht die Spitze, die Krone der Rechtskunde, sondern näher am Laiengremium. In irgendeinem der Bücher über das Schreiben einer Verfassungsbeschwerde (stehen gerade in Berlin) wurde sogar empfohlen, angeraten, das Anliegen einer Verfassungsbeschwerde so vorzutragen, als müsste man es einem Laien erklären. Eine Verfassungsbeschwerde ist im Prinzip wie eine Bittstellung an die Mafia. Irgendein Verfassungsrichter beschrieb die Verfassungsbeschwerde nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als formlos, kostenlos, aussichtslos. Es sei denn freilich, man gehört zum persönlichen Freundeskreis der Richter oder hat eine Beschwerde, die in ihrem Interesse oder der sie entsendenden Parteien liegt, dann sieht das schon ganz anders aus.

Verwiesen werden kann z.B. auf einen Beschluss zur Aberkennung des Doktorgrads aufgrund nachträglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Der Entzug wegen „Unwürdigkeit“ wurde bei einem wissenschaftsbezogenen Verständnis gebilligt (Beschl. v. 3.9.2014 – 1 BvR 3353/13), im Übrigen aber eine hinreichende parlamentsgesetzliche Ermächtigung verlangt (Beschl. v. 25.5.2020 – 1 BvR 2103/17).

Ja. Komisch. Denn eine gesetzliche Grundlage für die willkürliche Ablehnung einer Dissertation hatte ich damals auch gefordert, mir gab man sie aber nicht.

Immerhin hat man hier die Nichtannahme der Beschwerde über 15 Absätze begründet. Bei mir damals: Kein Wort der Begründung.

Sein Dankeswort

Zum Abschluss ein Dankeswort

In der Ära der Richterin Baer wurden nicht wenige Grundsatzfragen der Wissenschaftsfreiheit, deren Strahlkraft zuvor zeitweise zu verblassen schien, mit
der Zurückhaltung eines Verfassungsgerichts, ausgewogen, aber auch engagiert und mit zupackendem Pragmatismus beantwortet. Es verbleibt die Hoffnung, dass die ausgeschiedene Richterin Baer als Wissenschaftlerin dem Forschungsfeld des Wissenschaftsrechts treu bleibt. Wie unser Wissenschaftssystem zeitgemäß, freiheitsverträglich und hinreichend egalitär organisiert werden kann, bleibt eine dauerhafte Herausforderung, die weder auf das Verfassungsrecht noch auf einen interdisziplinär informierten und für die Wirkungen von Recht sensibilisierten Blick verzichten kann. Aus dem Orchideenfach Wissenschaftsrecht ein herzlicher Dank für zwölf Jahre harter Arbeit im steinigen Weinberg nicht immer nur spröder Gerichtsakten!

Oh, was ein hohles Geschwätz.

Und das ist nicht nur mir aufgefallen, sondern auch einer Reihe von Lesern, die mir das Ding als Scan, Foto oder Kopie nicht ohne Grund geschickt haben. Sogar im Hochschulbereich ist dieses Gesülze noch dem einen oder anderen peinlich.

Bewertung

Baer hat einfach gar nichts für die Wissenschaftsfreiheit getan, sondern – wie in den Gender-Studies – dagegen agiert. Gleich zu Anfang ihrer Amtszeit bekam sie meine noch vom vorherigen Richter und immerhin schon seit rund 4 Jahren dort herumliegende Verfassungsbeschwerde auf den Tisch, in dem es um den Schutz gegen grenzenlose Willkür, inkompetente Professoren, völlig fehlende gesetzliche Grundlagen und sogar kriminelle und protokollfälschende Richter auf den Tisch. Das wären Wissenschaftsfreiheit und ihr Schutz gewesen.

Ergebnis: Kommentarlos nicht angenommen. Obwohl das selbstgegebene Verfahrensrecht des Bundesverfassungsgericht diese Nichtannahme gar nicht erlaubt. Denn nicht nur war die Verfassungsbeschwerde nach Meinung von Juristen, die sie sich mal angesehen hatten, „wasserdicht“, sondern nach vier Jahren auch durch alle Prüfungen formaler Mängel oder Unzulässigkeiten durch.

Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht kurz vorher, noch unter dem Vorgänger Bryde, einen deutlich einfacheren, leichter, aber ähnlich gelagerten Fall einer Habilitation angenommen und positiv entschieden, obwohl der erst kurz nach meiner Beschwerde eingereicht worden war, das Aktenzeichen war nämlich etwas höher. Und da hatte man noch genau so entschieden, wie das bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war. Warum also bei mir nicht?

Das hat sicherlich verschiedene Komponenten.

Eine ist sicherlich, dass Baer schlicht und ergreifend zu doof, zu inkompetent, zu überfordert für das Amt einer Verfassungsrichterin ist, denn woher sollte das auch kommen? Sie hat ja nie irgendwas in dieser Richtung gemacht, ich habe kein Stück Text von ihr gefunden, das auch nur ansatzweise in diese Richtung geht. Das Ding, was ich vorgelegt habe, war schon ein Brocken, aber auch durchbegründet, vor allem auf bestehende Verfassungsrechtsprechung gestützt. Das hilft freilich nichts, wenn man von Verfassungsrecht so gar keine Ahnung hat. Die hätte man gebraucht, weil ein Erfolg meiner Beschwerde ein ziemliches Rumpeln nach sich gezogen hätte. Ein Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sagte mir, dass wenn ich Erfolg hätte, auf längere Zeit erst mal gar niemand mehr hätte promovieren können, bis das alles neu geregelt ist. Ich hatte ihm geantwortet, dass das keine Verschlechterung sei, denn wenn wir ein Rechtsstaat wären auch bisher schon niemand hätte promovieren können, weil es schlicht und einfach an der nötigen gesetzlichen Grundlage dafür fehlte, und es damit in Deutschland gar keine rechtswirksamen Promotionen und Habilitationen gebe, man sich dann eben nur mal an geltendes Verfassungsrecht halten würde. Dumm und faul, wie die Politik und die Parlamente nun mal waren, hatte man sich sehr darin gefallen, das ganze Promotionsding einfach den Universitäten – also der Exekutive – als deren Privatsache zur freien Verfügung überlassen, wovon die auch regen Ge- und Missbrauch machten, aber spätestens seit der Entscheidung von 1991 war klar, dass solche Prüfungen nicht möglich und deshalb nichtig sind, weil der Gesetzgeber das in den wesentlichen Grundzügen selbst regeln muss. Die Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Staat in Form des Gesetzgebers seine Angelegenheiten selbst durch das demokratisch legitimierte Parlament regeln muss und nicht der Exekutive oder anderen Dritten überlassen kann. (Kommt übrigens in den vom Barden belobigten Baer-Entscheidungen auch vor, aber nur zugunsten von Professoren im Allgemeinen und Baer/Humboldt selbst im Besonderen.) Also hätte man eine Entscheidung schon ordentlich begründen müssen, weil die ganz sicher von vielen gelesen worden wäre. Dazu hätte man Ahnung und Befähigung gebraucht. Und die hat sie nicht, denn sie war nicht in der Lage, ihren eigenen Studiengang Gender Studies an eben diesem Verfassungsrecht auszurichten, um das es hier ging. Im Gegenteil lassen ihre Schriften eine ganz und gar verfassungsfeindliche Gesinnung und verfassungsfeindliche Ausrichtung erkennen, denn sie lehnt ja geschriebene Gesetze weil von Männern gemacht und damit frauenfeindlich ab. Und überhaupt jede Qualitätsanforderung. Weil Frauen es ja leicht und bequem haben müssen, und die Quote sein muss. Also dürfen Prüfungen gar nicht leistungsbezogen, sondern nach politischen Planvorgaben verlaufen. Die Gerechtigkeit entscheidet über die Noten. Und Gerechtigkeit heißt Erfolgsgleichheit einschließlich Bevorzugung der Minderheiten. So wie der Minderheit der Frauen.

Sie ist auch charakterlich nicht geeignet. Die richtet sich da bequem in ihrem Lesbenstadl auf Steuerzahlerkosten ein, Leistung nicht erkennbar. Die war vor ihrer Berufung als Richterin fast 10 Jahre „Professorin“, aber wenn man nach Forschungsergebnissen, Vorlesungsskripten, Literaturlisten, Curricula fragt: Null. Nichts. Gar nichts. Wie kann man denn 10 Jahre lang einfach gar nichts hervorbringen? Die meisten echten Forscher, die ich kenne, können keine 10 Minuten ruhig sitzen. Work-Life-Balance von 1:99 ?

Bei Licht betrachtet sind Gender-Studies ja auch nichts anderes als die Strategie, das Selbstmitleid über die eigene Unfähigkeit in eine Schuld der Männer umzumünzen. Denn noch nie in der Geschichte von Gender und Feminismus wäre jemals irgendeine Frau an irgendetwas selbst schuld oder für sich selbst verantwortlich gewesen. Ausgerechnet die, die am meisten auf Männer schimpfen und sie „überwinden“ wollen, sie die, die sich am meisten von Männern abhängig machen, weil sie wirklich jedes Detail ihres Wohlergehens Männern überantworten. Männer können gerne in den Labors die Nächte verbringen, die Damen machen einen auf work-life-balance und spazieren dann als Seiteneinsteiger einfach auf die hohen Posten durch, um „part of the fun“ zu sein, denn natürlich die Männer zu erwirtschaften haben. Niemals nicht dürfte man von einer Frau Qualität oder die Erfüllung irgendeiner Anforderung erwarten, denn das könnte ja dzau führen, dass sie irgendwas nicht erfüllt, und das wäre ja diskriminierend, ausgrenzend.

Richtig kriminell und rechtsbeugend wird das aber dann, wenn vorsitzende Richter als ehemalige Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts Verfahren massiv manipulieren, Sachverständige bestechen, Akten zurückhalten, bewusst und wissentlich Falschgutachten einholen, mir das Fragerecht verweigern, sogar die Tonbandaufnahmen und damit das Protokoll fälschen, und damit der Eindruck entsteht, dass das Bundesverfassungsgericht selbst der Angriffsweg der Parteien gegen das Grundgesetz ist, als ob ein Organismus zuerst über sein Immunsystem von einer Krankheit befallen und damit wehrlos wird.

Dazu kommt aber auch, dass in meinem Fall der Bundesnachrichtendienst direkt involviert war und mich abgesägt hat, es aber auch weitere Hinweise auf die CIA gibt, denn beide waren nicht nur in der Operation Rubikon (Schweiz, Crypto AG) verbunden, wo man die ganze Welt abhörte, insbesondere auch die europäischen Nachbarstaaten. (Merkel: Abhören unter Freunden geht gar nicht.) Auch die personellen Übereinstimmungen zwischen denen, die sich bei mir eingemischt haben und Rubikon sind frappierend. Und welches Interesse könnte eine Universität überhaupt daran haben, mir zu sagen, dass es gar nicht um den Dr. auf der Visitenkarte geht, den könnte ich mit der schlechtestmöglichen Note haben, sondern darum, mich aus dem Wissenschaftsbetrieb herauszuhalten. Der mir das sagte, ein mir wohlgesonnener Professor, erklärte dazu, er sei nur der Überbringer der Botschaft, er verstehe das auch nicht. Bekannt ist, dass die USA überall starke Verschlüsselung sabotieren, die sie nicht selbst kontrollieren können, und dass wir eben kein demokratischer, autonomer Staat sind. Dazu sprechen eine ganze Reihe von Indizien dafür, dass Baer für die USA arbeitet. Es ist bekannt, dass die CIA spätestens seit dem Vietnam-Krieg ihre Agenten als Professoren tarnt, an einigen US-Universitäten, auch in Michigan, ganz massiv rekrutiert (dort soll es schon zu Handgreiflichkeiten gekommen sein), und eine wie Baer, die vorher als Totalausfall dastand, urplötzlich Karriere machte. Honorarprofessur – wofür? Und dann noch an Soros’ Central European University, die nach CIA stinkt wie kaum etwas anders. Und das ist ja auch bekannt, dass Soros und die CIA mit allen Mittel versuchen, osteuropäische Regierungen auszutauschen, die ihr nicht passen. Stichwort Ukraine. Stichwort Baerbock.

Was wäre denn Wissenschaftsfreiheit, wenn nicht der Schutz gegen solche Machenschaften? Mit Baer hat man aber die Geiß zur Gärtnerin gemacht.

Ein weiterer Punkt der Korruption ist, dass man das Bundesverfassungsgericht immer nur nach den Entscheidungen beurteilt, die es selbst veröffentlicht, ihm also erlaubt, seine Außendarstellung und was von ihm bewertet wird, selbst zu wählen. So auch hier. Ihr Lobeshymnenbarde besingt sie nach den veröffentlichen Entscheidungen – und das ist schon schwer genug, viel zu singen findet er ja schon selbst nicht. Die Bilanz ist dürftig und kaum höher als die nach 10 Jahren Professur.

Wie wäre es denn, wenn man sie mal nach ihrem Versagen beurteilte und nicht nur durch Gesänge auf lausige, flache, substanzlose Urteile, die man mühsam ausgraben musste?

Etwa nach meinem Fall. Oder vor Jahren schrieb mich einer an, weiß es nicht mehr genau, dem man auf üble Weise die Kinder weggenommen hatte, der auch einfach ignoriert wurde.

Dann käme man nämlich zu dem Ergebnis, dass Baer in ihrem Amt ganz erheblich versagt hat, und dass das Bundesverfassungsgericht seiner Aufgabe, Rechtsschutz der Grundrechte zu gewähren, eben nicht mehr gerecht wurde, sondern das nur noch dazu diente, Baers persönliche Interessen und Vorlieben zu bedienen, sie das also zum Eigennutz missbrauchte?

Dann könnte man beispielsweise vergleichen, wieviele „alte weiße Männer“ von ihr Rechtsschutz bekamen, und wieviele Paradiesvögel aus der Freakshow, wie etwa der Grundrechtsschutz für den, der sich über den Geschlechtseintrag in seinem Reisepass so betrübt fühlte. Oder eigentlich nicht mal das, denn die Beschwerde sah gecastet und nach strategischer Prozessführung aus, als hätte Baer sich auch diese schreiben lassen. Dass sie also solchen Witzrechtsschutz imaginierten Grundrechtsverletzten gewährt, aber nicht den tatsächlich Verletzten, wenn sie männlich sind. So im herkömmlichen Sinne männlich und nicht irgendwie queer mit Blümchen in der Ritze. Oder Stacheldraht.

Dann nämlich würde man zu dem Ergebnis kommen, dass sie nicht nur heruminkompetentet, sondern schlicht und einfach missbräuchlich agiert und korrupt ist (nach der Definition des Missbrauchs anvertrauter Macht zum persönlichen Vorteil), und wohl auch gar nicht anders kann, weil ihr Erlebnishorizont auf ihre persönliche Diskriminiertheitselends-, Gerechtigkeitsnot- und Lesbensphäre begrenzt ist und darin Männer nur die Bösen sind, gegen die man sich wehren muss. Die ihren persönlichen Kampf mit der schieren Erbärmlichkeit ihres Daseins und ihren persönlichen Vollversorgungsanspruch zu Verfassungsrecht und Gerechtigkeit erhebt.

Dann nämlich wurde man ersehen, dass es ein katastrophaler Fehler ist, solche Posten nach Geschlecht, Quote, Gesinnung, Diversität oder den Vorschlägen einer Renate Künast zu besetzen statt nach geprüfter Qualifikation und Befähigung. Susanne Baer ist nämlich der beste Beweis für die Totalschädlichkeit und Absurdität eben jener Frauenquote, die sie selbst fordert. Ein in den Pensionsanspruch materialisierter Selbstwiderspruch. Und dass das Bundesverfassungsgericht längst ein verfassungsfeindlicher korrupter Parteiauswuchs geworden ist und damit aus genau denen besteht, vor denen einen die Grundrechte schützen sollen. Man müsste nur mal richtig hinsehen.

Bleibt die Frage, ob Gärditz diesen Mist überhaupt freiwillig geschrieben hat, oder ob er musste, ob das irgendwer bei ihm bestellt hat. Und vielleicht noch die Frage, wie man mit solchen Wissenslücken Professor für öffentliches Recht mit Schwerpunkt Wissenschaftsrecht werden kann. Aber warum sollte es den Juristen besser ergehen als den Kryptologen? Denn dass man damals mit dem Absägen der Kryptographie in der Hochschulforschung reihenweise IT-Sicherheitsprofessuren mit den letzten Pfeifen besetzt hat, etwa einer, die Authentifikation nicht von Anonymisierung unterscheiden konnte, und meinte, dass sichere Passworte möglichst kurz und einfach sein müssen, damit man sie sich leicht merken kann und nicht unter die Tastatur schreiben muss, oder einem, der nicht einmal Primzahlen fehlerfrei definieren und natürliche und rationale Zahlen auseinanderhalten kann, die aber beide damit mit Auszeichnung promovierten und protegiert wurden, hatte ich beschrieben. Warum sollte es den Juristen da besser gehen als den Informatikern?

Oder, um das alles kurz und zeitgemäß zu sagen: Follow the science.