Das kommunistische Bundesverfassungsgericht: Die Metamorphose vom Gericht zum Grundrechtesowjet
Wie das Bundesverfassungsgericht im Allgemeinen und Susanne Baer im Besonderen die Grundrechte zertrümmerten und – fast – unbemerkt durch ein kommunistisches Gerechtigkeitsregime ersetzten.
Ich kloppe ja nun seit 11 Jahren – seit Frühjahr 2012 – auf das Bundesverfassungsgericht im Allgemeinen und Susanne Baer im Besonderen ein, weil mir damals – obwohl ich sie nicht kannte, aber mich vorher schon rund 15 Jahre mit dem Themenfeld Wissenschaftsbetrug, Hochschulkorruption, korrupte und unfähige Professoren beschäftigte, bis dahin allerdings nur in Informatik und Naturwissenschaften, und ich die damals zwar noch gar nicht kannte und nicht mal den Namen gehört hatte, aber schon ein erster Blick auf ihre Webseite und Schriften bei mir die eingeübten „pattern matcher“ für Betrug, Schwindel, Korruption angehen ließen und von vornherein ersichtlich war, dass die Frau mit Wissenschaft nichts am Hut hat, sondern Quotensurferin ist, und wie sich herausstellte, auch Quotenprotagonistin und bei der Gelegenheit gleich Richterin in eigener Sache.
Heute rumpelte die Mailbox unentwegt, weil mich ganz viele Leser darauf aufmerksam machten, dass auf Tichys Einblick ein Beitrag von Alexander Wendt erschienen ist, der sich ebenfalls mit der Richtertätigkeit Susanne Baers auseinandersetzt. Was mich überaus freut, gleich aus vier Gründen. Denn erstens bin ich dann nicht so alleine. Zweitens sehen vier Augen mehr als zwei, und Wendt hat ja auch viel Erfahrung, der ist ja auch seit vielen Jahren in solchen Themen unterwegs. Drittens muss man gerade in solchen Sachen ja immer etwas aufpassen, dass man nicht zu sehr im eigenen Saft schmort und selbstreferentiell (und damit fehlerverstärkend) wird. Und viertens nährt das zumindest in kleiner Dosis die wohlige Einbildung, ein bisschen was bewirkt und Leute aufmerksam gemacht zu haben.
Es geht um den Artikel Grundrecht war gestern – Wie das Verfassungsgericht Bürger zu Schutzbefohlenen machte
Wendt kommentiert darin ein Interview der ZEIT mit Susanne Baer unter dem Titel “Erschütternd, dramatisch und langweilig”, dessen Überschrift ich bei meinem Kommentar von letzter Woche schon gesehen, das ich mir bisher aber noch nicht näher angesehen und für diese oder nächste Woche vorgenommen hatte. Insofern ist mir da Wendt vielleicht ein bisschen zuvor gekommen, das ist hier aber gut, weil das ja auch zu monoton wäre, wenn das immer nur von mir käme und mich das schon sehr interessiert, wie andere das so sehen.
Ich kommentiere jetzt also den Kommentar Wendts zum Interview der ZEIT mit Baer.
Ein Zeit-Gespräch mit der langjährigen Verfassungsrichterin Susanne Baer gibt rare Einblicke: Es geht um einen Klimabeschluss, Coronaurteile, das Abendessen im Kanzleramt – und ein autoritäres Rechtsverständnis.
[…]
Das Gespräch mit Baer stellte die Zeit unter die Überschrift „Erschütternd, dramatisch und langweilig“. Das fasst den Inhalt des Gesprächs tatsächlich brillant zusammen.
Für die Langeweile sorgen Fragesteller Heinrich Wefing und die Interviewte vor allem zu Anfang und Ende. Dazwischen kommen durchaus interessante Passagen vor. Schließlich geht es um Sachverhalte wie den Klimabeschluss des Verfassungsgerichts („eine der eindrücklichsten Entscheidungen, auch für mich als Richterin“), die Corona-Beschlüsse und das Gerichtsdinner im Kanzleramt. Um mit dem abgedimmten Teil zu beginnen: Dort geht es um die Erinnerung der von den Grünen als Nachfolgerin von Brun-Ott Bryde nominierten Juristin an ihren ersten Arbeitstag („traditionell ein kleines Essen im Kreis der Kolleginnen und Kollegen“).
Ja, so war ich ja damals auf Baer gekommen, weil mit dem Wechsel von Bryde zu Baer mit einem Schlag die Hochschulprüfungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kaputt und weg war. Und dass Baer in Langeweile schwimmt, ist evident, weil sie eigentlich seit über 20 Jahren immer nur dasselbe in einer Endlosschleife sagt, immer ihren Gerechtigkeits- und Ausgrenzungssermon, also würde man seit 20 Jahren ein und denselben Teebeutel immer neu aufgießen, und das meist mit kaltem Wasser. Geistig passiert da gar nichts. Es ist ein Standpunkt, der – einmal eingenommen – endlos reproduziert wird, so wie alle Veröffentlichungen der Gender Studies letztlich alle identisch sind, Reproduktionen der erlernten Rhetorikfiguren und Rabulistik, und dabei nur der oder das Beschimpfte willkürlich und beliebig ausgetauscht werden.
Der Zeit-Redakteur fragt außerdem nach eventuellen Diskriminierungen Frau Baers in Karlsruhe. „Es gab in der Vergangenheit durchaus persönliche Angriffe gegen Personen, die im Amt von manchen nicht gewollt waren“, erklärt die Ex-Richterin. Aber gegen sie selbst: nein. Wefing versucht es noch einmal mit hypothetischer Vergangenheitsbetrachtung: „Hätte das Gericht noch vor 20, 30 Jahren ganz anders auf eine offen homosexuelle Richterin reagiert?“ Worauf Baer meint: „Das kann durchaus sein.“ Damit endet der zähe Was-macht-das-mit-Ihnen-Block, der mittlerweile offenbar in jedes Interview gehört, sofern der Journalist nicht gerade Alice Weidel gegenübersitzt.
Naja, das sind halt diese Billig-Interviews, bei denen der immer gleiche, abgewetzte Fragenkatalog abgearbeitet wird. Was erwartet man von der ZEIT? Oder besser gesagt, deren Lesern und Käufern?
Und wie das eben so ist, geht es zunächst mal um „wie geht es einem als Frau/homosexueller/schwarzer/Behinderter/migrantischer Irgendwas unter all den bösen Männern?“
Etwas aufschlussreicher, wenn auch nicht überraschend wirkt Baers Schilderung, wie die damalige Chefin der Grünen Renate Künast ihr 2010 erklärte, es stünde die Nachfolge des ebenfalls auf grünem Ticket gewählten Bryde an: „Wir haben an Sie gedacht.“ Das wirft ein Licht darauf, dass nicht, wie es das Gesetz eigentlich will, Bundestag und Bundesrat die Bundesverfassungsrichter bestimmen, also zumindest zur Hälfte das Parlament, sondern die jeweiligen Parteiführungen die Positionen faktisch ohne öffentliche Beteiligung besetzen. Konsequent sagt Baer etwas weiter unten: „Die Richterinnen und Richter müssen von unterschiedlichen politischen Parteien vorgeschlagen werden.“ Anders als in den USA gibt es auch keine öffentliche Anhörung der Kandidaten. Nach Karlsruhe kommen fast immer Juristen, die außerhalb von Fachkreisen niemand kennt.
Ja. Nur war das hier noch schlimmer, denn der Wahlausschuss kannte sie ja auch nicht. Der hat die durchgewinkt, ohne zu wissen, wer sie ist, oder sie auch nur einmal gesehen, gesprochen zu haben. Man nahm irrtümlich an, dass sie eine normale, ordentliche Professorin des Rechts ist, was ja nicht stimmt. Und dass die Grünen da ihre Verfassungssaboteurin vom Stamme Gender einschleusen, das ist nicht überraschend, denn die Grünen und die SPD sind seit 20, 30 Jahren die Größte Bedrohung für Demokratie, Grundrechte, Rechtsstaat, denn niemand sonst hat so viele verfassungswidrige Gesetze und so viele Verfassungsänderungen auf den Weg gebracht, wie diese beiden, und in Sachen Klima sieht man ja gerade, dass der Frontalangriff auf die Demokratie und der Umbau in eine kommunistische Räterepublik begonnen hat, siehe Berlin. Oder eben auch der Angriff 2012 auf die Piratenpartei, die von Links-Grünen unterwandert und von innen heraus gesprengt und zerstört wurde – man duldet keine Partei neben sich.
Bei Baer handelt es sich um eine Wissenschaftlerin mit einer besonderen Vita. Sie definiert ihr Gebiet als „feministische Rechtswissenschaft“. Im Jahr 2002 übernahm sie den Lehrstuhl für öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität Berlin. Ein Jahr später richtete sie an diesem Lehrstuhl das „Genderkompetenz-Zentrum“ der Universität ein, vielmehr, die Bundesregierung organisierte dieses Zentrum, das unmittelbar aus den Mitteln des Familienministeriums erst unter Ulla Schmidt und dann Ursula von der Leyen finanziert wurde, bis der Geldfluss einige Monate nach Amtsantritt der eher konservativen Nachfolgerin Kristina Schröder 2010 versiegte. Das Zentrum diente nach Baers eigenen Worten der Politikberatung. In einem Interview mit der Zeitschrift des Deutschen Juristenbundes, geführt 2015, erklärte sie: „Das war so lange spannend und interessant, wie es eine gewisse Rückendeckung innerhalb der Bundesregierung gab, die wir beraten sollten und beraten haben.“
Ja.
Aber es war vor allem rechtswidrig, denn das verstieß gegen Beamtenrecht. Eine solche Nebentätigkeit hätte sie gar nicht ausüben dürfen, schon gar nicht in diesem Umfang und während der normalen Dienstzeit. Und das, was sie hätte tun dürfen, wäre genehmigungspflichtig gewesen, und eine Genehmigung hatte sie nicht. Das ganze Ding war ein kompletter Fake, bei dem die Professur nur der Tarnung und der illegalen Parteienfinanzierung diente, denn rechtlich hätten die Parteien solche „Politikberater“ selbst bezahlen müssen. So aber wurde sie unter dem Anschein eines Forschungsprojektes aus dem Bundeshaushalt bezahlt.
Wenn Wissenschaftler ergebnisoffen forschen und dann ihre Erkenntnisse der Politik anbieten, lässt sich nichts dagegen sagen. Bei einem von der Regierung durchfinanzierten Institut zur Auftragsberatung auf dem Feld Gender-Mainstreaming sieht das schon anders aus. Im Archiv des Genderkompetenzzentrums, das ab 2010 von einem Verein weitergeführt wurde, finden sich kaum Hinweise auf Forschung, und nur wenige Publikationen.
Ja. Das war eine eingekaufte Tarnung, durchgehender Schwindel und Geldwäsche.
In einem Vortrag vor der grünen Bundestagsfraktion kurz vor ihrem Amtsantritt als Bundesverfassungsrichterin skizzierte sie zweitens die Grundrechte zutreffend als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Die Verfassung kenne zwar auch aktive Schutzpflichten, gerade beim Umweltschutz. „Ich persönlich“, erklärt Baer damals, „bin bei Schutzpflichten etwas vorsichtig. Denn allzu schnell wird aus Schutz Bevormundung.“ Als sie antrat, stand sie also für ein sehr linkes und identitätspolitisch aufgeladenes Rechtsverständnis, in dem aber auch – zumindest konnte man diesen Eindruck gewinnen – ein paar liberale Inseln existierten.
Nein. Das stand sie noch nie. Auch ihre Schriften und Äußerungen von früher sind nicht nur totalitär, sondern verleugnen, bestreiten, ignorieren jegliche Individualität. Sie denkt marxistisch in einer Klassen- und Kollektivmechanik, in der der Einzelne nicht vorkommt. Das klingt zunächst paradox, weil der ganze Queer-Krampf ja daraufhinzudeuten scheint, dass man sich eben nicht mehr in einer „binären“ Gesellschaft aus zwei Geschlechtern einordnen möchte, sondern im Prinzip jeder sein eigenes Geschlecht frei erfinden und ausleben kann. Das täuscht aber. Es geht dabei nicht darum, Individualgeschlechter zu gestatten, denn das wird alles zu Queer und Einheitsklo verrührt, sondern die marxistisch unerwünschten Kategorien Mann und Frau, die man – wie alles – für soziale Konstrukte hält, die man beliebig hin- und wegsprechakten (und den Rest umoperieren oder mit Hormonen umbauen) kann, und die einem nicht in den Kram passen, weil man sie dafür verantwortlich macht, Nazis erzeugt zu haben, und Nazis als die, die sich damals dem Kommunismus in den Weg gestellt haben (oder gestellt wurden), gelten als deren Todfeinde, weil sie damals den Weltkommunismus verhindert haben. Man schimpft immer gerne auf die Nazis, aber die Motivation dafür liegt nicht in den Millionen von Toten, sondern darin, dem Kommunismus im Weg zu stehen. Siehe Vortrag Michael Kimmel. Es ging bei Gender noch nie darum, den Leuten eine Geschlechtsfreiheit zu verschaffen (auch wenn viele das selbst glaubten), sondern immer nur darum, die Klassen, Gesellschaftskateorien zu zertrümmern, wie eben Kapitalisten und weiße Männer, die Nazis erzeugten als das Hindernis, das vor 100 Jahren den Weltkommunismus verhindert hat. Und das dürfte auch der Grund sein, warum in der links-grünen Szene und besonders den Gender-Studies so viele Nazi-Jäger und auch Nazi-Größen/Profiteuren-Nachfahren sind, die sich von ihrer Abstammung reinwaschen wollen und ins Gegenteil umschwenken. Nur um mal Christina von Braun, die Reemtsma-Mädels oder eben Michael Kimmel zu nennen. Es war für mich ein völlig neuer Gedanke, als die Angriffe der Antifa wegen Baer auf mich erfolgten und hier und im Internet Schmähschriften verteilt wurden, wonach ich mit einem zusammenarbeite, der Baers Nazivorfahren untersuche. Weder wusste ich davon noch kannte ich den Typen. Ich fand das äußerst kurios, dass ich ausgerechnet von solchen Droh-, Schmäh-, Vernichtungs- und Erpresserschriften gegen mich auf einen so wichtigen Zusammenhang gebracht wurde, den ich bis dahin noch gar nicht kannte. Daraus ergab sich nämlich ein deutlich geschlossenerer Sinn hinter allem dem Gender-Gehampel, und eine gewaltige psychiatrische Komponente, als wären Gender Studies von vorne bis hinten konstruiert, Nazis zu neutralisieren und sich von diesen zu distanzieren und die Abstammung von ihnen bedeutungslos zu machen. Das gesamte Feindbild „weißer Mann“ und „Patriarchat“ erscheinen wie der Versuch, Nazis zu beschreiben, ohne „Nazi“ zu sagen.
Ich halte Gener Studies und diese Woke-Welle deshalb für einen – nicht sonderlich gut durchkonstruierten, sondern eben auch krankhaften, von psychisch Kranken gebauten – Vorbereitungskrieg, eine Guerilla- und Zersetzungstaktik, um dafür zu sorgen, dass der nächsten Kommunismuswelle nicht schon wieder Nazis im Wege stehen. Also wollte man das Land vorher planieren.
Und deshalb widerspricht die Annahme, dass Baer in ihrer damaligen Rede noch ein Rest von Liberalismus gewesen wären, nicht nur ihren Schriften und Aussagen, sondern der ganzen Zielsetzung der Gender Studies.
Warum hat sie dann sowas gesagt und diesen Eindruck erweckt?
Weil man natürlich nicht ankündigt – und womöglich auch gar nicht so genau selbst erkennt – was man vorhat, und das ja in einer Antrittsrede auch nicht offen sagen kann. Da muss man natürlich das ganze Demokratiegefasel ablassen.
Ich habe allerdings Zweifel, ob sie ihre Rede überhaupt vollständig selbst geschrieben hat. Es ist außerdem an Universitäten üblich, dass sich die Professoren ihre Reden von Mitarbeitern schreiben lassen (ich habe selbst damals Reden meines Professors geschrieben), und dass man einem angehenden Verfassungsrichter ein paar der üblichen Grundrechte-so-toll-Phrasen und -Versatzstücke reinrührt, ist so unausweichlich wie „Weltfrieden“ bei der Schönheitswahl von „Miss Undercover“.
Wer sich die zentralen Urteile ansieht, an denen sie in ihren 12 Jahren mitwirkte, der kann ihren Satz von 2011 nur als Prophetie verstehen, allerdings mit umgekehrtem Vorzeichen. Denn der Umschlag von behaupteter Schutzpflicht des Staates in autoritäre Bevormundung vollzog sich geradezu mustergültig sowohl in dem so genannten Klima-Urteil als auch den Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen. Sie tragen allesamt Baers Unterschrift. Es lohnt sich, beides, Klimabeschluss und Coronaentscheidungen, miteinander zu vergleichen. Beides passt zusammen wie Yin und Yang.
In seinem Beschluss vom 24. März 2021, in der Berichterstattung oft „Klimaurteil“ genannt, entschied das Bundesverfassungsgericht formal nur wenig. Es erklärte den Klimaschutzplan der damaligen Bundesregierung für unzureichend und damit verfassungswidrig. Konkret gibt das Gericht der Regierung und den nachfolgenden Kabinetten auf, konkrete CO2-Minderungsvorgaben auch über das Jahr 2030 fortzuschreiben. Wichtig und geradezu revolutionär wirkt nicht, was das Gericht damals formal entschieden hatte – sondern das, was es in dem Beschluss sagte. Der Senat unter Vorsitz von Stephan Harbarth stellte ganz am Anfang fest, der Vertrag von Paris gebe keinem Land Vorgaben zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, also auch Deutschland nicht. Anschließend bezieht er sich auf die entsprechenden Pläne der EU, die für alle Wirtschaftssektoren bis weit in die Zukunft so genannte Klimaziele festschreibt. Daraus wiederum, so das Gericht, ergäben sich sehr eng gezogene Linien für die deutsche Politik – und damit auch für die Bürger.
Zu den Leitsätzen des Klimabeschlusses gehört die apodiktische Feststellung: „ Artikel 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz.
[…]
Noch vor etwa 20 Jahren war das Bundesverfassungsgericht noch der Ansicht, dass es in die Politik nicht hereinzureden und schon gar keine Politik zu machen habe, sondern nur die Leitplanke bilde, an die die Regierung stoße, wenn sie von der Fahrbahn abkomme. Wohin und wie sie fahre, solange sie innerhalb der Leitplanken bleibe, gehe das Bundesverfassungsgericht nichts an und unterliege stattdessen und nur der Kontrolle durch den Wähler.
Inzwischen ist das Bundesverfassungsgericht, wie gerade auch die Entscheidungen wie Geschlechtseintrag, Klimaschutz, Rundfunkbeitrag zeigten, längst dabei, Politik gegen den Wähler durchzusetzen, indem demokratisch nicht legitimierte Richter (und das sind sie auch nicht, wenn der Wahlausschuss selbst nicht weiß, wen er da durchwinkt) politische Ziele so durchsetzen, dass der Wähler dagegen nicht mehr ankommt. Inzwischen ist das Bundesverfassungsgericht zum Mittel geworden, um Politik gegen den Wähler zu machen und damit die Vernichtungswaffe gegen die Demokratie. Es ist vom Schützer der Demokratie zu deren Gegenteil und Vernichtungsmittel geworden. Heute sind Verfassungsgerichtsentscheidungen einfach politische Entscheidungen, die dem Wähler völlig entzogen werden.
Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.“ Artikel 20a verpflichtet den Staat, so der tatsächliche Wortlaut des Artikels, „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung“ zu schützen. Daraus umstandslos die Verpflichtung eines einzelnen mittelgroßen Landes zur Klimaneutralität abzuleiten, also dazu, nur noch so viel CO2 auszustoßen, wie wieder gespeichert werden kann, stellt zumindest einen logischen Sprung dar, der irgendwie hätte hergeleitet werden müssen. Diese Herleitung sparte sich das Gericht. Und auch jede Abwägung zwischen den unterschiedlichen Prognosen und Szenarien zur Klimaentwicklung.
Es wird ja auch niemand dazu angehört. Es gibt keinen Prozessgegner, dem da ein rechtliches Gehör gewährt würde. Die Beschwerdeführer waren überwiegend ein paar Inseljugendliche, die Angst um ihre Kühe hatten, und Leute aus Nepal. Das muss man sich mal klarmachen, was für eine Farce da abläuft: Ein Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass ganz Deutschland etwas zu tun habe, und demokratisch nicht mehr dagegen ankann, weil ein paar Bergbauern aus Nepal, die nicht mal wissen, wo Deutschland ist und außerhalb eben dieses Grundgesetzes leben, als Beschwerdeführerdarsteller für Beschwerden gecastet wurden, die nach dem Prinzip der „strategischen Prozessführung“ inszeniert und vorgegaukelt wurden, die man also veranstaltete, damit das Bundesverfassungsgericht politisch entscheiden kann, obwohl es das nicht darf.
Das riecht nach der Denkweise Baers, wonach die bösen weißen Männer hier wieder mal irgendwelche Nichtweißen ausgrenzen, diskriminieren und vergewaltigen. Und weil es eben wenig glaubwürdig und darstellbar ist, dass man Nepalesinnen vergewaltigt, ohne jemals in Nepal gewesen zu sein, musste eben das Klima als Penisersatz her. Klima ist wie Vergewaltigung, nur viel größer. Feminismus drei Penisgrößenordnungen höher.
Die unbestreitbare Tatsache, dass Deutschland mit seinem Anteil von 2,2 Prozent am weltweit menschengemachten CO2-Ausstoß selbst beim besten Willen das globale Klima nicht ernsthaft beeinflussen kann, wischt das Verfassungsgericht als unbeachtlich zur Seite. „Als Klimaschutzgebot hat Art. 20a GG eine internationale Dimension“, heißt es in dem Beschluss: „Der nationalen Klimaschutzverpflichtung steht nicht entgegen, dass der globale Charakter von Klima und Erderwärmung eine Lösung der Probleme des Klimawandels durch einen Staat allein ausschließt. Das Klimaschutzgebot verlangt vom Staat international ausgerichtetes Handeln zum globalen Schutz des Klimas und verpflichtet, im Rahmen internationaler Abstimmung auf Klimaschutz hinzuwirken. Der Staat kann sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen.“ Mit anderen Worten: Deutschland muss so handeln, als hinge von ihm tatsächlich die globale Durchschnittstemperatur im Jahr 2100 ab.
Als das Bundesverfassungsgericht noch halbwegs bei Trost, Verstand und Sachkunde war, galt noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Eine staatliche Maßnahme kann nur dann zulässig sein oder gefordert werden, wenn sie drei Eigenschaften erfüllt, nämlich wenn sie geeignet und erforderlich ist, und eine innere Verhältnismäßigkeit zum Zweck hat. Schon eine oberflächliche Betrachtung hätte ergeben, dass die Maßnahme, zu der das Urteil verpflichten will, nicht geeignet ist, weil sie eben das gewünschte Ziel nicht erreicht, und schon deshalb nicht gefordert werden kann.
Ein zurechnungs- und juristisch befähigtes Gericht hätte die Klage abgewiesen. Aber dieses Bundesverfassungsgericht ist grün.
Der wirklich zentrale Gedanke des Urteils besteht allerdings darin, die Rechte künftiger Generationen als Argument für mehr Staatslenkung und Einschränkung in der Gegenwart anzuführen. In dem Gespräch mit der Zeit erklärt Baer: „Und diese Kinder und Jugendlichen sagen doch: Wenn ihr Erwachsenen unsere Emissionen heute verpulvert, werden wir in 20 Jahren nicht mehr frei, nicht mehr selbstbestimmt agieren können. Die Selbstbestimmung auch in der Zukunft ist deshalb der Gedanke, der die Entscheidung trägt.“
Njain.
Der Zweck ist eigentlich ein anderer.
Es geht darum, die Politische Richtung des Landes vom Wählerwillen zu entkoppeln. Denn eigentlich hätte das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen „Ja, Klima ist wichtig, und die Regierung muss das prüfen und beachten, und darüber informieren und einen Minister haben, aber letztlich ist es Sache des Wählers, darüber zu befinden. Und deshalb die Klimafrage nicht Sache einer Verfassungsbeschwerde, sondern des Wahlkampfes.“ Aber das geht ja nicht, wenn man wie die Grünen irgendwo um die 14% oder deutlich darunter hängt. Und deshalb hat das Bundesverfassungsgericht angefangen, grüne Ziele wie eben Klima oder Geschlechtereintrag im Reisepass aus dem demokratischen System auszuhängen, dem Wähler zu entziehen, und an dessen Stelle sich selbst als eine Art Parteienrat zu setzen. Im Prinzip hat sich das Bundesverfassungsgericht selbst von einem Gericht zu einem Sowjet gemacht, der für die und anstelle der Wähler entscheidet.
Und genau das versuchen die Klimakrieger ja in Berlin gerade mit einem Volksentscheid durchzusetzen: Nämlich dass die Demokratie durch eine Räterepublik ersetzt wird, in Berlin ein nicht demokratisch legitimierter Klimarat entscheiden soll.
Bekanntlich nutzen die Transformationsverfechter in Berlin sowohl das Paris-Abkommen (in dem wie gesagt überhaupt keine konkreten Minderungsziele stehen) und den Klimabeschluss des Verfassungsgerichts als argumentative Brechstange, um schon in der praktischen Gegenwartspolitik die Selbstbestimmung der Bürger zu beschneiden. Für seine Entscheidung stützte sich das Gericht nur auf bestimmte Wissenschaftler, diejenigen nämlich, die Worst-Case-Prognosen vertreten. Es befasste sich auch nicht mit der Möglichkeit, auf Klimaveränderungen mit Anpassung zu reagieren, sondern folgte strikt der reinen CO2-Reduktionslogik als einziger Rettungsstrategie. Vor allem aber – und hier liegt der entscheidende Punkt – wägt der Beschluss Rechte zwischen heutigen und zukünftigen Bürgern ab, aber überhaupt nicht mehr zwischen den Abwehrrechten der gegenwärtigen Bürger und dem Staat. Es hebt damit das gesamte Institut des Bürgerrechts, das sich aus der vom Verfassungsursprung zum Hier und Jetzt reichenden Bürger-Staat-Beziehung ergibt, aus den Angeln und ersetzt es durch eine Fiktion, in der die Bürger schon jetzt einer hochgerechneten Zukunft Rechte abzutreten haben. Die konkreten Entscheidungen legt das Gericht in die Hand eines vormundschaftlichen Parteienstaates, der gern den Weg dorthin weist.
Richtig erkannt. Nur nicht ganz weit genug gedacht.
Ich habe das ja schon seit Jahren und für viele Fälle beschrieben, dass das Bundesverfassungsgericht – vor allem, wenn Baer die Berichterstatterin war – nicht mehr über normale, individualistische Verfassungsbeschwerden – wie meine – entscheidet, sondern sich die Verfassungsbeschwerden, die es für angebracht hält, im Wege der „strategischen Prozessführung“ von seinem Freundes- und Exmitarbeiterkreis selbst schreiben und für den Instanzenweg und pro forma irgendeinen passenden Opfer-, Kläger- und Beschwerdeführerdarsteller casten lässt, um eine Verfassungsbeschwerde vorzugaukeln. Der Beschwerdeführer – notfalls aus Nepal – spielt dabei überhaupt keine Rolle mehr, sondern tritt nur noch als Repräsentant, Platzhalter, Stellvertreter eines marxistisch gesehenen Kollektivs auf, dessen Kollektivrechte man aus eigener Motivation heraus wahrnimmt. Früher gab es keine Kollektivrechte, sondern jeder konnte nur seine eigenen Rechte durchsetzen, und es galt „Wo kein Kläger, da kein Richter“, solange sich keiner beschwert, ist alles gut. Jeder muss sich selbst beschweren, wenn er sich verletzt fühlt. Das hat man durch einen Rat im Sinne einer leninistischen Partei ersetzt, der die Rechte der Arbeiterklasse – als Gegenstück zu Kapitalist und SUV-Fahrern als Bourgeoisie-Darstellern – auch ohne oder sogar gegen deren Willen vertritt, weil das Volk selbst ja gar nicht weiß, was gut für es ist und wo es in seinen Rechten verletzt wird. Deshalb tritt an die Stelle der Verfassungsbeschwerde die vom Gericht selbst geschriebene vorgegaukelte Beschwerde. Früher erfolgten die Urteile im Namen des Volkes, heute die Beschwerden selbst.
Dass sich zentrale Passagen des Beschlusses schon vor seiner Verkündung auf dem Rechner des Ehemanns von Richterin Gabriele Britz fanden, der sich bei den Grünen engagiert, dass er also entweder den Beschluss vorher kannte oder ihn umgekehrt sogar beeinflusste, schrumpft angesichts der grundstürzend neuen Bürger-Staat-Beziehung, die das Gericht postuliert, zum reinen Aperçu.
Dazu muss man verstanden haben, wie die „strategische Prozessführung“ funktioniert. Alles aus einer Hand, Beschwerde und Urteil, angemieteter Beschwerdeführerdarsteller, gern sogar die eingeholten Gutachten. Das gesamte Prozedere ist dann nur noch das Gehampel für das Volk, dem vorgekaukelt wird, dass irgendein mutiger Einzelkämpfer das für alle durchgesetzt habe. Tatsächlich wird alles von der leninistischen Partei dirigiert, wobei die Grünen ja eigentlich Maoisten und nicht Stalinisten sind. Mao hatte es aber auch nicht mit der Demokratie.
Im Licht der Klima-Verfassungsgerichtsentscheidung erscheint die Forderung der “Letzten Generation“ nach einem Gesellschaftsrat, der in ihrem Sinne Beschlüsse fällen sollte, gar nicht mehr ganz so bizarr. Auch nach der Logik des Gerichts und der Experten, auf die es sich beruft, bleibt schon der klassischen Politik kein Entscheidungsspielraum mehr, sondern nur noch die Pflicht, die Vorgaben von beiden sorgfältig abzuarbeiten.
Genau das. Es geht darum, Demokratie und Wahlen auszuhebeln und zu einem Bühnenstück zur Täuschung des Volkes zu degradieren.
Wie passen nun die Corona-Entscheidungen dazu, die auch Baers Unter- und Handschrift tragen? Sie fügen sich, wie oben schon angedeutet, geradezu kongenial an. Mit der Entscheidung über die Klage gegen die „Bundesnotbremse“, eingereicht im April 2021, ließ sich der 1. Senat erst einmal sehr lange Zeit, um sie dann am 30. November 2021 abzulehnen. Zur Erinnerung: Es ging damals um Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen selbst für Treffen in privaten Räumen und einiges mehr. „Die Beurteilung des Gesetzgebers, es habe bei Verabschiedung des Gesetzes eine Gefahrenlage für Leben und Gesundheit sowie die Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems bestanden, beruhte auf tragfähigen tatsächlichen Erkenntnissen“, hieß es in dem entsprechenden Beschluss. Und: „Mit den Kontaktbeschränkungen verfolgte er Gemeinwohlziele von überragender Bedeutung. Der Gesetzgeber wollte so Leben und Gesundheit schützen, wozu er nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet ist.“ Mit anderen Worten, das Bundesverfassungsgericht meinte, der Staat werde schon wissen, was er da tut. Aus einer konstruierten Schutzpflicht folgt umgehend, um Baers Worte von 2011 noch einmal zu zitieren, eine paternalistische Bevormundung, wie sie so in der Bundesrepublik vorher noch nie stattgefunden hatte.
Das sehe ich geringfügig anders, denn – wie früher schon beschrieben – glaube ich, dass die Corona-Pandemie in dieses Schema nicht reinpasst, weil man mit der nicht rechnete und tatsächlich überrascht und überfordert war, weshalb es ja zu dieser schon oft beschriebenen „Corona-Rochade“, dem plötzlichen kommentarlosen Positionswechsel kam. Erst hieß es, Corona gäbe es nicht, oder nur ein harmloser 2-Tages-Husten, alles nur Hirngespinst rechter Spinner, die die Grenzen zumachen wollen, und dann hieß es urplötzlich, die Rechten seien die „Corona-Leugner“, die die lebensrettende Impfung verweigern. Ich glaube deshalb eher, das die Corona-Entscheidung in dieses Schema nicht reinpasst, und vor allem, dass jemand wie Baer, die ja nun wissenschaftlich, besonders naturwissenschaftlich völlig unfähig ist, von einem so zentral medizinischen Thema einfach überfordert war, denn wie soll man Viren verstehen können, wenn man schon die Geschlechter und die Biologie nicht versteht, obwohl man die sehen, anfassen, erleben kann? Jeder auch nur elementar wissenschaftsfähige Mensch wäre für 3,50 Euro einmal durch den Zoo und kostenlos einmal durch den Kindergarten gegangen und hätte dann gewusst, dass der ganzen Gender-Sermon frei erfundener und offensichtlich komplett falscher Quatsch ist. Die Chance ist vertan, inzwischen kostet der Zoo-Eintritt 17,50 Euro. Kommt jetzt aber der Killer-Virus, der so unsichtbar ist, dass man ihn nicht diskriminieren, ausgrenzen, benachteiligen kann, weil man nicht mal weiß, welche Hautfarbe er hat, ist das weit außerhalb des südpolreichigen Erlebnishorizontes einer Gender-Professorin. Während viele Leute glauben, dass die Corona-Nummer dazu diente, das Volk zu knechten, zu beugen und zu verwalten, glaube ich, dass die Corona-Nummer – zumindest aus deutscher Sicht – ein unvorhergesehener Störfall war, der nicht in den Kram passte, und zu dem man nur verzögert und provisorisch eine Position fand. Deshalb neige ich dazu, diese Krise in solchen Sachen eher aus der Betrachtung zu lassen.
Was allerdings noch keine Linken davon abhielt, anlässlich der Corona-Krise dummes Zeug zu reden:
Kurzum: Alles, worauf der Senat damals seine Beschlüsse baute, erwies sich nur Monate später als argumentativer Treibsand. Immerhin fragt die Zeit hier einmal ganz sachte nach: „Wir erleben die massivsten Grundrechtseinschränkungen der Bundesrepublik, ohne ausführliche parlamentarische Beratung beschlossen, und das Gericht lässt sich sehr viel Zeit.“
Worauf Baer behauptet: „Wir haben beschleunigt gearbeitet.“ Viel wichtiger wirkt aber ihre Rechtfertigung: „An die These von der massivsten Grundrechtseinschränkung würde ich zudem gern ein Fragezeichen setzen. Die damaligen Maßnahmen waren sicherlich flächendeckend wie nie zuvor, und das traf auch Menschen, die üblicherweise von Grundrechtseinschränkungen nicht betroffen sind.“ Wer ist denn in Deutschland „üblicherweise von Grundrechtseinschränkungen betroffen?“, möchte man sofort zwischenfragen. Was der Zeit-Redakteur aber nicht tut.
An der Stelle merkt man dann schon, dass Wendt sich da nicht ganz so tief reingebohrt hat, denn nach Gender- und Woke-Auffassung sind das die weißen Männer. Normalerweise behaupten die ja nun, dass alle Weißen von Geburt an Rassisten sind, ohne Ausnahme, dass man aber umgekehrt gegenüber Weißen nicht rassistisch sein könnte, weil „weiß“ ja nicht die Hautfarbe, sondern die Definition dafür sei, keine Rassismuserfahrungen zu machen. Typischer Dummheitsfall von zirkulärer Definition. Dazu kommt natürlich auch noch, dass die Frauen das „als benachteiligt konstruierte Geschlecht“ sind, und von morgens bis abends nichts anderes machen als von einer Diskriminierung und Grundrechtsverletzung zur anderen zu laufen, wie so ein Boxauto auf der Kirmes oder eine Kugel im Flipper-Automat: ding-ding-ding-ding-ding. Wer den höchsten Diskrimiertheits-High-Score erreicht, hat gewonnen. Die erfolgreiche Frau schafft eine Diskriminierungserfahrung spätestens alle 20 Minuten, mindestens drei pro Stunde, und das schon, ohne den Fernseher einzuschalten. Während weiße, heterosexuelle, gesunde, christliche oder atheistische Männer – so Arier-Typen halt, eben das Feindbild Nazi – gar nicht diskriminiert werden können, weil doch die Frauen das als diskriminiert konstruierte Geschlecht sind. Weil nach Baers Vorstellung Diskriminierung und Grundrechtsverletzung identisch sind – sie kennt die Grundrechte nach Artikel 3 nicht, interessiert sie auch nicht, weil Artikel 1 und 3 alles überstrahlen und überdecken, und natürlich nur die Gerechtigkeit meinen, sind für Baer – merkt man auch an ihren Schriften – Grundrechtsverletzungen und Diskriminierung identisch, weil alles nur das Kollektiv betrifft. Und die Diskriminierungssichtweise wird noch erleichtert, wenn man von Statistik und Statistikfehlern keine Ahnung hat. Simpson-Fehler und so.
Deshalb glaubt Baer in der Konsequenz, dass weiße, heterosexuelle, gesunde Männer auch nicht grundrechtsverletzt sein können. Das meinte sie mit dieser obigen Aussage, und deshalb hat sie auch damals meine Beschwerde in den Müll geworfen. Weil ich als weißer, heterosexueller Mann ja gar nicht diskriminiert, also auch nicht grundrechtsverletzt sein könne. Ich Idiot hätte damals meinen Schwerbehindertenausweis beilegen sollen, vielleicht hätte ich damit beweisen können, dass ich grundrechtsverletzt werden kann und nicht wie Siegfried, der Weiße, unverletztbar bin.
Baers Ansichten sind völlig idiotisch und untragbar, aber regierungsbindend: Weiße, heterosexuelle Männer sind Täter, Nazis, undiskriminierbar, unverletzbar, und alle anderen per se die armen Ausgegrenzten, Verletzten, Geschundenen. Man könnte fast sagen, dass deren Verfassungsbeschwerden schon per Rubrum entschieden werden, aber es ist ja noch absurder: Per „strategischer Prozessführung“ wird denen ja noch die Last abgenommen, sich diskriminiert zu fühlen, weil die leninistische Partei das für sie übernimmt.
Und vor diesem Hintergrund muss man diese Aussage Baers sehen: Mit der Corona-Pandemie und den Corona-Maßnahmen hatte man erstmals eine Situation, die
- mit Maßnahmen und Einschränkungen einherging, von denen man nicht bestreiten oder übersehen konnte, dass sie Grundrechtseingriffe waren,
- die gleichmäßig alle betrafen, weil es ja nicht hieß, dass nur Frauen Gesichtsmasken zu tragen oder nur Schwarze zuhause zu bleiben haben, und das so rigoros, dass selbst alles Gender-Geschwätz und Dissertationsgejammer davon, dass dies, wie ausnahmslos alles, Frauen stärker benachteilige, nichts mehr half,
- die Sterblichkeit bei Männern höher war
- man einem Virus nicht mal mit geisteswissenschaftlicher Dummheitswut und akademischer Ignoranz unterstellen konnte, sozial, gesellschaftlich, diskriminierend zu handeln,
und diese Situation damit in Baers Weltbild schlicht keinen Platz hatte. Da ist etwas passiert, was sie mit ihrem „Wissen“ und ihrer Überzeugung schlicht nicht greifen konnte, weil es das nicht geben konnte – Undiskriminierbare, die eine Maske tragen oder zuhause bleiben mussten. Und genau so, und zwar nicht nur inhaltlich so, sondern genau so dämlich und schwachsinnig ist diese Aussage gemeint. Das ist das Niveau, auf dem die Verfassungsrechtsprechung stattfand, mit der man den Willen des Wählers brach. Aber warum sollte es uns da besser gehen als in anderen totalitär-kommunistischen Diktaturen?
Baer geht auch in diesem Interview (wie sie und ihre Kollegen schon in den Beschlüssen) überhaupt nicht darauf ein, dass es sich bei Grundrechten um Abwehrrechte handelt und diese Rechte sich folglich immer in der Spannung zwischen Bürger und Staat befinden. Sie wägt stattdessen die Rechte der einen Bürger gegen Rechtsfälle anderer Bürger ab.
Klar. Weil sie die Wertigkeiten verschiedener Kollektive gegeneinander abwägt. Die denkt nicht juristisch, sondern nur innerhalb ihres Gerechtigkeitswahngebildes. Wer ist diskriminiert und wer nicht.
Und wie steht es um das Verhältnis zwischen Gericht und Regierung? Dazu enthält das Zeit-Gespräch einen kleinen Sprengsatz, der sich leicht überlesen lässt. Denn der Interviewer fragt Baer nach dem berühmten Abendessen im Kanzleramt am 30. Juni 2021, also zu einer Zeit, als die Klage gegen die Bundesnotbremse in Karlsruhe lag. Bei dieser Zusammenkunft an Angela Merkels Tisch hielt die damalige Justizministerin Christine Lambrecht bekanntlich ein glühendes Plädoyer für die Coronamaßnahmenpolitik des Kabinetts. Schon das verletzte die Gleichheit beider Prozessparteien.
„Die Abendessen mit der Bundesregierung sind eine gute Idee“, antwortet Baer. Warum? „Wir – also die Verfassungsorgane – müssen uns verstehen, wir müssen wissen, wie die anderen ticken. Das trägt dazu bei, sich gegenseitig mit Augenmaß zu kontrollieren.“ Moment einmal: Das Bundesverfassungsgericht soll in der Tat Bundesregierung und Parlament kontrollieren. Aber „gegenseitig“? Die Regierung auch das Gericht? Auch an dieser geradezu sensationellen Stelle hakt Wefing nicht nach.
Toller Punkt für Wendt. Sehr gut erkannt und gegriffen.
Eigentlich müsste man das kommentarlos nur anstreichen und stehen lassen, damit Wendt dafür die Trophäe bekommt.
Trotzdem kann ich mir die Fragen nicht verkneifen, was man wohl von einem Richter an einem anderen Gericht denken würde, der meint, regelmäßige Abendessen mit dem Beklagten seien eine gute Idee und notwendig, damit sich Richter und Beklagter besser verstehen und sich gegenseitig „mit Augenmaß kontrollieren“ können.
Das ist schon nicht mehr Befangenheit, das ist Rechtsbeugung.
Warum eigentlich hat damals mit mir kein Verfassungsrichter zu Abend gegessen, um zu verstehen, wie ich ticke, und damit ich die Richter besser kontrollieren kann?
Allerdings ausgerechnet vom Fischblatt DIE ZEIT kritische Fragen zu erwarten, ist verfehlt. DIE ZEIT ist ein Jubel- und Propagandaorgan des Genderismus. Vielleicht hat er die Frage sogar gestellt und die wurde dann rausgeschnitten. Nur weil etwas in der ZEIT nicht drin steht, heißt das nicht unbedingt, dass es nicht gefragt wurde, sondern dass möglicherweise auch einfach der Chefredaktion nicht passte. Oder Baer selbst. Da herrscht ja die Praxis, Interviews zur Autorisierung vorzulegen, und Baer würde so eine Frage ganz sicher nicht gepasst haben. Vielleicht wurde sie gefrag, und sie hat sie selbst gestrichen. Oder vielleicht war das auch einfach zu lang für die Print-Ausgabe.
Zum Abspann gibt es noch einen kleinen identitätspolitischen Nachschlag mit der Frage: „Muss das Gericht insgesamt diverser werden?“ Das Gericht besteht übrigens schon hälftig aus Frauen und Männern. „Unbedingt“, meint Baer, „und da ist Luft nach oben. Diversity on the bench, also Vielfalt auf der Richterbank ist eine extrem wichtige Ressource.“
Klar. Denn so wie die Nepalesen muss auch jede Invasorengruppe die Möglichkeit haben, ihre Partikularinteressen demokratiebrechend gegen Staat, Regierung, Volk durchzusetzen. Die Einzigen, die hier keine Rechte haben, sind wir selbst.
Denn das ist das, was das Bundesverfassungsgericht inzwischen macht: Partikularinteressen von Minderheiten demokratiewidrig gegen die Bevölkerung durchzusetzen. Das Wissen, dass das Bundesverfassungsgericht nur über das Grundgesetz urteilt, und das Grundgesetz nur die drei Staatsgewalten, nicht aber den Souverän, das Volk, binden kann, ist am Bundesverfassungsgericht nicht mehr vorhanden, sonst hätte man es gemerkt, dass das Grundgesetz und der Aufgabenbereich des Verfassungsgerichts es gar nicht hergeben, dass Nepalesen die Deutschen auf Klimaschutz verklagen. Aber es ist ja eine der Ansichten von Baer, dass geschriebenes Gesetz diskriminierend ist und man deshalb lieber auf sein persönliches Gerechtigkeitsgefühl hören solle.
Guter Artikel von Wendt.
Schundartikel von der ZEIT.
Noch ein Blick in den ZEIT-Artikel
Eigentlich wollte ich das die Woche machen, jetzt hat das Wendt schon gemacht, macht aber nichts. Ich guck trotzdem noch rein:
ZEIT: Können Sie sich an Ihren ersten Tag am Gericht erinnern?
Baer: Ja, sehr gut. Nach der Vereidigung beim Bundespräsidenten gibt es traditionell ein kleines Essen im Kreis der Kolleginnen und Kollegen, und dann geht es zurück nach Karlsruhe, zum Gericht, in das Büro – und sofort werden die ersten Akten hereingebracht. Es geht also direkt los. Und fast noch genauer erinnere ich mich auch an das erste Wochenende danach.
ZEIT: Was war da los?
Baer: Ich trank morgens einen Kaffee auf der Straße, als mich ein Anruf erreichte, ich müsse in einem Eilverfahren mitentscheiden, es ging um eine Protestdemo gegen Rechtsradikale in Dresden. Ich ging also in mein Arbeitszimmer und las die Akten. Dabei stand mir ziemlich klar vor Augen: Zwei Monate früher wäre ich vielleicht noch selbst bei der Demo mitgelaufen – und jetzt musste ich mitentscheiden, ob das geht. Abends wurde über den Beschluss dann in der Tagesschau berichtet. So wurde innerhalb weniger Stunden spürbar, was dieses Amt bedeutet.
Jo. Kann ich mir lebhaft vorstellen, dass meine Beschwerde da eine der ersten war, weil die ja schon vier Jahre lang bei ihrem Vorgänger Bryde gelegen hatte. Und dann kein Gerechtigkeitskram diskriminierter Geknechteter, sondern ein Informatiker, der die Machenschaften von Professoren und Richtern nachweist. Noch Fragen?
ZEIT: Können Sie sich auch noch an den Moment erinnern, als Sie gefragt wurden, ob Sie Verfassungsrichterin werden wollen?
Baer: Renate Künast hatte mich um ein Gespräch gebeten, und ich wusste nicht, worum es gehen sollte. Als sie mir sagte, die Nachfolge von Brun-Otto Bryde stehe an, sagte ich ganz begeistert, dass es da ganz tolle Professorinnen gebe. Künast lachte: “Typisch Frau, andere vorschlagen! Nein, wir hatten an Sie gedacht.” Damit hatte ich nicht gerechnet. Und ich habe mir Sorgen gemacht.
Da wäre die Frage, wer „wir“ ist. Der Wahlausschuss des Bundestags war es ganz sicher nicht, denn die kannten Baer ja gar nicht, die konnten gar nicht an sie gedacht haben. Und da es ja auch hieß, dass die Posten nach Parteienproporz verteilt werden, kann das eigentlich nur heißen, dass das die Grünen sind, was auch mit dem Insiderwissen zusammenpassen würde, das ich bekommen habe, und wie sich der Bundestag vor dem Verwaltungsgericht einließ.
Die Grünen sind unter der Haube Kommunisten, die Gender, Klima und den ganzen Mist nur als Hebel und Mittel zum Zweck einsetzen, um das Land auf Kommunismus zu bügeln, und Baer war ihre Agentin, um das Bundesverfassungsgericht zu unterwandern.
Die Frechheit schlechthin
Und da geht einem dann doch der Hut hoch:
ZEIT: Frau Baer, Sie wurden persönlich bedroht.
Baer: Ich wurde nicht direkt bedroht, aber ich bin von einem Mann verfolgt worden, in der Vorlesung, auf dem Bahnhof. Er ist vor allem auch meiner Familie sehr nahe gekommen, hat Verwandte aufgesucht, meine Privatadressen veröffentlicht, mit Fotos vom Klingelschild. Das war belastend.
Aber bei mir beschmiert die Antifa die Hauswand, wirft Schmähschriften bei den Nachbarn ein, diffamiert beim Arbeitgeber, schickt Drohbriefe, weil ich Baer kritisiert habe. Antifa, die nach Humboldt-Universität stinkt.
Wobei mich da nun der Zeitraum sehr interessieren würde. Mir kommt nämlich gerade die Frage, ob man mich für diesen Mann gehalten hat und man hier die Antifa-Schläger als Maßnahme losgeschickt hat.
ZEIT: Was hat diese Bedrohung mit Ihnen gemacht?
Baer: Es beseitigt die Illusion von Sicherheit, mit der wir sonst alle leben. Mir ist erst sehr viel später bewusst geworden, dass ich in Karlsruhe nicht mehr ruhig geschlafen habe, weil ich wusste: Da war jemand an meiner Haustür, er kennt meine Adresse, und viele andere kennen sie auch, die mich nicht akzeptieren. Ich war in der Bahn nicht mehr entspannt; da legt sich ein Grauschleier über vieles. Und das hat mich so erwischt, obwohl die Situation für kommunalpolitisch aktive Menschen oft viel, viel schlimmer ist. Es gibt nicht wenige Richterinnen und Richter, die aufgrund solcher Risiken selten oder gar nicht öffentlich auftreten und überhaupt nicht mehr online, da jede Aufnahme verfälscht und missbraucht werden kann. Ich habe mich anders entschieden. Das kostete Kraft, aber ich werde mich nicht vertreiben lassen.
So, so. „Er kennt meine Adresse“. Ich dagegen bin – in Deutschland – sogar gezwungen, meine Privatadresse öffentlich in das Impressum zu schreiben.
ZEIT: Zum ersten Mal sind aktuell am Gericht ebenso viele Frauen wie Männer. Macht sich das bemerkbar?
Baer: Ich denke schon. Das Gericht soll ja ohnehin unterschiedlich besetzt werden, so will es der Gesetzgeber, deshalb werden die politischen Affinitäten gemischt.
Mal abgesehen davon, dass sich dann die Frage stellt, warum eignetlich die AfD keinen Richter benennt, wäre festzustellen, dass die sinkende Qualität und Befähigung des Bundesverfassungsgericht mit dem steigenden Anteil von Frauen korreliert. Die Frage nach der Kausalität folgt. Und schaut man sich an, wie Baer zu Professor und Richterposten kam, scheint darin auch gleich die Antwort zu liegen.
2011 gab es im Ersten Senat nur eine Richterin neben sieben Richtern – da hieß es durchaus doppelbödig, das sei der Schneewittchen-Senat; dann waren wir mit Gabriele Britz und mir wenigstens zwei.
2011 war das meines Wissens letzte Jahr, in dem das Bundesverfassungsgericht noch eine ordentliche Prüfungsentscheidung hinbekommen hat. Danach erfolgte der Absturz ins Geschwätz.
Der zentrale Fehler
Wie immer belässt man es dabei, das Bundesverfassungsgericht anhand seiner eigenen veröffentlichten Entscheidungen zu beurteilen und ihm damit seine Darstellung zur Selbstdarstellung zu überlassen.
Wäre man Presse, würde man ihnen ihre Fehlentscheidungen und ihr Versagen vorhalten, und nicht ihre Christbaumentscheidungen.