Ansichten eines Informatikers

Der Wahlausschuss des Bundestages und die Wahl der Verfassungsrichterin Baer

Hadmut
30.8.2012 2:25

Wer mein Blog verfolgt, weiß, dass ich die Wahl der Professorin Susanne Baer zur Verfassungsrichterin deutlich kritisiert habe. Wer die Presse verfolgt, weiß, dass Bundestagspräsident Norbert Lammert die vertrauliche Hinterzimmerwahl von Verfassungsrichterin in einem Wahlgremium kritisiert hat. Ich habe nachgehakt.

Ich habe zunächst die FDP-Mitglieder des Wahlausschusses per Mail zur Wahl befragt und später auch alle anderen Mitglieder außer Renate Künast. Sie habe ich nicht direkt gefragt, weil ich mir davon nicht viel verspreche und es nicht sinnvoll ist, den Vorschlagenden nach einer kritischen Haltung zu fragen, zumal ihr Standpunkt zur Frauenquote klar ist. Stattdessen habe ich direkt bei der Bundestagsfraktion der Grünen angefragt.

Hintergrund meiner Anfrage ist, dass ich Susanne Baer auf Grundlage ihrer Äußerungen und Publikationen sowie ihres Lebenslaufes weder als Verfassungsrichterin noch als Rechtsprofessorin für qualifiziert halte. Einmal weil sie Politik und Wissenschaft nicht auseinanderhalten kann und Politik als Wissenschaft ausgibt. Zweitens weil sie formal Juristin, faktisch aber fast nur im soziologisch-philosophischen Bereich tätig ist und sich nach meinem Eindruck aus der Rechtswissenschaft ziemlich heraushält und ich von ihr keine ernstlichen juristischen Leistungen gefunden habe. Drittens weil sie extrem ideologisch ausgerichtet ist und man ihren Publikationen die Unwissenschaftlichkeit sehr deutlich anmerkt, da ist alles willkürlich, unbewiesen, nicht nachvollziehbar, esoterisch. Sie erklärt sogar, wissenschaftliche Qualitätskriterien schlechthin abzulehnen und propagiert im Rahmen der Gleichstellung qualitätslose Beliebigkeit, die Abschaffung jeglicher Anforderungen an Frauen. Viertens weil sie ausdrücklich erklärt, ihr willkürliches und selbsternanntes Gerechtigkeitsgefühl über gedrucktes Recht zu stellen, und damit ihre Eigeninteressen über das Grundrecht zu stellen. Fünftens weil sie anscheinend nur Artikel 3 Grundgesetz kennt und ich der Meinung bin, dass Verfassungsrichter sie alle kennen müssen.

Susanne Baer steht für das rigide Durchsetzen ihrer Gleichheitsvorstellung, dem sie Vorrang vor Freiheit einräumt und damit auch die wissenschaftliche Freiheit massiv beschränken, wenn nicht gar abschaffen will. Wissenschaftler sollen nicht mehr die Freiheit haben zu sagen, was falsch und was richtig ist, weil jegliche Qualitätskriterien nach ihrer Auffassung am Bild des Norm-Mannes orientiert sind und damit Frauen ausgrenzen und diskriminieren. Sie will durchsetzen, dass alle zwangsweise gleich bewertet werden und damit in die Wissenschaftsfreiheit eingreifen, indem sie Wissenschaftlern das Recht nimmt, wissenschaftliche Aussagen qualitativ zu bewerten. Der Frontalangriff auf die Wissenschaftsfreiheit.

Paradoxerweise will sie ihre Vorstellung von Gleichheit durch Ungleichbehandlung durchsetzen, denn sie sagt, sie will jede noch so winzige Unterschiedlichkeit der Geschlechter finden und durch unterschiedliche Behandlung umsetzen. Sie propagiert Gleichheit als Ziel, verfolgt aber das Ziel, jede Situation in der an Männer und Frauen gleiche Anforderungen gestellt werden könnten, zu eliminieren. Also jede Gleichheit zu verhindern um die Vergleichbarkeit auszuhebeln.

Vor diesem Hintergrund habe ich angefragt, worin man die Qualifikation Baers sah und was man geprüft hat.

Der Grund, warum ich zuerst bei der FDP angefragt habe war, dass ich in der Presse Aussagen gefunden habe, wonach die FDP-Mitglieder die einzigen waren, die überhaupt Zweifel an Susanne Baer geäußert hatten. Susanne Baer ist in ihrer Gesinnung deutlich freiheitsfeindlich eingestellt, was der FDP angeblich böse Bauchschmerzen verursacht habe. Letztlich hätten sie sich aber dem Koalitionsdruck gebeugt. Von Grünen, SPD und CDU sei keinerlei Kritik oder Zweifel gekommen. Was nicht verwundert, denn alle drei Parteien sind längst nach der Gender-Strategie ausgerichtet und haben zudem bereits einen „parteiübergreifenden Gesetzentwurf” für eine Frauenquote angekündigt. Zudem wurde Baer von SPD- und CDU-Familienministerinnen finanziert, die Affinität damit vorgegeben.

Die Einzigen, von denen eine Antwort kam, waren die beiden Ausschussmitglieder der FDP. Alle anderen reagieren erst gar nicht auf eine Anfrage. Ich bin ja nur ein Wähler.

Die Antworten der FDP waren allerdings bemerkenswert. Was mir wieder mal – negativ – aufgefallen ist, ist diese neopolitische Unsitte, sich formal und im Tonfall sehr gewählt und sehr höflich auszudrücken, aber den Gesprächs- oder Korrespondenzpartner inhaltlich abzubügeln. Höflichkeit und Unhöflichkeit scheint sich immer mehr auf Form und Wortwahl zu reduzieren. Ich persönlich empfinde es aber als grob unhöflich, wenn mich jemand inhaltlich verschaukeln will, egal wie gewählt die Wortwahl ist. So wurden mir nur Standardpositionen mitgeteilt. Man sollte das aber nicht direkt den FDP-Politikern anlasten, sondern der Politik des Bundestages bzw. ihres Wahlausschusses im Ganzen.

So hieß es in einer ersten Antwort:

Wie Sie gewiss wissen, hat das Bundesverfassungsgericht vor einigen Tagen das bislang geübte Verfahren zur Wahl seiner Richter in einem nicht-öffentlich beratenden Richterausschuss im Hinblick insbesondere auf das Ansehen des Gerichts für verfassungsgemäß erklärt. Unter Bezugnahme auf diese Entscheidung hat der Bundestagspräsident seine Erwägung öffentlich gemacht, das Wahlverfahren gleichwohl zu ändern und künftig den Richterwahlausschuss allein mit der Vorbereitung der Wahlentscheidung zu betrauen, die Entscheidung aber dem Plenum des Bundestags zu überlassen. Diesen Vorschlag unterstützen wir ausdrücklich. Denn auch wenn das Gericht von Verfassungsrechts wegen die Wahl in einem Kleingremium hinnimmt, so ist es doch verfassungspolitisch geboten, dass eines der zentralen dem Parlament übertragenen Wahlrechte vom Bundestag in seiner Gesamtheit wahrgenommen wird. Keine andere gleich gewichtige Wahlentscheidung trifft der Bundestag in einem auch nur ähnlich kleinen Gremium.

Die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts im Plenum würde auch dem gegen das bisherige Verfahren häufig vorgetragenen, nicht völlig von der Hand zu weisenden Einwand mangelnder Transparenz abhelfen. Eine öffentliche Wahl strukturiert die öffentliche Diskussion in einer anderen Weise als die nicht zugängliche Entscheidung in einem Kleingremium. Dies wird auch dann gelten, wenn im Plenum – wie etwa auch bei der Wahl des Bundeskanzlers – eine Aussprache zur Wahl nicht stattfindet.

Das Ansehen der Verfassungsrichter ist aufgrund der übergeordneten Bedeutung des Gerichts im In- und Ausland ein äußerst schützenswertes Gut. Somit sollten Anhörung und Befragung der vom Bundestag zu wählenden Richter weiterhin im geschützten Rahmen des nicht-öffentlich tagenden Richterwahlausschusses stattfinden und nicht öffentlich ausgetragen und unter Umständen medial ausgeschlachtet werden. Dies führt zu einer gut informierten Empfehlung für die Entscheidung im Plenum, verhindert aber, dass Spekulationen über persönliche Haltungen der Kandidaten für das Amt des Verfassungsrichters in den Vordergrund geraten, wo fachliche Befähigung zum Amt an erster Stelle stehen muss.

Während wir uns eine Änderung des Wahlrechts für die Zukunft wünschen, sind wir indes gegenwärtig und für die vergangenen Verfassungsrichterwahlen an das geltende Recht gebunden. Dieses Recht sieht ausnahmslos die Geheimheit der Beratung und Entscheidung des Richterwahlausschusses vor (§ 6 Abs. 4 BVerfGG). Aus diesem Grund können wir uns selbstverständlich auch nicht zu dort ggfs. vorgetragenen eigenen Erwägungen im Hinblick auf die Wahl einzelner Richter des Bundesverfassungsgerichts äußern. Bitte verstehen Sie es daher nur als abstrakte Anmerkung zum Verfahren, nicht aber als konkreten Hinweis im Bezug auf die von Ihnen angesprochene Sitzung, wenn wir Ihnen sagen, dass der Ausschuss stets mit der dem Gewicht des Amts eines Bundesverfassungsrichters angemessenen großen Sorgfalt seine Entscheidungen vorbereitet und darum die Gründe und Gegengründe für einen bestimmten Vorschlag ausführlich wägt.

Gleichwohl hat uns Ihre Anfrage speziell nach Frau Professor Baer überrascht. Nach unserer Erinnerung hat sich an der Personalie in der öffentlichen Meinung wenig Streit entzündet. Zu anderen Bewerbern war im Jahr 2010 im Vorfeld der Sitzung des Wahlausschusses, soweit ersichtlich, ausführlicher diskutiert worden.

Das heißt, dass die Leute von der FDP durchaus die Ansicht Lammerts (und meine) teilen, dass das mit dieser geheimen Hinterzimmer-Wahl nicht gut ist. Zur Wahl Baers sagen sie nichts greifbares, offenbar auch, weil sie nichts sagen dürfen. Man hört sehr deutlich heraus, dass man das Ansehen von Verfassungsrichtern als überragendes Gut ansieht und damit zweifelhafte Eigenschaften der Öffentlichkeit ganz bewusst vorenthält. Es ist nicht erwünscht, dass der Bürger hinterfragt, ob, oder in Abrede stellt, dass die Verfassungsrichter qualifiziert und geeignet sind. Das ist beachtlich, denn das Bundesverfassungsgericht selbst hat mehrfach die öffentliche Diskussion und Meinungsbildung als zwingende Voraussetzung für demokratische Ausübung der Bürgerpflichten und -rechte gesehen. Offenbar ist das hier eine Grenze, an der Demokratie endet und das Volk, sogar die eigene Fraktion, dumm gehalten wird. Höflich aber eindeutig ist die Aussage „Das geht Dich nichts an!”

Das bringt die FDP in einen Konflikt. Denn nach außen hin gibt sie vor, gegen eine Frauenquote und für Freiheit zu sein. Hier aber hat sie anscheinend doch ziemlich widerstandslos der Wahl einer Richterin zugestimmt, die als Lesbe und radikale Feministin für die Frauenquote und gegen die Freiheit ist und ihre feministische Ideologie zur höchsten Handlungsmaxime erklärt und sich damit selbst über die Demokratie stellt.

Natürlich lasse ich mich nicht ganz so einfach abwimmeln und habe weiter und nach diesen Widersprüchen nachgefragt. Die zweite Antwort der FDP (immerhin gab’s ja eine) fiel deutlich spitzer aus:

Nur explicandi causa wollen wir noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns in unserer Mail nicht zu den Beratungen im Richterwahlausschuss verhalten haben. Wir haben auch nicht die Absicht, einen bestimmten damaligen Beratungsverlauf sublim zu insinuieren. Aus unserer Feststellung, dass es keine nennenswerte *öffentliche* Debatte zur Wahl von Frau Professor Baer gegeben hat, mögen Sie daher bitte weder schließen, dass es im Richterwahlausschuss gleichlaufend ebenfalls keine, noch folgern, dass es dort abweichend eine ausführliche Debatte gegeben hat.

Seien Sie versichert, dass wir den Lebenslauf und bisherige rechtsbezogene Stellungnahmen – bei Hochschullehrern zuvörderst die wissenschaftlichen Veröffentlichungen – eines jeden Verfassungsrichterkandidaten vor der Wahlentscheidung ausführlich würdigen. Seien Sie bitte auch versichert, dass wir auch etwa um die vorherige hochschulinstitutionelle Einbindung der zur Wahl stehenden Hochschullehrer selbst dann wissen, wenn die Bezugsinstitutionen nicht in Berlin und damit lediglich wenige Meter von den Bundestagsliegenschaften entfernt ansässig sind. Es ist selbstverständlich, dass die Mitglieder des Richterwahlausschusses auch außerhalb seiner Sitzungen tätig am Diskurs von Rechtspraxis und Rechtswissenschaft teilnehmen.

Ihr übersandtes umfangreiches Buch zu würdigen, versagt uns gegenwärtig unsere übrige Mandatsbelastung. Aufgrund Ihrer Mail und Ihres Brief sehen wir freilich zu Zweifeln Anlass, ob Sie die uns bekannte wissenschaftliche Tätigkeit der von Ihnen hinterfragten Richterin vollends differenziert würdigen. Dessen unbeschadet ist auch die Gender-Forschung als – unter Aufnahme ihres Selbstverständnisses vereinfacht ausgedrückt – Form und Folie einer nachmodernen kritischen Gesellschaftstheorie selbstverständlich ihrerseits der Kritik zugänglich.

Man muss es mehrfach lesen. Einerseits wollen sie klarstellen, dass man gar keine Information über das Wahlverfahren herausgeben darf, kann und will, natürlich weil sie an die Bundestagsregeln gebunden sind. Vielleicht aber wollen sie auch nicht, denn eine Zustimmung der FDP ist mit ihren politischen Zielen nicht zu vereinbaren, und nur durch den berüchtigten Parteienproporz zu erklären. Der hat sie dazu gebracht, intern gegen die Politik zu verstoßen, die sie nach außen hin darstellen. Und darin liegt auch der Grund, warum man das im Hinterzimmer macht: Nur so ist ein Parteienproporz möglich. Auf Bundestagsebene fände sich immer wer, der im Dreck wühlt.

Interessant ist dabei, dass sie krampfhaft versuchen, Sorgfalt und Tiefe zu vermitteln, aber trotzdem nicht sagen können (dürfen, wollen), worin die genau liegen soll.

Durchaus wichtig ist auch, dass sie mir im Grunde Recht geben, was die Kritik an der Gender-Forschung angeht. Und auch meine Kritik an Baer nennen sie nicht direkt falsch, ich hätte sie nur nicht „vollends differenziert” gewürdigt. Was immer das heißen mag. Wer so einen Vorwurf erhebt, muss ihn begründen und erklären, wo man zu wenig differenziert hat. Und gerade das tun sie ja nicht, denn sie wollen sich ja nicht äußern. Sie müssen sich also vorhalten lassen, dass dieser Konter-Versuch rein rhetorisch war. Bei meinem derzeitigen Wissensstand über Baers Äußerungen ist für mich nicht nachvollziehbar, wo da mehr zu differenzieren sei. Denn für eine differenzierte Betrachtung müsste sie ja verschiedenartige Äußerungen und Publikationen haben. Man kann Äpfel und Birnen differenziert betrachten, aber nicht den Apfel alleine.

Und mir einerseits zu sagen, dass sie nicht genug Zeit haben, das Buch zu lesen (wofür ich Verständnis habe), andererseits aber zu Zweifeln ob ich hinreichend differenziert würdige, erscheint mir doch als ziemlich unsinniger Vorwurf, wenn dies nur an einer kurzen Mail festgemacht wird. Denn dafür war das Buch ja da, es differenzierter zu betrachten.

Aber um den Vorwurf dennoch zu entkräften: Ich bin ja noch gar nicht fertig mit dem Betrachten. Ich treibe weitere Recherchen und werde tiefer differenzieren.

An die FDP sei derweil die Frage gestellt, wie sie es eigentlich miteinander vereinbaren will, dem Bürger einerseits jede Information vorzuenthalten und andererseits „differenzierte” Berachtungen zu erwarten. Denn dazu braucht man Informationen.

Klarzustellen ist aber, dass ich die FDP hier als das geringste Problem ansehe – immerhin haben sie geantwortet und lassen erhebliches Unbehagen erkennen.

Das Problem sind hier die anderen Parteien, die selbst gar nicht antworten und hinter dieser Geheimniskrämerei stehen – CDU, SPD, Grüne. Die, die Baer parteiübergreifend und hinterzimmermäßig gewählt haben.

26 Kommentare (RSS-Feed)

mannstehauf
30.8.2012 10:17
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Gibt es irgendwo die Doktorarbeit von Frau Baer online – ein kleines SusePlag wäre vielleicht fällig…


Hadmut
30.8.2012 10:46
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Nicht dass ich wüsste. Ich hatte sie während meiner Buchrecherchen zwar mal aus der Bibliothek geliehen, aber zum Scannen fehlte die Zeit und außerdem war sie dick gebunden, also nicht leicht zu scannen.

Ich glaube aber nicht, dass man sie des Plagiats überführen kann und wird, einfach deshalb, weil sie sehr viele Quellenangaben macht, und Abschreiben mit Quellenangabe im Universitätszirkus als legal betrachtet wird. Ich habe ja im Buch schon erwähnt, dass sie über 2200 Fußnoten mit Quellenangaben auf ca. 300 A5-Seiten hat, rund die Hälfte ihrer Dissertation besteht aus diesen Quellenangaben. Wer aber pro A5-Seite (die sich wegen der vielen Fußnoten oft auf eine halbe Seite oder weniger reduziert), auf die kaum 7 Sätze passen im Schnitt 7 Fußnoten für Quellenangaben braucht, der hat sicherlich sehr viel mehr abgepinnt als selbst gedacht. Nur wird bei den Juristen selber denken eben nicht gefordert. Solange man angibt, wo man abschreibt, ist das alles legal.

Mir ist generell schon bei Baer Werken, soweit ich sie gelesen habe, aufgefallen, dass man praktisch alle ihrer Aussagen in der englischsprachigen Gender-Literatur findet und sie alle wesentlichen Aussagen nur übernommen und eigentlich nichts selbst gedacht hat. Insofern plagiiert sie im intellektuellen Sinne durchaus, aber nicht im akademischen Sinne.

Dazu muss man wissen, dass Baer zwar formal Juristin ist, sich aber gemessen an ihren Publikationen nur im soziologischen, philosophischen und literaturwissenschaftlichen Bereich bewegt. Die haben dort aber eine ganz katastrophale Auffassung von Wissenschaft, denn sie überprüfen und verargumentieren gar nichts, sondern beweisen alles nur durch Zitate. Bei denen gilt etwas schon als wahr und bewiesen, wenn man angibt, dass irgendwer bekanntes, „rezipiertes” (ganz wichtiges Wort bei denen um der Sache Gewicht zu verleihen) das geschrieben hat. Praktisch jede feministische Publikation „beweist” die Behauptung, dass man zur Frau nicht geboren, sondern gemacht wird, durch Verweis auf Simone de Beauvoir, als ob es dadurch wahr würde, dass man es immer wieder wiederholt. Insofern hat das Zitieren bei denen einen ganz anderen Stellenwert. Während in anderen Fächern und bei den Juristen betrogen wird, indem man die Quellen nicht so genau oder gar nicht angibt, erfolgt bei den Soziologen und Literaturwissenschaftler der Wissenschaftsschwindel durch Überzitieren. Falsche Behauptungen werden durch exzessives Zitieren als wahr ausgegeben, und manchmal werden Leute für etwas zitiert, was sie (so) nie gesagt haben.

Dieser ganze soziologische-philosophische-literaturwissenschaftliche Komplex beruht auf Wissenschaftsschwindel in einem ganz enormen Ausmaß. Das ist so frei erfunden wie gefälschte Laborwerte bei Chemikern oder Physikern. Aber die Methodik ist eine andere. Deshalb wird man sie mit den üblichen Plagiatsaufdeckungsmethoden nicht greifen können.

Und deshalb ist es womöglich auch für den Wahlausschuss des Bundestags schwer, Baers Unwissenschaftlichkeit zu erkennen, denn die Guttenberg-Affäre und alle die Nachfolgeaffären haben in der Öffentlichkeit die Auffassung eingebrannt, dass Wissenschaftsbetrug mit Plagiaten und heimlichem Abschreiben gleichbedeutend sei. Dass aber jemand auch betrügen kann, indem er gerade zitiert, wird nicht mehr gesehen. Das Problem bei den Gender-„Wissenschaftlern” ist ja aber gerade, dass sie gar nichts tun außer sich ständig immer wieder und im Kreis herum zu zitieren. Mit dieser Methode wird jede noch so falsche und willkürliche Behauptung spätestens wenn sie das dritte Mal irgendwo auftaucht, als wahr angesehen. So funktioniert das bei denen.

Eine der ersten Publikationen von Baer war übrigens ein Gesetzentwurf zum Verbot von Pornographie, der praktisch wörtlich aus dem Amerikanischen von Entwürfen von Catharine MacKinnon übersetzt war. Man kann sich sehr darüber streiten, ob Baers Verweis auf MacKinnon als Anregung ein ausreichendes Zitat war um zu zeigen, dass sie eigentlich nur wörtlich aus dem Englischen übersetzt und eigentlich nichts selbst gedacht hat.

Es ist aber eben auch eine Folge dieser feministischen Wissenschaftsauffassung, wonach es gar keine wissenschaftlichen Qualitätsanforderungen mehr geben darf, mit der Quotenprofessorinnen sich dann ein einfaches Leben machen, und sich geistig auf ein Niveau sinken lassen (oder nie darüber hinaussteigen), das nicht mehr über dem liegt, was sie aus der Literatur zitieren, also praktisch keine eigene Geistesleistung mehr dazukommt.

Aber wie gesagt, die Werkzeuge zur Aufdeckung von Plagiaten erscheinen mir da eher weniger geeignet.


Eugen
30.8.2012 10:31
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Hallo Hadmut,

sehr verdienstvolle Initiative von dir. Bitte dranbleiben! Hier noch ein kleines Schmankerl. Du schreibst:
“Fünftens weil sie anscheinend nur Artikel 3 Grundgesetz kennt und ich der Meinung bin, dass Verfassungsrichter sie alle kennen müssen.”
Offensichtlich kennt Baer nicht mal den Artikel 3, oder vielmehr, sie legt ihn nach Feministinnenart beliebig aus: “Da für mich Feminismus das Engagement für Gleichstellung ist, steht im Grundgesetz praktischerweise, dass der Staat die Aufgabe hat, die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu verwirklichen…”
Im Grundgesetz steht aber nichts von Gleichstellung. Mehr hier: http://wp1131552.wp170.webpack.hosteurope.de/forum/index.php?id=8839

Gruß, Eugen


Hadmut
30.8.2012 10:58
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@Eugen: Ja, hab ich im Buch schon beleuchtet.

Baer hat eine ziemlich absurde Auffassung von Artikel 3 und von Gleichheit überhaupt. Sie behauptet, dass Gleichheit zu erreichen sei, indem man jeden noch so geringen Unterschied aufspürt und zur Grundlage für Ungleichbehandlung macht. Was natürlich ziemlicher Blödsinn und überdies verlogen ist. Im Endeffekt geht es nur darum, für Frauen in jeder erdenklichen Hinsicht andere Anforderungen als für Männer zu schaffen (bzw. jegliche Anforderungen an Frauen abzuschaffen), um Frauen eine Leistungsbewertung und den Weg des Leistungserwerbs zu ersparen. Ihr geht es darum, dass Frauen keine wesentliche Ausbildung mehr brauchen sollen, um jeden Beruf ergreifen zu können. Deshalb auch die Ablehnung meiner Verfassungsbeschwerde, die darauf hinauslief, einheitliche und gesetzlich festgelegte Promotionskriterien für alle zu schaffen, was ja ihrem Ziel, dass Frauen in jeder erdenklichen Hinsicht anders und leichter als Männer zu bewerten seien, direkt zuwiderläuft.

Es ist aber nicht nur so, dass Baer den Artikel 3 bewusst falsch widergibt und darüber massiv desinformiert, und das dann noch als Rechtfertigung hernimmt, alle anderen Grundrechte komplett zu ignorieren bzw. außer Kraft zu setzen. Da steckt noch mehr dahinter.

Unter anderem in ihrem Buch über Rechtssoziologe beschreibt sie, dass sie ihr feministisches Gerechtigkeitsgefühl (=willkürlich gewählte Ideologie) über geschriebenes Gesetz (also auch Grundgesetz) stellt und meint, dass es Aufgabe jedes Richters wäre, dieses Gerechtigkeitsgefühl gegenüber geschriebenen Gesetzen subversiv durchzusetzen. Also der offene Rechts- und Verfassungsbruch nach individuellem Gutdünken.

Baer begründet ihre Auslegung des Artikels 3 und ihre Forderungen nach dieser rigiden Gleichstellung damit, dass sich die Bundesrepublik in den EU-Verträgen sowieso schon unumkehrbar dazu verpflichtet habe, und (auch) deshalb Artikel 3 so auszulegen sie, wie sie da glaubt. Das ist aber Unsinn und beruht auf einem Übersetzungsfehler, der nur in der deutschen Version dieser Verträge, nicht aber in der englischen und französischen Version steht.

Irgendwer in der EU-Verwaltung übersetzt da die deutschen Versionen der Verträge bewusst und gezielt falsch, um diese Verpflichtung zur Gleichstellung zu suggerieren (die Verträge lauten auf Gleichberechtigung, nicht auf Gleichstellung, was das Gegenteil davon ist). Bisher war aber weder über die EU noch über die Ministerien herauszufinden, wer die Verträge übersetzt. Vermutlich irgendwer aus diesem feministischen Netzwerk.


RL 408
30.8.2012 11:08
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Aus meiner Sicht derzeit eine der überflüssigsten Frauen unter der Sonne. Bei der fällt wirklich einiges zusammmen: Jura & Gender!

Ich sehe gelegentlich auf N24 diese Reportagen “Die Erde nach den Menschen” und bei der Frau mache ich mir so meine Gedanken, ob sie sich selber überhaupt ernähren könnte. Also kann sie mal nen Fisch fangen, Getreide anbauen, Wild jagen … irgendsowas, denn Akten kann man ja schließlich nicht fressen. Vielleicht studieren die Leute, resultierend aus solch einer Erfahrung, irgendwann mal was Vernünftiges.


Hadmut
30.8.2012 11:27
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@RL 408:

> Aus meiner Sicht derzeit eine der überflüssigsten Frauen unter der Sonne.

Dann musst Du mal lesen, was sie so schreibt. (Oder meinen Überblick im Buch.) Denn sie sagt ja, dass das Messen der wissenschaftlichen Tätigkeit am Nutzen, an der Verwertbarkeit, diese Leistungserwartung typisch männlich und frauenausgrenzend sei. Gleichstellung heisst für sie, dass Frauen (besonders in den Wissenschaften) nicht am Nutzen gemessen werden dürfen, weil jeder Nutzen am Norm-Mann ausgerichtet und damit per se frauendiskriminierend ist.

Mit dieser Äußerung hast Du Dich in ihrer Sichtweise bereits als Frauenunterdrücker disqualifiziert, weil Du Maßstäbe anlegst, die am mitteleuropäischen, weißen, gesunden Norm-Mann ausgelegt sind und damit Frauen, Behinderte, Ausländer, Religiöse usw. ausgrenzen und benachteiligen.

Gleichstellung heißt, dass man diese Frage nicht mehr stellen darf. Gleichstellung nach Baer heißt, dass Frauen einen Anspruch darauf haben, überflüssig und nutzlos zu sein, weil sie nur so zu einer angemessenen zahlenmässigen Repräsentation in den Wissenschaften finden. Und wenn Du genau guckst, ist das schon in vollem Gange.

> Bei der fällt wirklich einiges zusammmen: Jura & Gender!

Wenn’s denn wenigstens so wäre. Aber nach meinen Recherchen macht sie nur Gender und sonst nichts. Jura scheint bei ihr nur Attrappe und Vorwand für die Verbeamtung auf Lebenszeit zu sein.


Pirx
30.8.2012 11:40
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Off-Topic: Norwegen stellt Gender-Forschung ein

http://agensev.de/agens-meint/aus-fur-gender-2/


Hadmut
30.8.2012 11:52
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Gerade eben schon den nächsten Blog-Artikel darüber geschrieben.


Herrmann
30.8.2012 12:00
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Das Ganze läuft etwa analog zum Irrglauben, Antirassismus würde auf die Abschaffung von Rassismen abzielen. Auch da haben wir mittlerweile Quotenpöstchen und verminderte Anforderungen.

Aber zum Thema:
Ist der Verfassungsrichter eigentlich Wahlbeamter oder unterliegt er/sie der Bestenauslese?


Flusskiesel
30.8.2012 13:00
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Danke für Deine Aufklärungsarbeit!

Nur den Satz verstehe ich nicht:
“Hier aber hat sie anscheinend doch ziemlich widerstandslos der Wahl einer Richterin zugestimmt, die als Lesbe und radikale Feministin für die Frauenquote und gegen die Freiheit ist und ihre feministische Ideologie zur höchsten Handlungsmaxime erklärt und sich damit selbst über die Demokratie stellt.”

Das könnte man auch so verstehen, dass Deiner Meinung nach Frau Baer für die Frauenquote und gegen die Freiheit usw. weil sie lesbisch ist.


Hadmut
30.8.2012 13:09
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@Flusskiesel: Nein, nicht ganz so.

Baer ist gegen die Freiheit und dafür, dass Frauen zwangsweise gut bewertet werden müssen, unabhängig von Leistungsanforderungen.

Das ist zunächst mal ihre Meinung, die man für falsch oder richtig halten kann. Es gibt auch Männer, die diese Meinung vertreten.

Richtig problematisch wird es, weil sie neben dieser Meinung auch Lesbe und radikale Feministin ist, bzw. das die Ursache für ihre Meinung ist. Und damit richtet sie ihr vermeintliches Gerechtigkeitsgefühl massiv an ihren Eigeninteressen aus. Das, was sie in ihren Schriften als übergeordnetes Gerechtigkeitsgefühl ausgibt, der es erlaubt und gebietet, jedes geschriebene Gesetz zu brechen, ist bei Licht betrachtet nichts anderes als ordinärer Brachial-Egoismus. Sie macht einfach, was sie aus ihrer Perspektive für sich am besten und vorteilhaftesten findet, und schwafelt das nach außen hin zur Gerechtigkeit und Rechtssoziologie.

Diese Vermischung aus vorgeblicher Rechtsmeinung und Eigeninteressen, die Ablehnung dazwischen sauber zu trenne, die es es, was es so gefährlich macht.


zartbitter
30.8.2012 13:28
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“…mögen Sie daher bitte weder schließen, dass…, noch folgern, …”
Was ist denn das für eine Unsitte?
“Sie sind ein Arschloch, und bitte folgern sie daraus nicht dass ich Sie beleidigt habe.” Also ich würde direkt genau das daraus folgern.


qx
30.8.2012 13:44
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Danke für den wertvollen Artikel. Wieder neuer Stoff den man in Genderdiskussionen einbringen kann.


anonym
30.8.2012 13:58
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Zu dem jüngsten Urteil des 1. Senats schreibt das Verfassungsblog:

“Dogmatisch ist das sicher eine haarige Aufgabe, das sauber zu fassen, und dieser Aufgabe hat sich der Senat erkennbar nicht unterziehen wollen.”

Würde zu Baer passen …


anonym
30.8.2012 13:58
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RL 408
30.8.2012 14:41
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@Hadmut

Zitat: “Wenn’s denn wenigstens so wäre. Aber nach meinen Recherchen macht sie nur Gender und sonst nichts. Jura scheint bei ihr nur Attrappe und Vorwand für die Verbeamtung auf Lebenszeit zu sein.”

Jura ist ja nun total “unwissenschaftlich”! … und man muss nicht mal so sehr genau hinschauen, um festzustellen, dass die meisten Promotionsfaker aus der Juristenfakultät kommen. Ja, irgendwie muss man ja aber auch strafmildernd akzeptieren, dass die da ja gar nichts schreiben können, weil eben – wie schon gesagt – dies nichts mit Wissenschaft zu tun hat. Eine gewisse Denkleistung, die ich aber nur für den Bereich “Merkfähigkeit” verorten würde, ist dennoch da. Vergleichbar ungefähr mit dem Auswendiglernen eines Gedichtes in der Grundschule. Mehr machen die ja auch nicht, als ihre Gesetzestexte, die sie selber nicht verstehen und einhalten, zu pauken. Mit viel Traaraa zitieren sie sich dann wechselseitig und geben sich so den Anschein von Würde & Wissenschaftlichkeit. Also Juristen sind bei mir lebenslang unten durch. Schau nur mal in diese Regierung: Erst Röttgen, dann Altmaier …. beide Juristen und in ihrem “Schaffen” flach. Letzter Flash bei Altmaier: Die Heizungsabwrackprämie! Gehe mal weiter zu meinem Freund, den Anwalt Schäuble. Der ist so erfolgreich als Schuldenminister, man glaubt es kaum. Auch so eine Fehlbesetzung. Westerwelle … Anwalt, kein Kommentar. Schwenken wir mal rüber in den Bundestag …. von 620 Abgeordneten sind 156 Juristen. Wundert sich da noch jemand über diese Zustände in diesem Land? Es ist nur der enormen Kraft der Wirtschaft zu verdanken, dass die Fehlleistungen & Murcks dieser Juristen fast unbemerkt kompensiert werden können. Wie reich wäre dieses Land, wenn man uns diese Vollhonks von der Gurgel nehmen würde! … und genau deshalb ist es nötig, dass wir den Laden endlich anfangen mal gründlich auszumisten: Die Baer ist eine komplette Fehlbesetzung und eine QuotenTusse, die muss weg!


ck
30.8.2012 14:47
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Hallo Hadmut,

danke für den Artikel.

Helfen Dir bei Deinen Recherchen eigentlich die Informations(freiheits)gesetze und/oder frag-den-staat.de weiter?


Hadmut
30.8.2012 14:49
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@ck:

IFG hilft manchmal. Manchmal erfährt man interessante Dinge, oft blitzt man aber einfach ab. An die wirklich heißen Dinge kommt man da nicht so direkt ran.

Gerade aktuell bohre ich aber per IFG nach weiteren Informationen zur Sache. 🙂

frag-den-staat.de kenn ich noch nicht.


der_schwede
30.8.2012 16:21
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Es hat sich ja angebahnt, aber jetzt ist es so weit.

Die Herren “Männerrechtler” fühlen sich endlich heimisch auf diesem Blog.

Besonders RL 408 richtet sich mit seinem Beitrag selbst, mit soviel Ignoranz bräsig daher zu schwätzen, das muss man erstmal schaffen.
Kein Wunder, dass der Nick RL 408 direkt auf “wieviel Gleichberechtigung verträgt das Land” führt. Eine Website so grässlich wie PI.

Kaum redet irgend jemand auf seinem Blog diesem Pack das Wort tauchen sie auf und klatschen Beifall mit dem Ziel ihrer “Bewegung” zu vergrößern.

Fehlt ja nur noch das dieser Kirk sich hier meldet.


Hadmut
30.8.2012 16:36
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@Schwede: Wenn jemand mit einem Blog, das wissenschaftsschwindel-kritisch ausgelegt ist, „Männerrechtler” anzieht, was sagt das dann über den Feminismus aus?


Roland
31.8.2012 5:24
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Weiter so, Hadmut!
Man kann über vieles streiten, aber ein Punkt bleibt Dir immer: Du bist unbequem – aber so was von! Als alter Knacker muss ich gestehen,bitte verzeih, daß ich oftmals aus dem Lachen gar nicht mehr herauskomme, derart “unbequem” bist Du!


der_schwede
31.8.2012 11:46
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Den Beifall aus der Ecke der Männerrechtler bekommst du aber erst, seit du über Feminismus und Gender schreibst und kritisch kommentierst. Also nicht für wissenschaftsschwindel-kritische Aussagen an sich sondern für feminismus- und genderkritische Aussagen.

Über den Feminismus kann ich keine Aussage treffen, ich hab es eine Weile lang versucht, aber das Feld ist zu zersplittert und ausdifferenziert, als das man da im Generellen mehr sagen kann als irgendeinen wohlfeilen Allgemeinplatz.
Oder war die Frage rhetorisch?;-)

Ich sehe auch viele Dinge, die von feministischer Seite aus befürwortet werden kritisch vor allem dann, wenn nach Geschlecht unterschieden und anschließen ein Geschlecht bevorzugt wird.
Ganz besonders dann, wenn die Begründung für diese ungleichbehandlungen haarsträubend schlecht sind.

Aber jedesmal wenn in den Blogs die ich lese dieser Problemkreis aufgegriffen wird, tauchen solche Kommentare auf, die Versuchen Punkte in ihrem sumpfigen stumpfen Internetgrabenkrieg “Männerrechtler gegen Feministen” zu machen.
Das ärgert mich und diesem Ärger habe ich Luft gemacht.
Im Grunde war es das von meiner Seite dann auch.


Mr. Pragma
1.9.2012 10:40
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Es mag daran liegen, dass ich demokratie nicht für eine Lösung sondern für das Problem halte, oder auch daran, dass man diese Frau ja nicht an einem funktionierenden Rechtsstaat sondern lediglich an Überresten pfuschen lässt, aber ich finde diese Geschichte erheiternd.

Erheiternd, weil sie sozusagen neonfarben blinkend darauf hinweist, was für eine Farce die Institutionen dieses Staates durch so unbegabte und käufliche wie lächerliche politiker geworden sind.

Erheiternd auch, mal ganz abgesehen von der Lustigkeit der Kombination “Frau” und “Professor”, weil diese baer wie Biedermeiers Brandstifter im Dachgebälk forsch dreist erklärt, dass sie das Haus anzuzünden gedenkt während die politik Biedermeier artig “Aha. Erstaunlich” sagen und ihr Streichhölzer reichen.

Und erheiternd, weil diese baer all die Frauen, die Hr. Danisch nimmermüde erklären, wie fehlgeleitet und tief im Irrtum versunken er doch sei, als propagandistische und dämliche Plapperpuppen erkennbar macht.

Womöglich könnte sich diese Frau Unprofessor baer noch als nützlich erweisen.


Jens
27.9.2012 7:48
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“Baer begründet ihre Auslegung des Artikels 3 und ihre Forderungen nach dieser rigiden Gleichstellung damit, dass sich die Bundesrepublik in den EU-Verträgen sowieso schon unumkehrbar dazu verpflichtet habe, und (auch) deshalb Artikel 3 so auszulegen sie, wie sie da glaubt. Das ist aber Unsinn und beruht auf einem Übersetzungsfehler, der nur in der deutschen Version dieser Verträge, nicht aber in der englischen und französischen Version steht.”

Du solltest nicht nur in einige ausgesuchte der vielen, jeweils gleichermaßen authentischen Sprachfassungen schauen …

http://eur-lex.europa.eu/da/treaties/dat/11997E/htm/11997E.html#0173010078, dann runterscrollen bis Artikel 2. Es reicht zum Wechsel der Sprache aus, vorne das zweibuchstabige Sprachenkürzel auszutauschen. “da” ist Dänisch.

“ligestilling mellem mænd og kvinder” heißt es dort.

Auf Niederländisch wieder eher Gleichheit: “de gelijkheid van mannen en vrouwen”.

Schwedisch: “jämställdhet mellan kvinnor och män”. Das hört sich wieder mehr nach Gleichstellung an …

Spanisch: “la igualdad entre el hombre y la mujer”.

Die Vermutung liegt nahe, dass das dänische und schwedische Wort mit Umweg über die deutsche Sprachfassung übersetzt wurden … Interessant auch, dass die Frauen im schwedischen nach vorne gewandert sind …


Jens
1.1.2013 19:55
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Hadmut
1.1.2013 20:17
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Nur ein Schreibfehler, es fehlte ein Wort. Keine inhaltliche Änderung.