Rechtsfalle Elternzeit
Wow. Das Thema scheint meine Leser zu beschäftigten. Nun krieg ich auch noch Rechtshinweise zur Falle Elternzeit.
Mit Hinweise auf diesen Text als Quelle.
Die Falle liegt in der Elternzeit für Väter.
Frauen sind vor Kündigung geschützt, sobald sie dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft mitgeteilt haben. Wenn sie also eine Elternzeit beantragen, kann ihnen nichts passieren, weil sie damit ja automatisch die Schwangerschaft mitteilen und sofort Kündigungsschutz erhalten.
Männer dagegen sind erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit vor Kündigung geschützt. Gleichzeitig müssen sie die Elternzeit aber spätestens 7 Wochen vorher beantragen. Deshalb bleibt ihnen nur ein Zeitfenster von genau einer Woche, in der sie den Antrag stellen können. Beantragen sie vorher, riskieren sie die Kündigung. Beantragen sie später, riskieren sie die Ablehnung.
Böse Falle. Und da wundern die sich, dass das so wenige Männer machen…
2 Kommentare (RSS-Feed)
Hallo,
naja, dieses Zeitfenster von einer Woche ist bestimmt kein Grund, weshalb sich ein Vater gegen eine Elternzeit entscheidet. Es könnte größer sein, aber es geht auch so, habe es selber 2x gemacht.
Im Übrigen kann es auch Frauen treffen (gleichgeschlechtliche Beziehung mit Kind)!
Naja. Meine Firma beispielsweise wäre eh groß genug, dass sie unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.