Der Schmuggel gebratener Fledermäuse
Auch das noch.
Die Bundespolizei hat laut SPIEGEL nahe der belgischen Grenze einen Kleintransporter kontrolliert, der aus Belgien kam. Der Fahrer ohne Ausweis und Führerschein, das Fahrzeug ohne Zulassung und Versicherung, jedenfalls haben sie ihn gleich wegen unerlaubter Einreise und Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung hops genommen und bei der Gelegenheit einen Karton voll gebratener Fledermäuse und anderes, ungekühltes Fleisch beschlagnahmt.
Das Veterinäramt konfiszierte den Fund und stellte das Fahrzeug aufgrund fehlender Zulassung und nicht vorhandenen Versicherungsschutzes sicher.
Das Fahrzeug wurde wohl eher von der Polizei als vom Veterinäramt sichergestellt, denn es war ja ein Kleintransporter und kein Jaguar oder Käfer.
Hier sei eine Sicherungshaft beschlossen worden, um ihn den italienischen Behörden rückzuführen, berichtete die Bundesbehörde. Der Mann ist laut Polizei ivorischer Staatsangehöriger.
Was zur Hölle ist denn „ivorisch“? Ach, so, Elfenbeinküste. Hätte ich auch selbst drauf kommen können, ivory ist englisch für Elfenbein und die Elfenbeinküste heißt auch ivory coast.
Den Fahrer erwarte außerdem ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen verschiedener Verstöße gegen die Lebensmittelhygiene, hieß es. Zurzeit prüfe das zuständige Amt der Städteregion außerdem, ob er wegen der gebratenen Fledermäuse auch gegen das Artenschutzgesetz verstoßen habe.
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In Asien und im pazifischen Raum werden Fledermäuse und Flughunde mancherorts als Delikatesse zubereitet und verzehrt. Im Ganzen oder zerteilt, gegrillt oder frittiert, in Suppen oder in Bananenblätter gewickelt.
Fledertiere stellen allerdings aufgrund von Zoonosen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Sie können schwere, potenziell tödliche Krankheiten wie Ebola, das Lyssa- oder das Marburg-Virus übertragen. Der Verzehr von Flughunden kann zudem die neurodegenerative Erkrankung Lytico-Bodig hervorrufen.
Wer kauft denn hier nun gebratene Fledermäuse?
Irgendwelche Abnehmer muss es ja geben, das wird wohl kaum dessen Proviant für den Eigenverzehr gewesen sein.