Ansichten eines Informatikers

Frisch gemessert: Ein Politiker

Hadmut
21.5.2023 21:19

Jetzt wird wohl jeder umgelegt, der noch im Weg steht.

Heute mittag schon was dazu gelesen, da hörte sich das aber eher nch nach Bedrohung mit dem Messer an.

Die derzeit beste mir bekannte Information kommt von der AfD selbst:

Am Abend des 18. Mai wurde ein heimtückischer Mordanschlag auf einen AfD-Politiker des neu gewählten Kreistages im Kreis Schleswig-Flensburg verübt. Der Kenntnisstand auf Seiten des Verfassers ist wie folgt:

Am Abend des Vatertags versuchte eine aus zwei Männern und einer Frau bestehende Tätergruppe aus dem Umfeld eines Schleswiger Clans mit Migrationshintergrund den AfD-Politiker Bent Lund, ebenfalls aus Schleswig stammend, aus einem Mercedes-SUV heraus mitsamt dessen Motorrad von der Straße abzudrängen. Als das nicht gelang, folgten die Täter dem Opfer bis vor dessen Haustür. Unter der Androhung ihn „kaltmachen“ zu wollen, sprühte man dem Opfer Pfefferspray ins Gesicht. In der Folge hielt einer der Männer das Opfer fest, während der andere mehrfach auf Herrn Lund einzustechen versuchte. Herrn Lund gelang es, vier Stichversuche abzuwehren, wurde aber durch einen fünften schwer getroffen. Das Messer drang im Bereich des Schulterblatts 8cm tief in den Körper ein und verfehlte nur knapp das Herz.

Herr Lund wurde sogleich mit einem Notarztwagen in die Helios-Klinik in Schleswig transportiert und ärztlich versorgt. Die Staatsanwaltschaft geht von lebensbedrohlichen Verletzungen aus. Herr Lund verließ trotz seiner Verletzungen auf eigenen Wunsch die Klinik, aus Sorge um seinen 16-jährigen Sohn, der sich weiter alleine in der gemeinsamen Wohnung befand. Auch gegen diesen werden von Seiten des Täterkreises nach Erklärung Dritter Morddrohungen erhoben.

Beachtlich. Wobei man anmerken könnte dass das ein offener Mordversuch, aber nicht heimtückisch im juristischen Sinne war.

Was ist der Hintergrund?

Zur Vorgeschichte: Bereits in den Wochen vor der Tat sind Personen aus dem Umfeld des Opfers und dessen Besucher mehrfach von Mitgliedern aus dem Clan als „Nazis“ verbal attackiert worden. So auch am Abend vor der Tat, als eine mehrköpfige Personengruppe zuerst Herrn Lund die Zufahrt zu seiner Wohnung versperrte und diese nur widerwillig freigab. In der Folge kam es vor dem Haus zu einem Handgemenge mit Verletzungen auf beiden Seiten. Dabei lag das Kräfteverhältnis bei 10 zu 2 (10 männliche und weibliche Personen mit Migrationshintergrund auf der einen, und Herr Lund nebst seinem Sohn auf der anderen Seite). Videos der Tat sind dem Verfasser wie auch der Polizei bekannt.

Anläßlich eines Klinikbesuches am Abend trafen die Protagonisten erneut aufeinander. Dabei kam es zu Pöbeleien vonseiten der Migranten gegen Herrn Lund und dessen Begleiter. Auch hier wurden erneut Drohungen gegen Herrn Lund ausgesprochen. Das Klinikpersonal musste die Polizei verständigen.

Aus Sicht des Verfassers ist hier von einer schweren politischen Straftat in Tateinheit mit vorsätzlicher, versuchter Tötung (Mordabsicht) auszugehen.

Inwieweit eine Berichterstattung in den Medien des sh:z durch einen, wohl eher „Aktivisten“ denn Journalisten, des Flensburger Tageblatts zur Vergiftung des politischen Klimas beigetragen hat, mag im Auge des Betrachters liegen.

Das wirft Fragen auf.

Etwa welcher Herkunft der Clan war. Arabische Clans sind Nazis nämlich oft gar nicht so abgeneigt, historisch und so. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass die linksherum bearbeitet und aufgeladen worden sind. Und die AfD deutet ja an, dass das was mit dem Flensburger Tageblatt zu tun haben könnte. sh:z steht für Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag.

Das wäre eine neue, gewisse Qualität, wenn „Journalisten“ Migranten zum Mord an migrationsgegnerischen Politikern anstiften oder dazu aufwiegeln würden. Stichwort Hass und Hetze. Natürlich müsste man jetzt mal wissen, was da gelaufen ist, worum es überhaupt geht. Was da der Hintergrund ist. Aber wenn Clan-Mitglieder AfD-Politiker umlegen, und sie ihn als „Nazi“ beschimpfen, engt das die Themenvarianz schon deutlich ein.

Der Vergleich zu Walter Lübcke drängt sich auf.

Man hört aber sehr wenig davon.

Wenn irgendwo irgendwer „rassistisch“ oder „transphob“ beleidigt wird, ist das tagelang ein Riesen-Thema. Erinnert Euch mal an „#Aufschrei“, als Rainer Brüderle nur den Füllstand des Dirndels lobte, und dafür monatelang gebraten wurde.

Nun wird ein Politiker mordtauglich niedergestochen, also ein versuchter Mord auf einen Politiker, und es herrscht ziemlich Schweigen im Walde. Gerade erst vor einer Woche: Staatsschutz befürchtet linksradikale Gewalteskalation in Deutschland Und als Innenministerin haben wir die Antifa-nahe Nancy Faeser, die Gefahr nur rechts sieht.

Sehr beachtlich:

Normalerweise ist ein Mordversuch ein unbedingter Haftgrund für Untersuchungshaft, schon wegen der Schwere der Tat:

§ 112 Absatz 3 StPO:

(3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 oder § 13 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 176c, 176d, 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.

Dazu kommt bei Clans ja noch die Fluchtgefahr nach Absatz 2.

Der Täter sei wieder auf freiem Fuß.

Da ist dann wohl der Punkt erreicht, an dem die Clans die Kontrolle über Politik und Justiz übernommen haben.