Bundesweiter Aktionstag gegen Hasspostings
Gerade eben noch Thema im Blog, brennt es schon wieder an.
Vorhin im Radio, hier die Pressemitteilung des BKA dazu.
Mit dem 9. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings geht die deutsche Polizei am 14.06.2023 in einer bundesweiten Aktion wieder gemeinsam gegen die Verfasserinnen und Verfasser strafbarer Posts im Internet vor. Denn Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.
Seit heute Morgen führen Polizeibehörden in 16 Bundesländern über 130 polizeiliche Maßnahmen durch, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen. Das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle der deutschen Polizei begleitet diese Maßnahmen. Auskünfte zu den polizeilichen Maßnahmen der am Aktionstag beteiligten Bundesländer erteilen die regional zuständigen Polizei- und Justizbehörden.
Die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hasspostings sind im vergangenen Jahr stark angestiegen (2022: 3.396; 2021: 2.411 – Anstieg um 40,85%). Zudem werden viele strafrechtlich relevante Posts nicht angezeigt, nur den Netzwerkbetreibern gemeldet oder werden in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert und gelangen so den Strafverfolgungsbehörden nicht zur Kenntnis. Insofern ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen.
Hass und Hetze im Netz sind Nährboden für Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten. Unterstützen Sie uns und leisten auch Sie einen Beitrag zur Bekämpfung von Hasskriminalität: […]
Mal abgesehen von den juristischen Fehlern und Problemen, die ich schon dargelegt habe: Wollen wir wetten, dass es nur um deutschsprachige Postings geht und keine auf türkisch oder arabisch betroffen sind?
Das stinkt mal wieder nach einer Meinungs- und Deutschenunterdrückungskampagne des Bundesschergentums unter Kommando der Innenministerin Nancy Faeser, zu der das ja genau passt.
§ 240 StGB Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Würde mich interessieren, welche Postings diesen Anforderungen genügen. Übrigens hat das Landgericht Berlin gerade entschieden, dass die Straßenblockaden der Letzten Generation keine Nötigung seien, weil das Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit möglich gewesen sei. Als ob das kein Handeln oder Unterlassen sei.
Es gibt Leute, darunter ich, die den Paragraphen zur Volksverhetzung im Ganzen für verfassungswidrig halten, weil er eine Art Willkürermächtigung darstellt.
Nicht nur werden Opposition und Kritiker immer mehr drangsaliert, es ist auch auffällig, dass sich immer mehr Richter, Staatsanwälte und Polizeien beteiligen. Das ist ein untrügliches Symptom für den Eintritt eines Staates in einen totalitären Zustand.
Die einzige Hoffnung, die ich da noch hätte, wäre, dass in Deutschland ja auch nichts mehr ordentlich funktioniert, hoffentlich auch ein totalitäres System nicht.