Ansichten eines Informatikers

Bundesrichterin nach Arbeitsverweigerung aus Dienst entfernt

Hadmut
25.6.2023 13:00

Sowas gibt es auch nicht alle Tage.

Die WELT berichtet, dass eine Richterin am Bundesfinanzhof wegen Arbeitsverweigerung zwangsweise entlassen wird.

Es geschieht äußerst selten, dass Richter zwangsweise aus dem Dienst entlassen werden. Weil eine Richterin mit einer Zuweisung nicht einverstanden war und ihre Arbeit am Bundesfinanzhof verweigerte, traf der Bundesgerichtshof nun jene seltene Entscheidung.

[…]

Laut Bundesgerichtshof hatte das BFH-Präsidium die Richterin 2016 und 2019 zweimal gegen ihren Willen an andere Senate versetzt. Die Richterin hielt diese Zuteilung für willkürlich und nicht vereinbar mit der richterlichen Unabhängigkeit. Nach der ersten Versetzung hatte sie unter anderem eine erfolglose Verfassungsbeschwerde eingelegt, nach der zweiten Versetzung meldete sie sich zunächst krank und stellte laut BGH die Arbeit in dem betreffenden Senat dann für knapp vier Jahre ein.

Wow. Als Richter kann man vier Jahre lang die Arbeit verweigern, bevor man rausfliegt? Oder gilt das nur für Richterinnen?

Am Bundesfinanzhof kam der Senat schon in den vergangenen Jahren ohne die Richterin aus, bis zur Neubesetzung werden ihre Aufgaben vertretungsweise übernommen.

Klingt jetzt auch nicht so, als wäre ihre Anwesenheit besser als ihre Abwesenheit gewesen.