Die „geheime Geldwäscheverdachtsliste“ der Bananen-Stasi
Informationen zu geheimen Kontensperrungen.
Ein Leser hat mich auf einen Blogartikel von Norbert Häring hingewiesen:
Wie die N26-Bank Kunden schikaniert und die Bankenregulierung sie entrechtet
Es geht um das Beispiel der Bank N26, aber auch um ein allgemeines System zur Kontensperrung:
„Detaillierte Informationen zu Konten, die wir einfrieren oder schließen müssen, dürfen wir, wie jede andere Bank, nur an die relevanten Behörden übermitteln. Das hat zur Folge, dass wir leider auch den Kontoinhaber:innen während der Prüfungsprozesse keine Informationen über das betroffene Konto mitteilen können.“
Wenn das stimmt – und es scheint zu stimmen – dann liegt darin eine Aushebelung des Rechtsstaatsprinzips durch die Regulierung, die an Franz Kafkas Farce „Der Prozess“ erinnert. Der Verdächtige merkt nur, dass gegen ihn ermittelt wird, dass er angeklagt ist. Er weiß nicht von wem, er weiß nicht weswegen, und er kennt die Beweise oder Indizien nicht. In einem Rechtsstaat gilt dagegen, dass man bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten hat, dass man eine faire Chance zur Verteidigung hat, was voraussetzt, dass man den Vorwurf und die belastenden Indizien kennt, und dass es keine Strafe ohne richterliches Urteil gibt.
„Wenn alle erforderlichen Überprüfungen und Untersuchungen abgeschlossen sind und eine Freigabe unter Einbeziehung potenziell behördlicher Ermittlungen möglich ist, überweisen wir die Einlagen der betreffenden Kund:innen auf eine alternative Kontoverbindung (des Kunden; N.H.).“
[…]
In meinem 2018 erschienen Buch „Schönes neues Geld“ beschreibe ich eine mir zugespielte interne Anti-Geldwäsche-Richtlinie eines großen deutschen Bankkonzerns. Darin heißt es:
„Keinesfalls darf ein Kunde, gegen den die Bank einen Verdacht (…) hat, informiert werden. Ein vorsätzlicher oder leichtfertiger Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.“
Die Bußgeldandrohung betrifft nicht etwa nur die Bank, sondern auch die Angestellten. Wenn ein Kunde gegenüber Bankangestellten mit Nachdruck auf seinem Recht besteht, zum Beispiel auf Bargeldauszahlung oder Kontenfreigabe, müssen Angestellte das Kundenbegehren trotz bankinternen Verdachtsfalles ausführen. Eine Ablehnung dem Kunden gegenüber mit dem Vorliegen eines Verdachtsfalles zu begründen, würde sie strafbar machen.
Das heißt dann aber keinesfalls, dass damit alles in Butter ist. Der Betroffene ist möglicherweise auf einer Geldwäsche-Verdachtsliste gelandet, ohne davon zu wissen, und hat praktisch keine Chance, davon wieder herunterzukommen. Er wird sich dann vielleicht wundern, warum manche Geschäftspartner auf seine Bestellungen oder Vertragsangebote nicht reagieren. Aber niemand wird ihm sagen, woran das liegt.
Wenn es sich um einen falschen Verdacht handelt, kennt der Betroffene weder den Vorwurf, auf den sich der Verdacht bezieht, noch die Indizien, die er entkräften müsste, noch hat er jemand, gegenüber dem er sich verteidigen könnte. Genau wie bei Kafka.
[…]
Wie dieses rechtsstaatswidrige Regulierungssystem zustande gekommen ist und immer weiter ausgebaut wird, habe ich in „Schönes neues Geld“ ausführlich beschrieben. Hier kann ich es nur kurz andeuten. Die Regeln werden in einem globalistischen Schattenreich „informeller“ Gruppen mit Namen wie FATF, Baseler Ausschuss für Bankaufsicht und G20 von Vertretern der Aufsichts- und Polizeibehörden als internationale Standerds der Regulierung verabredet und von den Parlamenten dann bestenfalls noch durchgewunken, wenn nicht an ihnen vorbei umgesetzt.
[…]
Schuld an dieser rechtsstaatswidrigen völligen Unsicherheit und Wehrlosigkeit der Betroffenen sind neben denen, die sich das ausgedacht haben, vor allem Parlamentarier, die jede übergriffige Regulierung aus dem Schattenreich der globalistischen Kontrollfreaks abnicken und ignorieren, wenn sie nur den Namen Internationaler Standard trägt und in einen hinreichend dicken und technisch formulierten Gesetzesvorschlag eingepackt ist. Und natürlich die Gerichte, die solche Missstände bestehen lassen.
Das Argument, das diejenigen vorbringen, die sich nur um die Verhinderung von Geldwäsche, aber nicht um die Belange der möglicherweise falsch Verdächtigten scheren, lautet: Der Kampf gegen Geldwäsche würde schwerer, wenn die bösen Jungs erführen, was als Indizien für Geldwäsche gilt, deretwegen man ins Schleppnetz der Fahnder geraten könnte.
Fast richtig.
Schuld daran ist nämlich immer auch der Wähler, der Parteien wählt, in denen Berufslose, Zivilversager, Studienabbrecher, TikTokTussis und sowas sitzen, die überhaupt nicht verstehen, was sie da tun. Und wo Gesetze nachts um Drei ohne Beratung durchgeprügelt werden.
Und vermutlich ist das sogar so gewollt, damit man Dissidenten auf diese Liste setzen kann – an aller Demokratie und an allem Rechsstaat vorbei.
Es scheint sich da eine regelrechte Bananen-Stasi völlig an Recht, Gesetz, Aufsicht, Parlament und Öffentlichkeit vorbei etabliert zu haben.
Schauen wir mal, was wir da noch finden.
Da werde ich noch einiges zu Bohren haben.
Wisst Ihr, wie ich mir gerade vorkomme? Genau wie vor 25 Jahren in meinem Promotionsverfahren mit dem BND.