Schutzraum Schule: Disziplinarverfahren für den Ex-Lehrer möglich
Neues aus der Aiwanger-Affäre.
Es gab einige Zuschriften in der Causa Aiwanger, die ich jetzt aber nicht alle nachverfolgt habe. Darunter hieß es, der Denunziant, ein Ex-Lehrer, der Aiwanger öffentlich beschuldigt habe, sei Parteimitglied einer Oppositionspartei und das eine Parteiaktion gewesen. Mal hieß es, der nerve schon seit Jahren mit seinen Versuchen, Aiwanger an den Karren zu fahren, und jetzt habe er eben Persseaufmerksamkeit gefunden.
Nach jüngsten Umfragen scheint die Kampagne nicht verfangen zu haben, denn die Freien Wähler scheinen um die Hälfte an Wählerstimmen zugelegt zu haben.
Ein Leser schreibt, die Regensburger Stadtzeitung schreibe, dass dem nun möglicherweise ein deftiges Disziplinarverfahren drohe:
Denn dem ehemaligen Deutsch- und Lateinlehrer am Burkhart-Gymnasium in Pfaffenberg-Mallersdorf steht offensichtlich ein ziemlich unangenehmes Disziplinarverfahren ins Haus, an dessen Ende z.B. auch deutliche Kürzungen seiner Pensionsbezüge stehen könnten.
[…]
Und in der Tat: Die Vorwürfe gegen Franz G. sind massiv: Denn laut Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern (LDO) hat ein Pädagoge auch nach Ende seines Dienstverhältnisses über alle ihm in Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Auskünfte an Medien dürfen dieser Dienstordnung zufolge nur der Schulleiter und von diesem beauftragte Personen erteilen.
Und auch die deutlichen Worte von Kultusminister Piazolo vom 9. September in der „Mittelbayerischen Zeitung“ verheißen nichts Gutes für Denunzianten aus dem Lehrerstand:
„Schule ist und bleibt ein Schutzraum. Lehrkräfte unterliegen der Pflicht zur Verschwiegenheit und dürfen sensible und personenbezogene Daten nicht veröffentlichen. Weder zu Zeiten des aktiven Dienstes noch später im Ruhestand“, stellt der zuständige Minister unmissverständlich klar.
Angesichts der Wucht des Umstandes, dass im Falle Aiwanger ganz gezielt und mit deutlich erkennbarem Vernichtungseifer gegen diese fundamentalen Regeln verstoßen wurde, dürfte das anstehende Disziplinarverfahren ein deutliches Exempel statuieren.
Denn nur ein solches kann das Vertrauen in den „Schutzraum Schule“ wiederherstellen und potentielle Nachahmer davon abhalten, so wie „Lehrer G“ inkriminierendes Material gegen Schüler zu sammeln, um es später – vielleicht sogar zum Zwecke von Erpressung – gegen diese zu verwenden.
Das fände ich dann auch in Ordnung, wenn es da mal kracht.
Ich hatte oft genug beschrieben, dass ich der Meinung und Lebenserfahrung bin, dass das Hirn, besonders bei Männern, erst so zwischen 20 und 30 aushärtet.
Um ehrlich zu sein: Ich möchte auch nicht so direkt daran gemessen werden, wie ich mich mit 16, 17, 18 aufgeführt habe. Ich habe zwar nichts Politisches getan und mich auch nicht daneben benommen, aber es ist schon gut, dass es damals noch nicht so viele Kameras gab, die festgehalten hätten, wie ich damals so rumgelaufen bin.
Das ist nun einmal eine Phase, die mit der Pubertät und Trotzphase einsetzt, und die evolutionär entstanden ist, um die Abtrennung von den Eltern einzuleiten. Es gibt zuerst eine Phase blinden Vertrauens in die Eltern und das Bekannte, weshalb Kinder auch immer nur das essen, was sie schon kennen, und Neues ablehnen, und ab einem bestimmten Punkt dreht sich das ins Gegenteil, versucht man systematisch, von den Eltern wegzukommen, sich zu distanzieren, das Andere zu suchen. Partout rebellisch, anders, peinlich zu sein.
Eigentlich war es schon ein Fehler, die Volljährigkeit von 21 auf 18 zu senken.
Und deshalb halte ich weder ein Wahlalter von 16 oder jünger für vertretbar, schon aus neurologisch-evolutionären Gründen, noch es für vertretbar, jemaden heute dafür hinzuhängen, was er im Schüleralter an Blödsinn getrieben hat.
Nicht umsonst kennt das Strafrecht das Jugendrecht mit Begrenzung der Strafen, Ausschluss der Öffentlichkeit und so weiter.
Irgendwo hatte mal ein Anwalt beschrieben, dass wenn Aiwanger damals in dem Alter eine schwere Straftat begangen hätte, diese heute längst getilgt hätte werden müssen und man sie nirgends mehr benutzen und verwenden dürfte. Für etwas, was nicht strafbar war und auch nicht bestraft wurde, soll er nun aber lebenslang schuldig sein. Würde man dieselben Maßstäbe an andere Politiker anlegen, müsste der halbe Bundestag gehen.
Ich fände es in Ordnung, wenn der Lehrer eine drauf kriegte. Denn gerade weil man als Schüler eben noch nicht erwachsen ist und es einen Schulzwang gibt, man den Lehrern ja auch zwangsweise ausgeliefert wird, muss es da auch ein Vertrauen darauf geben, dass der Jugendblödsinn nicht an die Öffentlichkeit getragen wird.