Von der Komplizität des Türkischseins und der Tücke der Logik.
So kompliziert hätte ich es mir nicht vorgestellt, Türke zu sein. Und Logik ist nichts für Anfänger.
Also: Der Geiselnehmer, der gerade den Flughafen Hamburg lahmgelegt hat,
- Will in die Türkei.
- Will auf türkisch angesprochen werden.
- Steht mit seinem Auto unter einer Tragfläche (ich bekomme ja immer Ärger, wenn ich bei einem Flugzeug „Flügel“ schreibe) eines Flugzeuges der Turkish Airlines.
Laut unserer Wahrheitspresse lässt dies aber nicht den Umkehrschluss zu, dass er Türke sei:
BREAKING: Bei dem Amokfahrer am Flughafen #Hamburg könnte es sich um einen Deutschen handeln, der aus Langeweile türkisch gelernt hat.
— Miró (@unblogd) November 5, 2023
So kompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Nun treibt mich die Frage um, dass wenn dieser Umkehrschluss nicht zu lässig sei, von welchem Schluss das denn die Umkehrung sein sollte.
Wenn also der Gedanke „Entführt Kind und will in die Türkei, deshalb also türkischer Staatsangehöriger oder Migrant“ also ein unzulässiger Umkehrschluss ist, dann müsste der diesem unzulässigen Umkehrschluss vorausgehende Schluss ja sein „Ist türkischer Staatsangehöriger oder Migrant, also entführt er Kinder“. Und dann wäre das ja auch korrekt, denn aussagenlogisch folgt aus a➔b ja nicht b➔a, sondern ¬b➔¬a . b➔a wäre also ein unzulässiger (falscher) Umkehrschluss von a➔b.
Ist dem Mann eigentlich bewusst, was für einen Mist er da daherredet?