BSI kontra Finanzamt
Das BSI empfiehlt, das Original-Java von Oracle wegen Schwachstellen zu deaktivieren.
Das Finanzamt verlangt, dass man seine Umsatzsteuervoranmeldung Online per Java vornimmt. Und das ist so programmiert, dass es mit alternativen Java-Implementierungen (OpenJDK usw.) nicht funktioniert und man das Oracle-Java benötigt.
Toll.
8 Kommentare (RSS-Feed)
Wenn ich Lottomillionär wäre, würde ich mir den Spaß machen und dagegen klagen.
Als einfacher Infomatikhansel mit ein wenig Paranoia nimmt man ein isoliertes System.
Das BSI, traut eigentlich jemand den Empfehlungen einer Behörde, empfiehlt auch E-Mails sofort zu löschen, wenn man sie nicht mehr braucht. Das Finanzamt verlangt geschäftliche 10 Jahre aufzubewahren.
Ich warte ja die ganze Zeit schon drauf, dass mal einer die Rangfolge von Gesetzen gerichtlich feststellen lässt. Es widersprechen sich viele und niedere werden oft über das Grundgesetz gestellt, auch ohne dass eine Ausnahme zulässig wäre.
Wie war das eigentlich mit Barrierefreiheit, Diskriminierungsverbot (derer, die kein Oracle Java, keinen Computer oder kein Windows, das wird für die elektronische Einkommensteuer vorausgesetzt, haben)? Gib die Erklärung doch mal auf Papier ab oder stelle den Aufwand für Software, Installation, zusätzliche Hardware, Wartung in Rechnung 🙂
Es gibt (oder gab zumindest mal) Vorschriften für den Gastronomiebereich, wonach die Bodenfließen in den Küchen aus Gründen der Hygiene glatt sein müssen und aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht glatt sein dürfen.
Irgendein Fließenhersteller hat das Kunststück fertig gebracht sich bestätigen zu lassen, dass seine Fließen gleichzeitig glatt und nicht glatt sind. Und verdient gut daran Fließen zu verkaufen, die zulässig sind.
Man kann die Umsatzsteuervoranmeldung auch ohne Browser mit Hilfe der Software eines Drittanbieters abgeben. Inzwischen gibt es sogar Freeware für Mac und Linux:
https://www.elster.de/elster_soft_nw.php
Darunter findet sich sogar eine GPL-lizenzierte JavaScript-Implementierung:
http://stesie.github.com/geierlein/
@Michl: Die Aufbewahrungsfrist für Geschäftsbriefe beträgt in der Regel nur 6 Jahre.
@Michl
Ich gebe die Erklärung immer auf Papier ab. Wenn man irgendwo ein Aktiendepot und ein Sparkonto hat, muß man ja Belege hinzufügen. Die werden in elektronischer Form ja nicht ohne weiteres anerkannt, also mache ich ein Buch draus, weil die sechs bis zehn Seiten Steuerformulare den Kohl ja auch nicht fett machen.
Elster ist ohne elektronische Dokumentenverwaltung nur für einfachste Fälle sinnvoll.
@Nick, Ach ja, 10 Jahre sind dann Rechnungen, oder? Die Sache ist, wenn man sich an die Empfehlungen des BSI hält gibts Ärger mit dem Finanzamt weil man Unterlagen nicht aufhebt oder gar nichts machen kann weil man Oracle Java nicht benutzt.
Die Sache ist ganz einfach: Das was das Finanzamt will basiert auf Gesetzen. Das BSI empfiehlt. Was glaubst Du, ist im Zweifelsfalle von beiden relevant?
Noch witziger wirds wenn der angebliche Bundestrojaner auch über Javalücken auf den Rechner gekrochen kommt…aber moment, das ist ja bereits der Fall.
(Böse Geister könnten jetzt eine Verbindung zum Finanzamt ziehen. Noch böser wäre der Gedanke dass es kein Zufall ist, dass nur eine bestimmte Javaimplementierung funktioniert)
😉