„Nicht zuständig“
Von der Verfassungsinkompetenz der Verfassungsbewahrer.
Es wird doch immer so getan, als seien rot-grün die standhaften Verteidiger von Verfassung, Demokratie und Grundgesetz gegen die bösen Rechten, die AfD.
Dabei hat sich die Ampel-Regierung gerade bundestagsintern eine Superklatsche geholt.
Familienministerin Lisa Paus von den Grünen und Innenministerin Nancy Faeser von der SPD wollten doch dieses Oppositionsbekämpfungsgesetz durchdrücken, das sie „Demokratiefördergesetz“ nennen.
Laut WELT hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages ihnen gerade den Hintern versohlt.
Dem Bund fehle es für so etwas schlicht an der Zuständigkeit.
Anmerkung dazu von mir: Das wird oft übersehen, dass die Gesetzgebungskompetenz in Deutschland im Allgemeinen nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liegt, und lediglich in einem festen Katalog von Fällen der Bund die Kompetenz hat.
Und die drei möglichen Fälle, womit der Bund hier die Kompetenz haben könnte, seien schlicht nicht gegeben:
- „Natur der Sache“
- Es gibt so Dinge, bei denen geht es nicht anders als über den Bund.
Aber:
Darauf beruft sich der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf ausdrücklich. Unter Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts arbeitet der Wissenschaftliche Dienst heraus, dass dafür andere Möglichkeiten einer sachgerechten Lösung außerhalb eines Bundesgesetzes, insbesondere eine landesgesetzliche Regelung, unmöglich sein müssten. Das sei beim Demokratiefördergesetz nicht der Fall.
- die ungeschriebene Zuständigkeit „kraft Natur der Sache im Bereich der Staatsleitung“.
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Der Wissenschaftliche Dienst weist jedoch darauf hin, dass diese Konstruktion für Fälle des exekutiven Informationshandelns an die Bevölkerung oder das Parlament entwickelt wurde. „Auf die Kompetenzen des Gesetzgebers hat die Rechtsprechung diese Rechtsfigur bislang jedoch nie angewandt“, heißt es im Gutachten. Das Vorgehen der Regierung sei deshalb „wenig plausibel“ und „nicht zwingend“.
- „öffentliche Fürsorge“
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Drittens lehnen die Gutachter schließlich eine mögliche Gesetzgebungskompetenz aus Gründen „öffentlicher Fürsorge“ ab, die sich aus Artikel 74 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz ableiten ließe. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Jugendhilfe-Urteil die politische Bildung Jugendlicher der öffentlichen Fürsorge zugerechnet. Im Demokratiefördergesetz allerdings geht es um die Bildung Erwachsener. Die Erstreckung der Fürsorgekompetenz auf diesen Bereich habe die Rechtsprechung „bisher jedoch nicht vorgenommen“.
Heißt im Klartext: Die, die sich immer auf die Fahnen schreiben, die Demokratie und das Grundgesetz „gegen Rechts“ zu verteidigen, handeln selbst verfassungswidrig und sind nicht in der Lage, das Grundgesetz zu verstehen.
Muss man sich nochmal extra aufs Brot streichen: Innenministerin Faeser, Juristin, die immer so tut, als würde sie die Verfassung mit der „wehrhaften Demokratie“ gegen die „Verfassungsfeinde“ verteidigen, als wäre sie die Jungfrau von Orleans, verstößt selbst gegen die Verfassung und versteht sie nicht einmal:
Für Wolfgang Kubicki ist eine Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament damit ausgeschlossen. „Mit diesem Gutachten wird klar, dass diese Gesetzesvorlage auf einer unzulässigen Kompetenzanmaßung des Bundes beruht“, sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Vize-Präsident des Bundestags WELT. „Damit zerschellt das Demokratiefördergesetz nach den Vorstellungen von SPD und Grünen an der föderalen Wirklichkeit.“
Kubicki kritisiert insbesondere die federführenden Ministerinnen für Familie und Inneres, Lisa Paus (Grüne) und Nancy Faeser (SPD). „In ihrem vermeintlich heldenhaften Kampf gegen rechts haben Lisa Paus und Nancy Faeser das Recht offensichtlich beiseiteschieben wollen“, sagte Kubicki.
Paus und Faeser brechen die Verfassung, um die Verfassung vor der AfD zu retten.