Ansichten eines Informatikers

Keine Halterhaftung bei Privatanzeigen

Hadmut
4.3.2024 13:19

Interessanter Hinweis zu der Causa „Anzeigenhauptmeister“:

Die Rhein-Neckar-Zeitung: Ist Halterhaftung nach Privatanzeige rechtens?

Für Verkehrsverstöße wie Falschparken muss grundsätzlich die Person am Steuer geradestehen. Lässt sich diese mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln, kann der Halter nach Paragraf 25a Straßenverkehrsgesetz (StVG) für die Kosten des Verfahrens haften müssen. Doch dafür reicht eine Anzeige durch Privatpersonen allein nicht aus.

Die ist zwar prinzipiell möglich, selbst wenn man selbst von den Verstößen gar nicht betroffen ist. Doch für die sogenannte Halterhaftung sind hoheitliche Maßnahmen durch Behörden erforderlich. Etwa ein Einschätzen der Lage vor Ort. Denn vielleicht hätte die jeweilige Behörde im Einzelfall wegen Geringfügigkeit auch erst gar kein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Büdingen (Az.: 60 OWi 46/23), über die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.

Privatanzeige setzt Bußgeldverfahren in Gang

In dem Fall gab es eine Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeige über einen Parkverstoß von einer Privatperson. Die betreffende Gemeinde hatte entsprechende, auszufüllende Vordrucke auf ihrer Homepage. Auch ein Bild wurde dem Schreiben beigefügt, auf dem das falsch parkende Auto zu erkennen war.

Daraufhin wurde dem Halter im Rahmen eines Bußgeldverfahrens ein Anhörungsbogen zugestellt und er aufgefordert, die für den Verstoß verantwortliche Person zu benennen. Das geschah aber im weiteren Verlauf der Kommunikation nicht.

Das Verfahren wurde zwar eingestellt, aber der Halter des Autos bekam einen Kostenbescheid für die Kosten des Verfahrens in Höhe von 23,50 Euro. Dagegen legte der Halter Einspruch ein.

Und das Gericht gab dem Einspruch statt, weil hierfür eine hoheitliche Maßnahme erforderlich sei und eine private Anzeige nicht ausreiche, um dem Halter Kosten aufzubrummen.

Das ist zwar ein bisschen gefährlich, wenn man als Halter nicht angibt, wer das Auto gefahren ist, weil man da leicht das Führen eines Fahrtenbuchs aufgebrummt bekommen kann, man also keinesfalls „weiß ich nicht“ antworten sollte.

Aber beachtenswert ist das schon. Wenn die Gemeinden dann nämlich einen Haufen Arbeit und Kosten haben und das Geld nicht eintreiben können, wird das irgendwann nach hinten losgehen.

Und dann wird man irgendwann eine Missbrauchsgebühr für solche Massenanzeigen einführen. Oder die Anzeigen alle in den Müll geben. Denn Ordnungswidrigkeiten müssen nicht verfolgt werden.