Noch ein Schwindel von Bundeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
Noch ein dickes Ding.
[Folgeartikel zu diesem und diesem]
Ich hatte ja vorhin geschrieben, dass es interessant sei, was denn eigentlich aus der Sache wurde, denn das OLG Köln hatte zwar einen Freispruch aufgehoben, aber nicht verurteilt, sondern zurückverwiesen, und letztlich nur die Behebung eines Fehlers aufgegeben, aber nicht direkt gesagt, ob schuldig oder nicht schuldig.
Ein Leser schreibt mir dazu:
OLG Köln, Urteil vom 09.06.2020 – 1 RVs 77/20
Hallo Hadmut,
Es handelt sich dabei höchstwahrscheinlich um das Verfahren gegen Thomas Richard Ernst Lentze, und somit um sein Internetforum weiberplage.org – dieses Forum gibt’s inzwischen nicht mehr, er hat es im April 2022 geschlossen, als das letzte Gerichtsverfahren durch war.
Im Internet-Archiv findet sich zunächst einmal das Folgende:
https://web.archive.org/web/20220403183753/http://www.weiberplage.org/index.php%3Fid%3D13632
Hier verweist er auf eine Pressemeldung des OLG Köln vom 15-6-2020, und was er aus dieser Pressemeldung zitiert (“Eine Strafe konnte der Senat als Revisionsgericht aus Rechtsgründen nicht verhängen. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.”), das klingt doch haargenau wie das, was du in diesem Urteilstext gefunden hast. Zusammen mit der zeitlichen und örtlichen Nähe (Urteil vom 09.06.2020, Pressemeldung vom 15.05.2020, beides OLG Köln) kann es sich m.E. nur um genau den gleichen Fall handeln.
Fortsetzung ein paar Monate später:
https://web.archive.org/web/20220331100500/http://weiberplage.org/index.php?id=13680
Das ganze ging also zurück ans Landgericht Bonn, Verhandlung vom 18-9-2020, und über das Ergebnis schreibt er: “Am Ende wurde das ursprüngliche Urteil bestätigt, aber ein (zweiter) Anklagepunkt herausgenommen, und das ursprüngliche Strafmaß geringfügig gekürzt.” Außerdem die Ankündigung, dass er auch diesmal in Revision gehen werde.
Auch der WDR hatte über diese Verhandlung berichtet (18.09.2020, 18:57):
http://web.archive.org/web/20201003055209/https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/frauenhass-volksverhetzung-prozess-100.html
Verurteilt zu 500 Euro Geldbuße, der Angeklagte wolle Revision einlegen.
Also müsste die Sache wieder ans OLG Köln gegangen sein. Dazu habe ich allerdings auf Lentzes Seite im Internetarchiv nichts gefunden, dafür aber dieses hier, in einem anderen, noch aktiven Forum mit ähnlicher Ausrichtung wie weiberplage.org:
https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=115172
Hier hat T.R.E.Lentze offenbar am 11.06.2021 unter dem Benutzernamen “trel” noch ein paar Takte zu diesem weiteren Revisionsverfahren geschrieben, und zwar: “In letzter Instanz hat das OLG Köln am 22. März den Revisionsantrag zurückgewiesen. Heute bekam ich die Rechnung von der Staatsanwaltschaft: 1232,50 €, davon 500,00 € Geldstrafe. Nach Auskunft meines Anwalts werde ich letztere zahlen müssen, die anderen Kosten (Prozeßkosten) wegen meiner Bedürftigkeit wohl nicht. Die Ableistung der
Geldstrafe in Raten ist möglich und insofern für mich erträglich. In einer Hinsicht ist es gleichwohl eine Niederlage. Anderseits empfinde ich diese nicht als unehrenhaft. Unehrenhaft ist es, von Vertretern der Zivilreligion Auszeichnungen oder Geldleistungen entgegenzunehmen, nicht aber, Blessuren zu erleiden.”Außerdem findet sich hier seinen Ankündigung, die Seite weiberplage.org und noch ein paar weitere, ähnlich gelagerte Seiten vom Netz zu nehmen.
Im gleichen Forum am 24.04.2022 seine Meldung, dass er weiberplage.org usw. inzwischen vom Netz genommen hat:
https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=122625
Um also auf deine Frage aus deinem Blog zurück zu kommen, nämlich: “Wäre interessant zu erfahren, was am Ende herauskam” – nun, er ist am Ende doch noch vom Landgericht verurteilt worden, nämlich zu einer Geldbuße von 500 Euro, und das OLG hat’s diesmal bestätigt.
Nur: Heißt das jetzt allen Ernstes, das BKA führt mit lautstarkem Gedöns eine Groß-Razzia durch wegen einer Sorte von Vergehen, an denen jeweils ein Preisschild in Höhe von gerade mal 500 Euro hängt?!?
Das ist ein sehr guter Punkt.
Denn die Strafe war ja nicht nur ein geringer Betrag von 500 Euro (wobei zu berücksichtigen ist, dass der Mann „bedürftig“ ist und das viel Geld sein kann), sondern laut WDR
Die Richter am Landgericht Bonn haben fünf von sechs angeklagte Beiträge des Internetforums “Weiberplage” als Volksverhetzung verurteilt. Als Strafe muss der 70-jährige 500 Euro Geldbuße zahlen.
Macht im Prinzip 500 / 5 = 100 Euro pro Volksverhetzung.
Und eine so geringe Strafe rechtfertigt eindeutig keine Hausdurchsuchung, denn die muss in Verhältnismäßigkeit zur Schwere der Tat stehen. Und hier war ja nicht mal jemand konkret betroffen.
Da mag zwar in anderen Fällen auch schlimmer sein, aber es geht aus diesem Fall eben
- weder hervor, dass „pauschale Verunglimpfungen“ von Frauen eine Volksverhetzung sein können, wie BKA und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt behaupten,
- noch dass die Tat per se überhaupt schwer genug wiegt, um eine Hausdurchsuchung als verhältnismäßig erscheinen zu lassen.
Ich halte das, was die da abziehen, für einen systematischen Rechtsbruch, für einen Verfassungsbruch, und für eine massive Täuschung der Öffentlichkeit.
In Wirklichkeit geht es hier darum, Meinungen zu bekämpfen, die der Regierung nicht gefallen.
Zentralfigur: Nancy Faeser.