Wertvolle Worte zur Verfassung
Mal anhören: [Nachtrag]
Das ist ein ganz wichtiger Punkt: Wir sind in einem Land angekommen, in dem es eine Zeitungsschlagzeile ist, dass man die Regierung kritisieren darf.
Und dann kommt von Regierung und Medien immer dieses Geschwätz, dass die „Rechten“ die „Verfassungsfeinde“ seien.
Nein. Das von rot-grün besetzte Kammergericht Berlin ist hier der Verfassungsfeind. Die Regierung ist es.
Dazu noch ein Detail, worum es in diesem Rechtsstreit eigentlich ging, aus dem Beschluss:
Wenige Tage später, durch anwaltlichen Schriftsatz vom 31. August 2023, ließ die spätere Verfügungsklägerin – die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dieses vertreten durch die Bundesministerin (…) (im Folgenden: Verfügungsklägerin) – den Beschwerdeführer wegen seiner Äußerung „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!)“ abmahnen, da es sich hierbei um eine falsche Tatsachenbehauptung handele. Es sei kein Euro an die Taliban geflossen, sondern an Nichtregierungsorganisationen und die Vereinten Nationen.
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2. Der nach fruchtlosem Fristablauf gleichlautend im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes anhängig gemachte Unterlassungsantrag der Verfügungsklägerin wurde durch Beschluss des Landgerichts Berlin vom 4. Oktober 2023 – 27 O 410/23 – zurückgewiesen.
[…]
Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsklägerin wurde die Entscheidung des Landgerichts durch den angegriffenen Beschluss des Kammergerichts vom 14. November 2023 – 10 W 184/23 – abgeändert und dem Beschwerdeführer die beanstandete Äußerung untersagt.
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a) Juristische Personen des öffentlichen Rechts könnten zivilrechtlichen Ehrenschutz gegenüber Angriffen in Anspruch nehmen, durch die ihr Ruf in der Öffentlichkeit in unzulässiger Weise herabgesetzt werde.
[…]
So liege es hier. Durch die Äußerung des Beschwerdeführers bestünde die Gefahr, dass bei der Bevölkerung der Eindruck entstehe, die Verfügungsklägerin zahle Entwicklungshilfe an ein Terrorregime, das die Rechte der Bevölkerung mit Füßen trete. Dies könne Zweifel in das Vertrauen der Arbeit der Verfügungsklägerin und ihre Funktionsfähigkeit wecken. Die Äußerung des Beschwerdeführers sei eine unwahre Tatsachenbehauptung, die geeignet sei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Verfügungsklägerin zu gefährden.
Das sind Zustände wie im Sozilalismus/Kommunismus, in denen keine Kritik mehr gestattet ist.
Und dann besitzen die die Frechheit, anderen als „Verfassungsfeinde“ zu beschimpfen.
Nachtrag: Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist übrigens Svenja Schulze von der SPD.