§ 88 Strafgesetzbuch: Verfassungsfeindliche Sabotage
Ein Leser stellt eine sehr gute Frage.
Ein Leser schreibt über die Vorgänge in Habecks Ministerium:
Eins vorweg, ich besitze keinerlei juristische Ausbildung, meine Frage beruht lediglich auf meinem “juristischen” Bauchgefühl.
Frage: Aus den Habeck Atomgeheimakten geht meiner Meinung nach klar hervor, dass dieses Habeck-Graichen-Netzwerk wider besseren Wissens die Kernkraftwerke abgeschaltet hat (und jetzt sogar noch die Kohlekraftwerke abschaltet). Man gefährdet durch diese Abschaltungen mutwillig und mit voller Absicht die Energieversorgung und somit die lebenswichtige Energiesicherheit von über 80 Millionen Menschen. Ein wochenlanger bundesweiter Blackout würde zu tausenden, zehntausenden womöglich sogar hundertaussenden Toten führen, und ein wochenlanger Blackout wird immer wahrscheinlicher. Ist das nicht nach §88 StGB Verfassungsfeindliche Sabotage? Zumal deutsche NGOs die aus dem Ausland durch ausländische NGOs und ausländische milliardenschwere Oligarchen gesteuert teils finanziert werden womöglich massiven Einfluss auf dieses H-G-Netzwerk ausüben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe oder, ohne mit einer Gruppe oder für eine solche zu handeln, als einzelner absichtlich bewirkt, daß im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Störhandlungen
1. Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,
2. Telekommunikationsanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen,
3. Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienen oder sonst für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig sind, oder
4. Dienststellen, Anlagen, Einrichtungen oder Gegenstände, die ganz oder überwiegend der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienen,
ganz oder zum Teil außer Tätigkeit gesetzt oder den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen werden, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ja.
Dazu wollte ich eigentlich noch was schreiben und das in Ruhe heraussuchen, wenn ich wieder in Berlin bin, aber wenn der Leser jetzt schon direkt fragt, dann halt auch spontan.
Gehen wir es mal durch:
- als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe oder, ohne mit einer Gruppe oder für eine solche zu handeln
- man könnte die Grünen, Habecks Ministerium, den Graichen-Clan, die Kernkraftgegner als Grupe auffassen. Rädelsführer könnte, bisher unbestätigten Gerüchten zufolge, durchaus Jürgen Trittin sein. Der zweite Teil, ohne Gruppe oder als Einzelner, drängt sich jetzt hier nicht so auf, könnte aber auch auf den besagten Mitarbeiter des Ministeriums zutreffen, der da die Informationen zurückgehalten oder umgeschrieben hat.
- daß im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes
- Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen.
- durch Störhandlungen
- das ist ein Wackelpunkt. Da müsste ich noch Rechtsprechung lesen, und deshalb erst nach Berlin. Denn das ist fraglich, ob das Täuschen eines Ministers eine Störhandlung ist, oder ob sich das nur auf physische Handlungen gegen die Anlage selbst richtet, also beispielsweise einen Strommast umzusägen wie neulich bei Tesla.
Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass Atomkraftwerke so große Dinger sind und so stark reguliert und politisch gesteuert, dass man die Entscheidungsebenen bis hoch ins Ministerium als Teil der Anlagen und deren Verwaltung betrachtet, also quasi das alles bis hoch zu Habeck als eine Art Ausstülpung des Kernkraftwerkes, weil zur politischen Steuerung und Leitung gehörend. Das hört sich jetzt vielleicht etwas an den Haaren herbei gezogen an, aber weil dort ja tatsächlich die Entscheidungen getroffen wurden, halte ich das zumindest für eine „vertretbare Meinung“, mit der Begründung, dass wenn man nicht das Kraftwerk angreift, sondern deren Personal oder Chefetage vergiftet, das ja auch unter Sabotage fallen würde. Also muss man das Entscheidungspersonal auch als Teil der Anlage betrachten, und die zu täuschen, damit sie auf falschen Informationen falsche Entscheidungen treffen, durchaus auch als so eine Handlung.
Wie gesagt, dazu würde ich erst noch nachlesen gehen.
- 3. Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienen
- zweifellos bei Kernkraftwerken
- ganz oder zum Teil außer Tätigkeit gesetzt oder den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen werde
-
da würde man als Normalmensch sagen: Ja klar, „außer Tätigkeit gesetzt“.
Da muss man sich allerdings vor der Dialektik der Juristen hüten, denn die würden das ins Gegenteil umdeuten, nämlich dass mit der politischen Einstellungen sie nicht dem bestimmungsmäßigen Zweck entzogen werden, sondern der bestimmungsmäßige Zweck selbst entfallen ist. Ebenso mit der Tätigkeit, weil man sie ja nicht mehr betreiben will, es also keine Tätigkeit gibt, derer außer man sie setzen kann.
Das ist ein zentraler Knackpunkt, ob darunter nur zählt, wenn man die Kraftwerke noch weiter betreiben will, es aber aufgrund einer Handlung nicht mehr kann, oder ob durch Täuschung erzielt wird, dass man es zwar noch könnte, aber nicht mehr will. Das sind so die Haarspaltereien, an denen Juristen gerne ansetzen.
Dagegen würde ich aber argumentieren, dass man das bei richtiger Information nicht getan und nicht gewollt hätte, und die Art und Weise, wie man konkret sabotiert, in § 88 nicht beschränkt oder eingrenzt ist, außer eben, dass es eine „Störhandlung“ sein muss. Reines Lügen oder Meinen dürfte da nicht reichen. Wenn aber Informationen zurückgehalten oder sogar ins Gegenteil umgeschrieben werden, könnte, dürfte, müsste das meines Erachtens schon reichen.
- und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt,
- das ist wohl das größte Problem.
Es reicht nicht, ein Kraftwerk zu sabotieren. Es müssen auch diese Bestrebungen dazukommen. Und damit hängt das davon ab, in welcher Partei man ist. Würde jemand aus der AfD das machen, würde die Justiz das sofort unterstellen. Die Justiz ist aber von Grünen gemacht und mit Grünen besetzt.
Das wäre auch leicht, wenn die RAF oder die Russen das machten.
Wenn das aber aus einem Ministerium heraus kommt, wird das ziemlich schwierig, denen nachzuweisen, dass sie sich gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik einsetzen, wenn man nicht noch weitere Belege dafür hat, dass sie den Staat beenden oder lahmlegen wollen. Ich bin zwar persönlich überzeugt, dass die Grünen oder einen Gruppe innerhalb der Grünen genau das will, aber ich wüsste jetzt ad hoc nicht, wie man ihnen das gerichtsfest nachweist.
Interessanter ist aber der letzte Punkt, nämlich „gegen Verfassungsgrundsätze“.
Denn es ist ein Verfassungsgrundsatz, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird, und dass Gesetzgeber wie der Bundestag und die Regierung auch informierte Entscheidungen treffen und nicht durch eine eigenmächtig agierende und nicht gewählte Gruppe getäuscht wird. Dass man also die Bundesrepublik vor „vollendete Tatsachen“ stellen und die Sache dem demokratischen Prozess und der Entscheidung einer demokratisch gewählten Regierung gerade entziehen und durchsetzen wollte. Und das halte ich für einen Verstoß gegen einen Verfassungsgrundsatz.
Also würde ich schon sagen „Ja“.
Aber: Polizei und Staatsanwaltschaften sind korrupt und auf grün gebügelt. Die werden da ganz sicher nichts tun. Und die Generalbundesanwaltschaft steht auch unter Kontrolle der Regierung, die wird auch nichts tun.
Gerade als ich das hier schreibe, kommen die ZDF 19:00 heute-Nachrichten, die verkünden, dass man die Angelegenheit im Bundestag besprochen und für erledigt erklärt hat. Die Sache ist jetzt schon tot.
Stattdessen wird man sich weiter darum kümmern, dass die AfD einen Chinesen eingestellt haben soll.