Das verfassungwidrige Geschwätz des Armin Laschet (Jurist, CDU) zur Causa Sylt
Ich habe größte Zweifel an den aktuellen Sylt-Vorgängen.
„In kürzester Zeit waren alle Namen öffentlich. Sie haben alle ihren Job verloren. Und ich glaube, als Gesellschaft müssen wir darauf achten, dass das bei allen diesen Vorfällen gilt.“ – @ArminLaschet im #BerichtausBerlin zum rassistischen Gegröle auf Sylt. pic.twitter.com/Kub5O0hbcL
— Bericht aus Berlin (@ARD_BaB) May 26, 2024
So, so. Jeden bestrafen, der „anders“ ist.
Der Mann ist Jurist.
Zur Einnerung:
Erstens gibt es eine Unschuldsvermutung.
Zweitens:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 241a Politische Verdächtigung(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.
Drittens: Er freut sich darüber, dass „alle Namen öffentlich“ waren.
Auf welcher Rechtsgrundlage überhaupt? Was ist mit Datenschutz?
Nun sind zwar Rundfunk und Presse in den jeweiligen Landesgesetzen mehr oder weniger vom Datenschutz ausgenommen, das betrifft aber vor allem die Recherche und Informationssammlung, nicht ohne weiteres auch die Publikation selbst.
Und mich würde nun mal sehr interessieren, ob die Nummer auf Sylt überhaupt „öffentlich“ im Rechtssinne war. Denn es hieß ja irgendwo, dass das ein Club für Reiche war, in dem man schon 150 Euro Eintritt zahlen musste, und in den nicht jeder reinkommt. Und dann wäre es im rechtlichen Sinne eben nicht öffentlich, sondern eine geschlossene Gesellschaft. Und damit gar nicht erst zur Volksverhetzung geeignet (ich würde das auch inhaltlich anzweifeln und hatte ja gerade zitiert, dass „Ausländer raus“ für sich noch Meinungsfreiheit und keine Volksverhetzung ist).
Und dass man da Leute einfach so feuert, geht auch nicht, denn erstens gilt eine Unschuldsvermutung, und zweitens geht es den Arbeitgeber zunächst mal einfach gar nichts an, was man in seiner Freizeit treibt. Das wird erst dann zum Kündigungsgrund, wenn es einen negativen Einfluss auf die Arbeit hat, wenn also jemand morgens nicht ausgeschlafen ist, oder von Kunden erkannt werden würde. Das muss aber im Einzelfall geprüft werden.
Wenn ich das so höre, was Laschet da erzählt, dann halte ich den als Juristen für eine Pfeife und als Demokraten für einen Versager – und das als Sendung direkt von der Demokratiefeier.
Ich halte das, worüber sich Laschet da so freut, für rechtlich problematisch, nämlich die Namen von Leuten mit solcher Prangerwirkung in die Öffentlichkeit zu stellen, die sich dort völlig offenkundig als Privatleute aufgehalten und privat verhalten haben, zumindest nach meinem Wissensstand sonst in keiner Weise öffentlich exponiert sind, und bei denen die Veröffentlichung der Namen keinem journalistischen Zweck dient, sondern eben nur den der politischen Verfolgung und Anprangerung.
Wesentlich dabei, und das ist mir bisher nicht klar, ist die Frage, wie es zu dieser Videoaufnahme kam, ob das eine als solche erkennbare Kamera des Rundfunks oder der Presse war, oder ob die das für eine private Aufnahme hielt.
Meines Erachtens, und da halte ich Laschet wieder für juristisch inkompetent, denn das wurde ja 2021 erst eingeführt, ist das Verbreiten der Namen hier selbst schon eine Straftat:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 126a Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr
1. eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder
2. einer gegen sie gerichteten sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert
auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(3) § 86 Absatz 4 gilt entsprechend.
Damit hätte das nicht veröffentlicht werden dürfen, ich halte die Veröffentlichung der Namen bei meinem derzeitigen Wissensstand für eine Straftat.
Wie gesagt: Ich halte Laschet für juristisch inkompetent.
Die Frage ist, wie das überhaupt in die Öffentlichkeit kam.
Und da kommen wir nun wohl wieder ganz weit links außen raus, nämlich beim WDR und bei den Grünen:
Der Anwalt aufgrund dessen Einschätzung der WDR das Sylt Video nicht verpixelte, war Bundestagskandidat der Grünen. #ReformOerr #OerrBlog via @jnswin pic.twitter.com/HGVyx657EB
— ÖRR Blog. (@OERRBlog) May 26, 2024
Kurioserweise will man beim Sex ein konkludentes Handeln nicht ausreichen lassen, da soll die Frau explizit „Ja, ich will“ sagen müssen. Aber wenn jemand in eine Kamera grölt, soll das, ohne die näheren Umstände zu kennen, für eine öffentliche Hinrichtung ausreichen.
Und das wiederum wirft für mich die Frage auf, ob das ganze nicht ein inszenierter Stunt war, ob die da nicht ganz bewusst Provokateure hingeschickt haben, die den Gesang anstimmten, um Leute zu filmen, die mitsingen.
Ich hatte das schon mal im Blog, schon wieder vergessen, aber ein Leser erinnerte mich noch einmal daran: Jonny Buchardt – Auftritt Karneval Köln 1973
Für mich stinkt das ganze nach einem inszenierten Wahlkampfstunt, ganz in Anlehnung an das Ibiza-Video in Österreich, das sich ja dann auch als Schwindel herausstellte und trotzdem die Wahl beeinflusst hat.
Wenn es nämlich eine private Kamera war, mit welchem Recht werden dann solche Privataufnahmen derart veröfffentlicht?
Wenn es aber eine Kamera des Fernsehens oder der Presse war – wie kam die da überhaupt hin? Wie kamen diese Aufnahmen zustande?
Und das auch noch so perfekt getimed zu Fest, Sendungen und EU-Wahl.
Ich hege den starken verdacht, dass das inszeniert und provoziert war, und man sich da ein paar medienunerfahrene Besoffene geschnappt hat, die man verheizt – und der Laschet fährt – obwohl formal Jurist – drauf ab.
Deshalb die Frage: Wer hat dieses Video als erster verbreitet? Wie kam dieses Video an die Öffentlichkeit? Und wie kam es überhaupt zustande? Wer hat es aufgenommen? Wie kam es zu dieser Aufnahme?
Und: Wer hat die Namen veröffentlicht? Und woher kannte er sie?
Leute, da ist was faul. Das Ding stinkt zum Himmel.