Ansichten eines Informatikers

Die – verletzten – Rechte der „Sylt-Schnösel“ und die Unfähigkeit von Politik und Presse

Hadmut
27.5.2024 22:12

Na, sag ich doch …

Ich hatte doch schon beschrieben, dass ich die Sylt-Gesänge durchaus nicht (zumindest soweit bisher für mich ersichtlich) für strafbar halte, sondern für verfassungsrechtlich gedeckt.

Und ich hatte ebenfalls beschrieben, dass ich im Gegensatz dazu die Berichterstattung mit Namen und Gesichtern für rechtswidrig und sogar strafbar halte. Ich bin noch am überlegen und habe noch nicht genug Informationen, ob auch die Veröffentlichung des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes in Betracht kommt.

Ein Leser schreibt mir, dass die Legal Tribune Online einen Artikel darüber hat, wie Medienjuristen die Sache einstufen.

  • Die Gesänge werden für geschmacklos, aber zulässig gehalten.
  • Das unverpixelte Zeigen der Gesichter wird als überwiegend unzulässig angesehen, es gibt eine Gegenmeinung.
  • Das Nennen der Namen wird als unzulässig angesehen.

Das entspricht weitgehend meiner Auffassung, wobei ich das eher straf- als persönlichkeitsrechtlich betrachtet habe, aber ich halte das eben auch nicht für veröffentlichungsfähig, weil sich dort niemand willentlich in die Öffentlichkeit gestellt hat, sondern das im lokalen Kreis getan hat.

Es gibt – irgendwo heute gelesen und auch da etwas – die Auffassung, dass das eine zeitgeschichtliche Sache sei, weil es ja so viel Aufmerksamkeit verursacht hatte. Das halte ich für falsch, denn das war ja erst eine Wirkung der Medien und nicht des Vorgangs selbst.

Das könnte jetzt juristisch so richtig krachen.

Hoffen wir es mal, die ersten Mandate sind laut LTO schon erteilt.

Es zeigt aber wunderbar, wie unfähig Politik, Rundfunk, Presse, selbst Laschet als Jurist, überhaupt nicht in der Lage sind, den Vorgang juristisch einzuschätzen.

Wir sehen hier die Auswirkungen eines Laienparlaments.

Es geht überhaupt nicht mehr um geltendes Recht. Es geht nur noch um linke Propaganda und Empörung.

Und es geht um unzulässige Wahlbeeinflussung.