Ansichten eines Informatikers

Döp dödö döp in Augsburg angeblich nicht strafbar

Hadmut
4.6.2024 21:57

Die ersten Entscheidungen.

Leider ohne Quellenangabe:

Steht allerdings auch bei Apollo und NiUS, auch Junge Freiheit, allerdings auch, dass die Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg sich noch nicht schlüssig ist, wie sie damit umgeht.

Apropos unsicher: Ich hatte doch erwähnt, dass die Polizei Hildesheim mit mehreren Streifenwagen angerückt ist, weil einer das Lied gesungen hatte. Ich hatte mal angefragt, worauf die Einschätzung der Strafbarkeit beruhe. Die Antwort etwas unwirsch:

Sehr geehrter Herr Danisch,

zu dem laufenden Verfahren geben wir keine weiteren Details bekannt. Die eingesetzten Beamten leiteten aufgrund der vor Ort ermittelten Erkenntnisse, u.a. Liedgesang mit NS-Bezug, ein Verfahren wegen Volksverhetzung §130 StGB ein.

Nach den polizeilichen Maßnahmen/ Ermittlungen wird das Verfahren an die hiesige Staatsanwaltschaft abgegeben.

In Bezug auf Gerichtsurteile, Rechtsprechungen und Rechtsgrundlagen bitten wir Sie höflichst um Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt.

Was sich für mich so anhört wie „wissen wir auch nicht, soll sich die Staatsanwaltschaft damit herumschlagen …“

Bleibt das Problem, dass man nicht weiß, was er da eigentlich gesungen hat. In der Pressemeldung hieße es noch „volksverhetzend“, in der Mail dagegen „NS-Bezug“.

Mal sehen, was davon am Ende noch übrig bleibt.