Ansichten eines Informatikers

Vortrag unterbunden?

Hadmut
4.8.2024 21:32

Da würden mich eine Bestätigung, ob das so stimmt, und die Rechtsgrundlage sehr interessieren:

Da fallen mir dann so Punkte wie Meinungs-, Rede-, Versammlungsfreiheit.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Jetzt gilt das _Versammlungsrecht aber nur für Deutsche, und wenn ich recht informiert bin, ist Sellner Österreicher. (Sonst könnte man ihm nicht die Einreise verwehren.) Also formal nicht für Sellner. Die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 allerdings schon, die gilt für jeden.

Deshalb würde mich das sehr interessieren, denn bisher dehnt man auch alle Grundrechte, die nach dem Grundgesetz nur Deutschen zustehen, auf alle Menschen aus, entweder indem man jedem die deutsche Staatsbürgerschaft umhängt, oder mit der Begründung, dass ja niemand wegen seiner Herkunft diskriminiert und benachteiligt werden dürfe. Insofern würde mich das überaus interessieren, wenn man diese Argumentation auf die ganze Menschheit außer Österreich anwendet.