Antwort der Polizei Bremen
Nur mal so.
Meine Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Blogger und Publizist, und möchte zu dieser Pressemeldung
https://www.polizei.bremen.de/oeffentlichkeitsarbeit/pressemeldungen/pressemeldungen-ab-31072024-58611#050924
über die Zeugensuche zu „rassistischer Beleidigung“ gerne folgende Fragen an Sie richten:
- Welcher Straftatbestand ist die „rassistische Beleidigung“? (§ 185 StGB erwähnt das nicht, § 192a StGB bezieht sich auf die Weitergabe von Inhalten)
- Ein Kopftuch ist rechtlich eine Sache. Worauf stützt sich die Rechtsauffassung, dass man Beleidigung gegenüber einer Sache begehen kann? Können Sie Urteile benennen?
- Ein Kopftuch ist keine „Rasse“. Auch die Eigenschaft „Ausländer“ ist keine „Rasse“. Worauf beruht die Rechtsauffassung, dass es sich dabei um eine „rassistische Beleidigung“ gehandelt habe? Auch hier: Können Sie Urteile, Literatur, Rechtsquellen benennen?
Mit freundlichen Grüßen
Hadmut Danisch
[Anschrift]
Deren Antwort
Hallo Herr Danisch,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir können nicht erkennen, dass es ich bei Ihrer E-Mail um eine Medienanfrage handelt und inwieweit Sie journalistisch tätig sind. Aufgrund dessen können wir Ihnen keine Antwort erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Nastasja-Klara Nadolska
Pressesprecherin
Präsidialstab / Pressestelle
Sie „können“ schon. Das richtig Wort wäre „wollen“.
Das wäre übrigens auch etwas, was ich einer AfD-Regierung dringend zur Kündigung vorschlagen würde: Dieses korrupte Innenministerkonferenz-Ding um den „Presseausweis“ nur für politisch korrekte und regierungsnahe Journalisten.
Ich hätte sogar eine richtig lange Liste von Staatsverträgen und Dingen, die man aufkündigen und dann mal aufräumen sollte.