Ansichten eines Informatikers

Neues Waffenrecht als Vorwand für willkürliche Hausdurchsuchungen?

Hadmut
10.9.2024 14:21

Ein Leser hat mich alarmiert.

Er verweist auf die Tweets eines gewissen Lars Winkelsdorfs, der sich angeblich intensiv mit Waffenrecht befasse und auskenne:

Ich überblicke das jetzt noch nicht und habe die Änderungen auch noch nicht gesehen oder gefunden. Aber der Leser meinte, das sei so ausgestaltet, dass man im Prinzip schon gegen das Waffenrecht verstoße und sich eine Hausdurchsuchung einhandle, wenn man Kinder hat und die Küchenmesser nicht so vor den Kindern weggeschlossen hat, dass sie nicht mehr dran kommen.

Und da stellt sich nun eine Frage:

  • Haben die Migrationspanik und versuchen jetzt, die täglichen Meldungen der Messereien irgendwie wieder einzudämmen?
  • Oder nehmen die das als Vorwand für die totale Überwachung und Einschüchterung von AfD-Wählern?

Es gab ja schon Entscheidungen, wonach allein die Mitgliedschaft in der AfD genug sei, um jemandem die Zuverlässigkeit abzusprechen und den Waffenschein abzunehmen. Künftig dann „AfD-Wähler und im Besitz eines Messerblocks in der Küche? Hausdurchsuchung!“

Wobei ich da die Unterschichten-Chantalle vom Amt nicht mal für die größte Bedrohung halten würde, eher die Getto-Aishe oder Djihad-Fatma.

Ich habe natürlich mal gegoogelt, ob ich was finde. Das hier: Bundesinnenministerium treibt Waffenrechtsverschärfung voran

Mit dem Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus nimmt Ministerin Nancy Faeser erneut das Waffengesetz zur Verschärfung ins Visier.

[…]

„Die Verschärfung des Waffenrechts ist ein entscheidender Baustein zur Entwaffnung von Extremisten“, heißt es in dem Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus. So will das BMI den Wortlaut zwischen BVerfSchG und WaffG angleichen, „um klarzustellen, dass hier dieselben (Verdachts-)Maßstäbe gelten.“ Es soll darüber hinaus „angesichts uneinheitlicher Rechtsprechung festgeschrieben [werden], dass auch die Mitgliedschaft in einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als ‚bloßer‘ Verdachtsfall geführt wird, bereits zuverlässigkeitsschädlich sein und damit zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen kann.“ Wie die rechtliche Ausgestaltung bezüglich dieser Punkte am Ende konkret vorgesehen ist, hält das BMI noch unter Verschluss.

Mit Einführung der Regelabfrage beim Verfassungsschutz für Legalwaffenbesitzer 2020 sollten Extremisten stärker entwaffnet werden. Dass die Zusammenarbeit von Waffenbehörden und Verfassungsschutz nicht die gewünschten Ergebnisse liefert, ist schon länger bekannt. „Verfassungsschutz darf Waffen-Behörden nicht vor Reichsbürgern warnen“ titelte „focus.de“ bereits im Dezember 2022. 10 der 16 Bundesländer hatten damals angegeben, dass der Verfassungsschutz die Weitergabe von geheimen Informationen an andere Behörden nicht erlaube. Im Klartext: liegen dem Verfassungsschutz Verdachtsmomente oder konkrete Informationen vor, die zur Entwaffnung von Extremisten führen könnten, werden diese Informationen aus ermittlungstaktischen Gründen trotzdem nicht weitergeben. Eine Änderung, welche Definition der verfassungsrechtlichen Einstufung nun zur Unzuverlässigkeit führt, würde dahingehend ergebnislos bleiben, wenn die Verfassungsbehörden weiterhin gar nicht mit den Waffenbehörden kommunizieren dürfen und/oder wollen.

Ach, gegen Rechtsextremismus. Nicht gegen Allahu Akbar-Messermörder. Typisch Faeser.

Obwohl … die Tagesschau: Faeser will Umgang mit Messern einschränken

Die Zahl der Messerangriffe in Deutschland steigt, gerade auch an Bahnhöfen. Innenministerin Faeser will mit einer Verschärfung des Waffenrechts dagegen vorgehen. Von den Kommunen forderte sie eine bessere Umsetzung von Verboten.

Bundesinnnenministerin Nancy Faeser will den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum weiter einschränken. Dafür soll das Waffenrecht verschärft werden. Ein Grund für die Pläne ist eine Zunahme von Messerangriffen, vor allem in Bahnhofsgegenden.

In der Öffentlichkeit sollen Messer demnach nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimetern statt bisher zwölf Zentimetern mitgeführt werden dürfen. Für Haushaltsmesser, die eben gekauft und in einer geschlossenen Verpackung transportiert werden, soll es Ausnahmen geben.

Ach, da heißt dass dann nicht Islamismus, sondern „gerade auch an Bahnhöfen“.

Laut Innenministerium dürfen zudem Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, sogenannte Einhandmesser, sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimeter nicht außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mitgeführt werden. Verstöße können zu einer Geldstrafe führen.

Was mich daran erinnert, dass ich in meiner Jugend mal einige Jahre beim Sportfechten und Florett- und Säbelfechter war. Fallen Sportsäbel auch unter „Messer“ im Sinne des Waffenrechts? Sie sind zwar nicht scharf, aber wo ist die Grenze nach Waffenrecht?

Langer Rede kurzer Sinn: Wird man sich anschauen müssen.

Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, ob die sich das eine Ausrede bauen, um ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss Wohnungen Oppositioneller zu durchsuchen.

Sagen wir es mal so:

Artikel 13 Grundgesetz:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

[…]

und es gibt irgendeine, schon ältere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Gefahr im Verzuge ausgeschlossen ist, wenn man nach den Umständen auch einen richterlichen Beschluss hätte einholen können.