Ansichten eines Informatikers

Die „Meldestelle REspect!“ und der Datenschutz

Hadmut
11.10.2024 19:05

Von wegen „Trusted Flagger“.

Weil es gerade hochploppt:

Da bin ich mal gespannt, was dabei herauskommt. Denn mir hatten die damals auf meine Frage zwei Auskunfte gegeben. Die erste kam vom Sozialministerium BW, man habe gar keine Daten über mich gespeichert (wie konnte man mich dann anzeigen?), womit ich herausgefunden habe, dass Rechtsanfragen intern beim grün geführten Ministerium herauskommen und das keineswegs eine private, unabhängige Organisation ist, sondern vom Ministerium geführt wird. Dann sagte man plötzlich, das sei eine Verwechslung gewesen, man sei ja für die Meldestelle überhaupt nicht zuständig und habe mit denen nichts zu tun. (Aha: Und wie kommt meine Datenschutzanfrage dann überhaupt zum Ministerium, wenn sie nicht zuständig sind und damit nichts zu tun haben? Man kann ja nicht versehentlich auf eine Datenschutzanfrage antworten, von der man gar nichts wissen kann, weil man damit nichts zu tun hat.) Es hieß dann, dass die also jetzt bei der Jugendstiftung seien.

Also hatte ich mal bei der Stiftungsaufsicht des Landes Baden-Württemberg nachgefragt, was denn die Meldestelle REspect! mit dem Stiftungszweck der Jugendstiftung zu tun haben solle und könne.

Deren Antwort: Ja, die Verbesserung des Umgangstons im Internet diene natürlich der Jugend. Wenn ich also angezeigt werde, weil ich Ricarda Lang dick fand, fällt das in Baden-Württemberg „Jugendschutz“.

Es hieß dann, ich müsse ja deshalb eigentlich auch bei den Datenschutzbeauftragten der Jugendstiftung anfragen, weil die die juristische Person seien. Und von denen bekam ich die Antwort

Datum: 24.11.22

From Salome Ebinger <[...]@jugendstiftung.de>
Subject AW: AW: Antrag auf/Verlangen nach Datenschutzauskunft nach DSGVO

Sehr geehrter Herr Danisch,

hiermit lasse ich Ihnen die Antwort der Meldestelle bezüglich Ihrer Anfrage auf Auskunft Ihrer Daten zukommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Salome Ebinger

Sehr geehrter Herr Danisch,

Ihre Anfrage vom 28.10.2022 haben wir erhalten.

Die Meldestelle REspect! nimmt Meldungen potentiell strafbarer Inhalte im Internet entgegen. Dazu erklären wir auf der Homepage:

„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Volksverhetzung und politisch motivierte Drohungen sind auch in den sozialen Netzwerken strafbar. Wir wenden uns an alle, die im Netz auf Hasskommentare stoßen und etwas dagegen unternehmen möchten.

Das geht ganz einfach: Meldemaske ausfüllen und abschicken.

Bei einem Verstoß gegen deutsches Recht beantragt REspect! beim Netzwerkbetreiber die Löschung des Beitrags. Verfasserinnen und Verfasser von strafbaren hetzerischen Inhalten werden konsequent angezeigt.“

Der Zweck der Datenverarbeitung liegt somit in der Strafverfolgung.

Gemäß Art. 23 DSGVO in Verbindung mit § 34 Abs. 1 Nr. 1 BDSG und § 33 Abs. 2 Nr. 2 lit. b Hs. 2 BDSG besteht keine Pflicht zur Information der betroffenen Person und zur Auskunft gegenüber der betroffenen Person über die Datenverarbeitung.

Die Meldestelle REspect! erteilt deshalb grundsätzlich keine Informationen darüber, ob und gegebenenfalls welche Daten sie zum Zwecke der Strafverfolgung von dritten Personen erhält und verarbeitet.

Gemäß § 33 Abs. 2 S. 1 BDSG sind die in Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Informationen für die Öffentlichkeit in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache. Diese Informationen finden Sie auf unserer Website unter https://meldestelle-respect.de/datenschutzerklaerung/ .

Verarbeitet die Meldestelle Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, liegt das berechtigte Interesse der Meldestelle ausschließlich in der Strafverfolgung.

Automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling gem. Art. 14 Abs. 2 Buchstabe g DSGVO findet nicht statt.

Gemäß Art. 12 Abs. 4 DSGVO sind wir verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit hinzuweisen, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen. Gegen die Verweigerung der Auskunftserteilung ist die Beschwerde gem. Art. 77 DSGVO bei der Aufsichtsbehörde i.S.v Art. 51 DSGVO zulässig. Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Jugendstiftung ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Postfach 80 07 09, 70507 Stuttgart. Zudem haben Sie gemäß Art. 79 DSGVO unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Ihnen aufgrund der DSGVO zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit der DSGVO stehenden Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Meldestelle REspect!

Das ist Bullshit. (Übrigens hatte man die Auskunft vorher angekündigt und dann längere Zeit und eine Erinnerung dafür gebraucht, obwohl das ein Standardtext ist, der mit mir nichts zu tun hat. Den hat man also auf meine Anfrage erst gebastelt.) Zwar gibt es die Ausnahme nach Art. 23 DSGVO, dass Daten zum Zwecke der Strafverfolgung vom Auskunftsrecht ausgenommen sind, aber das gilt

  • natürlich nur für die „Strafverfolgung“, also Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgerichte, und nicht für einen Laden wie die „Meldestelle REspect!“, die meint, sie müsse jetzt mal Leute anzeigen, weil sie gerade Lust dazu habe. Die glauben, sie wären so eine Art selbsternannter Hilfssheriff. Die halten sich offenbar für die Strafverfolgung – was für mich ein neuer Beleg dafür war, dass die nur Tarnung sind und staatliche Stellen dahinterstecken müssen, denn eigentlich kommt man auf so einen Blödsinn gar nicht.
  • Die Ausnahme vom Auskunftsrecht gilt nicht über das Ende der Maßnahme hinaus, denn der Betroffene hat grundsätzlich – Grundrecht auf rechtliches Gehör und Rechtswegsgarantie – Zugang zu allem.
  • Sie erfassen ja auch Daten, die nicht strafbar sind, also auch nicht unter „Strafverfolgung“ fallen können.

Ich befasse mich ja gerade in der Klage gegen den hessischen Datenschutzbeauftragten in Sachen Deutscher Bank genau mit diesem Thema, weil die auch meinten, die Bank hätte mir über die Datenabfrage keine Auskunft geben müssen, weil Strafverfolgung vom Datenschutz ausgenommen sei (und da waren immerhin eine echte Polizei und eine echte Staatsanwaltschaft involviert), was aber auch schon nicht stimmt, weil eben erstens das gar nicht so weit geht, zweitens das nicht über das Ende der Ermittlungen und den Ermittlungszweck hinausgehen kann, und es drittens natürlich vorrausetzt, dass die Ermittlungen rechtmäßig sind, weil der Datenschutz ja nicht dazu dient, illegale Maßnahmen dem Rechtsweg zu entziehen.

Meines Erachtens dürfte es solche Meldestellen überhaupt nicht geben, denn

  • Artikel 9 DSGVO untersagt, mit wenigen Ausnahmen, die hier nicht vorliegen, Daten über die politische Meinung zu verarbeiten.

    Da gibt es zwar die Ausnahme e, „die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat,“, aber erstens habe ich Zweifel, ob die nur öffentliche Daten sammeln, und zweitens heißt das nicht, dass Leute, die an verschiedenen Stellen etwas z. B. twittern, auch die Zusammenführung dieser Daten öffentlich gemacht haben.

    Es ist nämlich ein gewaltiger Unterschied, ob man mal einen Tweet von sich gibt, oder damit rechnen muss, dass alle Äußerungen z. B. der letzten 10 Jahre gesammelt und in Zusammenhang gesetzt werden, während man sich selbst schon gar nicht mehr an alle erinnern kann, also keine Veröffentlichungskontrolle mehr darüber hat.

  • Artikel 10 DSGVO

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 darf nur unter behördlicher Aufsicht vorgenommen werden oder wenn dies nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, das geeignete Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen vorsieht, zulässig ist. 2Ein umfassendes Register der strafrechtlichen Verurteilungen darf nur unter behördlicher Aufsicht geführt werden.

    Ich hatte beim Landesdatenschutzbeauftragten angefragt, ob die unter dieser Aufsicht stehen, bekam aber keine Antwort.

Vor allem aber ist mir der Zweck der Datenverarbeitung nicht ersichtlich. Datenverarbeitung ist nämlich kein Selbstzweck. Man kann nicht sagen, dass die Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung darin liegt, dass man ein „Interesse“ daran habe, weil man nämlich einfach gerade Lust hat, die Daten zu verarbeiten.

Auf Heise gibt es gerade einen Artikel dazu: EU-Datenschützer: “Berechtigtes Interesse” ist kein Patentrezept Die Datenschützer der EU haben gemerkt, dass das „berechtigte Interesse“ als Gummiparagraph verwendet wird, um den Datenschutz generell auszuhebeln (Ach, echt? Hatten da damals nicht so viele genau davor gewarnt?)

Der Zweck erschließt sich mir aber nicht, denn wenn Leute etwas anzuzeigen haben, können sie das bei Polizei und Staatsanwaltschaft tun, da gibt es reichlich „Internetwachen“, Webseiten, auf denen man das angeben kann. Es ist überhaupt nicht erkennbar, warum eine private Institution ein Interesse haben sollte, sich da dazwischenzuschalten. Es gibt ja auch keine Vereine, die für die Polizei die Schüsse abgeben oder an Stelle der Feuerwehr Wasser pumpt, weil sie meinen, sie können das als Laien viel besser.

Es ist nach außen hin überhaupt nicht erkennbar, welchem Zweck das überhaupt dienen soll, worin die datenschutzrechtliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung liegen soll. Was die da überhaupt machen, was deren Geschäft ist.

Nach innen hin habe ich inzwischen mehrere Hinweise darauf, dass das wieder nur die „Flucht in das Privatrecht“ ist, und staatliche Stellen dahinterstecken, die auf diese Weise Dinge tun, die der Staat nicht tun darf, und das deshalb als privates Ding tarnen (was nach ständiger Rechtsprechung BVerfG verfassungswidrig ist, siehe z. B. die Entscheidung zum Demonstrationsrecht am Flughafen Frankfurt/Main).

Schaut man sich an, was die machen, dann machen die da nämlich genau das, was Nancy Faeser und Thomas Haldenwang (Verfassungsschutz) gesagt haben: Die erfassen auch die nichtstrafbaren Äußerungen, und vermutlich dienen die Strafanzeigen selbst nur als eine Art Vorwand und eine Steuerung dessen, wann und gegen wen man Anzeige erstattet. Würden die Leute nämlich direkt bei der Polizei Anzeige erstatten, ginge das ja in alle Richtungen. So kann man sicherstellen, dass nur die Anzeigen „gegen rechts“ eingereicht werden, die also politisch filtern, und riesige Datenbanken aufbauen.

Ich habe sogar schon überlegt, ob deren eigentlicher Zweck und deren eigentliche Aufgabe ist, Daten zu sammeln, auf die dann KI trainiert wird, denn Staat und EU wollen ja, dass alle social media per KI automatisch zensiert werden. Dazu braucht man aber erst einmal sehr viel Material, um die KI zu trainieren. Ich weiß nämlich, dass die ein Datenbanksystem verwenden.

Und deshalb hege ich mindestens dreierlei Verdachtsmomente:

  1. Die schalten sich in den Strafanzeigenweg, damit die politisch gefiltert und gesteuert werden können.
  2. Die sammeln unerlaubt Daten über Personen, die sich kritisch über die Regierung äußern (Stasi, Verfassungsschutz, „Gegneranalyse“ der Grünen) und die gesamte politische Meinung der Republik zu kartografieren und beispielsweise dafür zu sorgen, dass nur noch politisch Korrekte auf Posten und in Ämter kommen, also quasi die Totalversion der DDR-Stasi.
  3. Die sammeln und selektieren Texte, um KI auf Zensur zu trainieren.

Und die dürften mit Sicherheit einen ziemlichen Schreck bekommen haben, als die AfD mich für diesen Beirat vorschlug, der bei der Bundesnetzagentur beobachten und berichten soll, ob die da Mist bauen. Und deshalb hat man im Bundestag wohl schnell eine „Wahl“ der Beiratsmitglieder durchgeführt, die im Gesetz nicht vorgesehen und verfassungsrechtlich nicht zulässig ist, um mich da „rauszuwählen“, und dann noch mit diesem Diffamierungsartikel nachgelegt.

Nachtrag: Es ist natürlich ein Hammer, dass so ein Laden als „trusted“ eingestuft wird. Bei mir würden die nicht mal die Schwelle zur Legalität erreichen.