Ansichten eines Informatikers

Noch ‘ne Volksverhetzung

Hadmut
21.11.2024 19:20

Und so sieht die von Habeck geforderte Redefreiheit – nur für Politiker natürlich – dann in der Praxis für Bürger aus:

NiUS: „Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten“: 74-Jährige nach Migrations-Kritik wegen Volksverhetzung angeklagt

Eine 74-jährige Frau aus der Rhein-Stadt ist nun angeklagt, weil sie bei Facebook unter ein Statement von Robert Habeck „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“ folgende Worte schrieb:

„Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“

Für das Amtsgericht ist diese Kritik ein Vergehen der Volksverhetzung nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch. Anfang Dezember ist der Gerichtstermin.

Darum geht es: Jede Kritik an der Staatsdoktrin, an der Staatsreligion, an der Staatsideologie zu unterbinden.

Mal abgesehen davon, dass ich den § 130 StGB (Volksverhetzung) für verfassungswidrig halte, weil ein inhaltlich viel zu unbestimmt und „Gummiparagraph“, erfüllt meines Erachtens eine solche Aussage diesen Paragraphen nicht.

Das hat dann auch nichts mehr mit Rechtsstaat zu tun, das ist reine Willkür. Und mir sagte vor Jahren mal ein Berliner Politiker, dass es bei der Besetzung der Richterposten schon lange nicht mehr um Qualifikation und Befähigung gehe, sondern um Gesinnung. Das sind längst Gerichte der Parteien geworden.