Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit
Ich sage doch oft, dass die nach ihren bisherigen Handlungen verfassungsfeindlichste Partei die SPD ist.
Die WELT berichtet: Jetzt kommt der Vorstoß, „Politikerbeleidigung“ umfassender zu ahnden
Noch umfassender?
Aus der SPD kommt eine Initiative, die Voraussetzungen der „Politikerbeleidigung“ abzusenken, um die Strafverfolgung zu vereinfachen. Niedersachsen möchte einen entsprechenden Antrag auf der kommenden Justizministerkonferenz einbringen. Ein Verfassungsjurist warnt vor einem Verstoß gegen das Grundgesetz.
Die Formulierung ist schon geil: Sie machen etwas strafbar, um dessen Strafverfolgung zu vereinfachen.
Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) wirbt dafür, das Strafgesetzbuch anzupassen, um die Beleidigung von Politikern umfassender ahnden zu können. Ein entsprechender Beschlussvorschlag soll auf der Justizministerkonferenz der Länder eingebracht werden, die am Donnerstag beginnt. Die Ursprungsfassung liegt WELT vor, zuerst hatte die „Legal Tribune Online“ darüber berichtet.
„anzupassen“ …
Der Vorschlag sieht im Kern vor, die Voraussetzungen der „Politikerbeleidigung“ zu senken. Das Kriterium, wonach eine Beleidigung nur dann als „Politikerbeleidigung“ geahndet werden kann, wenn die Tat geeignet ist, das „öffentliche Wirken“ des Politikers „erheblich zu erschweren“, soll fallen.
Was auf massive Mängel in der Rechtskunde und Rechtsgeschichte schließen lässt, auch wenn sie Richterin an drei Gerichten war, aber das ist ja heute kein Widerspruch mehr. Die weiß offenbar nicht, woher der Straftatbestand überhaupt kommt.
Stattdessen installiert man so einen generellen Obrigkeitslästerungsparagraphen.
Das ist vor allem deshalb übel, weil sie auf Beleidigung und Hass abhebt – beides aber völlig unbestimmte Rechtsbegriffe sind, und das dann nicht mehr von einem Strafantrag des „Geschädigten“ abhängig ist. Es ist also nicht mehr erforderlich, dass sich der Politiker überhaupt beleidigt fühlt. Und einen objektiven Tatbestand gibt es auch nicht, denn „Hass“ und „Beleidigung“ legt jeder Staatsanwalt und Richter einfach selbst aus, wie er will. Und dass die offizielle Lesart von „Hass“ ist, dass man den erst gar nicht definiert, sondern das dem tagesaktuellen Diskurs überlässt, was das aktuell gerade bedeute, hatte ich auch schon beschrieben. Stichwort NDR.
„Weil sich die dafür geschaffenen Regelungen in der Vergangenheit als nicht hinreichend effektiv erwiesen haben, werbe ich bei der diesjährigen Justizministerkonferenz dafür, hier nachzusteuern.“
Aha.
Es gibt noch Kritik an der SPD, also muss verschärft werden, bis Ruhe ist.
Und dann erzählen die uns immer, sie wären die Verteidiger der Verfassung, die sie gegen die böse AfD zu verteidigen hätten.