Gulag reloaded
Das große Umerziehungsprogramm – Mao wäre so stolz auf sie!
Apollo News mal wieder: AfD-Verbot erst „der Anfang“: Expertenpapier skizziert politische Umerziehung weiter Teile der Bevölkerung
In der Stellungnahme der 18 Verfassungsrechtler wird skizziert, dass das AfD-Verbot erst „der Anfang“ sei – man will gegen „rechtsextreme Positionen in der deutschen Gesellschaft“ vorgehen. Es geht um die Umerziehung von weiten Teilen der Bevölkerung.
Die unaufgeforderte Stellungnahme, die 17 Verfassungsrechtler um den Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz dem Innenausschuss und dem Rechtsausschuss des Bundestags zukommen ließen (Apollo News berichtete), offenbart, dass das AfD-Verbot als ein erster Schritt hin zur politischen Umerziehung der Bevölkerung gesehen wird. In dem 31-seitigen Dokument, das einer der Unterzeichner selbst veröffentlicht hat, heißt es auf Seite 12, dass durch ein AfD-Verbot die rechtsextreme Einstellung in der Bevölkerung nicht verhindert werden könne. Jedoch müsse gegen diese Haltung vorgegangen werden.
Eine Demokratie müsse zwar „individuelle verfassungskritische Ansichten” aushalten, aber gegen „institutionalisierte[] Formen” müsse sich der Staat zur Wehr setzen, heißt es in der Stellungnahme. Menschen, die angeblich rechtsextreme Meinungen vertreten, sollen sich also nicht organisieren dürfen. Doch die Verfassungsrechtler gehen noch weiter: Ein Parteiverbot eröffne „ein Zeitfenster von einigen Jahren, die genutzt werden können und genutzt werden müssen, um effektiv gegen die weiterhin vorhandenen rechtsextremen Ansichten in der Bevölkerung effektiv vorzugehen und das erneute Erstarken rechtsextremer Parteien zu verhindern.”
Nun ist „Verfassungsrechtler“ kein geschützter Begriff, jeder kann sich „Verfassungsrechtler“ nennen – so wie Journalist, Aktivist oder Völkerrechtlerin.
Nun sagt die Wikipedia über deren Rädelsführer:
Kyrill-Alexander Schwarz (* 31. Juli 1968 in Berlin) ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer. Er ist Inhaber einer Lehrprofessur für Öffentliches Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Mitautor des Kommentars zum Grundgesetz von Huber–Voßkuhle (vormals v. Mangoldt–Klein–Starck).
Wisst Ihr, wieviele Juraprofessoren ich schon bei schüttelnd löchriger Rechtskunde und – sogar Staatsrechtler – beim Scheitern an Verständnis von Grundrechten erwischt habe?
Weiter schreiben die Juristen: „Erst durch ein solches Parteiverbot wird eine Rückkehr zu verfassungspolitischer Normalität möglich.”
„verfassungspolitische Normalität“ – Sorte SED?
Als verfassungsfeindlich gilt ein sogenannter „ethnisch kultureller Volksbegriff”, den die Juristen in ihrer Stellungnahme als Festlegung von Einzelpersonen auf überindividuelle Merkmale beschreiben.
Ohhh – da würde mich mal interessieren, welchen Volksbegriff diese Leute der Verfassung sonst zuweisen und woher sie glauben, das zu wissen.
Wer einer „deutschen Romantisierung der Nation” anheimfalle und glaube, dass „,das Volk’ oder ,die Nation’ eine in diesem Sinne ,tiefere’ kulturelle oder biologische Substanz haben”, agiere „verfassungsfeindlich”.
Genau umgekehrt. Schon historisch ist die Verfassung als Bindemittel einer kulturellen und biologischen Nation entstanden.
Die Frage ist eher, wieso 17 akademische Prinzessinnen glauben, das definieren zu können oder besser zu wissen.
Die gesamte Stellungnahme der siebzehn Verfassungsrechtler ist vom Grundtenor durchzogen, dass legitime Meinungsäußerungen und Kritik an der Regierung als verfassungsfeindlich gelten. Diese Kritik wird als „rechtsextrem“ bezeichnet und ein Großteil der Bevölkerung, nämlich die zwanzig Prozent der AfD-Wähler, soll diese Haltung aufgeben. Ein Parteiverbot sei zwar die „ultima ratio“, aber zugleich sei ein Verbot auch eine „Präventivmaßnahme“.
Und dann:
Der Ausschluss der Partei sichere „die Handlungsfähigkeit der übrigen demokratischen Akteure, rechtsextreme Strömungen in der Gesellschaft wirksam zu bekämpfen“. Einer der letzten Sätze in der Analyse der Verfassungsrechtler liest sich wie ein finsteres Versprechen: „Das Verbot der AfD ist nicht das Ende der Auseinandersetzung mit rechtsextremen Positionen in der deutschen Gesellschaft, sondern ihr Anfang.“
Von wegen Verfassung: Es ist weder Aufgabe noch Recht des Staates, die politischen Positionen der Bevölkerung, der Wähler zu steuern. Die Verfassung sagt eindeutig: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Es gibt keine staatliche Befugnis, die Positionen der Bevölkerung zu manipulieren oder verbieten.
Da zitiere ich doch mal die SPD-Zeitschrift „vorwärts“: Der Tag, an dem die SPD verboten wurde – und im Untergrund weiterlebte
Am 22. Juni 1933 verbietet die NS-Regierung der SPD jede politische Tätigkeit und erklärt sie zur staatsfeindlichen Partei. Die Sozialdemokratie leistet dennoch Widerstand: im Untergrund und aus dem Exil.
In Berlin werden die Mitglieder des Parteivorstands der SPD von Nazi-Schergen überrascht. Paul Löbe, Max Westphal, Franz Künstler und Paul Szillat werden misshandelt und verhaftet. Johannes Stelling, früherer Ministerpräsident von Mecklenburg-Schwerin, wird von SA-Männern erschlagen. Als einziges Vorstandsmitglied entkommt Erich Rinner nach Prag.
Überall im Deutschen Reich greifen sich SA-Männer Tausende Sozialdemokraten. Es ist der 22. Juni 1933, der Tag an dem Reichsinnenminister Wilhelm Frick die SPD zu einer staats- und volksfeindlichen Partei erklärt und ein politisches Betätigungsverbot erlässt. Der Tag, an dem die SPD untergeht und Hitler seinem Ziel eines Einparteienstaats einen weiteren Schritt näherkommt. Doch im Untergrund und im Exil lebt die SPD fort.
Blick zurück. Am 23. März 1933 lehnt die SPD-Reichstagsfraktion als einzige Partei das Ermächtigungsgesetz ab, das Hitlers Diktatur errichtet. Parteichef Otto Wels begründet dies in einer kompromisslosen Rede. Kurz darauf fasst der Parteivorstand den Grundsatzbeschluss, den Vorstand ins Ausland zu verlegen, falls die politische Arbeit nicht mehr möglich ist. Am 2. Mai zerschlagen die Nazis die Gewerkschaften. Tage später fliehen der Parteivorsitzende Otto Wels, Kassierer Siegmund Crummenerl und Vorwärts-Chefredakteur Friedrich Stampfer in das noch sichere, französisch besetzte Saarbrücken. Co-Chef Hans Vogel, SAJ-Chef Erich Ollenhauer und Fritz Hertz folgen am 5. Mai.
Geht es nur mir so, dass ich da eine aromatische Ähnlichkeit vernehme, und es den Eindruck macht, als wollte da irgendjemand für 1933 Rache nehmen, indem er den Spieß umdreht?