Artikel 8 und 11 Grundgesetz und die Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik Deutschland
Theorie und Praxis.
Theorie
Artikel 8 Grundgesetz
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Artikel 11 Grundgesetz
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Praxis
PI-News: COMPACT-TV-Chef Paul Klemm erhält Stadtverbot in Nürtingen
COMPACT-TV-Chef Paul Klemm wollte am Samstag in Nürtingen (Baden-Württemberg) einen Vortrag beim Schwabenkongress halten. Dann der Paukenschlag: Er bekommt Stadtverbot! Zieht im Hintergrund der Geheimdienst seine Fäden?
Hä!?
Was ist denn ein Stadtverbot?
Sind wir jetzt im Wilden Westen, wo der Sheriff mit dem Colt darüber bestimmt, wer in die Stadt darf?
Ich wüsste ja gerne, auf welcher Rechtsgrundlage und warum das da passiert. Obwohl: Am Ende des Videos liest er ja daraus vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Nancy Faeser stecken wohl dahinter, und Anlass ist wohl, dass der da auf einer Versammlung über das – vorerst gescheiterte – Verbot von Compact vortragen wollte. Ich würde das Ding trotzdem gerne schriftlich sehen und wissen, wer genau das entschieden haben will. Und wieso eigentlich eine Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik Deutschland drohen soll, wenn der Typ da auf einer Versammlung erzählt, wie das mit dem Compact-Verbotsverfahren gelaufen ist.
Und dann wird jemandem – der nach eigener Aussage noch nie wegen Volksverhetzung bestraft wurde – der Zutritt zu einer ganzen Stadt verweigert, weil die Gefahr bestehe, er könnte ja „Volksverhetzung“ begehen.
Das heißt, es wird einem jetzt ohne sachliche Grundlage einfach aus dem Blauen heraus unterstellt, er könnte ja vielleicht „Volksverhetzung“ begehen, und deshalb der Zutritt zu einer ganzen Stadt und die Teilnahme an einer Versammlung verboten.
Ich kann mich noch erinnern, dass man in der Frage um Migranten gerne „Niemand ist illegal!“ skandierte und forderte, dass sich jeder aufhalten kann, wo immer er will.
Tatsächlich aber scheint das große Linkstum unter Missbrauch der Staatsgewalt eine Art Gated Community aufzubauen. Mörder, Messerstecher, Drogendealer, Vergewaltiger, alle gern willkommen, aber Kritiker müssen draußen bleiben.
Da bin ich mal gespannt, was die Gerichte dazu sagen, denn es ist anzunehmen, dass dagegen geklagt wird.