Ansichten eines Informatikers

Wieder eine Vetternwirtschafts-Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht?

Hadmut
13.5.2013 21:08

Ich habe ja hier schon einiges darüber geschrieben, dass Richter am Bundesverfassungsgericht gerne mal im eigenen oder irgendeines Vetters Interesse entscheiden und Verfassungsbeschwerden rauskicken, die ihnen nicht in den Kram passen.

Ein Leser weist mich auf diesen Artikel hin, wonach das BVerfG mal wieder eine Beschwerde kommentarlos abgewiesen hat. Es ging um eine Verfassungsbeschwerde des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer gegen den Rundfunkbeitrag. Wurde angeblich ohne jede Begründung abgelehnt. (So wie bei der Verfassungsbeschwerde, über die ich das Buch geschrieben habe.)

Pikant daran:

Der Rundfunkbeitrag beruht auf Empfehlungen des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof. Schon das ist problematisch, denn die Richter werden kaum einen ihrer ehemaligen Richter in die Pfanne hauen und bestätigen, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein könnte.

Abgelehnt wurde die Beschwerde aber von den Richtern Ferdinand Kirchhof, Susanne Baer und Johannes Masing.

Ferdinand Kirchhof ist der Bruder von Paul Kirchhof, was man durchaus als erhebliche Befangenheit ansehen kann. Und zwei dieser drei Richter – Kirchhof und Baer – waren es auch, die meine Verfassungsbeschwerde in Baers ureigensten Interessen abgelehnt haben, also da als Richter deren eigene fragwürdige Geschäfte verteidigten.

Es scheint, als ob diese Eigen- und Vetterninteressenentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht die seltene Ausnahme, sondern eher die Regel seien. Was allerdings auch nicht mehr verwundern kann, wenn man sich die Methoden anschaut, nach denen die Richter ausgewählt werden. Die werden da ja vor allem zu dem Zweck hingesetzt, die Parteiinteressen zu vertreten und damit zu dem Zweck, lobbymässig Recht zu biegen oder zu brechen. Da kann es nicht verwundern, dass sie das tun, wozu sie ausgewählt wurden.

12 Kommentare (RSS-Feed)

Kopfschüttel
13.5.2013 21:32
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Vitamin B, der Schmierstoff für alles. Hier noch was mit Quote, ist doch Ihr Lieblingsthema.

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/chef-der-bundesnetzagentur-wegen-top-personalie-in-erklaerungsnot-a-899263.html


Stefan
13.5.2013 22:32
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Das Gutachten ist der Knaller: “Äh ja, das verstößt zwar gegen den Gleichheitssatz, aber können wir rechtfertigen mit … Hinter dir! Ein dreiköpfiger Affe!”.

Es ist schon traurig mit welch Geschwurbel solche Eingriffe gerechtfertigt werden. Wenn ich dann sehe, dass sowas auch noch bedingungslose Schüt­zen­hil­fe von rückratlosen Richtern hat, krieg ich Depressionen…


matthie
14.5.2013 8:30
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Die Dame hat mit dem derzeiten Bayerischen Minsterpräsident eine intensive Bezeihung gepflegt, mit gemeinsam Kind?

Ist das jetzt “nachehelicher” & Kindes-Unterhalt deluxe aus Steuermittel?

Hier an interessant Analogie zu früheren Zeiten:
http://spoekenkiekerei.wordpress.com/2013/04/16/anette-frohlich-und-lola-montez/


Jens
14.5.2013 22:43
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Den Rechtsweg hatte der Beschwerdeführer aber zuvor schon ausgeschöpft?


Hadmut
14.5.2013 22:49
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@Jens: Hätte er den Rechtsweg nicht ausgeschöpft, hätte es die Beschwerde gar nicht erst bis in die Kammer geschafft, sondern wäre vorher bei den Eingangsbearbeitern schon als Verwaltungssache gar nicht erst angenommen worden und hätte kein normales Aktenzeichen bekommen. Daran kann’s nicht gelegen haben.

Außerdem teilen sie es dann mit, wenn etwas wegen mangelndem Rechtsweg nicht angenommen wurde.

Davon abgesehen gibt es gegen Gesetze keinen direkten Rechtsweg. Man kann aber im ersten Jahr nach Erlass eines Gesetzes direkt Verfassungsbeschwerde erheben, wenn man begründen kann, betroffen zu sein.

§ 93 Abs. 3 BVerfGG:

Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offensteht, so kann die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes oder dem Erlaß des Hoheitsaktes erhoben werden.


Jens
14.5.2013 23:56
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Nein. Jede VB hat Anspruch auf eine richterliche Entscheidung. Ggf. gibt es zunächst erstmal nur ein AR-Aktenzeichen. Wenn man dann auf richterlicher Entscheidung besteht, gibt es entweder eine Nichtannahme ohne Begründung, oder aber ein paar wenige Sätze und dazu eine Missbrauchsgebühr.

Zur VB direkt gegen Gesetze: Auch hier ist die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zu beachten. Die steht meines Wissens in keinem Gesetz, ist aber ständige Rechtsprechung des BVerfG.


Hadmut
14.5.2013 23:59
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> Wenn man dann auf richterlicher Entscheidung besteht, gibt es entweder eine Nichtannahme ohne Begründung, oder aber ein paar wenige Sätze und dazu eine Missbrauchsgebühr.

Ja, aber dann hat man bereits von der Verwaltungsstelle etwas schriftliches bekommen. Dann ist das nicht mehr kommentarlos (und das gaben die ja an).

> Zur VB direkt gegen Gesetze: Auch hier ist die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zu beachten.

Ja. Aber was wäre dann hier die zuständige Einheit?


Jens
15.5.2013 0:19
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Die Verwaltungsgerichte. Auf den Beitragsbescheid warten, gegen den klagen, ggf. Verfassungsbeschwerde erheben.


Hadmut
15.5.2013 7:12
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@Jens: Das setzt voraus, dass man bereits und direkt betroffen ist.

Innerhalb eines Jahrs kann man aber gegen Gesetze auch dann Beschwerde erheben, wenn man künftig betroffen sein kann, oder auch indirekt (z. B. Wertverlust von Grundstücken usw.)

Bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung war auch kein Rechtsweg verlangt.


Jens
15.5.2013 0:22
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“Ja, aber dann hat man bereits von der Verwaltungsstelle etwas schriftliches bekommen.”

Ggf. sogar “auf richterliche Anordnung”, ohne dass dieser namentlich genannt wird …


PersonenWiki
17.5.2013 19:51
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Ich denke, es ist dringend an der Zeit für ein Wiki, das sich nur mit Personen der Zeitgeschichte und den verbundenen Skandalen beschäftigt. Wikipedia ist zu zensiert und einzelne Informationen auf einzelnen Webseiten zu einzelnen Personen landen zu weit hinten in den Suchergebnissen als dass sie je gefunden werden wenn sich jemand über einen Politiker oder sonstige öffentliche Personen informieren will.


WikiMANNia
17.5.2013 21:54
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In beschränkem Umfang leistet WikiMANNia dies bereits.
Etwa: http://wikimannia.org/Susanne_Baer