Die Millionen-„Anschubfinanzierung“ der Bundesregierung für „Publix“
Schmiergeld für die gefälligen Medien
Die AfD hatte eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. . Aus der Anfrage:
In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 4. Dezember 2024 berichtete die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Claudia Roth, dass Publix von der Bundesregierung eine „Anschubfinanzierung“ von 200 000 Euro erhalten habe (www.bundestag.de/ausschuesse/a22_kultur/oeffentliche_sitzungen/1031492-1031492, ab Minute 42:09).
Publix ist ein neu eröffnetes Haus im Berliner Bezirk Neukölln, das verschiedenen Initiativen und Individuen, die im Medienbereich tätig sind, Büroflächen unter einem Dach anbietet. Die gemeinsame Unterbringung in einem Gebäude solle der journalistischen Vernetzung dienen und den Journalismus in „seiner essenziellen Vermittlungs- und Aufklärungsfunktion in unserer Gesellschaft“ stärken (www.publix.de/mission). Man wolle „allen Menschen den Zugang zu verlässlicher Information“ sichern (s. o.).
Bei ihrem finanziellen Engagement gehe es der Bundesregierung, so die BKM, „ausschließlich um [die] strukturelle Stärkung von journalistischen Medien“. Die staatlichen Zuwendungen an das Haus seien für „einzelne Projekte, nicht jedoch den Betrieb oder journalistische Inhalte“ geflossen. Das Haus und seine Arbeit dienten dem Zweck der Stärkung der „demokratischen Öffentlichkeit“ (s. o.).
Publix wurde von der Schöpflin Stiftung gegründet. Das staatlich mitfinanzierte Medienunternehmen CORRECTIV ist neben „Reporter ohne Grenzen“ der größte Partner im Haus (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/journalismus-in-der-krise-publix-in-berlin-moechte-ihn-wiederbeleben-19967272.html). Die Idee eines gemeinsamen medialen Vernetzungsortes geht auf dessen Chef David Schraven zurück (s. o.), der im Widerspruch zum Arbeitsziel von Publix selbst mediale Falschaussagen verbreitet hat (jungefreiheit.de/kultur/medien/2024/correctiv-werden-falschaussagen-ueber-frueheres-gerichtsurteil-untersagt/).
Die Bundesregierung hat geantwortet (14.2.2025, anscheinend noch nicht publiziert):
Frage 1
Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „demokratische Öffentlichkeit“ (s.o.) arbeitet die Bundesregierung und wie erkennt, beurteilt und entscheidet sie bei ihren Förderungen, welche Medien als demokratisch gelten und welche nicht?
Antwort zu Frage 1
Unter dem Begriff einer „demokratischen Öffentlichkeit“ wird ein öffentlicher Diskursraum verstanden, in dem eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft die Basis bildet für eine freie Meinungsbildung und politische Teilhabe.
Ach, gar. „vielfältig“ heißt, dass es nur um linke Medien geht. Die werden finanziert, und das nennen sie dann „unabhängig“.
Frage 2
Wie unterscheidet die Bundesregierung zwischen struktureller und inhaltlicher Arbeit der von ihr geförderten Medien (vgl. Vorbemerkung)?
Antwort zu Frage 2
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben der aus Artikel 5 Absatz 1 GG folgenden Neutralitätspflicht für den Staat bilden für die Bundesregierung den zentralen Rahmen einer strukturellen Unterstützung der Presse. Eine strukturelle Unterstützung zielt auf grundsätzliche Voraussetzungen und Techniken des professionellen Journalismus. So sind zum Beispiel allgemeine und jedem Journalisten und jeder Journalistin offenstehende Fortbildungsangebote als strukturelle Maßnahme förderfähig. Es erfolgt keine Förderung der Vorbereitung, Erstellung oder Verbreitung journalistischer Inhalte oder einzelner Medien durch die Bundesregierung. Dies gilt unabhängig von ihrer Art oder ihrem Inhalt.
Wetten, dass das nur linken Medien zugutekommt, und niemals kritischen?
Frage 5
Trägt die Bundesregierung die Personalkosten der geförderten Projekte? Wenn ja, wie lässt sich die staatliche Bezahlung von Journalisten mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit vereinbaren und wenn nein, wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung diese Kosten (bitte aufschlüsseln nach Projekt)?
Antwort zu Frage 5
Eine staatliche Bezahlung journalistisch-inhaltlicher Arbeit findet im Rahmen der hier gegenständlichen Förderungen nicht statt. Die journalistische Unabhängigkeit ist von den
Förderungen daher unberührt. Personalkosten, die zur Umsetzung des geförderten Vorhabens zwingend erforderlich sind, sind Teil der Förderungen. Eine Quersubventionierung journalistischer Inhalte wird durch das Zuwendungsrecht und das Beihilferecht wirksam ausgeschlossen.
Aha. Die bezahlen denen da ein Haus, aber, eine staatliche Bezahlung findet nicht statt.
Frage 9
Wie bewertet die Bundesregierung die Doppelförderung – etwa im Falle von CORRECTIV (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12475) – und mögliche Dreifachförderung von Publix durch
öffentliche Förderung des Hauses wie auch seiner Partner und Förderer vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Gebots der Wahrung der Pressefreiheit nach Artikel
5 Absatz 1 GG?Antwort zu Frage 9
Doppel- oder Dreifachförderungen liegen nicht vor. Unter einer Doppelförderung wird die mehrfache Finanzierung desselben Zwecks verstanden. Wie bereits dargestellt fördert die Bundesregierung nicht das Haus Publix generell, sondern hat für einzelne Projekte der Publix gGmbH zweckgebundene Zuwendungen gewährt. Die in den Antworten zu Fragen 7 und 8
aufgeführten Zuwendungen der Bundesregierung richten sich zudem nicht an das Haus Publix.
Aha. Wenn man deren Projekte fördert, so dass die selbst weniger Geld ausgeben müssen, gilt das nicht als „das Haus Publix generell“.
Und das ist die Auskunft der Bundesregierung zu den Zuwendungen. Sehr erstaunlich, für was für seltsame Projekte da hohe sechsstellige Beträge gezahlt wurden:
Aha.
Die fördern Projekte wie „Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“, aber sagen, es ginge nicht um Inhalte, nur Strukturen.