Das Gesetz zum Schutze der Auswanderer und Auswanderinnen (Auswandererschutzgesetz – AuswSG)
Wusstet Ihr eigentlich … (Zeit, mal wieder daran zu erinnern)
Während immer wieder deutsche Politiker im Ausland rumhüpfen, um dort dafür zu werben, dass Fachkräfte nach Deutschland kommen:
§ 2 Werbungsverbot
(1) Es ist verboten, geschäftsmäßig für die Auswanderung zu werben.
(2) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, soweit dies zur Durchsetzung zwischenstaatlicher Vereinbarungen erforderlich ist. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann Ausnahmen von Absatz 1 aus besonderen Gründen zulassen, wenn dieses im öffentlichen Interesse liegt oder aus Gründen humanitärer oder sozialer Art angezeigt ist, insbesondere bei der Rückwanderung von Ausländern in ihre Heimat oder bei der Weiterwanderung dieser Personen.
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer1. entgegen § 1 Absatz 1 Satz 1 ohne Erlaubnis geschäftsmäßig Auskunft oder Rat erteilt oder einer vollziehbaren Auflage nach § 1 Absatz 1 Satz 4 zuwiderhandelt,
2. einem vollziehbaren Verbot nach § 1 Absatz 3 zuwiderhandelt,
3. entgegen § 2 Absatz 1 geschäftsmäßig für die Auswanderung wirbt.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Bundesverwaltungsamt.
Also: Wer geschäftsmäßig dafür wirbt, dass Deutsche (Fachkräfte) aus Deutschland auswandern, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und ist dran. (Achtung: Geschäftsmäßig ist nicht gewerblich oder gewinnorientiert, sondern „nachhaltig“, also auf Dauer angelegt, wiederholt.)
Wenn Deutschland aber genauso dafür wirbt, dass andere Leute aus ihren Ländern auswandern und nach Deutschland kommen, dann ist das in Ordnung und moralisch gut.