Ansichten eines Informatikers

Der abergläubische Versuch im Strafrecht

Hadmut
14.3.2025 1:42

Ein Leser wendet ein …

Der untaugliche Versuch…

… ist zwar strafbar, der Versuch einer Tötung durch Hexerei aber nicht. Googeln Sie mal “abergläubischer Versuch”.

Nichts für ungut und viele Grüße

Leute, das hilft ja nichts, wenn ich was google und das auf irgendwelchen Webseiten steht.

Was glaubt Ihr wohl, wie sehr das in einem Mordprozess durchgreift, wenn Ihr sagt „Herr Vorsitzender, Googeln sie mal …“. Das kann leicht als „untauglicher Versuch einer Verteidigung“ gewertet werden.

Und wenn ich schon google, dann stoße ich auf das: Der irreale Versuch – über die Schwierigkeiten der Strafrechtsdogmatik, dem abergläubischen Versuch Herr zu werden von Helmut Satzger:

Will man mit den Mitteln des Strafrechts das Verhalten von »Tätern« erfassen, welche sich eines Zaubers, der Magie oder übersinnlicher Kräfte bedienen wollen oder zu bedienen glauben, so stößt man schnell an die Grenzen des rechtlich Fassbaren. Der folgende Beitrag soll die sich ergebenden Schwierigkeiten erläutern, auf in der Literatur ver-
tretene Auffassungen eingehen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Befasst man sich mit dem irrealen Versuch, der – gleichbedeutend – auch als abergläubischer Versuch bezeichnet wird, so hat man es mit Zauber, Magie und Übersinnlichem zu tun. Als Jurist wird man damit notwendigerweise mit einer Sphäre konfrontiert, die sich nur schwer mit der klaren Logik und der strengen Dogmatik des Rechts fassen lässt. Und doch: Auch diese Fälle – wenngleich in der Realität eher selten vorkommend – sind Teil dieser Welt und haben somit ein »Recht« darauf, adäquat beurteilt zu werden. Man könnte sie geradezu als Nagelprobe unseres dogmatischen Systems betrachten. Allerdings muss man wohl konstatieren, dass gerade beim abergläubischen Versuch hier einiges im Argen liegt. Denn im Ergebnis ist man sich zwar weitgehend einig: Derjenige, der durch Nadelstiche in eine Voodoo-Puppe seinen Erzfeind zu Tode bringen möchte, soll straflos ausgehen. Er
soll nicht wegen eines Tötungsversuchs bestraft werden können. Doch warum ist das so? Passt das wirklich in das Gesamtsystem unseres Strafrechts?

Tatsächlich kennt das StGB den Begriff des irrealen oder abergläubischen Versuchs nicht. In praktisch jedem Strafrechtslehrbuch wird diese Fallgestaltung aber erwähnt. Auffällig ist jedoch, dass diese Konstellation meist ausgesprochen knapp, geradezu zurückhaltend abgehandelt wird. Oft drängt sich der Eindruck auf, das Ergebnis werde – thematisch passend – eher »beschworen« als auf einem logisch mustergültigen, mit anderen dogmatischen Figuren konsistenten Begründungsweg erzielt.

Da merkt man schon, worauf es hinausläuft: Man will in Richtung gesunden Menschenverstand und nicht als Idioten dastehen – eine Rechtsgrundlage hat es aber nicht.

Und wenn ich mir anschaue, was ich in letzter Zeit mit Staatsanwälten erlebt habe, dann habe ich allergrößte Zweifel an Logik und Menschenverstand – und Rechtskunde. Im Gegenteil ist die Justiz nicht nur qualitativ abgestürzt, sondern auch charakterlich. Die lesen nicht mehr Fachaufsätze, und auf die Meinung von Rechtslehrern pfeifen die. Wenn das politisch gewollt ist, den Beschuldigten X eine reinzudrücken, dann machen die das auch. Die juristische Sachkunde vieler Richter konvergiert auch gegen Null.

Im Text steht ein schönes Beispiel:

Fall 7: Anfang des 19. Jahrhunderts gelangt C in den Besitz von kleinen Steinen, die uranhaltig sind. Dass von diesem Gestein eine gewisse radioaktive Strahlung ausgeht, weiß nicht nur C nicht – auch in der damaligen Naturwissenschaft war die radioaktive Strahlung von Uran unbekannt. Aufgrund der dem C vom Magier M bescheinigten »unheilbringenden Wirkung« will er diese Steine gegen seinen Feind F einsetzen, indem er kleine Steinchen in Fs Kopfkissen einnäht. Dies werde – so glaubt C infolge der Informationen des M – Krankheit und frühen Tod über F bringen. In Wirklichkeit ist die Strahlungsintensität der Steinchen viel zu gering als dass sie körperliche Schäden hervorrufen könnten.

Hätte man Fall 7 auf Basis des Stands der Wissenschaft vor Entdeckung radioaktiver Strahlung untersucht, man wäre wohl zu dem Ergebnis gekommen, es handle sich um einen »irrealen Versuch«. Denn nach der damaligen Vorstellung konnte kein Naturgesetz benannt werden, das überhaupt einen Zusammenhang zwischen Kontakt mit
uranhaltigem Gestein und körperlichen Schäden hätte belegen können. Aus heutiger Sicht würde die Beurteilung natürlich anders ausfallen.

Schaut Euch einfach mal an, wieviele Juristen auf diesen Genderblödsinn, Gender Pay Gap und so weiter reinfallen.

Stellt Euch vor, Ihr kommt nun an einen afrikanisch- oder arabisch-stämmigen Richter, der an Hexerei glaubt.

Nehmt das nicht auf die leichte Schulter: Mein Vater war unbeirrbar und extrem abergläubisch, glaubte an jeden Humbug, auch an magisches Wirken. Ich habe Euch ja die Moritat erzählt, warum ich Hadmut und nicht Hartmut heiße. Für den war das völlig real.

Oder Homöopathie: Glaubt Ihr, Ihr kommt vor jedem Gericht damit durch, Homöopathie als Aberglauben abzutun?

Leute, bitte, wir sind im Zeitalter des „Quality is a myth“ und jeder glaubt an seine eigene Moral und seinen Humbug.

Das kann sein, dass das Gericht auf Straflosigkeit oder Freispruch erkennt.

Es muss aber nicht so sein.

Ich schreibe das schon lange und erlebe das immer häufiger, dass es keine Rechtsfindung mehr gibt, sondern eine Willkürjustiz mit anschließender Begründungsfindung.

Will sagen: Wenn das Gericht euch dafür verurteilen will, wird es das auch tun. Die halten sich immer weniger an geltendes Recht, sind auch immer weniger in der Lage, es zu erfassen.

Und dann kommen jetzt noch welche, die es dann als rassistisch oder kolonialistisch verfolgen, Zauberei für irreal zu halten. Arroganz weißer Männer. Das geht schon aus political correctness nicht mehr.

Und dann sollte man auch in den Koran schauen: Mohammeds Einstellung zur Magie

Die Suren 113 und 114 (die beiden letzten im Koran) sind sich sehr ähnlich. Sie sprechen von Angst, Finsternis, Hexen, Zauberknoten, die angeblasen oder bespuckt werden, und von Neid.

„Ich nehme meine Zuflucht beim Herrn… vor dem Übel dessen, was Er erschaffen hat, vor dem Übel der Dunkelheit, vor dem Übel der Knotenanbläserinnen und vor dem Übel eines jeden Neiders, wenn er neidet.“ (Sure 113, Übersetzung: M. A. Rassoul)

„Ich nehme meine Zuflucht beim Herrn… vor dem Übel des Einflüsterers… sei dieser von den Dschinn oder den Menschen.“ (Sure 114, Übersetzung: M. A. Rassoul)

Nach islamischer Überlieferung erhielt Mohammed diese beiden letzten Suren des Koran, als er krank war und Halluzinationen hatte. Das rührte von einem Fluch her. Er dachte, er hätte ehelichen Umgang mit seinen Frauen, was in Wirklichkeit nicht geschehen war. Eines Tages hatte Mohammed einen Traum mit zwei Engeln, die über ihn und seine Krankheit diskutierten:

„Zwei Männer kamen zu mir und einer setzte sich zu meinem Kopf, der andere zu meinen Füßen. Der an meinem Kopf fragte den anderen: „Was ist das Problem mit diesem Mann?“ Der erwiderte: „Er leidet unter Magie.“ Der erste fragte: „Wer hat die Magie über ihm ausgesprochen?“ Er antwortete: „’Labid bin Al-A’sam, ein Mann vom Stamm Zuraiq, der ein Heuchler ist und mit den Juden kooperiert.“ Der erste fragte weiter: „Was für ein Material wurde benützt?“ Der andere sprach: „Ein Kamm mit seinen Haaren.“ Der erste fragte wieder: „Wo ist es?“ Der andere erwiderte: „In einer Haut des Fruchtstandes der männlichen Dattelpalme unter einem Stein in der Quelle von Dharwan.“ Mohammed reiste zu der Quelle beim Stamm der Zuraiq. Er ließ die Quelle leeren und den Fluchgegenstand beseitigen. Später berichtete er seiner Lieblingsfrau Aischa, dass die Dattelpalmen wie die Köpfe von Teufeln aussahen und das Wasser der Quelle so rot wie Henna gewesen sei (Hadith Al-Buchari Nr. 7660). Demnach soll Mohammed geheilt worden sein, als er den Kamm mit den Haaren beseitigte, um den ein Seil mit 11 Knoten gebunden war, an dem wiederum eine Wachspuppe hing, die von Nadeln durchstochen war. Der Engel Gabriel soll Mohammed angewiesen haben, an der Quelle die beiden Suren 113 und 114 auszusprechen, worauf sich bei jedem Vers ein Knoten löste und die Nadeln abfielen (Maududi in ALIM ). Der Fluch über Mohammed wurde von seinen Gegnern in den Jahren 610-612 n.Chr. noch in Mekka veranlasst. Manche Koranausleger meinen, dass es nicht Labid bin Al-A’sam selbst war, der den Fluch aussprach, sondern seine auf diesem Gebiet versierteren Schwestern. Mohammed faltete von diesem Zeitpunkt ab immer abends die Hände, blies in sie hinein, sprach die Suren 113 und 114 aus und rieb mit den Händen über jede Stelle seine Körpers, die erreichbar war. Auch die Gläubigen wies er an, dies zu tun. Als er das am Ende seines Lebens wegen Krankheit nicht mehr konnte, blies und rieb seine Frau Aischa für ihn. Mohammed lehnte es ab, die Voodoo-Puppe (Puppe, die den Menschen symbolisiert, an dem Magie verübt werden soll) zu zeigen, weil er befürchtete, dass Muslime diese Praktik nachahmen würden (Hadith Al-Buchari Nr. 8.89; 7.658, 7.661). In der Auslegung des Koran von Seyyid Kutup, die der türkischen Tageszeitung Zaman entnommen ist (letztere steht dem Islamprediger Fethullah Gülen nahe), werden okkulte Phänomene abgelehnt. Hexerei habe keinen realen Hintergrund, sondern basiere nur auf Betrug. Mohammed sei nicht besessen gewesen. Die Suren werden mit Telepathie, Hypnose und unsichtbaren Auswirkungen von Neid erklärt. Andererseits werden Geistwesen wie Dschinn nicht bestritten. Sie sollen durch Eingebungen in die Gedanken Menschen zu Bösem veranlassen. Doch wenn Muslime bei Gott Zuflucht suchen, fliehen die bösen Geister, heißt es. Laut dem Ausleger Maududi in der software ALIM waren diese beiden Suren nicht immer unumstritten. Hadrat Abdullah bin Mas’ud schloss sie aus seinem Korankanon aus. Er hielt sie für nicht authentisch. Auch Maududi spricht davon, dass Magie ein psychologisches Phänomen sei, das den Körper beeinträchtigen könne. Wie eine Kugel aus einem Gewehr abgefeuert oder eine Bombe von einem Kampfflugzeug abgeworfen, könne sie aber nur mit Gottes Erlaubnis ihre Wirkung entfalten.

Und Wikipedia:

Harut und Marut (arabisch هاروت وماروت) sind zwei im Koran namentlich erwähnte Engel, die in Babylon Zauberei lehrten. Die Erklärung der koranischen Überlieferung (Tafsīr) erklärt, dass diese Engel zur Erde hinabgesandt worden sind, nachdem sie sich über die Grausamkeiten der Menschheit beschwert haben. Als sie auf Erden selbst verschiedene Sünden begingen, wurde ihnen eine Rückkehr in den Himmel verwehrt. Sie durften dann zwischen der Strafe in dieser Welt und der nächsten Welt (Hölle) wählen. Sie entschieden sich dazu in dieser Welt bestraft zu werden und fanden sich dann an der im Koran erwähnten Stelle wieder und lehrten Zauberei als Versuchung der Menschheit. Anders als die Satane sind sie aber nur eine Versuchung und hegen keine eigene Absicht, Menschen zum Unglauben (Kufr) zu führen.[1]

Das dürften heute mehr und mehr Leute für Blasphemie halten, wenn man behauptet, Zauberei und Hexerei gebe es nicht. Man wird dann von Linken als „Magieleugner“ angeprangert und als „Rechter“ entlarvt.

Und dann haben wir noch eine Feminisierung der Justiz, und Frauen sind bekanntlich deutlich anfälliger für Aberglauben und Ideologie (Stichwort Gehirn, Rudelmechanik, Amygdala).

Wir geraten gerade in ganz, ganz schwierige Zeiten.

Ich würde es für Wunschdanken halten, dass man für Zauberei nicht verurteilt werden kann. Das merkt man auch dem Artikel an. Das ist mehr ein Hoffen als eine juristische Überzeugung. Und was die an den Universitäten erzählen, hilft einem vor Gericht nicht weiter.

Ich erinnere an meine Abenteuer vor Gericht in Sachen Frauenfahrschein. Da haben mir Gesetze auch nichts geholfen. Da hat die Richterin auch nur danach geurteilt, dass sie glaubte, dass Frauenkleidung teurer sei als Männerkleidung (was sie nicht ist), und die Autoversicherung für Frauen ja auch billiger sei (was sie nicht darf). Die machen anekdotische Evidenzen zum Gegenstand ihrer Rechtsprechung und verstehen die Gesetze schon gar nicht mehr. Dann brauchen die nur noch irgendso ein seltsames Erlebnis gehabt zu haben, plus der übliche Koinzidenz-Korrelation-Kausalität-Denkfehler, post hoc ergo propter hoc, und Ihr seid erledigt.