Ansichten eines Informatikers

Das Bundesinnenministerium und der Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz

Hadmut
1.6.2013 21:48

Ha!

Nochmal zur Erinnerung, der Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz besagt, dass jeder nach der Kriterientrias gleiche Chancen auf ein öffnetliches Amt hat:

Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Die ZEIT schreibt darüber, dass das Bundesinnenministerium auf die fachlichen Qualitäten pfiff und stattdessen stramm christliche Bewerber bevorzugte. Da versteht man dann auch gleich, warum Feminismus und Frauenquote so starken Einfluss in der Bundespolitik haben: Da wird nur eine korrupte Sekte durch eine andere ersetzt.

Normalerweise wären das ja prima Klagevorraussetzungen für abgelehnte Bewerber im Konkurrentenschutzrecht. Das ist nämlich völlig verfassungsrechtswidrig.

Das wird den Leuten aber nichts nutzen. Denn die normalen Gerichte kneifen ja von der Politik, weil die Richter ja alle noch Karriere machen wollen. Letztendlich würde man damit vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Und damit bei der für Arbeitsrecht zuständigen Verfassungsrichterin Susanne Baer, die ja nun – wie Lesern des Blogs bekannt – in ihrer feministischen Spinnerideologie die Verfassung sabotiert und jede Gleichbehandlung ablehnt und zum richterlichen Unterwandern allen geschriebenen Rechts aufruft, das Leute gleich behandelt. Artikel 33 Abs. 2 ist damit deren Hauptangriffsziel, das sabotiert die natürlich als Erstes, zusammen mit dem einheitlichen Prüfungsrecht, denn das gehört ja zusammen.

Tja, wird wohl nichts mit Rechtsstaat und Demokratie. Pech gehabt. Wer Karriere machen will, braucht Parteibuch und Bibel. Und ne Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas wäre wohl auch nicht schlecht. Noch Fragen, wie unser Recht gemacht wird?

21 Kommentare (RSS-Feed)

Stefan W.
1.6.2013 22:43
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Dem Quotendenken entsprechend müssten dann aber eher konfessionslose jetzt befördert werden, bis Parität herrscht.


Hadmut
1.6.2013 23:01
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Nein. Frauenquote heißt ja auch nicht, dass Männer befördert würden.


Herbert
2.6.2013 2:32
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Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
————-
ab wann wird Punkt 4 gelten? Mir scheints leider nicht weit entfernt zu sein… welche Abhilfe gibt es gegen einen korrupten Verfassungsrichter?


Carsten
2.6.2013 3:45
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Artikel 33 Absatz 2 ist seit Gründung der Bundesrepublik nie richtig zur Geltung gekommen.

Ursache ist ein fatales Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anfang der 50er, welches die Gewaltenteilung im Prüfungsrecht faktisch abschaffte.

Diesen Fehler machten sich die 68er zunutze, indem sie die Prüfungsämter unterwanderten, und nun ihrerseits den ihnen genehmen die guten Noten zuschanzten.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1991 hat daran nichts wesentliches verändert. Es wird von den Verwaltungsgerichten ignoriert oder bewußt verdreht.

Das Verfassungsgericht hat es versäumt, den Begriff “Prüfungsspezifische Wertung” näher zu erklären. Die Verwaltungsgerichte dehnen ihn unzulässig auf alles mögliche aus.

Ein verfassungskonformes Prüfungsrecht haben wir bis heute nicht.


matthie
2.6.2013 10:05
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@herbert Art 20 Abs 4 GG gilt nur, wenn du zu den Gewinnern der Revolte gehörst, sonst bist du Terrorist, alterantive wirst bei späterem gewinnen wirst du zu Helden/Märtyer.


Alex
2.6.2013 11:57
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Ach, das ist doch viel zu früh
Im Moment wird doch dem Maizere der Marsch geblasen für sein getue mit den Dröhnchen.
Und mehr oder weniger gleichzeitig zwei Minister zu chassen – das ist selbst für die reGIERung Murksel etwas viel, meint ihr nicht?


Herbert
2.6.2013 21:29
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Die Frage war durchaus ernst gemeint – welche Abhilfen gibt es gegen korrupte Verfassungsrichter?


Hadmut
2.6.2013 21:32
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> welche Abhilfen gibt es gegen korrupte Verfassungsrichter?

Außer dem dem Anbieten von Schmiergeld oder was immer sie haben wollen – keine.


Alex
2.6.2013 22:23
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Wäre nicht “erschießen” gemäß 20.4 legal?


Herbert
3.6.2013 0:04
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@Alex: eben nur, wenn es keine andere Abhilfe gäbe(da MUSS doch was sein bitte) und du danach die über dich richtenden überzeugen kannst, dass die tatsächlich unternommen haben, die genannte Ordnung zu beseitigen. Also nicht. Wie oben erwähnt wohl erst post mortem 😉


Ingo
3.6.2013 5:01
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Wenn eine Verfassungsrichterin offen ankündigt, sich nicht an das Grundgesetz halten zu wollen, was soll das anderes sein als ein Unternehmen, die Verfassungsordnung zu beseitigen?


yasar
3.6.2013 8:42
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“Abhilfen gegen korrupte Verfassungrichter”

Mir würde da schon ein paar Einfallen, allerdings sind für mich moralisch nicht vertretbar.


matthie
3.6.2013 8:48
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@ ingo

weil dann ja immer noch der EUGH angerufen werden. 20.4 GG ist ein Peusdorecht, du kannst gern die FDGO verteidigen gegen mutmassigliche Feinde, – bitte aber nicht erwischen lassen denn es dürfe bekannt sein, das in DE Rechtsbegründung gemacht wird, nicht -finden wird.


Uwe
3.6.2013 9:59
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@matthie:

Der EuGH ist dafür nicht zuständig.

Natürlich werden sich illegale Machthaber nicht um Grundgesetzartikel scheren.
Artikel 20 Absatz 4 ist aber wirksam, sobald die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt ist.


Alex
3.6.2013 12:27
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Nuja, die Anwendbarkeit von “alle anderen Mittel erschöpft sind” ist denke ich doch gerade durch das Ablehnen der Verfassungsklagen gegeben.

Nach unserem Empfinden ist der Rechtsweg ausgeschöpft, wenn man am Verfassungsgericht gescheitert ist, und wenn dort “die Kacke am dampfen” ist, dann (spätestens dann) würde denke ich Paragraph 20 greifen.


Herbert
3.6.2013 18:35
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Also ich weiß nicht, ich hab auch noch nicht lang genug nachgedacht, was es für Abhilfen geben könnte.
Man könnte sich zum Beispiel immernoch vor dem Bundesverfassungsgericht anketten und hungerstreiken, ganz vielleicht geht das dann durch die Medien und es ändert sich was.
Aber sowieso ist “erschießen” dann nicht die erste Wahl des Mittels, man könnte vorher (reine Hypothese zur Nennung einer Alternative) gefangennehmen und schlicht so davon abhalten, Böses zu tun.


Alex
3.6.2013 19:40
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daher ja auch die Anführungszeichen. Tatsächlich erschießen wäre einfach auf persönlicher Ebene zu unfreundlich.

Aber in einem ernsten Fall der Fälle – für den §20 gedacht ist – da denke ich ist nicht zu erwarten, dass man mit freundlichen Worten agieren kann — schließlich bedeutet dessen Anwendbarkeit dass Verbrecher “die Macht” ausüben können und auch tun.


@Hadmut (((“Außer dem dem Anbieten von Schmiergeld oder was immer sie haben wollen – keine.”)))

Naja, also wenn man schon bereit ist die Grenze der Legalität zu überschreiten, dann gibt es noch andere Möglichkeiten als nur Schmiergeld.

Thomas Ball, der sich vor kurzem umbrachte…

After 10 years of custody battles, court-ordered counseling and imminent imprisonment for non-payment of child support, Thomas James Ball, a leader of the Worcester branch of the Massachusetts-based Fatherhood Coalition, had reached his limit. On June 15, 2011, he doused himself with gasoline and set himself on fire just outside the Cheshire County, N.H., Courthouse. He was dead within minutes.

… machte in seinen Abschiedsbrief den Vorschlag, sich Regierungsgebäude auszusuchen und in der Nacht Molotov Cocktails reinzuschmeißen.

Ich selbst war erstaunt, wie unglaublich leicht (= mit Allerweltsutensilien) und wie schnell (= ca. 2 Minuten) man Molotovcocktails herstellen kann, die enorme Sachschäden in Millionenhöhe anrichten können.

Googeln nach “Last+Statement by Tom Ball”.


Lohengrin
5.6.2013 3:12
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@Herbert
Ist dir klar, um welche Ordnung es da geht?
Wenn Juristen etwas zu Recht machen, dann ist es egal, ob andere Juristen das Gegenteil davon zu Recht gemacht haben. Selbst wenn jeder erkennen kann, wer da wen bestochen hat, ist die BRD ein Rechtsstaat, wo das Volk nichts zu sagen hat.
Diese Ordnung räumt jedem Deutschen ein, gegen jeden, der diese Ordnung beseitigen will, Widerstand zu leisten. Wer hätte das gedacht!

Wenn du dich auf dieses Recht berufst, darfst du dich nicht wundern, wenn es gegen dich verwendet wird.
Was diese Ordnung ist, bestimmen die Verfassungsrichter – nicht du.


Herbert
5.6.2013 14:43
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@Lohengrin: sehr bewußt ist mir das. Aber wenn ein Verfassungsrichter schreibt, man solle sich als Richter nicht an geltendes Recht halten, dann ist eben ein Versuch, diese Ordnung zu beseitigen, durchaus objektiv gegeben.


Lohengrin
7.6.2013 2:03
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@Herbert
Es ist schon ziemlich dumm von einem Juristen, so etwas zu schreiben. Die Gesetze haben einen derart großen Ermessensspielraum, dass das gar nicht nötig ist. Und danach ist das neue Urteil Teil des geltenden Rechts.
Ich werde mich jedenfalls nicht auf diese Ordnung berufen, weil diese Ordnung nicht die Lösung, sondern das Problem ist.