Der Arzt und das Bundesverfassungsgericht
In der Sache um den Finger der Verfassungsrichterin scheint’s heiß her zu gehen, dem Verfassungsblog zufolge. Der Arzt scheint ganz knapp an einer fristlosen Kündigung vorbeigeschrammt zu sein. Was nicht verwundert, denn dass das Bundesverfassungsgericht an Kritikern gern Rache übt, habe ich schon mal beschrieben, und ich kenne noch einen weiteren, etwas älteren Fall, über den ich noch nicht berichtet habe, bei dem das Bundesverfassungsgericht auch sehr heftig und rechtswidrig darauf reagiert hat, als jemand eine Verfassungsrichterin als befangen ablehnte.
Da die fragliche Richterin laut BVerfG gerade in Urlaub ist, lautet eine zentrale Frage: Welche Verfassungsrichterinnen sind gerade in Urlaub und welche sind es gerade nicht?
8 Kommentare (RSS-Feed)
Nachtrag: Im August wurde auf der HP noch nichts veröffentlicht.
Das beste an der Geschichte ist m.E., dass sie jemanden angerufen hat, und dann doch Vorfahrt bekam.
Na bitte, geht doch! Das nächste Mal drückt sie gleich die richtigen Knönpfchen, und dann läuft alles wie geschmiert.
Die Presse scheint diesen Fall nur sehr zaghaft behandeln zu wollen, obwohl doch wir gerade Sommerloch haben und jedes Thema recht sein sollte? Im Moment gibt es nur bei der Badischen Zeitung einen Kommentar dazu:
http://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/unterm-strich-gleichheit-vor-dem-arzt–74456763.html
–Alle Tiere sind gleich,. Aber manche sind gleicher. (Animal Farm)
Auch die TAZ berichtet:
Wobei gerade der taz-Artikel die Sache von einer anderen Seite beleuchtet – und das Verfassungsblog scheint ja in die selbe Richtung zu tendieren:
Die Richterin hat demnach von ihrem Recht auf freie Arztwahl Gebrauch gemacht.
Interessant sind die Kommentare: Da schwaffeln viele von Schweigepflicht und so …
Wieso sollte für Vorgänge in der Notaufnahme die ärztliche Schweigepflicht gelten ? Das ist nicht das Behandlungszimmer bzw. sollte es nicht sein.
Und natürlich hat sich die Dame vorgedrängelt und versucht ihre Privilegien zu missbrauchen. Dass es dann über die Kontakte funktioniert hat, kann die schlechte Absicht nicht zu einer guten machen. Auch andere Leute haben Termine !
Das die Klinik da klein beigibt zeigt nur, welche Weicheier heutzutage befördert werden. Ohne Rückgrat, verhätschelt erzogen, dafür die guten Manieren immer parat. Dass man dann bei Verhandlungen mit Lieferanten den kürzeren zieht und ein Minus einfährt, ist zu erwarten.
Sicherlich hat der Arzt gegen die übliche Schweigepflicht bzgl. interner Vorgänge verstossen. Das ist aber üblicherweise nur eine Ermahnung, manchmal eine Abmahnung wert. Wenn der Kinokassenblogger erzählt, das Harrison Ford mit dem Rentnerausweis Rabatt bekommen hat, liegt das in der gleichen Größenordnung. Es wurde ja noch nicht einmal der Name genannt oder ob die Fingernägel sauber bemalt waren oder die Hände schwitzig. Wenn ich öffentlich vermute, dass der Aston Martin auf dem Parkplatz zum Chef gehört, ist die Kündigung in dieser Klink wahrscheinlich auch nicht weit.
Freie Arztwahl hin- oder her, wenn man versucht in der Notaufnahme schneller dranzukommen als die andern ist das Vordrängeln.
Und wenn der “frei gewählte Arzt” in der gleichen Klinik beschäftigt war und diese Dame “zuerst” drangenommen hat, muß man sich fragen, warum er dann nicht in der Notaufnahme mitgeholfen hat, wenn er denn die Zeit hatte, sich zusätzlich zu seinen normalen Aufgaben um diese dame zu kümmern.
Unter “Entscheidungen” wurde auf der HP des Bundesverfassungsgerichts noch nichts veröffentlicht, dadurch kann man also nicht darauf schließen. Posten die das immer gesammelt einmal im Monat?
Ab davon könnte der Urlaub natürlich auch vorgeschoben sein.