Die grüne Öko-Stasi und die Unverletzlichkeit der Wohnung
Ein Leser weist mich auf was hin, bei dem es einem mal wieder die Socken auszieht.
In Bremen wollen die Grünen angeblich ein Gesetz erlassen, das den Anschluss elektrischer Heizungen verbietet. Da ich den Gesetzestext dazu noch nicht gefunden habe, weiß ich nicht, was genau die damit meinen, ob das auch den kleinen Heizlüfter im Winter betrifft oder die Heizdecke von Oma.
Angeblich wollen sie darin festschreiben, dass die Behörde dazu – ganz ohne richterliche Genehmigung – Grundstücke, bauliche Anlagen und Wohnungen betreten dürfe. Angeblich stünde in dem Gesetz, dass das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung „insoweit eingeschränkt” würde. Die wollen da wohl die Wohnungen kontrollieren, ob man gemäß grüner Ideologie wohnt. (Quellen habe ich noch nicht viel gefunden, ist wohl noch relativ neu, siehe hier und hier.)
Was kommt als nächstes?
Prüfen die dann die Wohnungen darauf ab, dass man keine kritischen Schriften über Gender besitzt?
So wie einst die Stasi? Sind wir dann wieder so weit, dass man seine Daten und Schriften unter irgendwelchen Boden-Dielen verstecken muss?
Und was ist die Konsequenz? Bisher braucht sogar die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (OK, zugegeben, richterliche Genehmigungen sind heute wertlos und werden am Fließband ohne Prüfung ausgestellt, aber wenigstens ein Blatt Papier) oder „Gefahr im Verzuge”.
Würde man das erlauben, dass die Wohnungen sogar auf der Suche nach verbotenen Heizlüftern von Amts wegen und ohne richterlichen Beschluss durchsucht wird, wer würde es dann noch für verhältnismäßig halten, dass dann für Vorwürfe wie Kinderpornografie höhere Anforderungen gälten? Die logische Konsequenz wäre, Wohnungen routinemäßig auf Kinderpornografie zu durchsuchen.
Wer wählt solche Leute?
38 Kommentare (RSS-Feed)
Da haste.
http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/BremKEG%20Entwurf.pdf
Siehe §16 (2).
Da legt ja § 36 Abs. 3 Satz 2 u. 3 WaffG eine höhere Latte auf (wobei die WaffVwV die Mitwirkungspflicht wieder konkretisiert). 🙂
Wobei darin ja steht:
Die Absicht des Betretens soll unter Darlegung des Zwecks vorher mitgeteilt werden. Wohnungen dürfen nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung betreten werden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Seltsam. Einerseits derb gegen Grundrechte. Was genau heißt »vorher«? Direkt vor dem Betreten? „Soll” ?
Die Einschränkung des Betretens nur bei öffentlicher Gefahr scheint nachträglich hinzugefügt zu sein. Worin soll die Gefahr aber liegen? Das Gesetz enthält doch nichts derartiges.
>Wohnungen betreten dürfen
Genau aus(auch) diesem Grund hat erst letztens die EU-Kommission das Schornsteinfegergesetz kassiert.
Dabei gehört der Elektroheizung die Zukunft. Strom soll doch von Wind und Sonne produziert werden. Also fließt der Strom vom Windrad direkt zur Elektroheizung. Wirkungsgrad 100%. Absolut CO2 frei.
So wie einst die Stasi? Sind wir dann wieder so weit, dass man seine Daten und Schriften unter irgendwelchen Boden-Dielen verstecken muss?
Und alle nicht registrierten Schreibmaschinen #DasLebenDerAnderen
Das arme unschuldige Kohlendioxid muss als Schreckgespenst herhalten, damit die Ökonazis einem die Bullen ins Haus jagen können.
Naja, wer Elektroheizungen verteufelt, der kürzt auch die Leistung von Staubsaugern und kommt sich groß vor. Dann saug’ ich eben länger gemäß E = P * t und nix is gespart.
@grobi Das Gesetz wurde durch das Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk [1] ersetzt. Dort heißt es in § 1 Abs. 3: “Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, den jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern für die Durchführung der Tätigkeiten nach § 14 Abs. 1 und § 15 sowie den Bezirksschornsteinfegermeistern für die Durchführung der Tätigkeiten nach § 13 des Schornsteinfegergesetzes Zutritt zu den Grundstücken und Räumen zu gestatten. Die gleiche Pflicht besteht, wenn Beauftragte der zuständigen Behörde eine verweigerte Reinigung, Überprüfung oder Messung auf Grund eines vollziehbaren Verwaltungsaktes im Wege der Ersatzvornahme durchzusetzen haben. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.”
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/schfhwg/BJNR224210008.html
> ganz ohne richterliche Genehmigung – Grundstücke, bauliche Anlagen und Wohnungen betreten dürfe.
Endlich die heimliche Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss, die sich unsere Innenminister so lange gewünscht haben.
@Norbert
Da 10% auf der Leitung verlogen gehen hast du garantiert keinen Wirkungsgrad von 100%.
Diese nicht auszuhaltenden fortwährenden rechtsextremistischen Polemiken auf dieser Seite, gehen über die Grenzen der Meinungsfreiheit weit hinaus. Mit der Wahrheit hat das alles hier absolut nichts gemein! Wir Grünen lehnen eine Internetsperren und Onlinedurchsuchung insbesondere zur Kinderpornografie entschieden ab.
@Schwarzgrün:
> Diese nicht auszuhaltenden fortwährenden rechtsextremistischen Polemiken auf dieser Seite, gehen über die Grenzen der Meinungsfreiheit weit hinaus.
Klar. Jeder, der nicht exakt auf grüner Ideologie-Linie ist, ist „rechtsextrem”. Allein das zeigt doch schon, wie ultradämlich, denkfeindlich und ideologiegetrieben die Grünen sind. Allein schon dieser Kommentar ist Grund genug, Grün für die Inkarnation des dumm-aggressiv-meinungsfeindlichen zu halten. Der Kommentar passt exakt zu meinem Vorhalt.
> Wir Grünen lehnen eine Internetsperren und Onlinedurchsuchung insbesondere zur Kinderpornografie entschieden ab.
Jo, dass die Grünen Sperren gegen Kinderpornografie ablehnen, kann ich mir lebhaft vorstellen.
Dass die Grünen aber generell gegen Internetsperren sind, ist erwiesen unwahr. Denn dann hätten sie Susanne Baer nicht zur Verfassungsrichterin gemacht. Die nämlich steckt hinter Pornoverboten und war Ursula von der Leyens Beraterin, als die die Internetsperren durchdrücken wollte.
Soviel zu dem, was die Grünen tun und wie viel Grüne über sich selbst wissen.
Mich deucht, Schwarzgruen koennte seinen Kommentar nicht mit letzter Konsequenz ernst gemeint haben 😉
Ab ins Koerbchen Schwarzgruen, boeser Schwarzgruen!
@ Schwarzgrün:
wenn Du mit anderen Meinungen nicht klar kommst,
lies doch lieber hier weiter:
http://de.indymedia.org/2014/03/353165.shtml
die ticken genau wie Du.
Ansonsten hast Du wohl das Konzept der Meinungsfreiheit generell nicht bestanden.
@Hadmut: Danke für die Verbindung Baer-Panzeruschi, war mir noch nicht bekannt.
Polemiken zu schreiben ohne die Sachlage zu kennen ist äußerst schwach, aber typisch für einen dieser Hitzköpfe aus dem Internet. Die Grünen lehnen in Wahrheit seit Jahren Internetsperren generell ab. Wie die Experten des Chaos Computer Clubs halten die Grünen das Vorhaben einer Internetsperre für naiv und gefährlich. So wurde das Vorhaben abgelehnt von der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble kinderpornografische Internetseiten sperren zu lassen, wie alle informierten Menschen aus den seriösen Medien wissen sollten. http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/regierungsplaene-unter-beschuss-parteienstreit-ueber-porno-seiten-sperrung/3138868.html
Ob stattdessen nicht misogynistische und homophobe Webseiten gesperrt werden könnten, wie diese hier, sollte man sich aber vielleicht überlegen. Solche Schmähungen sollen nach den Regeln des Deutsche Presserats in den Foren auf den Webseiten seriöser Medien entweder vorab oder zumindest zeitnah nachträglich gelöscht werden.
@Schwarzgrün:
> Polemiken zu schreiben ohne die Sachlage zu kennen ist äußerst schwach
Macht aber Spaß. 😀
> So wurde das Vorhaben abgelehnt von der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen
Klar. Und deshalb machen sie ihre Antipornoberaterin und eine fanatische Vertreterin von Pornoverboten und -sperren zur Verfassungsrichterin.
Entweder lügst Du das Blaue vom Himmel oder Du weißt selbst nicht, was da abgeht.
> Ob stattdessen nicht misogynistische und homophobe Webseiten gesperrt werden könnten, wie diese hier, sollte man sich aber vielleicht überlegen.
Na bitte, da haben wir’s doch schon.
> Solche Schmähungen sollen nach den Regeln des Deutsche Presserats in den Foren auf den Webseiten seriöser Medien entweder vorab oder zumindest zeitnah nachträglich gelöscht werden.
Ja, bei Löschen sind sie dabei.
Ob stattdessen nicht misogynistische und homophobe Webseiten gesperrt werden könnten, wie diese hier, sollte man sich aber vielleicht überlegen. Solche Schmähungen sollen nach den Regeln des Deutsche Presserats in den Foren auf den Webseiten seriöser Medien entweder vorab oder zumindest zeitnah nachträglich gelöscht werden.
Obvious troll is obvious
Auch wenn Schwarzgrüen aus der Kategorie Troll kommen sollte
Güldner, Fraktionschef der Grünen in Bremen hat bspw. vdLs-Vorschlag unterstützt
http://www.taz.de/!38247/
Aus seinem “Artikel” in der Welt
“Unser Umfeld kommt zu einem nicht unerheblichen Teil aus den erziehenden Berufen, ist selbst Mutter oder Vater. Die Internetsperren haben Umfragen zufolge bei ihnen eine hohe Popularität.”
http://www.welt.de/welt_print/debatte/article4198568/Regeln-gelten-ueberall.html
Zudem haben sich 1/3 der Grünen Bundestagsfraktion bei der damaligen Abstimmung zum Zugangserschwerungsgesetz enthalten (nicht wie damals die Mehrheit 88% der FDP dagegen gestimmt)!
http://www.abgeordnetenwatch.de/internet_sperren-636-180.html
da wächst nach gut zwanzig jahren zusammen, was zusammen gehört. mir drängt sich dabei die frage auf: ist die brd rückschrittlich oder war die ddr fortschrittlich? vieles, was von seiten der bundesdeutschen politik an dem “unrechtsstaat” und der “diktatur” ddr kritisiert wurde und wird, wird heute unter vorwänden und lügen peu à peu in ähnlicher weise eingeführt oder beharrlich gefordert um den weg dahin zu ebnen. häufiges ziel dieser politischen angriffe ist komischerweise die privatsphäre der bürger. wohin wird die reise gehen? schießbefehl bei demos?
Die demokratische Mehrheit wird dem zustimmen.
Das Grundgesetz ist nichts wert, wenn irgendwelche durchgeknallten Öko-Taliban in einem unbedeutenden Bundesland aus ideologischen Gründen mal so eben im Alleingang Einschränkungen beschließen können, die sonst nur in absoluten Ausnahmefällen durch richterliche Anordnung zulässig sind.
Wobei aufgrund der “Energiewende” tagsüber ja so viel Überschuss an elektrischer Energie produziert wird, dass das Konzept des elektrischen Nachtspeicherofens zumindest aus technischer Sicht durchaus keine so schlechte Idee wäre:
In den Zeiten, in denen Energie überschüssig ist und nicht ins Ausland verkauft werden kann, muss man dann nicht die Windräder stoppen und nicht die Solaranlagen vom Netz nehmen, sondern kann die Öfen vorheizen.
Nur, dass dann der “Nacht”speicherofen in “Tag”speicherofen umbenannt werden muss, da nach erfolgreich-euphemistischer “Energiewende” hier der (theoretisch billigere) Energieüberschuss entsteht.
Entweder ich begehe hier einen gravierenden Denkfehler, oder die Grüninnen (und -außen) haben das Denken vor mir mit größerem Erfolg aufgegeben.
@Johanna: Mit Physik hatten die es eh nie so…
@Hadmut
Die Einschränkung des Betretens nur bei öffentlicher Gefahr scheint nachträglich hinzugefügt zu sein. Worin soll die Gefahr aber liegen? Das Gesetz enthält doch nichts derartiges.
In der Tat sehr merkwürdig. Wirkt auf mich, als meinten die folgendes: “Wohnungen dürfen normalerweise nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung betreten werden.” Also keine Einschränkung, sondern bloß eine Erläuterung.
Diejenigen zukünftigen Bremer, denen die Heizung aus Zahlungsverzug abgestellt wird und dann mit Elektro-Ölheizungen heizen (müssen), soll wohl der Winter 2014/2015 richtig schön gemacht werden.
Der logische nächste Schritt: Bremern die Wohnräume nach herkömlichen Glühbirnen durchsuchen lassen. Ist so, als wäre der Film “V wie Vandetta” keine überspitzte Fiktion.
Mir würde es erst einmal reichen, wenn man dem “grünen” Klientel die SUVs und deren Zweitwagen aus ökologischen Gründen beschlagnahmt ^^ …
Wobei ich mich – als Nichtjurist – frage, kann ein Bundesland überhaupt ein Gesetz erlassen das Grundrechte (=Bundesrecht) einschränkt? (GG: “Bundesrecht bricht Landesrecht”. Oder?)
Das von >Karl Marx< zitierte "Schornsteinfegergesetz" ist ein Bundesgesetz und die abzuwendende Gefahr, die die Grundrechtseinschränkung ermöglicht, sind Brände, wie sie früher – und heute wieder durch Verbrennung von z.B. Pellets – durch Verbrennungsrückstände in Schornsteinen entstanden/entstehen.
Das erscheint logisch und begründet!
Aber bei dem Gesetz aus Bremen?
Wie man es auch dreht und wendet, ob in Kenntnis der Nichtdurchsetzbarkeit/-anwendbarkeit, oder im Glauben ein gültiges Gesetz zu schaffen und dem Fehlen juristischen Fachwissens, zeigt es – leider wieder einmal – die Denke grüner Politik und Politiker, die sich immer offensichtlicher in beinahe nichts (mehr) vom linken und rechten Totalitarismus unterscheidet!
@dentix07: Guck in Art. 13 GG, insbesondere Absatz 7. Da steht nämlich, unter welchen Voraussetzungen es gesetzliche Einschränkungen geben darf. Deshalb formulieren sie das auch so seltsam.
Ansonsten: Selbstverständlich dürfen auch Länder durch Recht das Grundgesetz einschränken – wenn das Grundgesetz die Einschränkung durch einfachgesetzliches Recht vorsieht. Und wenn das Grundgesetz allgemein von „Gesetz” redet, sind selbstverständlich auch die Landesrechte gemeint, denn denen weist das Grundgesetz ja gerade die Zuständigkeit für manche Themen zu.
Landesrecht ist also nicht das Problem. Wohl aber, ob das GG im jeweiligen Punkt überhaupt eine gesetzliche Einschränkung gestattet und ob die Sache dann nach der Zuständigkeit Landes- oder Bundesrecht ist.
Bisher braucht sogar die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss
Wirklich? Einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss braucht es laut GG nur für Durchsuchungen. Steht IIRC auch so im Grundgesetz. Nicht jede Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung ist aber eine Durchsuchung.
@Jens: Was soll die Polizei denn sonst in Wohnungen ohne Beschluss (oder Haftbefehl) dürfen?
T’schuldigung, wir sind Streifenpolizisten und müssten mal dienstlich Ihre Toilette benutzen?
Alter Hut , hat halt vorher nur die Legalwaffenbesitzer getroffen…
> Nicht jede Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung ist aber eine Durchsuchung.
Wie sollen die Radiatoren denn gefunden werden, außer Durch suchung?
@Jens http://www.polizeirecht.de/ASOG-Berlin.htm#Betreten_und_Durchsuchung_von_Wohnungen
“2. von der Wohnung Emissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen,”
Fallen Blogkommentare unter den Emissionsbegriff?
> Fallen Blogkommentare unter den Emissionsbegriff?
Meine Blogartikel vermutlich schon…
uuups – die Stasi 2.0 ist schon lange da!
http://www.erneuerbare-energien.de/unser-service/mediathek/downloads/detailansicht/artikel/das-erneuerbare-energien-waermegesetz/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=182
(gültig ab 1.1.2009)
In §11 heißt es:
“(2) Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragten
Personen sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes
Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der
Wohnungen zu betreten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit
der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes)
wird insoweit eingeschränkt.”
Willkommen in der “grünen” Demokratur!
P.S. Das EEWärmeG wurde gegen die Stimmen der FDP und bei Stimmenthaltung der Grünen* verabschiedet.
@Hadmut: Ne, deine sind doch nur heiße Luft, das geht in Ordnung 😉
> Alter Hut , hat halt vorher nur die Legalwaffenbesitzer getroffen…
Richtig, wird aber auch langsam mal Zeit, das der Rest der Bevölkerung aufwacht und das am eigenen Leib erfährt. Von demher gefällt mir die Aktion der Grünen an der Stelle ganz gut. Schaun wir mal, was die sich als Nächstes einfallen lassen um in die Wohnungen zu kommen. Vielleicht Energiesparlampenkontrolle oder Brandmelderkontrolle. Ach, da gäbe es noch viele Möglichkeiten.
Haha , die grüne Öko-Stasi! Made my day. Sie sind leicht für Demos gegen alles zu haben, ganz ernst werden wie aber nicht genommen =)
LG
Tja, gute Frage, wer wählt solche Leute? Habe ich mir auch bei diesem Bericht gedacht:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/eindaemmung-von-prostitution-saarland-beschliesst-kondompflicht-fuer-freier-12820856.html
Das aus meiner Sicht Beste aus dem von mir aufgeführten Beispiel:
“Mit einer Verschärfung des Polizeigesetzes sollen Polizisten künftig zur Abwehr von Gefahren jederzeit Wohnungen betreten können, die der Prostitution dienen.”