Eigentor
Ich hatte doch neulich schon darüber berichtet, dass der Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz diese Wahlzettel verboten hat, die mit Angabe der Frauenquote und „Frauen sind gleichberechtigt” Wahlen manipulieren sollten.
Scheint ein klassisches Eigentor gewesen zu sein. Laut Lawblog hatte Rot-Grün die Klage selbst betrieben, um sich die Korrektheit bestätigen zu lassen und sich gegen nachträgliche Wahlanfechtungen zu schützen. Stattdessen haben sie sich von den Richtern eine Demokratie-Belehrung abgeholt.
3 Kommentare (RSS-Feed)
Das mit der Arbeitsverweigerung geht sogar mit Ansage. Da gibt es doch das “Presseleistungsschutzgesetz”(oder so aehnlich). Ein Regelwerk, das sich durch die immer zu beobachtende Gummiartigkeit auszeichnet. Das wissen sogar seine Erbauer, daher findet sich darin auch der Hinweis, dass Naeheres durch die Gerichte geklaert werden soll. Das ist fuer mich nicht nur Arbeitsverweigerung, sondern auch Arbeitsbeschaffungsmassnahme fuer Anwaelte und letztlich Missbrauch der Justiz.
Was heißt hier Eigentor? Die wussten genau, daß diese Wahlscheine gegen die Verfassung verstoßen, unzulässige Wählerbeeinfussung sind. Aber versuchen kann man es ja mal, hätte ja auch klappen können. Wenn es, so wie eben wohl jetzt, nicht klappt können die ihren Femis vorspielen, daß sie es ja gewollt hätten… Parteivolksverdummung.
Aber wahrscheinlich irre ich mich und die sind wirklich überzeugt von ihrem Tun!
Klingt wie die übliche Strategie. Erst die Grenzen überschreiten um anschließend zu schauen ob man damit durchkommt. Im Idealfall dem Verfassungsgericht die Arbeit überlassen festzustellen wo genau die Grenze liegt.
Das Vorgehen kennt man mittlerweile ja auch von anderen Vorstößen wie der Vorratsdatenspeicherung. Das ist nicht nur unverschämt sondern auch noch Arbeitsverweigerung.