Presserecht für Blogger
Ich klage ja gerade vor dem Verwaltungsgericht, um auch als Blogger Pressrecht in Anspruch nehmen zu können. Dieselbe Rechtsfrage beschäftigte gerade Wikimedia und den WDR.
7 Kommentare (RSS-Feed)
Man müsste die mal fragen…
Wenn Du einen Rechercheauftrag benötigen solltest, sag Bescheid. Kannst Du von mir auch gerne blanko haben (aber klar sein muss, dass es kein Entgelt gibt!).
Laut
https://presse.wdr.de/plounge/wdr/unternehmen/2013/10/20131022_fotografen_pressetermine.html
ist es ein “oder”. Der Heise-Praktikant hat wohl seine Kenntnisse aus dem Kurs über logisches Argumentieren in seiner Tschornalistenschule auf die Übersetzung von (a v b) => c in Umgangssprache angewendet.
Sie haben es gefixt, ist jetzt auch im verlinkten Artikel konsistent “Oder”.
Leider ist damit die Sache für Blogger, die im eigenen Auftrag arbeiten wertlos. Danne ich glaube kaum, wenn da Hadmut hingeht und sagt er fogorafiert für seinen Blog, das vom WDR akzeptiert werden würde.
s/Danne/Denn/
Am Anfang heisst es “Künftig akzeptiere der Sender neben einem gültigen Presseausweis auch die Bescheinigung eines Auftraggebers, durch die das publizistische Interesse an einer Berichterstattung dokumentiert werde, teilt der WDR mit.”
Am Ende heisst es “Demnach wird nun neben einem gültigen Presseausweis für die Akkreditierung auch “eine Bescheinigung eines Verlages/einer Agentur/eines Auftraggebers, durch die ein publizistisches Interesse an einer Berichterstattung nachgewiesen wird” vorausgesetzt. “.
Also am Anfang ist es ein “oder”, am Ende ein “und” ??
Werden nun die, die einen “Auftraggeber” haben, auch noch akzeptiert, oder muessen nun alle einen “Auftraggeber” haben?