Ansichten eines Informatikers

Bundesjustizminister Heiko Maas gegen das “Cybermobbing”

Hadmut
27.6.2014 19:18

Wo wir sowieso gerade beim SPD-Bashing sind…

Ging heute (wieder mal, so ganz neu ist bzw. das erste Mal war es wohl nicht) durch die Presse, dass der Bundesjustizminister Heiko Maas gerade (wieder?) erklärt hat, gegen Cybermobbing vorgehen zu wollen (bzw. die Landesjustizminister hätten ihn damit beauftragt). Siehe etwa Heise oder NDR. Er meint, man müsse das strafrechtlich regeln.

Die Zahl der Diffamierungen im Internet sei insbesondere in sozialen Netzwerken in den vergangenen Jahren “erheblich gestiegen”, heißt es in einem Beschluss der Justizministerkonferenz.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) soll daher prüfen, “ob das Unrecht des Cybermobbings durch die geltenden strafrechtlichen Vorschriften angemessen erfasst” werde und ob diese eine ausreichende abschreckende Wirkung entfalteten. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) betonte: “Wir sehen möglichen Handlungsbedarf, da diffamierende Einträge im Internet für die Opfer nachhaltig sein können.”

und

Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) hatte bereits im Vorfeld der Konferenz gefordert, Cybermobbing als Straftat erklären zu lassen. “Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen im Internet haben eine andere Wirkung, als sie der Gesetzgeber vor rund 150 Jahren vor Augen hatte”, sagte Schiedek.

Hört sich eher an, als wolle man Kritiker mundtot machen. Die Presse hat man im Sack und in der politischen Diktatur, aber die Blogosphäre (noch) nicht. Geht wohl jetzt drum, da für Ruhe zu sorgen.

Einigkeit bestand demnach auch darin, die Betreiber von Plattformen und sozialen Netzwerken ins Boot zu holen. Sie sollen beleidigende Einträge im Internet zügig löschen sowie Nutzer intensiver vor strafbaren Handlungen warnen.

Und sowas nennt sich „Justizminister”.

Was heißt das? Es heißt, dass die Betreiber zu Richtern werden, so eine Art Privatisierung der Rechtsprechung. Und dass die Großen wie Google, Facebook & Co. längst durchgegendert sind und politisch unter der Fuchtel stehen, ist ja auch klar. Das heißt also, dass man es damit nicht mal mehr bis zum Richter schafft, sondern dass die einem gleich und sofort das Ding abdrehen sollen.

Interessant ist aber auch die Frage nach der Bestrafung. War da nicht was? Maas war ja der, der damals die Vorratsdatenspeicherung nicht neu aufsetzen wollte. Ist OK, der Meinung kann und darf man sein. Aber wie will man dann die Täter bestrafen, wenn man sie nicht zurückverfolgen kann?

Wenn die schon selbst schreiben, dass die Zahl der „Beleidigungen” (wie und nach welchen Kriterien man das auch immer gemessen haben mag) in den letzten Jahren stark angestiegen ist, dann könnte man ja auf den Gedanken kommen (so manche Kausalität äußert sich in Korrelationen), dass vielleicht der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung die Leute enthemmt hat. Müsste man mal untersuchen. Man ist versucht zu fragen, ob Heiko Maas überhaupt weiß, wovon er redet, wenn er einerseits gegen Vorratsdatenspeicherung ist, andererseits aber die Täter beim Cybermobbing bestrafen will. Da bin ich mal gespannt, wie er das machen will.

Interessant ist da dieser Informationsfetzen von Heise:

Nicht durchsetzen konnte sich Sachsen mit einer Initiative, wonach der Gesetzgeber dauerhaft von der Vorratsdatenspeicherung absehen sollte. Sein entsprechender Vorstoß habe keine Mehrheit gefunden, bedauert der sächsische Justizminister Jürgen Martens. Der FDP-Politiker zeigte sich trotzdem “mit dem Verlauf der Diskussion sehr zufrieden”.

Scheint also dann doch wieder eine zu geben. Hatte das Bundesverfassungsgericht bei der letzten nicht mal entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung nur für schwerste Straftaten (etwa § 100a StPO) verwendet werden darf? Und wie wollen die dann bei ein paar Beleidigungen darauf zugreifen?

Mir ist aber noch etwas anderes nicht klar. Es gibt nämlich eine Rechtswegsgarantie.

Nehmen wir mal an, in einem Forum schreibt eine Person unter dem Pseudonym A etwas gegen eine Person unter dem Realnamen B. B passt das nicht, und rennt zum Betreiber des Forums, er möge das löschen. Nehmen wir weiter an, der löscht das. Einfach so. Dann verletzt er – potentiell – die Rechte von A, denn A hat ja ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Und vielleicht sehen Richter die Sache ja auch ganz anders als B und der Provider. Also muss A klagen können, damit seine Äußerung Bestand haben kann. A muss sogar einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz haben, denn Meinungsfreiheit schützt auch die Rechtzeitigkeit. Etwa dass eine Meinung vor einer Wahl veröffentlicht wird.

Woher aber würde A dann wissen, dass das gesperrt wurde, und wie würde A vor Gericht seine Aktivlegitimierung beweisen können (sprich: dass er der Autor war)? Denn an anderen Stellen der Gesetze (Datenschutz, ePerso usw.) ist ja auch der Gebrauch von Pseudonymen vorgesehen. Wie also wehrt man sich gegen unberechtigte Sperrungen?

Und nehmen wir mal an, A schafft das, sich vor Gericht gegen die Sperrung zu wehren. Nehmen wir an (was ja schon häufig vorgekommen ist), das Gericht kommt zu der Auffassung, das war keine Schmähung, sondern noch zulässige begründete Kritik. Die Rechtsprechung lässt dabei wesentlich mehr (auch deftige Sprache) zu, als sich Laien da oft vorstellen können. Wer zahlt eigentlich den Schaden? Und wer ist passivlegitimiert, wer Prozessgegner? Der Betreiber oder der „Beleidigte”?

Und was ist, wenn B und der Betreiber das unterschiedlich sehen? Klagt B dann gegen den Betreiber?

Oder was ist, wenn der Betreiber im Ausland ist? Wenn der sagt „mir doch egal, was im deutschen Gesetz steht”? Nach dem Recht welchen Landes richtet sich überhaupt die Frage, ob etwas beleidigend oder zulässig ist?

Und wie beweist B überhaupt, der richtige B zu sein?

Nun schreibt da einer, Fritz Meier sei ein Depp. Oder die fette Susi quäle ihre Katze. Darf dann jeder klagen, der Fritz Meier heißt oder eben Susi und fett ist?

Mir fällt da auch gerade ein neues Geschäftsmodell ein. Bisher gibt’s ja kommerzielle Spammer und Phishingmail-Versender, die inzwischen auch Facebook-Friends verkaufen und Forenmanipulationen für Medienagenturen anbieten. Die bieten dann sicher auch bald Beleidigungsdienstleistungen an. Gibt’s dann auf eBay: 100 automatisierte Beleidigungen für 19,95 mit kostenlosem Textgenerator. Mit Absender-IP-Adressen aus China und Russland. Das wird die fette Susi dann auch sicher freuen, wenn da mal in allen Foren und auf allen Kanälen gepostet wird, dass sie ihre Katze quält.

Mir kommt das alles gerade wie eine gigantische Schnapsidee vor.

Vielleicht sollten sie mal jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt.

22 Kommentare (RSS-Feed)

Alex
27.6.2014 20:25
Kommentarlink

Na, der Forenbetreiber ist ein Dritter und darf ja im Prinzip löschen/ moderieren(also nicht freigeben) wie und was er will.

Und wenn der Betreiber als dritter beschließt er wird alles löschen, was er will, dann muss A sich entsprechend ein anderes Forum/ anderen (etwa eigenen) Blog suchen..

Letztlich hapert es doch hier im deutschen an der sogenannten Störerhaftung. Solange Dritte (also der Forumbetreiber) für Äusserungen von B von A belangt werden kann, solange wird der Betreiber immer so moderieren, dass er sich selbst absichert.

Also muss unser Freund Heiko eigentlich überhaupt nix ändern, weil in Deutschland (und nur in Deutschland?) die Störerhaftung schon dafür sorgt, dass die kleinen Forenbetreiber “auf Linie” bleiben.


_Josh
27.6.2014 20:29
Kommentarlink

@Hadmut:

Nehmen wir mal an, in einem Forum schreibt eine Person unter dem Pseudonym A etwas gegen eine Person unter dem Realnamen B. B passt das nicht, und rennt zum Betreiber des Forums, er möge das löschen. Nehmen wir weiter an, der löscht das. Einfach so. Dann verletzt er – potentiell – die Rechte von A, denn A hat ja ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Kannst Du das bitte für einen Doofkopp wie mich nochmal in einfachere Sprache quetschen? Ist das nicht das Hausrecht, das Du für Dein Blog hier ganz selbstverständlich beanspruchst und auch umsetzt? Ich meine, wenn ich — beispielsweise — Dr. Azrael Tod (und gesetzt, es sei sein realer Name) hier bei Dir als Dummbeutel (nix für ungut, Dr. Azrael Tod, ist nur ein Beispiel) bezeichne und Du diesen meinen Kommentar löschst oder gar nicht veröffentlichst, inwiefern verletzt das meine Rechte? Ich habe ja keinen Anspruch darauf, daß Du meinen Quark publizierst… ?!?


Hadmut
27.6.2014 20:54
Kommentarlink

> Kannst Du das bitte für einen Doofkopp wie mich nochmal in einfachere Sprache quetschen? Ist das nicht das Hausrecht, das Du für Dein Blog hier ganz selbstverständlich beanspruchst und auch umsetzt?

Nein, das ist anders.

Denn es könnte ja beispielsweise sein, dass A dort ein eigenes Blog betreibt (sowas wie wordpress.com oder ein anderer Blog-Provider).

Oder dass A dort einen Vertrag abgeschlossen hat. Melde Dich mal bei Google oder sowas an, da schließt Du eine Art Nutzungsvertrag mit denen ab. Man kann durchaus Meinungsfreiheit ausüben, indem man Dritte vertraglich einbezieht. Es ist ein ganz gewaltiger Unterschied, ob man in einem fremden Blog einen Kommentar ablässt, oder ob man seine eigene Facebook-Seite, sein eigenenes Blog (o.ä.) baut und sich des Dienstleisters bedient. Das ist übrigens auch ein Grund, warum ich hier die „Kommentar-Policy” drin habe. Für den Fall, dass ein Jurist mir hier ein Vertragsverhältnis oder sowas reinkonstruieren will, sind die sowas wie die AGB.

Oder ein Betreiber, der ein marktbeherrschendes Monopol hat, etwa Twitter.

Es ist auch ein gewaltiger Unterschied, ob ein Forenbetreiber etwas aus eigenem Gestaltungswillen löscht (quasi „Hausrecht”), oder ob er löscht, weil er muss. Vielleicht findet der Betreiber die Äußerung ja gut und würde sie als Teil seines „Hausrechts” auch gerne behalten wollen, muss aber aufgrund gesetzliche Zwänge löschen. Das ist auch kein Hausrecht mehr, weil weder B noch Gesetzgeber da „Hausrecht” haben.

> und Du diesen meinen Kommentar löschst oder gar nicht veröffentlichst, inwiefern verletzt das meine Rechte? Ich habe ja keinen Anspruch darauf, daß Du meinen Quark publizierst… ?!?

Bei mir nicht. Gibt aber Anbieter, die sowas anbieten.

Davon aber ganz abgesehen unterliegst Du einem ganz fatalen Denkfehler: Die Rechtswegsgarantie tritt nicht erst ein, wenn Rechte tatsächlich verletzt sind, sondern schon wenn Du Dich in Deinen Rechten verletzt fühlst. Sie bezieht sich allerdings auf den Verwaltungsrechtsweg. Aber es gibt auch den Zivilrechtsweg. Auch wenn Du kein Recht hast, bei mir zu publizieren, hast Du sehr wohl das Recht, mich auf Duldung/Veröffentlichung zu verklagen und eine gerichtliche Feststellung zu erwirken. Die würde dann lauten, dass Deine Klage zwar nicht begründet (und damit erfolglos), aber zulässig wäre. Denn dass Du kein Recht hast, auf meiner Webseite zu publizieren, das Recht also auf den Einzelfall anzuwenden, kann nur ein Gericht feststellen. Das kann man nicht vorher wissen, wegen der Gewaltenteilung. Es besteht grundsätzlich für jeden das Recht, das klären zu lassen.

Die beiden Rechte musst Du auseinanderhalten – das Recht zu publizieren und das Recht, klären zu lassen, ob Du ersteres Recht hast. Deshalb habe ich ja „potentiell” geschrieben, hätte mich da klarer ausdrücken sollen.

Ich kann da als Privatperson etwas forscher rangehen und es so machen, wie ich es für richtig und rechtskonform halte, es im Zweifel aber drauf ankommen lassen, wer meint, mich verklagen zu müssen.

Wenn man aber als Gesetzgeber Gesetze macht, dann hat man sich zu überlegen, wie der, der davon betroffen (beschwert) ist oder sich auch nur so fühlen würde, wie das gerichtlich zu überprüfen wäre. Wenn Du die Diskussionen hier im Blog verfolgt hast, wirst Du gesehen haben, dass eine ganze Reihe von Leuten sich einbilden, sie hätten ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit, bei mir zu publizieren. Das halte ich zwar für Quatsch und hanebüchenen Unsinn. Ihr Recht das ggf. rechtlich überprüfen zu lassen halte ich aber für wichtig.

Es gibt auch noch weitere Denkfehler. Denn es könnte ja sein, dass der Betreiber öffentlich-rechtlich ist. Beispielsweise ein Schülerforum einer Schule. Oder des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Oder ein Forum einer Stadtverwaltung. Oder einer Uni. Die unterliegen öffentlichem Recht, denk mal bitte an den Fall mit der E-Mail-Unterdrückung (siehe Adele).

Man kann es auch provozieren. Ein Forenbetreiber könnte beispielsweise ganz offen (und damit quasi wieder vertraglich) erklären, dass sein Forum der allgemeinen öffentlichen Meinungsäußerung dient (beispielsweise was rechts- oder linksradikales).

Oder langer Rede kurzer Sinn: Blogs und Webseiten sind nicht alle gleich. Die Rechtsverhältnisse in meinem Blog gelten nicht für alle anderen Webseiten.


Pete
27.6.2014 20:52
Kommentarlink

Ach, der Maas. Scheint immer mehr zum Bettvorleger zu werden:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesjustizminister-stellt-Leistungsschutzrecht-Anpassung-in-Aussicht-2238231.html
oder auch hier
http://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-verschaerfen-maas-stuetzt-verlage-im-kampf-gegen-google-1406-107458.html
ist mir letztens in Verbindung mit dem Namen aufgefallen.
Da passt Dein Fund auch ganz gut.
Ansonsten, das Sommerloch scheint sich aufzutun, da will man doch im Gespraech bleiben, mit welch absurder Idee auch immer.


Georg Caltern
27.6.2014 21:31
Kommentarlink

@Hadmut

Ich habe ganz ehrlich den Eindruck, dass du Leute wie Maas grundsätzlich überschätzt. Ich persönlich würde nie auf die Idee kommen, dass ein Politiker konsistent argumentieren sollte oder gar müsste.
Ein kluger Politiker sagt, was seine momentane Zuhörerschaft hören will. Andere Zuhörerschaft ==> es wird ggf. das exakte Gegenteil von vor fünf Minuten gesagt.
Ein dummer Politiker merkt noch nicht mal, dass er sich selbst widerspricht nur weil der übliche Redenschreiber 14 Tage Urlaub hat.

Leider bringt unser Listenwahlsystem bevorzugt intellektuelles Mittelmaß mit der sozialen Schlüpfrigkeit von nasser Seife nach oben, denn wer auf einen aussichtsreichen Listenplatz will, muss sich innerhalb seiner Partei mit allen gut stellen. Beispiel SPD: Gegen die Stimmen der ASF kommt de facto niemand auf die Liste.

Also: Maas einfach nicht ernst nehmen. Der macht im Zweifel sowieso was ihm Gabriel, sein Referent oder sonst irgendwer, dem er einen Gefallen schuldet, einflüstert. Und wenn wir ihn abwählen dürfen ist die Sache längst vergessen.

“Never assume malice when stupidity will suffice.”


Hadmut
27.6.2014 21:37
Kommentarlink

> Also: Maas einfach nicht ernst nehmen.

Ich nehme derzeit niemanden aus der Politik ernst.

Ich kann’s aber auch nicht ignorieren, weil mich deren Mist potentiell betrifft.


Hadmut
27.6.2014 21:41
Kommentarlink

Nehmt bitte auch mal den Fall an, dass der Foreninhaber *selbst* etwas schreibt, was er löschen soll.

Angenommen ich schreibe hier XY ist doof. XY beschwert sich darüber. Muss mich XY noch verklagen oder bin ich schon kraft Gesetzes verpflichtet, das vorab zu löschen?


Ähm
27.6.2014 21:33
Kommentarlink

Hartmud,

du hast doch vor kurzem hier so ein schönes comic zur Meinungsfreiheit gepostet und die Aussagen darin sehr gelobt.

“Dann verletzt er – potentiell – die Rechte von A, denn A hat ja ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit. ”

Hat A, richtig. Aber der Betreiber hat keine Pflicht A seine Plattform dafür zu Verfügung zu stellen. Die Nutzung von Plattformen anderer ist ein Privileg und kein Recht.
Oder siehst du das mittlerweile wieder anders?

Dem Rest deines Artikels stimme ich weitestgehend zu.


Hadmut
27.6.2014 21:36
Kommentarlink

*Oh seufz*

> Oder siehst du das mittlerweile wieder anders?

Nein, sehe ich nicht anders. Aber mein Blog ist nicht die einzige Webseite auf der Welt. Es gibt ganz unterschiedliche Konstruktionen, und den Unterschied zwischen Klagen können und Recht haben habe ich ja oben schon erläutert.

Leute, ist das so schwer zu kapieren, dass nicht jede Webseite rechtlich gleich zu behandeln ist?


_Josh
27.6.2014 21:59
Kommentarlink

Sei herzlich bedankt, hatte gar nicht diese vielen Spezialitäten auf dem Schirm und nur Dein Blog und solche Sachen wie das FAZ-Forum im Sinn.


Hadmut
27.6.2014 22:08
Kommentarlink

@Josh:

> und nur Dein Blog und solche Sachen wie das FAZ-Forum im Sinn.

Selbst mein Blog ist da schwieriger als man denkt.

Denn ich betreibe die Maschine hier ja nicht alleine. Ich hab mit einem Haufen alter Kumpels einen Verein gegründet, der die Maschine betreibt.

Je nachdem, wie das Gesetz dann formuliert wird, könnte statt mir also auch der Verein aufgefordert werden, hier einen Blog-Artikel von mir zu sperren. Und dieses Blog dient ja durchaus meiner Meinungsfreiheit.


Pete
27.6.2014 22:06
Kommentarlink

Ich glaube nicht, dass Du loeschen musst. Von Dir weiss ich, dass zum Praedikat “Doof” eine ausfuehrliche Begruendung hinterherkommt. Und _daran_ muss XY vorbei.
Oder uebersehe ich was?


Hadmut
27.6.2014 22:08
Kommentarlink

@Pete: Rate mal, warum ich es begründe… 😉


_Josh
27.6.2014 22:17
Kommentarlink

OT @Hadmut:

Wenn Du die Diskussionen hier im Blog verfolgt hast, wirst Du gesehen haben, dass eine ganze Reihe von Leuten […]

Keine Bange, Dein blog ist eines von dreien, die es in mein “dayly- öffne- alle- tabs- gleichzeitig” geschafft hat.;)

Davon ab war ich so frei, danisch.de und forschungsmafia.de während des Krankenhausaufenthalts nach meiner letzten Knie-OP komplett(!) durchzulesen, inkl. der Kommentarsektion.


Mentalhygieniker
28.6.2014 7:18
Kommentarlink

“Das heißt also, dass man es damit nicht mal mehr bis zum Richter schafft, sondern dass die einem gleich und sofort das Ding abdrehen sollen.”

Dafür braucht es kein Gesetz, dass ist bei 1und1 gängige Praxis. Die haben einem Freund von mir auch schon seinen Webspace gesperrt, weil der Bürgermeister sich durch die dort veröffentlichten Tatsachen beleidigt fühlte.
Bei seinem neuen Provider hat er es dann nochmal versucht und ist kläglich gescheitert, weil der ihn auf den Rechtsweg verwiesen hat und der Bürgermeister genau weiß, dass er das Recht nicht auf seiner Seite hat und die Justizmafia gezwungen wäre, noch offensichtlicher ihr hässliches Antlitz zu offenbaren.
Wer’s mag kann sich den Vorgang unter http://www.tiptop-design.de ansehen.


Karl Marx
28.6.2014 16:27
Kommentarlink

Dann verletzt er [der Löschende Betreiber eines Formus] – potentiell – die Rechte von A, denn A hat ja ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Ein gewöhnlicher Forenbetreiber kann nach eigenem Ermessen entscheiden, wer, wann, was bei ihm veröffentlicht. Der Forenbetreiber ist kein Garant für das Grundrecht aus Art. 5 GG. Wenn der Forenbetreiber “auf Zuruf” des B einen Beitrag des A löscht, liegt kein Grundrechtseingriff durch den Forenbetreiber vor.

Wer zahlt eigentlich den Schaden?
Welcher Schaden? Zahlen muss der Beklagte.

Und wer ist passivlegitimiert, wer Prozessgegner? Der Betreiber oder der „Beleidigte”?
Der, der die Löschung zu vertreten hat, also der Forenbetreiber. Es sei denn er hat nur einen fremden Willen vollzogen.


Hadmut
28.6.2014 17:03
Kommentarlink

@Karl Marx: (als ob ich’s nicht lang und breit erklärt hätte… Kommunisten kapieren mal wieder gar nichts…)

> Ein gewöhnlicher Forenbetreiber kann nach eigenem Ermessen entscheiden, wer, wann, was bei ihm veröffentlicht.

Ja, kann er. Er ist aber auch frei darin, mit anderen Leuten Verträge darüber zu schließen oder sich anderweitig zu verpflichten. Beispielsweise wenn das Forum von einem Verein für die Mitglieder betrieben wird oder wenn es in einem gemeinnützigen Zweck steck.

> Der Forenbetreiber ist kein Garant für das Grundrecht aus Art. 5 GG.

Das muss er auch gar nicht. Ein Vertragsverhältnis oder eine öffentlich rechtliche Bindung genügt schon. Es reicht, wenn sich der andere aufgrund eines Rechtsverhältnisses des Forums zur Meinungsäußerung bedient.

Leute, stellt Euch doch nicht ganz so kurzsichtig an.


annonyym
28.6.2014 20:08
Kommentarlink

“dass die Vorratsdatenspeicherung nur für schwerste Straftaten (etwa § 100a StPO) verwendet werden darf? Und wie wollen die dann bei ein paar Beleidigungen darauf zugreifen? ”

Indem man den Terminus “schwere Straftat” interpretiert. Unter § 100a StPO fällt alles Mögliche. Kritik am Staat lässt sich als staatsfeindliches Verhalten, Nachdenken über Alternativen als Aufforderung zur Abschaffung der freiehitlich (dass ich nicht lache) demokratischen (schenkelklopf) Grundordnung interpretieren (Abs 2, 1a). So werden Kritiker mit Terrorparagraphen verfolgt. Mit ein bisschen Phantasie geht das auch mit beliebigen Beleidigungen, die könnten ja auch die öffentliche Ordnung stören, Ärger hervorrufen, Unmut, Protest, Forderung nach freier Meinungsäußerung am Ende?!?! (Abs 2, 1d) Nur eine Frage wie man es verkauft.

“Wie also wehrt man sich gegen unberechtigte Sperrungen? ”
Natürlich gar nicht, darum gehts doch, Beschwerdemöglichkeiten und Verhinderung zu verhindern.

Ich finde eben einen Bericht über ein neues Urteil wegen der Mindestgröße bei Piloten, worüber du geschrieben hattest. Wegen “Betreiber mit ins Boot holen” und so, das passiert ja oft über Verträge statt über Gesetze. Bei dem Urteil sieht man wieso. Erfolgt die Diskriminierung durch einen Vertrag (Tarifvertrag zwischen Lufthansa und Gewerkschaft, staatlich gebilligt) reicht allein das, damit die Lufthansa keinen Schadenersatz leisten muss. Die Gewerkschaft, wenn man die verklagen würde, dann wahrscheinlich auch nicht. Keiner schuld, wenn es ein Vertrag ist, der eine Nicht-Vertragspartei benachteiligt. Wäre es ein Gesetz, könnte man dagegen vorgehen. http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/groessenvorschrift-fuer-piloten-bei-der-lufthansa-bewerberin-klagt-a-977406.html


Andreas
29.6.2014 17:18
Kommentarlink

@Mentalhygienikger:
Kann das sein, dass der Freund ein wenig verwirrt ist?
So nach der Devise, eine rechtsfähige Bundesrepublik gäbe es nicht?
Das könnte man nämlich aus sinen Schreiben folgern.
Und wer folgert, dass ein Vollstreckungsbeamter allein aus seinem Tun
sich als “Verfechter der Nationalsozialistischen Rechtslehre” zu erkennen gibt, dem ist wahrscheinlich auch nicht mehr zu helfen.


Puppsy das Schwein
29.6.2014 21:50
Kommentarlink

Man brauch doch die IP des Autors gar nicht. Man will ja nicht tausende Deppen vor Gericht zerren. Es gibt doch die Betreiber Haftung: Wenn der Betreiber die Beleidigung nicht schnell genug löscht, wird er verklagt. Da statuiert man 5, 6 Exempels, brummt den riesige Straffzahlungen auf, und alle Betreiber werden brav in vorrauseilendem Gehorsam sämtliche Kritik von ganz alleine zensieren. Und damit ist das Ziel erreicht.


Stefan W.
30.6.2014 4:07
Kommentarlink

Um einen Cybermobber zu verfolgen muss man seine Daten bekommen, aber nicht die von jedem Cybermobber. Viele melden sich mit ihrer E-Mailadresse irgendwo an, und wenn bei deren Registrierung die richtige Anschrift angegeben wurde, dann hat man sie.

Oder das Opfer weiß wer dahinter steckt, und man muss nur im Nachgang die Identität belegen, aber nicht herausfinden.

Auch sind viele Nachstellungen, gerade wenn es Mobbing genannt wird, keine einmaligen Vorgänge, d.h. man kann nach der Anzeige die IP loggen lassen wenn sich User XY wieder anmeldet und mittels Quick Freeze diesen einen Störer zu identifizieren versuchen – keine umfassende Vorratsdatenspeicherung von Nöten.


Harris
30.6.2014 11:21
Kommentarlink

Kann das sein, dass der Freund ein wenig verwirrt ist?
So nach der Devise, eine rechtsfähige Bundesrepublik gäbe es nicht?
Das könnte man nämlich aus sinen Schreiben folgern.

Also ich hab mir den Vorgang jetzt zwei Mal durchgelesen und konnte keine Stelle ausfindig machen, aus der sich ein Bestreiten der Existenz einer rechtsfähigen Bundesrepublik ableiten lässt.
Wärst Du bitte so freundlich, die Stellen zu zitieren, aus denen sich soetwas folgern lässt?

Und wer folgert, dass ein Vollstreckungsbeamter allein aus seinem Tun sich als “Verfechter der Nationalsozialistischen Rechtslehre” zu erkennen gibt, dem ist wahrscheinlich auch nicht mehr zu helfen.

Wieso das? Offensichtlich hat doch der Vollstreckungsbeamte ein verbotenes Nazi-Gesetz zur Grundlage seines Handelns gemacht, und das auch noch vorsätzlich, da er auf die Nichtigkeit hingewiesen wurde. Da trifft der Vorwurf voll ins Schwarze.
Ich hab den Eindruck, dass da einige Beamte den Bogen überspannt haben und nun die Beweisaufnahme vor der interessierten Öffentlichkeit fürchten, weshalb der Strafantrag wegen Beleidigung zurückgezogen wurde.