Koalition einigt sich auf Frauenquote für große Unternehmen
Siehe Süddeutsche vor 3 Minuten.
Ich denke, ich habe genug Material zusammen, um dagegen Verfassungsbeschwerde zu erheben und – ganz wichtig – die für Arbeitsrecht zuständige Richterin Susanne Baer wegen Befangenheit abzulehnen (ich bin jetzt nicht hundertprozentig sicher, aber soweit ich mich erinnern kann, landen auch Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze beim ersten Senat).
63 Kommentare (RSS-Feed)
Das wäre eine absolute Großtat!
Viel Erfolg!
Reihe make love.
Die Sendung vom 23.11 ist sehr interessant.
Es geht um ein Studentenpaar welches probleme beim sex hat.
Sie findet zb Sex von hinten nicht so gut weil das Männerdominiert ist.
Einen Satz später sagt sie aber das ihr es eigentlich gefällt, weil sie dabei nicht so aktiv sein muss, und das ihr Orgasmus dabei eher und intensiver ist.
Also völlig schon neben der Spur, nein das darf mir nicht gefallen das ist ja unterdrückend für mich.
Kopf-> Tisch
Ich finde es ja prima, dass du das machen willst. Aber inwiefern sind deine persönlichen Grundrechte dadurch verletzt, jetzt mal nicht ganz abstrakt gesehen?
Meine Hoffnung stützt sich in dieser Beziehung eher auf die Großkonzerne, die sich die entsprechenden Gutachter und Anwälte leisten können. Die Frage ist nur, ob sie es sich trauen, vors BVerfG zu ziehen.
Ich wünsche dir viel Erfolg dabei.
@Emil:
Lass mir bitte mal die Zeit, das in Ruhe und sorgfältig auszuarbeiten und erst einmal den konkreten Gesetzestext abzuwarten.
@Hadmut: You made my day! Merci!
Wie ist denn eigentlich der Stand mit deiner Klage auf Auskunft gegen die Humboldt-Universität Berlin? Läuft das noch?
@N. Laus: Ja, läuft noch.
Okay, dann kann Deutschland seinen Abstieg beschleunigen. Es wird uns schon noch gelingen, uns selbst in die Tonne zu treten.
Wenn man sich laut “Genderforschung” das Geschlecht jederzeit selber aussuchen kann, dann können sich doch auch Männer als Frau/Transgender deklarieren und den Posten einnehmen. Nur mal so am Rande gedacht…
Auch von mir: Viel Erfolg!
@Hadmut
Die Frage war nur, inwiefern dich das Gesetz persönlich betrifft und in deine Grundrechte eingreift. Bist du Vorstand der BASF, Großaktionär bei Bayer oder musst du deinen Aufsichtsratsposten bei Siemens demnächst wegen einer Frau räumen? Mich interessiert einfach, wie du deine Klageberechtigung (nicht deine Klage) begründen willst. Ich bin zwar auf deine sorgfältige Ausarbeitung gespannt, aber zwei, drei Sätze würden mir im Moment genügen.
Meiner Meinung nach haben die betroffenen Konzerne eine weit bessere Chance darauf, dass ihre Klage angenommen wird, weil das geplante Gesetz massiv in die unternehmerische Freiheit eingeift. Allerdings stellt das existierende Mitbestimmungsgesetz mit seiner paritätischen Besetzung der Aufsichtsräte einen viel stärkeren Eingriff dar. Eine Klage dagegen vor dem BVerfG ist jedoch 1979 gescheitert.
http://www.jura.uni-koeln.de/uploads/media/U790301.pdf
Ich fürchte, dass für die Frauenquote in Aufsichtsräten ähnliches gelten wird, sehe mich aber gerne widerlegt.
@Emil: Ich sag’s Dir nochmal: Du wirst abwarten müssen. Hör bktte auf, rumzuquengeln. Ich musssdas erst ausarbeiten und werde ganz sicher keine Schnellschüsse hier rausballern.
Diese Fehlentscheidung gehört zu den größten innenpolitischen Vergehen u.Z. überhaupt.
Damit hat sich die CDU/CSU selbst ein Bein gestellt. Jetzt werden die letzten Dämme für die AfD brechen, der einzigen Partei die eine konservative Politik will.
Ferner werden meritokratisch orientierte Menschen vor Frauen nun jeglichen Respekt verlieren, und zwar nicht nur vor jenen goldenen Röcken mit all dem feministischem Brimborium, welche einen Quotenfrau-Posten in Anspruch nehmen. Sondern auch vor dem schlichteren Rest, weil sich dieser bisher nicht sichtbar für Gleichberechtigung gegen das Geschlechter-Apartheidsregime stellt. Vermutlich kommen zu all den Rassenunruhen in der Welt mehr und mehr Geschlechterunruhen hinzu.
Viel Erfolg!
Die empirische Sozialforschung steht schon in den Startlöchern, um dieses Großexperiment zum Hawthorne-Effekt zu dokumentieren.
@Wayne,
genau das wird irgendjemand schon tun – und damit den ganzen Gender-Scheiß ad absurdum führen. Wenn dies @Hadmut mit einflicht (Zeuge Hornscheid !!), dann ist das ganz großes Kino.
Deutlicher kann man doch nicht sagen, dass Aufsichtsräte keinen Einfluss auf den Unternehmenserfolg oder sonst was haben. Wenn man nicht mehr die besten für den Job auswählt, sondern nach Geschlecht. Und wie wäre es denn dann gleich mal mit einer Deckelung der “Gehälter”?
Ich wünsche ein fröhliches Gemetzel.
Art 3 (3) GG ist an Eindeutigkeit ja nicht zu überbieten.
Nunja, sie haben immerhin eine Klausel drin, daß wenn man keine geeignet Frau findet, der Posten unbesetzt bleiben muß.
Ich seh’s schon kommen, daß dann in naher Zukunft 1/3 aller Posten dann “dauerhaft vakant” sind.
Es bleibt demnach auch bei den […] vorgesehenen Sanktionen gegen Unternehmen, die die Quote unterschreiten. Sollten die Firmen die Aufsichtsratsposten nicht ausreichend mit Frauen besetzen, bleiben diese Stühle künftig leer.
Wäre doch mal die Chance, die Vorstände auszumisten … was da Geld gespart werden könnte!
Als das Thema Baer am BVG aktuell wurde (etwa 2011) habe ich Prof. Dr. K.A. Schachtschneider kontaktiert, um seine Einschätzung bezüglich dieser Person einzuholen. (Er klagt ja regelmässig gegen die Eudssr-Ideen vor dem BVG.)
Leider hat er sich nicht gemeldet. Ich nehme an er war damals gerade in der heissen Phase der Klagen gegen die Rettungsschirme und die Bailouts.
Ich denke ein Gespräch mit ihm könnte nicht schaden.
in österreich ist das bei beamten schon länger usus
“Diese Fehlentscheidung gehört zu den größten innenpolitischen Vergehen u.Z. überhaupt.
Damit hat sich die CDU/CSU selbst ein Bein gestellt. Jetzt werden die letzten Dämme für die AfD brechen, der einzigen Partei die eine konservative Politik will.
Ferner werden meritokratisch orientierte Menschen vor Frauen nun jeglichen Respekt verlieren, und zwar nicht nur vor jenen goldenen Röcken mit all dem feministischem Brimborium, welche einen Quotenfrau-Posten in Anspruch nehmen. Sondern auch vor dem schlichteren Rest, weil sich dieser bisher nicht sichtbar für Gleichberechtigung gegen das Geschlechter-Apartheidsregime stellt. Vermutlich kommen zu all den Rassenunruhen in der Welt mehr und mehr Geschlechterunruhen hinzu.”
@Mirco:
Zu jedem einzelnen Wort meine vollste Zustimmung! Vor allem auch in Bezug auf die AFD!
Und ob nun Hadmut Danisch oder nicht, Klagen werden definitiv kommen und dann wird sich zeigen wie viel oder auch wenig unsere Verfassung + deren angebliche “Hüter” wert sind.
Zuerst: Da sind die “Widerständler” der Union ja richtig schnell umgekippt. Früher haben die länger durchgehalten. Da schwindet die letzte Hoffmung dahin…
@ brrr, @ Michael, @ m
Ich schließe mich euch an.
@ Emil
> Die Frage ist nur, ob sie es sich trauen, vors BVerfG zu ziehen.
Wenn es ihnen nützt, machen die das, wenn nicht, dann lassen die es bleiben. Wobei ich eher denke, dass nicht. Die Führung von Großkonzernen sieht das ganz pragmatisch und wenn die für ihr Unternehmen durch die Quote signifikante Probleme sehen würde, hätten die das schon im Vorfeld abgewürgt. Allein die Drohung, Werke in DE dichtzumachen, wirkt Wunder. Macht man natürlich nicht öffendlich, sondern unter vorgehaltener Hand.
> Die Frage war nur, inwiefern dich das Gesetz persönlich betrifft und in deine Grundrechte eingreift.
Eine Geschlechterquote greift in das Grundrecht eines jeden des nicht quotierten Geschlechtes ein und betrifft damit jeden persönlich, da der Gleichheitsgrundsatz des GG auf diesem Wege ausgehebelt wird. Von daher sollte die Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde vorliegen.
Zumal zu erwarten ist, dass das Gesetz und die Gesetzesbegründung lausig sein dürfte, so wie in der “Berliner Republik” üblich. Aber natürlich hat Hadmut Recht damit, dass man erst einmal auf den Gesetzestext warten muss, erst dann kann man zur Atacke blasen. Solange sich der Gegner nicht zeigt, kann man ihn auch nicht angreifen (was natürlich eine Binse ist).
> Allerdings stellt das existierende Mitbestimmungsgesetz mit seiner paritätischen Besetzung der Aufsichtsräte einen viel stärkeren Eingriff dar.
Sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Die Mitbestimmung aller Mitarbeiter eines Unternehmens stellt ein viel höheres Gut dar, als die Protegierung einiger Hundert Frauen. Zumal eine Frauenquote des Typus “mindestens 30%” den Gleichheitsgrundsatz des GG tangiert, der über der Vertragsfreiheit rangiert. Wenn in dem Gesetz stehen würde “50% weiblich, 50% männlich” würde es wohl eher gehen, nach dem Prinzip “Gleichheit im Unrecht”. Aber auch da gilt: Erst mal auf den Gesetzestext warten.
Übrigens würde das BVerfG bei einer Ablehnung einer gut formulierten Verfassungsbeschwerde sich auf legimitatorisches Glatteis begeben (das BVerfG ist nur durch Gesetz legitimiert). Eine Frauenquote wird von vielen Menschen (Männern und Frauen) als falsch und Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip angesehen. Das Argument, dass die Klagevoraussetzungen nicht erfüllt wären, wird von der Bevölkerung in so einem Fall sehr leicht als Ausrede angesehen, was die Akzeptanz und das derzeit gute Ansehen des BVerfG in der Bevölkerung doch arg beschädigen dürfte.
Das schönste und gleichzeitig dümmste Argument, dass Juristen in dem Zusammenhang bringen könnten, wäre natürlch, dass Nichtjuristen das GG nicht verstehen können. Eine Verfassung (das GG hat Verfassungsrang), die die Bevölkerung ohne Übersetzer (Juristen) nicht verstehen kann, ist Blödsinn und überflüssig. Leicher kann man eine Verfassung nicht delegimitieren. Na gut, das GG interssiert ohnehin kaum noch einen Parlamentarier. 😉
OT: Ach ja, ich bin auch dafür, dass in das GG ein Passus eingefügt wird, in dem steht: “Die Amtsprache ist Deutsch. Alle Gesetze, Vorschriften und Regelungen sind auf Deutsch zu formulieren und zu veröffendlichen.” Warum? Derzeit erfolgt das alles in Amts- und / oder Juristendeutsch und das sind vom Deutschen vollkommen unterschiedliche Sprachen, nicht einmal Soziodialekte. Dürfte lustig werden, wenn die Bevölkerung plötzlich versteht, was für einen Quark sich unsere Parlamente zusammenbeschlossen haben… 🙂
Quotenfreie Grüße,
Euer Dirk
Irgendwie kommt es mir so vor, als ob die CDU gar keine eigene Politik betreibt, sondern nur froh ist, dabei zu sein, keine Lust auf große Entwürfe hat und die Sachen der SPD abstempelt, die besser gepokert hat. Wen wählt man denn, wenn man keine Lust auf Gender und Feminismus hat?
@Hadmut
Tut mir leid Dir das sagen zu müssen aber
Dein typisch westdeutscher Glaube an die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts ist naiv.
Ist nur Show fürs
Volk,wenns ernst wird knicken die IMMER ein.
Da ist Volljurist Mahler schon aufgelaufen, von wegen “niemand darf wegen blablabla… “.
Jetzt sitzt er 12 Jahren weil er meinte selbst denken zu können und nicht bestimmte Sichtweisen 1 zu 1 nachplappern wollte.
@Micro
Die AfD ist keine Alternative, die solln nur enttäuschte Wähler einfangen sonst sinkt dies Wahlbeteiligung unter 50% und ihren Demokratie Simulation bricht vollends zusammen.
Die spuren auch -siehe Moscheebau oder Russlandsanktionen…
Wann ist Experten Henkel aufgefallen dass der Euro Scheiße ist -vorgestern??
Seine Lobeshymnen hab ich noch in Erinnerung -wo jedem Depp klar war was rauskommt wenn man ein paar Gute was mit nem Haufen Dreckswährungen verrührt.
“An der Spitze deutscher Unternehmen sollen Frauen künftig mehr zu sagen haben. Von 2016 an soll für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen eine feste Geschlechterquote von 30 Prozent gelten. Dies sieht der Referentenentwurf der SPD-geführten Ressorts Justiz und Familie vor, der am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ministerien verschickt wurde.”
Folgende Bemerkungen:
1. Die Unternehmensspitze (=Führung) obligt dem Vorstand des Unternehmens. Für diesen gilt keine Quote.
2. Der Aufsichtsrat ist das Gremium, welches den Vorstand beruft. Der Aufsichtsrat wird durch die Aktionäre gemäß der Stimmrechte demokratisch gewählt. Mitbestimmungspflichtige Unternehmen haben bereits ein Geschlechterquote durch die Quotierung der Arbeitnehmerverstretung in Form einer Minderheitenquote.
Aus 2. Folgt
a) Die Quote ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Aktionäre. Bisher geb es noch keine Klagen von dieser Seite. Mit der neuen Regelung legt sich die Bundesregierung mit Investoren an. Gib misch des Popkorn, kann ich dazu nur sagen.
b) Da die Arbeitnehmervertretung bereits eine Geschlechterquotierung hat – nach unterrepräsentiertem Geschlecht – kann die QUotenregelung des Aufsichtsrates diese konterkarieren. Hier bestehen praktisch konkurrierende Gesetze. Ich bin gespannt, inwiefern sich die Gewerkschaften udn Arbeitnehmervertreter hier handzahm machen lassen.
Interressant wird es wenn dei Quote bei staatlichen Unternehmen zum Tragen kommt, in denen nicht wenige jetzt schon einen deutlichen Frauenüberschuss in der FÜhrung aufweisen. Das wird interessant.
Dieses verkackte Schreibprogramm,nochmal ohne Fehler
@Micro
Die AfD ist keine Alternative, die solln nur enttäuschte Wähler einfangen sonst sinkt die Wahlbeteiligung unter 50% und ihre Demokratie Simulation bricht vollends zusammen.
Die spuren auch -siehe Moscheebau oder Russlandsanktionen…
Wann ist Experten Henkel aufgefallen dass der Euro Scheiße ist -vorgestern??
Seine Lobeshymnen hab ich noch in Erinnerung -wo jedem Depp klar war was rauskommt wenn man ein paar Gute Währungen mit nem Haufen Dreckswährungen verrührt.
@Mirco
Männer werden Frauen zunehmend als Bedrohung wahrnehmen.
Faire Konkurrenz ist auch nicht mehr möglich-
Im Netz, aber vor allem bei den Online Zeitungen, herrscht ja schon Zensur, wenn etwas zwar den Tatsachen entsprechendes geschrieben wird, oder wenn man den Feminismus kritisiert.
Gesetze bis hoch ins GG sind für Männer im Konfliktfall mit einer Frau makulatur. Die Unschuldsvermutung ist auch größtenteils gefallen.
Weitere Eingriffe in männliche Bürgerrechte werfen aufgrund von weiterer Verhetzung folgen.
Von der bereits bestehenden menschlichen Unerwünschtheit mal abgesehen.
Viel Erfolg!!!!!!
Könnte das funktionieren, wenn man einfach die Aufsichtsräte so vergrößern würde, dass bei gleicher Besetzung eben 30% freie Plätze bleiben?
Viel Erfolg!
Sehe nicht, was an der Klage groß vorzubereiten ist.
Ein Blick ins Grundgesetz genügt.
@Einser-Jurist:
Und Du willst ein Einser-Jurist sein? Hört sich eher nach Fallobst an.
Wenn man eine Verfassungsbeschwerde direkt gegen ein Gesetz innerhalb einer Jahresfrist erheben will, muss man das nach der bestehenden Rechtsprechung besonders begründen, warum man glaubt, während der Anwendung nicht dagegen klagen zu können.
Dann muss man warten, was im Gesetz und in dessen Begründung steht, denn bislang gibt’s nur Pressemeldungen und nichts offizielles.
Dann muss man begründen, warum das Schwindel und die Verfassungsrichterin Susanne Baer befangen ist. usw.
Ich lach mich krümelig, wenn Du ein Einser-Jurist bist…
@Anna Nyme:
Herrje, bin ich Hellseher?
Nu wartet halt ab, was im Gesetz dann drin steht.
Wir wissen mehr, wenn wir wissen, worüber wir reden.
@Frank:
> Tut mir leid Dir das sagen zu müssen aber
Dein typisch westdeutscher Glaube an die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts ist naiv.
Sag mal, liest Du eigentlich überhaupt, was ich hier mache?
Ich schreibe seit 2 Jahren darüber im Blog, klage vor dem Verwaltungsgericht und habe ein Buch darüber geschrieben, was für ein Schwindel das BVerfG und dessen Richter sind, und ich bin derzeit wohl einer der härtesten Kritiker des Bundesverfassungsgerichts und seiner manipulierten Besetzung.
Und da unterstellst Du mir, ich hätte naiven Glauben an dessen Unabhängigkeit?
Wofür schreib ich mir hier eigentlich die Finger wund?
Würde ich als Vorstandsvorsitzender einer AG vorstehen, dann wäre es einer meiner ersten Überlegungen, wie man den Firmensitz (und damit Vorstand, Aufsichtsrat) inkl. entsprechender Präsens, ins nahe Ausland verlagern kann. Etwa nach dem Beispiel Müller(Milch) oder Würth in die nahe CH. Das hätte u.U. nicht nur die Befreiung von Quoten zur Folge, sondern auch steuerliche Aspekte hinsichtlich der Firmenbesteuerung. Der Ertrag einer so entstehenden Niederlassung wird dann eben anders besteuert, als der Ertrag des gesamten Unternehmens. Etwas fällt dann auf jeden Fall weg: Die Gewerbesteuer.
Eine AG in der CH genießt erheblich mehr Vorteile, als die gleiche in D. Kleinere Unternehmen können so in ihrer Eigentümerstruktur völlig anonym bleiben oder werden.
@Hadmut
Wusste ich nicht, lese erst seit ein paar Wochen mit.
Ich lach mich krümelig, wenn Du ein Einser-Jurist bist.”
Dann lachen Sie man schön. Sie haben allen Grund dazu.
Wie EMIL oben schon ganz richtig sagte, besteht das etwaige Problem allein in der Frage der Aktivlegitimation.
Die Klagebegründung kann aus einem Satz bestehen.
So einfach ist das.
Das hat es hier (Niederlande) auch in die Nachrichten geschafft, gleich mit einem netten Beispiel dazu:
Adidas Deutschland musste einen Mann im Vorstand rauswerfen, der wohl sehr gute Kontakte zum NOC und IOC hatte (“grosses Netzwerk”). Und durch eine Frau ersetzen, die aber keinerlei Kontakte dort hatte. Adidas war wohl “leicht angesaeuert” deswegen…
Man mag ja von den beiden Organisationen halten, was man will. Aber ohne da wichtige Leute persoenlich zu kennen, kommt man da anscheinend nicht weit.
Leider war es nur ein sehr kurzer Beitrag, ich haette gerne mehr ueber den Hintergrund dazu gehoert.
Mein erster Gedanke war: Na, dann wandern die ganzen Konzernhauptquartiere halt irgendwohin ab, wo’s keine Frauenquote – und am besten noch Steuererleichterungen – gibt. Niederlande (wie IKEA) oder Irland (Apple) z.B.
@Hadmut
Oder anders -weder Bücher noch Klagen werden irgendwas bewirken.
Eh nicht Hunderttausende wie in der DDR auf die Straße gehen passiert garnix.
Und das das nicht geschieht atomisiert man die Gesellschaft indem Frauen gegen Männer, Jung gegen Alt, Deutsche gegen Ausländer aufgehetzt und ausgespielt werden.
Gemeinschaft wird Schritt für Schritt zerstört -das System hat aus 1989 gelernt.
@Einser-Jurist:
Da gehört wesentlich mehr dazu als die Aktivlegitimation und die Klagebegründung aus einem Satz.
Allerdings werde ich einen Teufel tun und meine Vorgehensweise hier offenlegen, solange das Gesetz und die Begründung nicht in den Drucksachen festgeschrieben sind.
Aber wenn Sie meinen, dass Sie mit einem Satz Begründung durchkommen:
Warum schreiben Sie dann keine eigene Beschwerde anstatt bei anderen Leuten rumzumobbern, bevor das Gesetz überhaupt draußen ist? Denn solange das Gesetz nicht in Kraft ist, ist auch keiner betroffen.
Und wie ich bereits sagte, reicht für Verfassungsbeschwerden direkt gegen Normen keine gewöhnliche Aktivlegitimation, sondern weitere Ausführungen zur Betroffenheit.
Ich verstehe aber nicht, was das Rumgemobber hier soll, solange weder das Gesetz noch meine Verfassungsbeschwerde dazu vorliegt.
@Frank: Mag sein.
Aber ich sehe mich nicht in der Lage und Position, Hunderttausende auf die Straße zu bringen. Ich gebe mir zwar alle Mühe, aber für die Mobilisation der Massen bin ich nicht der Typ. Ich muss mit dem arbeiten, was mir an Mitteln zur Verfügung steht.
Es kann ja aber jeder auch was machen.
Solange alle nur dasitzen, mir zugucken und nur gute oder schlechte Ratschläge geben, was ich falsch mache, kommen wir auch nicht weiter. Wer meint, dass es anders besser geht, nutzt viel mehr, wenn er das macht, als wenn er mir noch mehr auf meinen TODO-Stapel türmt.
Ich dachte man kann dagegen nur als unmittelbar Betroffener klagen?
Da gehört wesentlich mehr dazu als die Aktivlegitimation und die Klagebegründung aus einem Satz.
Nein. Oder meinen Sie unter “wesentlich mehr” vielleicht, daß man das GG kennen sollte ?
Insoweit könnte ich Ihnen natürlich zustimmen. 😉
@Horsti:
Nicht ganz. Bei Verfassungsbeschwerden direkt gegen Normen kann man auch als potentiell Betroffener klagen, wenn man aufzeigt, dass man im Fall der konkreten Betroffenheit nicht klagen kann.
Aber das sind ungelegte Eier. Ich halte es für völlig verfrüht, darüber jetzt zu diskutieren oder wie “Einser-Jurist” jetzt schon wissen zu wollen, wie die Begründung aussieht.
Außerdem halte ich es für völlig bescheuert, jetzt schon Angriffsstrategien offen zu diskutieren und die, die das Gesetz formulieren, damit vorzuwarnen.
Man hat ein ganzes Jahr Zeit, um gegen Gesetze Verfassungsbeschwerde zu erheben, deshalb ist es völlig dämlich, sich jetzt spekulativ und unvorbereitet auf irgendwelche Aussagen einzulassen, die nachher nicht haltbar sind.
Zunächst mal mache ich gar nichts außer abzuwarten, wie das Gesetz und seine Begründung aussehen.
Dann lese ich mir die BVerfG-Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für Beschwerden gegen Normen an.
Dann überlege ich mir die formale und materielle Begründung und werde (mindestens) eine geharnischte Ablehnung der Richterin Baer formulieren.
Und wenn ich das alles beisammen habe, was einige Monate dauern wird (obwohl ich teilweise bereits seit Wochen daran arbeite), dann werde ich das präsentieren und dann kann man drüber diskutieren.
Vorher nicht.
Es ist der falsche Zeitpunkt, die Inhalte einer Verfassungsbeschwerde zu diskutieren. Viel zu früh und taktisch dumm.
@Einser-Jurist:
Da gehört eine Menge mehr dazu. Beispielsweise die formalen Anforderungen des BVerfG zur Annahme von Beschwerden gegen Normen.
Aber wie könnte man von einem “Einser-Juristen” erwarten, sowas zu wissen?
Dagegen zu klagen ist natürlich unbedingt notwendig. Aber nicht weil zu erwarten ist, dass man Recht bekommt, sondern um diesen gazen Filz vorzuführen.
Artikel 3 ist für jeden Normalsterblichen völlig eindeutig und verbietet so ein Gesetz. Dass trotzdem alle drei Gewalten dieses Gesetz befürworten wird noch mehr Menschen die Augen öffnen und die Scheindemokratie entlarven.
Hier mal eine juristische Analyse zur Frauenenquote aus feministischer Sicht. Es geht vor allem um den Gesetzenturf des Bundesrates von letztem Jahr.
Verfassungs- und unionsrechtliche Gesichtspunkte der Einführung einer Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände von Wirtschaftsunternehmen
Die deutschen Gesetzentwürfe sind dagegen nur teilweise mit deutschem Verfassungsrecht und Unionsrecht vereinbar.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates, über den diese Woche abgestimmt wird, krankt daran, dass er keine Härtefallklausel zugunsten des benachteiligten Geschlechts vorsieht. Außerdem bleibt die Öffnungsklausel, wonach die Geschlechterquote nicht gilt, wenn die Unternehmen nur „ungeeignete Personen“ des unterrepräsentierten Geschlechts finden, hinter den Anforderungen des EuGH zurück, der die „gleiche Eignung“ des bevorzugten unterrepräsentierten Geschlechts verlangt. „Ungeeignete“ und „nicht gleich geeignete“ Bewerber sind nicht dasselbe.
Wenn die Bundesregierung halbwegs clever ist, wird sie diese handwerklichen Fehler nicht wiederholen.
Dieser Blog-Beitrag ist noch ganz interessant, unter anderem enthält er Links zum Referentenentwurf des neuen Gesetzes sowie zu einem Gutachten:
Gutachten: geplante gesetzliche Frauenquote ist in Teilen verfassungswidrig
Referentenentwurf:
http://www.arbrb.de/media/GesetzentFrauenq.pdf
Herrje!
Ich stehe ja jeden Tag früh 5:30 Uhr auf und höre dann beim Frühstück Radio. Und zwar, weil es so früh ist, die ARD Info-Nacht (weil die dann halt bei SWR Info gesendet wird). Und früh 5:35 Uhr machen die immer eine Presseschau, bei der sie ein Thema vorgeben und dann durch die verschiedenen Zeitungen gucken, was so dazu zu schreiben hatten.
Seit ich das höre, kann ich dir normalerweise nicht mehr zustimmen, dass die Zeitungen alle das gleiche schreiben, denn bei den meisten Themen gibt es mehrere Meinungen in den Zeitungen, auch gegenteilige! Aber heute war das Thema die Frauenquote. Und da gab es in der ganzen Presselandschaft nur zwei Meinungen: Entweder “super Sache das” oder “geht uns nicht weit genug”.
Selten war ich von den Zeitungen so enttäuscht wie heute!
@ Emil
> Wenn die Bundesregierung halbwegs clever ist,
Ist sie aber nicht. Denn wenn unsere Regierung clever (und smart 🙂 ) wäre, würde sie solche Gesetze erst gar nicht in Angriff nehmen.
Smarte Grüße,
Euer Dirk
@hadmut:
Die Ausführungen des Einser-Juristen, kann man vermutlich nur verstehen, daß wenn man weiß, daß die Juristen mit einem Punkte-System benotet werden. 🙂
Viele Juristen haben mir bestätigt, daß es praktisch so gut wie unmöglich ist, mit einem “sehr gut” abzuschließen, was landläufig mit der Schulnote Eins assoziiert wird.
Interessante Fundstelle aus dem oben genannten Gutachten:
Nach den Vorstellungen der Entwurfsverfasser bleibt bei einem Verstoß gegen die gesetzliche Quote im Falle einer Blockwahl, die in der Praxis häufig vorkommt, nicht nur das nicht quotenkonform bestimmte Mandat rechtlich unbesetzt (“leerer Stuhl”), sondern die gesamte Wahl ist hinsichtlich des überrepräsentierten Geschlechts nichtig. Dagegen wären die dem unterrepräsentierten Geschlecht angehörenden Kandidaten wirksam gewählt, auch wenn dies noch nicht zum Erreichen der gesetzmäßigen Quote führen würde.
Denen haben sie wohl ins durchgegenderte Gehirn geschissen. Das ist doch grüne Feminismus-Diktatur in Reinform. Wissen CDU/CSU nicht, was sie da gerade durchgewunken haben?
Oder haben sie dieses Kuckucksei absichtlich dringelassen, in der Hoffnung, dass das Gesetz vor dem BVerfG scheitert und die SPD dann dumm dasteht, weil ihre Minister Scheesig und Maas zu dämlich sind, ein ordentliches Gesetz auszuarbeiten?
@Dirk S.
> Denn wenn unsere Regierung clever (und smart 🙂 ) wäre, würde sie solche Gesetze
> erst gar nicht in Angriff nehmen.
Na ja, die Regierungsparteien versprechen sich von einem solchen Gesetz mehr Wählerstimmen, weil ihnen die durchgegendeten Medien vorgaukeln, dass die Frauenquote ganz toll und von der Mehrheit der Bevölkerung so gewollt sei.
Die Politiker sind da offensichtlich Opfer ihrer eigenen Filter-Bubble geworden.
Erfolgreich links- und genderindoktriniert sieht man hier vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr.
Nur Coyote38 schreibt oben 26.11.2014 9:28 ganz richtig:
Art 3 (3) GG ist an Eindeutigkeit ja nicht zu überbieten.
Hach….
Wenigstens einer, der (außer mir) bei dieser wahrlich simplen Quotzenfrage noch lesen kann:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Mehr ist zu dem ganzen Quotenquatsch nicht zu sagen.
Alles andere Geschwätz, nichts weiter als dummes Zeug.
@Einser-Jurist:
> Mehr ist zu dem ganzen Quotenquatsch nicht zu sagen.
Schön. Du hast es jetzt schon dreimal gesagt. Das reicht, wenn’s nicht mehr zu sagen gibt.
Also hör auf zu stören, halt die Klappe und schreib Deine eigene Verfassungsbeschwerde, wenn Du meinst, es so gut zu wissen. Aber hör verdammt nochmal auf, anderen erzählen zu wollen, wie sie ihre Verfassungsbeschwerde schreiben.
Mach Du Deine Beschwerde und lass andere in Ruhe, anstatt hier endlos rumzutrollen und endlos zu wiederholen, dass es nicht mehr zu sagen gibt.
Ich halte Dich übrigens – unabhängig von der Note – gar nicht für einen Juristen. Dafür redest Du zuviel Mist.
@ Emil
> Die Politiker sind da offensichtlich Opfer ihrer eigenen Filter-Bubble geworden.
Jain. Ich würde bei Politikern immer eine gehörige Portion Eigennutz unterstellen. Und wenn man sich ansieht, wer da welche Gesetze einbringt, dann lässt sich der auch immer recht gut erkennen. Eigentlich eine klare Form der Untreue gegenüber dem Volk.
Treue Grüße,
Euer Dirk
Man traut seinen Augen nicht, wie naiv die Leute hier sind. Da meint doch tatsächlich jemand, daß
> Art 3 (3) GG ist an Eindeutigkeit ja nicht zu überbieten
sei und deshalb Quoten scheitern werden. Aber klar doch, tätschel. Zitat:
* “Frauen und Männer sind gleichberechtigt! Jaaaa!”
* “Übrigens: Frauen haben das gleiche Recht auf Repräsentation wie Männer. Deshalb Frauenquoten!”
* “A-A-Aber das ist doch keine Gleichberechtigung, sondern G-G-Gleichstellung.” (Bei der Abstimmung im EU-Parlament (68% pro Frauenquote), wurden Frauenquoten mit einem nicht enden wollenden Strom an solchen Jubel- und Jauchzbegriffen befürwortet: Frauenquoten seien Gleichberechtigung, Antidiskriminierung, Teilhabe, Chancengleichheit, Bekämpfung des Demokratiedefizits usw.)
> inkl. entsprechender Präsens, ins nahe Ausland verlagern kann
Wo es genau so läuft, wenn nicht heute oder gestern, dann halt morgen.
Die seit Jahrzehnten steil ansteigende Diskriminierung des Mannes wird trotz Demokratie, trotz Rechtsstaat, trotz Grundgesetz usw. durchgepeitscht. Das Grundgesetz wird uns auch zukünftig nicht schützen, die Justiz ebenfalls nicht, erst recht nicht die Politik.
Damit keine Missverständnisse auftreten. Ich bin kein Anhänger der AfD, sondern versuche lediglich die gegenwärtige Situation nüchtern zu beschreiben.
Wobei Bernd Lucke in der Frage, wie die Krise des Euro gelöst werden sollte, durchaus kompetente Antworten hat, wie auch Dirk Müller meint. Und Dirk Müller weiß zudem, dass der Herr Henkel im Auftrag der Amerikaner bei der AfD ist, weil die gegen den Euro wetten.
> Ich gebe mir zwar alle Mühe, aber für die Mobilisation der Massen bin ich nicht der Typ.
Auf wie vielen Demos (z.B. gegen Überwachung) warst du denn schon?
> Auf wie vielen Demos (z.B. gegen Überwachung) warst du denn schon?
Auf gar keinen.
Ich kann Demos überhaupt nicht leiden, die Art des Auftretens geht mir zutiefst wider die Natur. Zudem halte ich sie für wirkungslos oder wirkungsarm, mehr einen Akt der Selbstbefriedigung. Für Demos bin ich persönlich nicht zu haben.
Völlig OT,
Im MDR gibts ja die Dokure