Hadmut Danisch

Prüfungsrecht

Warnhinweis: Diese Webseiten zum Prüfungsrecht sind veraltet und inhaltlich seit 2006 nicht mehr gepflegt und aktualisiert worden. Sie wurden zwischen 2002 und 2006 erstellt, der letzte Bearbeitungsstand ist der 27.8.2006. Sie sind nur noch aus historischen Gründen und weil es viele Verlinkungen darauf gibt hier zugänglich. Ich habe zwar das Webseitenlayout und die rechtlich erforderlichen Hinweise an die aktuelle Rechtslage und das Webseitendesign des Blogs angepasst. Am Inhalt habe ich aber seit 2006 nichts mehr gemacht.

Keine Rechtsberatung, keine individuellen Auskünfte. Keine Empfehlung, auf einen Rechtsanwalt zu verzichten, aber auch keine Empfehlung, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Ich empfehle jedoch, sich die angegebene Literatur zu beschaffen und rechtzeitig zu lesen. Kümmert Euch rechtzeitig um Eure Angelegenheiten und versäumt keine Fristen. Kenntnis des Prüfungsrechts ersetzt nicht das Beherrschen des Prüfungsstoffs und umgekehrt; das gilt für Prüfer und Prüfling.

Einleitung

Herzlich Willkommen in meiner kleinen Sammlung zum Prüfungsrecht. Die Sammlung soll kein Lehrbuch, kein juristisches Werk und schon gar nicht vollständig sein, sie ist auch nichts davon. Wer so etwas sucht, findet im Literaturverzeichnis gute Bücher von "richtigen Juristen".

Die Sammlung soll vielmehr ein "erster Hinweis" darauf sein, daß es so etwas wie Prüfungsrecht überhaupt gibt und worum es dabei geht. Wie ich nämlich in den letzten Jahren beobachtet habe, gibt es viele Studenten, Doktoranden und sogar Professoren, die nicht wissen, daß es Prüfungsrecht gibt, und ungläubig staunen, wenn man ihnen erzählt, daß es sogar Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Prüfungsrecht gibt. Das Merkwürdige am Prüfungsrecht ist, daß es fast nur aus Grundgesetz und Gerichtsentscheidungen besteht, Gesetze gibt es dazu praktisch nicht. Das ist eigenartig, denn die Gerichte haben dem Gesetzgeber schon vor Jahren aufgegeben, Prüfungsrecht gesetzlich zu verankern. Während politische Änderungen in Universitätsgesetzen u.ä. immer sehr schnell umgesetzt werden, interessieren sich Bund und Länder kaum dafür, wozu sie von den Gerichten verpflichtet wurden. Deshalb ist es immer noch so, daß das Prüfungsrecht fast nur aus einem großen Haufen von Gerichtsurteilen besteht.

Der Grund dafür, daß ich diese "staubtrockene" Sammlung erstellt habe, war die schiere Notwendigkeit, sich da durchzuarbeiten. In meinem eigenen Promotionsverfahren gab es eine schier endlose Folge von Fehlern, Willkürlichkeiten und Rechtsverstößen. Für die Klage vor dem Verwaltungsgericht mußte ich mir selbst die Rechtsgrundlagen, die für meinen Fall relevant sind, zusammensuchen. Die vorliegenden Webseiten sind eigentlich nur ein kleiner Auszug aus der Klage- und Widerspruchsbegründung. Sie ist aber nicht statisch, sondern ich werde sie stetig erweitern.

Ein anderes Problem ist, daß sich Prüfungsrecht noch nicht herumgesprochen hat. An unseren Universitäten sind Nachahmung, Tradition und Konsens viel wichtiger, als sich zu informieren (das nennt sich dann "Wissenschaft"). Haben es andere Doktoranden so gemacht, dann macht man es auch selbst so und verlangt es später als Professor von den eigenen Doktoranden ebenfalls so. Deshalb ist es praktisch nicht bekannt, daß das Prüfungsrecht 1991 nahezu neu erfunden wurde - vom Bundesverfassungsgericht, das das Prüfungsrecht aus den Artikeln 12 Abs. 1 (Berufsfreiheit) und 19 Abs. 4 (Rechtswegsgarantie) "extrapolierte". Es ist drollig, aber erst seit diesem Urteil gibt es ein schriftliches und verbindliches Verbot, eine richtige Antwort des Prüflings als falsch zu werten. Viele Professoren haben dies aber ehemals selbst anders verfahren und bleiben auch dabei. Unter den Talaren herrscht der Muff von 1034 Jahren. Auf Studentenseite sieht es aber auch nicht besser aus. Ich kenne Fachschaften und Mittelbauvertretungen, die stapelweise Prüfungsprotokolle produzieren, sammeln, tradieren, verleihen, an denen sich im Herdentrieb ganze Generationen von Akademikern orientieren und dann eigene Protokolle zu diesem Stapel beitragen. Da werden manchmal über Jahre hinweg Prüfungsfehler protokolliert. Auf die Idee, sich einmal zu informieren, was denn richtig wäre, kommt aber niemand. Wieviele Fachschaften sammeln Musterklausuren und Prüfungsprotokolle? Meines Wissens alle. Wieviele Fachschaften haben ein Buch über Prüfungsrecht? Ich kenne keine.

Beim Umgang mit Prüfungsrecht ist aber Vorsicht geboten:

Nichtsdestotrotz: Viel Spaß und Erfolg.

Hadmut Danisch