Hadmut Danisch

Prüfungsrecht

Warnhinweis: Diese Webseiten zum Prüfungsrecht sind veraltet und inhaltlich seit 2006 nicht mehr gepflegt und aktualisiert worden. Sie wurden zwischen 2002 und 2006 erstellt, der letzte Bearbeitungsstand ist der 27.8.2006. Sie sind nur noch aus historischen Gründen und weil es viele Verlinkungen darauf gibt hier zugänglich. Ich habe zwar das Webseitenlayout und die rechtlich erforderlichen Hinweise an die aktuelle Rechtslage und das Webseitendesign des Blogs angepasst. Am Inhalt habe ich aber seit 2006 nichts mehr gemacht.

Keine Rechtsberatung, keine individuellen Auskünfte. Keine Empfehlung, auf einen Rechtsanwalt zu verzichten, aber auch keine Empfehlung, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Ich empfehle jedoch, sich die angegebene Literatur zu beschaffen und rechtzeitig zu lesen. Kümmert Euch rechtzeitig um Eure Angelegenheiten und versäumt keine Fristen. Kenntnis des Prüfungsrechts ersetzt nicht das Beherrschen des Prüfungsstoffs und umgekehrt; das gilt für Prüfer und Prüfling.

Abkürzungen

a.a.O

"Am angegebenen Ort", verweist auf den den vorangegangenen Verweis zur Platzersparnis

Beschl

Beschluß

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts; regelmäßige Veröffentlichung des BVerfG, wird nach Band-Nr. und Seite zitiert

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BVerwGE

Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts; regelmäßige Veröffentlichung des BVerfG, wird nach Band-Nr. und Seite zitiert

DÖV

Die Öffentliche Verwaltung; Zeitschrift, wird nach Jahrgang und Seite zitiert

DVBl

Deutsches Verwaltungsblatt; Zeitschrift, wird nach Jahrgang und Seite zitiert

GG

Grundgesetz

GO

Grundordnung (der Universität)

HRG

Hochschulrahmengesetz

LVwVfG

Landesverwaltungsverfahrensgesetz

m.w.N.

Mit weiteren Nachweisen (="Dort stehen noch mehr Querverweise")

NJW

Neue Juristische Wochenschrift; Zeitschrift, wird nach Jahrgang und Seite zitiert

NVwZ

Neue Verwaltungszeitschrift; Zeitschrift, wird nach Jahrgang und Seite zitiert

NVwZ-RR

Neue Verwaltungszeitschrift - Rechtsprechungsreport; Zeitschrift, wird nach Jahrgang und Seite zitiert

Rn

Randnummer; Juristische Bücher werden normalerweise nicht nach der Seite zitiert, sondern nach den am Rand durchnumerierten Abschnitten.

SPE

Sammlung schul- und prüfungsrechtlicher Entscheidungen

UG

Universitätsgesetz

UGBW

Universitätsgesetz Baden-Württemberg

Urt

Urteil

VBlBW

Verwaltungsblätter Baden-Württemberg; Zeitschrift, wird nach Jahrgang und Seite zitiert

VGH

Verwaltungsgerichtshof (=Oberverwaltungsgericht)

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

ZBR

Zeitschrift für Beamtenrecht; Zeitschrift, wird nach Jahrgang und Seite zitiert