Relevante Rechtsnormen
Bundesgesetze
Grundgesetz
- Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Berufsfreiheit:
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
- Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Rechtswegsgarantie:
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.
- Art. 5 Abs. 3, Freiheit von Forschung und Lehre:
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Weitere Bundesgesetze
- Hochschulrahmengesetz (HRG)
§§ 15-17: Prüfungen und Prüfungsordnungen
Download: http://www.bmbf.de/pub/hrg_20020815.pdf (Version des BMBF vom 15.8.2002)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Bescheid, Widerspruch, Klageerhebung, Fristen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Schadensersatz
- Strafgesetzbuch (StGB)
Vorteilsannahme, Erpressung
Baden-Württemberg
Universitätsgesetz Baden-Württemberg
Download: http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de/Online_Publikationen/Uni-Gesetz.pdf (Version des MWFK)- § 50 - 55d
Allgemeine Vorschriften zu Prüfungen und Hochschulgraden
- § 51
Allgemeine Vorschriften zu Prüfungsordnungen
- § 10 Abs. 2
Zuständigkeit für Prüfungen. Über Widersprüche entscheidet der Rektor.
Weitere Landesgesetze Baden-Württemberg
- Landesverwaltungsverfahrensgesetz
Details zu Anforderungen an Bescheide und Verwaltungsakte.
- Beamtengesetz Baden-Württemberg
Pflichten der Prüfer, Befangenheit, Unzumutbarkeit, Wahrheitspflicht, Pflicht zur Einhaltung der Verfassung u. ä.
Untergesetzliche Normen
- Prüfungsordnung
Ablauf des Prüfungsverfahrens, Anforderungen, Bewertungskriterien
- Grundordnung der Universität
Details zu Aufbau der Universität, Überwachung des Rektors