Hadmut Danisch

Prüfungsrecht

Warnhinweis: Diese Webseiten zum Prüfungsrecht sind veraltet und inhaltlich seit 2006 nicht mehr gepflegt und aktualisiert worden. Sie wurden zwischen 2002 und 2006 erstellt, der letzte Bearbeitungsstand ist der 27.8.2006. Sie sind nur noch aus historischen Gründen und weil es viele Verlinkungen darauf gibt hier zugänglich. Ich habe zwar das Webseitenlayout und die rechtlich erforderlichen Hinweise an die aktuelle Rechtslage und das Webseitendesign des Blogs angepasst. Am Inhalt habe ich aber seit 2006 nichts mehr gemacht.

Keine Rechtsberatung, keine individuellen Auskünfte. Keine Empfehlung, auf einen Rechtsanwalt zu verzichten, aber auch keine Empfehlung, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Ich empfehle jedoch, sich die angegebene Literatur zu beschaffen und rechtzeitig zu lesen. Kümmert Euch rechtzeitig um Eure Angelegenheiten und versäumt keine Fristen. Kenntnis des Prüfungsrechts ersetzt nicht das Beherrschen des Prüfungsstoffs und umgekehrt; das gilt für Prüfer und Prüfling.

Urteilsübersicht

In der Literatur, in den Aufsätzen, in der Rechtsprechung werden ständig die verschiedenen Urteile zitiert. Unglücklicherweise geht es in der juristischen Zitierweise kreuz und quer durcheinander. Urteile werden oft an verschiedenen Stellen veröffentlicht und der Zitierende gibt - je nach Interessenlage und persönlicher Literaturausstattung - nicht Datum und Aktenzeichen, sondern nur die Fundstelle an. Jemand anderes gibt an anderer Stelle vielleicht eine andere Fundstelle an. Man sucht dann mühsam danach, ohne zu merken, daß beide das gleiche Urteil meinen, das man vielleicht schon hat oder an anderer Stelle leichter gefunden hätte. Deshalb stelle ich hier einmal die m. E. wichtigsten Urteile mit Fundstellen zusammen. Vielleicht gibt es irgendwann einmal sogar den Volltext dazu.

Achtung, die Tabelle ist gerade im Aufbau! Sie ist außerdem nicht vollständig und wird es auch nie sein, sondern deckt nur einen Teil der Rechtsprechung ab, den ich in Bezug auf die Prüfungsrechtsprobleme, mit denen ich mich bisher beschäftigt habe, für interessant halte.

Momentan habe ich auch noch nicht alle Urteile im Volltext gesammelt, weshalb ich leider noch nicht zu allen die genauen Daten (Aktenzeichen, Datum, Fundstelle...) angeben kann. Dies wird aber mit der Zeit vervollständigt.

Ach ja: Einige Professoren wollten mir nicht glauben, daß es überhaupt Gerichtsurteile über Prüfungen geben könnte, schon gar nicht des Bundesverfassungsgerichts. Na dann...

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Az./Datum Fundstellen Anmerkungen
Bundesverfassungsgericht
1 BvR 419/81, 213/83
Beschl. v. 17.4.1991
BVerfGE 84, 34; NJW 1991, 2005; DVBl 1991, 801; NVwZ 1991, 689 (oder 869); DÖV 1991, 794; JZ 1991, 1077; Die wichtigste Entscheidung im Prüfungsrecht. Das BVerfG hat verboten, eine richtige und begründete Lösung als falsch zu bewerten. Leistungsanforderungen und Maßstäbe bedürfen der rechtlichen Grundlage. Das "Verfahren des Überdenkens" wird eingeführt.

1 BvR 1529/84, 138/87
Beschl. v. 17.4.1991
BVerfGE 84, 59; NJW 1991, 2008; DVBl 1991, 805; NVwZ 1991, 870; DÖV 1991, 807; JZ 1991, 1081 Gesetzliche Grundlage; Antwortenspielraum

1 BvR 1033/82
Beschl. v. 14.3.1989
BVerfGE 80, 1; NVwZ 1989, 850 -

1 BvR 640/80
Beschl. v. 20.10.1981
BVerfGE 58, 257 -

1 BvR 1505/94
Beschl. v. 16.1.1995
NVwZ 1995, 469 Verschiedene Ausführungen zum Grundrechtsschutz bei Prüfungsentscheidungen

1 BvR 1315/97
Beschl. v. 3.5.1999
NVwZ 1999, 1102 Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer von Prüfungsverfahren

1 BvR 991/91
Beschl. v. 10.10.1991
NVwZ 1992,657 Zutreffende Antworten und brauchbare Lösungen dürfen im Prinzip nicht als falsch bewertet werden und zum Nichtbestehen führen.

BVerfGE 52, 380
? v. ?
BVerfGE 52, 380 = NJW 1980, 1153 -

BVerfGE 73,280
Beschl. v. ?
BVerfGE 73, 280; NJW 1987,887 -

BVerfGE 37, 342
? v. ?
BVerfGE 37, 342 -

BVerfGE 79, 212
? v. ?
BVerfGE 79, 212 -

BVerfGE 60, 253
? v. ?
BVerfGE 60, 253 -

1 BvR 316/60
Beschl. v. 16.1.1963
BVerfGE 15, 256 Zur Frage der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre

1 BvR 424/71 u. 325/72
Urt. v. 29.5.1973
BVerfGE 35, 79 = DÖV 1973, 560 Zur Wissenschaftsfreiheit

1 BvR 333/75 u. 174, 178, 191/71
Beschl. v. 1.3.1978
BVerfGE 47, 327 Zur Wissenschaftsfreiheit

1 BvR 900/88
Beschl. v. 30.11.1988
unveröffentlicht Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zu BVerwG, 7 B 8/88. Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß nicht von Wissenschafts- und Kunstfreiheit gedeckt.

BVerfGE 55,37
? v. ?
BVerfGE 55,37 Studenten können sich auf die Wissenschaftsfreiheit berufen, wenn sie wissenschaftlich tätig sind.

Bundesverwaltungsgericht
6 C 3/92
Urt. v. 9.12.1992
NVwZ 1993, 677; BVerwGE 91, 262; Bucholz 421.0 Nr. 307 Anforderungen an die Begründung der Prüfungsbewertung; Pflicht der Prüfer zur Begründung; Recht der Prüfungsbehörde neueBewertungen nachzuschieben.

6 C 35/92
Beschl. v. 24.2.1993
NVwZ 1993, 681; BVerwGE 92, 132 Folgeurteil zum Beschl. des BVerfG v. 17.4.1991; Details zum Verfahren des Überdenkens

6 C 38/92
Urt. v. 24.2.1993
NVwZ 1993, 686 Wann sind die ursprünglichen Prüfer, wann sind andere Prüfer für die Neubewertung heranzuziehen? Pflicht des Gesetzgebers, das Verfahren auszugestalten.

6 C 4.93
Urt. v. 30.6.1994
DVBl 1994, 1362 Einige Ausführungen zum Verfahren des Überdenkens und zum verwaltungsinternen Kontrollverfahren. ... Stellt der Prüfling einzelne Wertungen substantiiert in Frage, so ist die Prüfungsbehörde verpflichtet, die Einwendungen den beteiligten Prüfern zuzuleiten.

7 B 58/80
Beschl. v. 16.4.1980
NJW 1980, 2208 Beruht eine Prüfungsentscheidung auf einem das Leistungsbild beeinflussenden Verfahrensfehler, so kann das grundsätzlich nur zur erneuten Prüfung und nicht zur Neubewertung der erbrachten Prüfungsleistung führen.

6 C 1/92
Urt. v. 30.1.1995
NVwZ 1995, 788 Zum Verfahren bei im Rechtsstreit nachgeholter Bewertung.

6 B 55/97
Beschl. v. 17.12.1997
NVwZ 1998, 738 Volle gerichtliche Überprüfung von Fachfragen

6 C 32/92
Urt. v. 24.2.1993
NVwZ 1993, 689 Anspruch auf effektiven Grundrechtsschutz, Akteneinsicht.

6 C 5/93
Urt. v. 16.3.1994
NVwZ-RR 1994, 582; DVBl. 94, 1356 Verschiedene Feststellungen zur gerichtlichen Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen

7 C 57.83
Urt. v. 20.9.1984
BVerwGE 70, 143; NVwZ 1985, 187; DÖV 1985, 488; DVBl 1985, 61 Verschiedene Pflichten des Prüfers, Beweislast für Bewertungsfehler

6 C 18.93
Urt. v. 6.9.1995
DVBl 1996, 436 Verschiedene Ausführungen zur Begründungspflicht

7 C 6.66
Urt. v. 26.1.1968
BVerwGE ??, 70 Im Rechtsstaat ist es nicht erforderlich, die Vorschriften des Gerichtsverfahrens über die Ablehnung eines Richters entsprechend im Prüfungsverfahren anzuwenden. (Weil Prüfungsentscheidungen im Gegensatz zu Gerichtsurteilen durch nachträgliche Befangenheitskontrolle aufgehoben werden können.)

6 B 45.92
Beschl. v. 15.1.1993
Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 310 Der Grundsatz der Chancengleichheit verlangt, daß die Prüflinge ihre Prüfungsleistungen möglichst unter gleichen äußeren Prüfungsbedingungen erbringen können.

2 CB 54.86
Beschl. v. 14.9.1989
Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 270 Das das gesamte Prüfungsrecht beherrschende Gebot der Gleichbehandlung verlangt, daß die Prüflinge bei der Bewertung mit den gleichen Maßstäben gemessen werden. [...]

BVerwGE 8, 272
? v. ?
BVerwGE 8, 272 -

6 B 31/91
Beschl. v. 25.8.1992
NVwZ 1992, 1201 Entziehung eines Doktorgrades wegen Unwürdigkeit nach Tötungsdelikt

7 B 8/88
Beschl. v. 5.5.1988
NJW 1988, 2911 Entziehung eines Doktorgrades wegen Unwürdigkeit nach Mißbrauch des Doktortitels für Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Aufstachelung zum Rassenhaß (§ 131 StGB)

6 C 1/93
Urt. v. 16.3.1994
NVwZ 1994, 1209 Bewertungen von Habilitationsleistungen, Akteneinsicht

7 B 233 u. 234/84
Beschl. v. 16.12.1985
NVwZ 1986, 376 Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit gibt nicht das Recht, gegen eine bindende Anordnung der Rechtsaufsichtsbehörde zu verstoßen.

7 NB 5/90
Beschl. v. 24.5.1991
NVwZ 1991, 1082 Grenzen der Lehrfreiheit des Hochschullehrers

6 B 81/95
Beschl. v. 10.6.1996
NVwZ-RR 1997, 101 Rechtsschutz bei "überholender" Wiederholungsprüfung

BVerwGE 85, 163
? v. ?
BVerwGE 85, 163; NJW-RR 1990, 1351 -

NVwZ-RR 1998, 177
? v. ?
NVwZ-RR 1998, 177 -

DVBl. 1987, 1223
? v. ?
DVBl. 1987, 1223 -

7 B 231, 232.84
Beschl. v. 3.1.1985
DVBl. 1985, 1082 Prüfungsentscheidung rechtsfehlerhaft, wenn Prüfer nur diagonal liest oder von falscher Aufgabenstellung ausgeht.

6 B 87.93
Beschl. v. 8.8.1994
DÖV 1995, 79 Kein Abbruch der Bewertung nach falscher Weichenstellung

7 B 24/75
Beschl. v. 19.8.1975
SPE III E I, S. 51 Überbewertung äußerer Formen

9.12.83
Urt. v. 9.12.1983
NJW 1984, 2650 Eine Bewertung ist auch dann willkürlich, wenn der Prüfer Lösungen und Antworten vermißt, die nach der Aufgabenstellung nicht verlangt bzw. nicht erfragt worden sind.

7 C 54/78
Urt. v. 28.11.1980
BVerwGE 61, 211 Schreibversehen des Prüflings

21.10.1993
Urt. v. 21.10.1993
BayVBl 1994, 443 Antwortenspielraum des Prüflings

BVerwGE 70, 144
Urt. v. ?
BVerwGE 70, 144 Befangenheit des Prüfers

7 C 9.71
Urt. v. 22.2.1974
DÖV 1974, 493 Prüfungsleistungen bei Promotionen und Habilitationen dürfen nur von Personen bewertet werden, die selbst mindestens die Qualifikation, die durch die Prüfung festgestellt werden soll, oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. - Eine Fakultät ist keine juristische Person und deshalb nach § 61 Nr. 1 VwGO nicht beteiligungsfähig.

VGH Baden-Württemberg (Mannheim)
9 S 105/90
Urt. v. 15.2.1991
NVwZ 1991, 1205 Unterbleibt die Begründung der Bewertung, so hat der Prüfling einen Anspruch auf Neubewertung durch neue Prüfer. Ein "Nachschieben" der Begründung scheidet aus. (Nicht rechtskräftig, aber in wesentlichen Punkten vom BVerwG, 6 C 3/92, bestätigt. Die Behörde kann zwar keine Begründung, aber eine neue Bewertung nachschieben.)

9 S 2341/93
Urt. v. 9.5.1995
? Ob eine Prüfungsfrage über den zulässigen Prüfungsstoff hinausgeht, unterliegt uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle.

16.1.1990
Urt. v. 16.1.1990
? Der Bewertungsvorgang darf nicht ungeordnet sein oder bloßen Intuitionen nachgehen, sondern muß den Prinzipien der Sachbezogenheit und Systemgerechtigkeit folgen.

9 S 207/89
Urt. v. 8.3.1989
VBlBW 89, 390 Kein Abbruch der Bewertung nach falscher Weichenstellung

9 S 3227/89
Urt. v. 24.4.1990
SPE 528 Nr. 7 Unsachlichkeit des Prüfers

KMK-HSchR 1978, 592 ff.
? v. ?
KMK-HSchR 1978, 592 ff. Dauer eines Prüfungsverfahrens

NVwZ 1989, 891
? v. ?
NVwZ 1989, 891 Dauer eines Prüfungsverfahrens

OVG Nordrhein-Westfalen (Münster)
22 A 2549/91
Urt. v. 16.7.1992
NVwZ 1993, 95 Richtige Klageart für eine prüfungsrechtliche Verbesserungsklage ist regelmäßig die auf eine Neubescheinigung gerichtete Verpflichtungsklage.[...] (nicht rechtskräftig)

22A 194/98
Urt. v. 6.7.1998
NJW 1999, 305 Anforderungen an Diplomprüfung, Wer darf Prüfer in einer Diplomarbeit sein

22 A 205/91
Urt. v. 14.10.1992
NWVBl. 1993, 256 Die Teilnahme einer Person an der Beratung, die dem Prüfungsausschuß nicht angehört oder die dabei zu berücksichtigen Leistungen des Prüflings nicht oder nur teilweise kennt, ist ein schwerer Verfahrensfehler.

XV A 47/74
Urt. v. 18.10.1974
OVGE 30, 123 Prüfer muß Leistung voll erfassen

DÖV 1994, 392
Urt. v. 17.9.1993
DÖV 1994, 392 Neubewertung durch andere Prüfer

DVBl. 1996, 436
? v. ?
DVBl. 1996, 436 Wernen Einwendungen im Verfahren des Überdenkens übergangen, ist die Prüfungsentscheidung aufzuheben.

Bayrischer VGH
Nr. 235 III 77
Beschl. v. 4.1.1978
BayVBl. 1978, 309 Prüfungsakten sind nicht im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten.

7 B 91.875
Urt. v. 4.12.1991
? -

18.10.1988
Beschl. v. 18.10.1988
DVBl. 1989,110; BayVBl. 1989,114 Von einem Prüfling darf nicht verlangt werden, daß er sich mit unmöglichen Inhalten auseinandersetzt.

OVG Schleswig-Holstein (Schleswig)
3 L 79/95
Urt. v. 9.2.1996
NVwZ-RR 1996, 443 Bei Abstimmungen im Rahmen des Habilitationsverfahrens ist eine Stimmenthaltung unzulässig.

NVwZ-RR 1993, 30
? v. ?
NVwZ-RR 1993, 30 Dauer von Prüfungsverfahren

VGH Hessen (Kassel)
KMK-HSchR 1982, 352
? v. ?
KMK-HSchR 1982, 352 Dauer von Prüfungsverfahren

NVwZ-RR 1995, 398
? v. ?
NVwZ-RR 1995, 398 Dauer von Prüfungsverfahren

OVG Saarlouis
8 R 23/95
Urt. v. 9.1.1997
? Prüfungsentscheidung rechtswidrig, wenn Verfahren des Überdenkens trotz substantiierter Einwendungen nicht durchgeführt wurde.

VG Dresden
5 K 817/96
Beschl. v. 14.3.1996
NVwZ-RR 1997, 105 Ein Prüfer hat kein subjektiv-öffentliches Recht darauf, als Prüfer in einem bestimmten Prüfungsverfahren eingesetzt zu werden.

VG Frankfurt
V/3 E 3290/87
Urt. v. 28.6.1989
NVwZ-RR 90, 32 Unsachliche und willkürliche Bewertung

VG Sigmaringen
3 K 883/87
Urt. v. 27.1.1988
? Prüfung rechtswidrig bei Teilnahme von Nichtmitgliedern des Prüfungsausschußes an der Beratung